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Vormärz
nach A 609 (1828-1887) vorgefallene Verbrechen
eindeutige Häufung von Diebstählen 1830
1828 2 Diebstähle
1829 1
1830 8 Diebstähle (Leinen, Gänse, Kleidungsstücke, Bargeld)
1841
Kartenspielen mit Prügelei:
Sollte das mir unbekannte Spiel 66 ein Hazardspiel sein, so ist deshalb die Kriminal-Untersuchung gegen den Wirth (Topp) und die Teilnehmer nach § 1298 zu beantragen
Polizeidiener Dengenhard erhält Rüge, weil er zugelassen hat, daß 2 Tage hintereinander bis zum frühen Morgen (Polizistunde!) gespielt wurde-.
1845 Metzger Osthues (Vater und Söhne) haben krepiertes Vieh zum Verkauf gebracht. Untersuchung (da der Verdacht im Publikum obwalte, daß die Familie Osthues das Vieh absichtlich zu Tode bringen um denmach das Fleisch der Kadaver an sich und zu verhandeln überhaupt, daß dieselben gehfährliche Menschen sind, so sind sie genau zu beobachten. Der Sohn Th Osthues auch der Tötung der Kühe des Wirts Topp in der Weide dringend verdächtig ist,
LR untersagt Osthues die Ausübugn des Metzgergewerbes
Sohn Osthues seit 1844 in Everswinkel verheiratet
Metzger wilhelm Osthues hat in Münster auf den Fischbänken mehrfach verdorbenes Fleisch von krepierten Tieren verkauft,Anzeige
Osthues hat Bauern die ihre Pferde im Stall des Wirtes Bernhard Vechtrup an der Ludgeristraße unterstellten, das Futter entwendet.
Theodor Osthues 65J. wird verhört und leugnet.
A 609
Vorgefallene Verbrechen 1828 -1889
1827 Okt 16
Webergesell Melchior Quante zeigt an: Gestern, am hiesigen Markttage, hätte eine abgeschlosssene Gesellschaft junger Leute von hier in dem Hauses des Wirths Bernhard Topp gelagt. Er als Scheffe für Ruhe und Ordnung dabei zu sorgen gehabt. Am Nachmittage gegen ungefähr 3 Uhr, seien mehrere junge Leute von einer anderen Gesellschaft, welche bei dem Wirt Wilhelm Bücke tagen wollen, deren Musikanten aber lange ausgeblieben, auf das Tanzzimmer bei Topp gekommen. Die Gesellschaft habe darüber aber ihren Unwillen geäußert und ihn, als den Scheffen aufgefordert, dafür zu sorgen, daß sich die zur Gesellschaft nicht gehörigem entfernten, Er habe sich daher an dieselben gewandt, und sie gebeten, sich fortzubegeben, da sie wohl hörten, daß man sie nicht in ihrer Gesellschaft haben wolle. Als er nun dieserhalb an der Tür gestanden und gesprochen, habe plötzlich der Sohn des hiesigen Schmieds Adolph Stapel namens Bernhard ihm einen heftigen Schlag in das Gesicht verabfolgt. Der Schlag sei wahrscheinlich mit einem eisernen Instrumente geschehen. So viel er in der ersten Bestürzung bemerkt, habe bei diesem Auftritte 1. der Weber Anton Ostholt, 2. der Weber Andreas Ostholt bei ihm gestanden die daher den Vorfall bezeugen können. Er trage auf Untersuchung und Bestrafung an.
Beigefügt ärztliches Attest Dr. Fortmann über Verletzungen im Gesicht (Amtsarzt)
Verzeichnis der 1827 begangenen Verbrechen
1. Diebstahl bei Ökonom Frei 6 Hemden
2. Anton Lütkehues: Diebstahl beim Kaufmann Everke: 9 Oberhemden, 10 Sacktücher, 9 Hauben, 19 Fenstergardienen, 1 Kinderkleid, 9 Frauenzimmermützen, 6 Frauenchemisetttes, 1 Kissenüberzug, 1 Mannshemd, 1 Frauenhemd, 1 Paar Strümpfe, 2 Untermützen, einige kleine Halskrausen für Kinder.
1829 Dezember 17 Verwahrloste Kinder:
Im hiesigen Bezirke befindet sich nur ein minderjähriges Individuum, welches eines Verbrechens beschuldigt und bereits auch daüfr bestraft ist, dieses ist der Bernd Schönig aus Marienfeld, welcehr im Zuchthause zu MS gesessen und seit Herbst aus der Bürgermeistrei Wollbeck ins hiesige Kirchspiel getreten ist. Wohnt beim Colon Wrede und ist noch nichts Nachtheiliges bekannt geworden.
1803 Januar 6
Erschien Ehefrau dess S. bernd und zeigte an, »sie habe eine Magd namens Maria Brüser im Dienste, welche seit einniger Zeit in dem Verdacht gestanden, daß sie schwanger sei, indessen habe dieselbe solches bisher geleugnet.
Am vergangenen Mittwochen morgens, nach dem Dreschen, habe sie sich unpäßlich erklärt, und unter dem Vorwande, sie habe die Masern, zu Bette begeben. Gestern habe sich indessen Blut auf der Schlafkammer des Mädchens gefunden, und auf Befragen, woher dieses Blut käme, habe die Brüser angegeben, sie habe solches ausgespien.
Sie, die Ehefrau bernd, habe sich indessen mitt ihrer Spinnerein Maria Katharina Wilking veranlaßt gesehen, eine nähere Untersuchung über die Umstände der p. Brüser zu halten, habe das Bett nachgesucht, um hierin ein todtes Kinde im Stroh in einem Rock zugeschlagen an den Füßen liegend gefunden, welches gestern Abend gegen 7 Uhr stattgefunden hätte.
Die Brüser habe auf die Frage, ob sie ihr Kind getödtet habe, geantwortet, sie wüßte nicht, ob das Kind gelebt habe.
Die Ursache, wearum dieser Vorfall erst jetzt, um halb zwei Uhr, zur Anzeige gebracht werde, entschuldigte die S. Bernd damit, sie habe solche erst dem Herrn Pastor um 11 Uhr angezeigt, und sei von diesen hierher verwiesen.
Der S. bernd wurde sogleich aufgegeben, das Kind auf das sorgfältigstee zu verwahren, und das Mädchen, die Maria Brüser, welche noch bettlägerig krank ist, bis zu weiterer Ordre scharf zu bewachen,
Bürgermeister an Stadtgericht Ahlen:
Die Leiche des Kindes ist in einem Koffer verschlossen und der Schlüssel hierzu mitgenommen, die kranke Wöchnerin ist bei der S. Bernd unter Wache gestellt.
Actum in der Behausung des S. bernd im Ksp Sendenhorst, den 6. Februar 1830
Nach der soeben erhaltenen Anzeige der Ehefrau Schulze Bernd, daß ihre Magd Maria Brüser ein Kind im geheimen gebohren, welches sie gestern Abend in einen Rock gehüllt im Bett todt gefunden haben, begab ich mich nach vorheriger Requisition mit dem Amtsarzt Dr. forstmann hieher, um die Sache näher zu untersuchen.
Zu vörderst wurde die S. Bernd aufgefordert, das Kind der Brüser vorzuzeigen. Diese brachte dasselbe aus einem verschlossenen Koffer in einem gedruckten Leinen-Rock eingewickelt, und erklärte sich der Herr Amtsarzt Dr. Forstmann wie folgt:
Das Kind ist ein Mädchen, 6 1/2 Pfd. schwer, mit vollständig ausgebildeten Kopfhaaren und Nägeln an den Fingern und an den Zehen. Selbes war vor Kälte ganz erstarrt, die beiden Oberarme lagen gerade an den beiden Seiten des Brustkastens, die Vorderarme waren gestreckt gegen das Gesicht, die Hände auf die Wangen und hatten eine Grube in dieselben gedrückt. Die Nase war platt, so daß der linke Nasenflügel unmittelbar den oberen Rand der Oberlefze berührte, Das linke Nasenloch war offen, jedoch verschoben, Die Augenlider beide geschlossen, der Mund geschlossen, der blutleere Nabelstrang lag rechts über dem Brustkasten, umschlang den hintersten Theil des Halses und das kurze Ende desselben lag in der linken Hand, in dem Winkel zwischen dem Daumen und dem Zeigefinger. Die beiden Oberschenkel waren vorwärts gegen den Unterleibe gestreckt, der Unterschenkel des linken Fußes quer über die Nabelgegend. Der Unterschenkel des rechten Fußes unter demselben, mit dem Unterfuß an die Genitalien, der After offen, etwas von Kindespech noch beschmutzt. Die Genitalien waren geschlossen und weiter an denselben nichts zu bemerken, Der Kopf war gekeilt, d. h. so gestaltet, wie er sich bei jeder etwas verzögerten Geburt darstellt,
Auf der ganzen Oberfläche des Körpers zeigten sich schon hin und wieder mehrere blaue Todtenflecken, übrigens durchaus keine Spur irgendeiner Verletzung, die auf Gewalttätigkeit schließen ließe, Schließlich wird noch bemerkt, daß sich an der Nabelschnur einige Fäden Flachs befunden. Dr. Forstmann
Hierauf begaben wird uns mit der Ehefrau S Bernd auf einen rechts neben der Küche liegenden kleinen Bühne, wo die Maria Brüser krank im Bette lage. Auf befragen erklärte sie:»Ich heiße Maria Brüser, bin ungefähr 21 Jahre alt, aus dem Kirchspiel Alt-Ahlen gebürtig, Tochter eines Kötters und ohne Eltern. In der Nacht von Donnerstag auf Freitag oder vom 4. zum 5. des Monats habe ich ein Kind geboren. Ich war während der Geburtsarbeiten für mich ganz allein im Bett, ondem ich meinen Zustand aus Furcht keinem entdeckt hatte, weil ich den Zeitpunkt meiner Niederkunft nicht so nahe glaubte. Ich befand micht freilich am Tage vorher unwohl, hielt dieses aber noch für Folgen der eben überstandenen Masernkrankheit. Gegen 3 Uhr morgens verspürte ich heftige Schmerzen, und bald darauf erfolgte die Geburt des Kindes. Ich verfiel darauf in einen Zustand, worin ich von mir selbst nichts wußte. Es mochte ungefähr 3/4 Stunde später sein, da zog ich das Kind unter dem Bett hervor, und da ich kein Lebenszeichen ann ihm bemerkte, hüllte ich es in einen Rock ein, und legte es untenn an dei Füße in mein Bett, wo es liegen blieb, bis gestern Abend gegenn 7 Uhr, wo meine Hausfrau mit der Spinnerin Maria Catharina Wilking zu mir kam, um das Bett zu machen. Selber gestand ich endlich, was vorgegangen war, diese nahm den Leichnam des Kindes darauf mit sich.
Die Maria Brüser gestand weiter, sie habe einige Wochen nach Pfingsten mit Schöckinghoffs Sohn aus Sendenhorst einen Beischlaf gehalten, acht Tage nachher, wo die Zeit ihrer Reinigung habe eintreten müssenn, wäre dieselbe gestockt, und sie wäre von derzeit über ihren Zustand immer unsicher gewesen, ob sie schwanger sei oder nicht, Damals wohnte ich nich bei dem Zeller Horstmann, und bin erst seit Michaeli hier bie Schulze Bernd im Dienst.
Meinen Zustandd habe ich übrigens keinem, weder meinen früheren noch jetzigen Brodherren, noch meinem Liebhaber entdeckt.
Schließlich bemerkte der Forstmann, daß die Nachgeburt bei der Maria Brüser eben erst zum Vorschein gekommen wäre.
1830 Februar 10 Gerichtsdeputation Sendenhorst
Da die Inculpatin Anna Maria Brüser bis dahin, daß dieselbe an das Kgl Inquisitoriat zu MS abgeführt werden kann, bewacht werden muß, und deren körperlihce Umstände es gegenwärtig noch nicht gestatten, diese Transportierung vorzunehmen, so sehen wir uns veranlaßt, Sie Herr Bürgermeister zu bitten, die Inculpatin bewachen zu lassen.
1830 Februar 11
Polizeidiener Lahrmann zeigt an, er habe den Kötter Zacharias auf dem Ahlener Damm getroffen, welcher heute die Wache bei der Brüser hätte, Er habe ihn daher gefragt, warum er nicht auf seinem Posten sei und zur Antwort erhalten, der S bernd habe ihn seines Postens entlassen indem er versichert hat, die Bewachung wäre ihm vom Gericht anvertraut.
(Auf Befragen erklärt S Bernd, daß ihm die Wachen sehr lästig seien und wolle er selbst die Bewachung übernehmen. »Übrigens befände sich die B in einem ziemlich guten Gesundheitszustande, und er träge darauf an, dieselbe bald aus seinem Haus zu nehmen. )
1830 Febr 19 Land- und Stadtgericht Ahlen
Die Verhandlungen wegen der von der Dienstmagd des Coloni S Bernd, der Anna Maria Brüser, geschehenen Verheimlichung ihrer Schwangerschaft und Niederkunft, haben wir an das Kgl. Inquisoriat zu MS eingesandt.
1830 März 6 Albersloh:
Die Arrestantin Anna Maria Brüser ist hier richtig abgeliefert.
Transportzettel mit Signalement: ... wegen verheimlichter Schwangerschaft und Niederkunft arrestiertes Dienstmagd A M Brüser aus dem Ksp Alt Ahlen wird hierdurch unter 2 Mann sicherer Begleitung über Albersloh nach Münster transportiert.
1831 Sept 14
Erschien der Handelsjude Itzig Lefmann und zeigte an, gestern Abend, kurz vor 10 Uhr, wäre mit starker Kraft an seiner Hausthür geworfen und kaum wäre dieses geschehen, mit einer Handvoll Steine in das über der Thür befindliche Fenster -Oberlicht wo keine Blendlade wäre, ebenfalls geworfen und habe 10 Scheiben entwei geschlagen, die SCheibe wöre das Stück zwar nur 1 1/2 Sg werth, indessen der erlittene Schreck wäre sher groß. Verdacht habe er auf Niemand
1842 März 1 Bürgermeister an Landrat
Bereits in meinem Bericht vom 13. Dez habe ich über des öfteren müßige Verweilen des Webers Balthasar Seebröcker aus Walstedde bei seiner Schwester, der Elis. Seebröcker im Armenhause dahier Anzeige erstattet. In der verwichenen Nacht ist derselbe abermals und zwar ausgekleidet bei ihr im Bette liegend betroffen worden, Da solches (folgt §§) verboten ist, so habe ich denselben arretieren lassen und an das Gericht Ahlen abliefern lasen, damit ihn ein gerichtlicher Verweis erteilt werde.
Der S. hat eingeräumt, daß er sich öfters bei seiner Schwester aufhalte, bei derselben im Bette schlafe und von den ihr aus der Armenverwaltung bestellten Kosthäusern gebrachten Speisen mitesse. ... Anfrage, ob der S. in das Arbeitshaus Benninghausen gehöre.
In Bezug auf die Elisabeth Seebröcker bemerke ich beiläufig noch gehorsamst, wie dieselbe in zwei Jahren zu den H Sacramenten nicht gegangen ist.
... In der verwichenen nacht um 11 - 12 Uhr wurde der Seebröcker vom Polizeidiener vorgeführt und von dem letzteren angezeigt, wie er ersteren im Armenhaus neben seiner Schwester ausgekleidet im Bette liegend betroffen habe. Der Vorgeführte wurde hierauf in Arrest gebracht. Nachrichtlich wird noch hier bemerkt, daß das häufige, arbeits- und zwecklose mehrtägige Verweilen des Webers S. aus Walstedde bei seiner Schwester im Armenhause dahier, welcher er den ihr von der Armenverwaltung angewiesenen Unterhalt verzehren hilft. zu der Maßregel Veranlassung gegeben hat, denselben am 30. Oktober letzten Jahres in seine Heimat zu verweisen ...
Aussage der Seebröcker: 1. Ich heiße wie vorsteht, bin aus Sendenhorst gebürtig, katholischer Religion, 41 Jahre alt. Meine Eltern sind verstorben. Ich habe Frau und 7 Kinder von 19 bis 3 Jahren und ernähre meine Familie vom Weberhandwerk. Ich habe einen kleinen Kotten von dem Gutsbesitzer Rath in Sassenberg in Zeitpacht. Meine Militärpflicht habe ich durch 6jährigen Dienst bei den Füsilieren abgeleistet ... nicht vorbestraft
Zur Sache: Am Sonntag Morgens ging ich von Walstedde aus nach Sassenberg um mit meiner Gutsherrschaft daselbst wegen des Wiederaufbaus meines, im vorigen Sommer abgebrannten Hauses mich zu besprechen. Am nämlichen Tage kehrte ich zurück bis Hoetmar, wo ich bei meinem Vetter, dem Weber Schlautmann, übernachtet und gestern Abend bis hier gekommen und bei meiner Schwester im Armenhause eingekehrt bin. Nachdem ich mit derselben zu Abendd gespeist, legte ich mich ausgekleidet zu meiner Schwester zu Bette. Dieselbe war ebenfalls ausgekleidet. ... Schilderung der Festnahme ... auch muß ich einräumen, daß ich zweuilen einige Tage bei miner Schwester im Armenhauses mich aufhalte, wo ich dann mit ihre speise und bei ihr, wie in der vorigen Nacht im Bette schlafe. Der Zweck meines öfteren Besuchs bei meiner Schwester dahier ist kein anderer, als um dieselbe zu besuchen. Beschäftigung kann ich alsdann nicht treiben.
1. März 1842
Transportzettel : Transporteur Westhoff hat Seebröcker beim Stadt- und Landgericht abzuliefern.
Signalement: ... Bekleidung Grauer Tuchrock, Aschgraue Tuchhosen, Gestreifte wollene Weste, gelbes baumwillenes Halstuch, rindslederne Halbstiefel, graue tuchene Kappe mit schwarzem lackierten Schirm.
Bürgermeister Brüning drängt mehrfach darauf, Seebröcker nach Benninghausen abzuschieben: das sein zweckloses Umhertreiben und anstößiges Zusammenschlafen mit seiner Schwester sowie die Aufzehrung deren Arbeitsverdienstes und der ihr gereichten Unterstützung nicht aufhört.
1842 Mai 24
LR Lüdinghausen Graf Schmising lehnt wohl auf Intervention des Drensteinfurter Bürgermeisters Lindgens die Einweisung in das Landesarbeitshaus ab.» ... kann nicht als unverbesserlicher und arbeitsscheuer Bettler und Müßiggänger betrachtet werden, zumal er mit dieser seltenen Ausnahme ein fleißiger und ruhiger Mann sei, und seine Frau mit mehreren Kindern durch seinen Arbeitsverdienst ernähre, daß indeß nunmehr,. und dies ist in Ausführung zu bringen, demselben zu Protokoll eröffnet sei, wie der zwecklose Besuch seiner aus Armenmitteln unterstützten Schwester den Verdacht der Bettelei gegen ihn begründe, daß ihm dieser untersagt werden müssen und daß er, falls er doch wieder oder sonst bettelnd betroffen werde, die in der Landarmenordung angedroht Strafe ihn treffe«
1842 Juli 24
Der Inculpant Weber Balthasar Seebröcker wird von dem wider ihn gewesen Zusammenschlafens mit seiner Schwester eingeleiteten Untersuchung kostenlos freigesprochen (Gericht Ahlen)
1843 Okt 26
Der hiesige Thierarzt Leusner ist von einem Adolph Drieslein aus MS in dem Toppschen Wirtshaus hieselbst durchgeprügelt. Leusner hat jedoch den Drieslein hierzu Veranlassung gegeben, indem er sich beim Kartenspielen Betrügereien und Schimpfworte erlaubt hat. Da der Leusner an der Sehrkraft des rechten Auges verletzt ist, so werden die Verhandlungen vor dem Gerichte zur Kriminaluntersuchung übergeben werden müssen.
Landrat: Unverzüglich Verhandlungen gegen den Wirt Topp wegen Überschreitung der Polizeistunde aufzunehmen.» ... eine den sehr erschwerenden Umständen, wonach er sogar sich zur Ruhe begeben hat, ohne die Entfernung der Gäste zu veranlassen, daher an dem Exzesse mit Schuld ist, weil er selbst sich außer Verfassung gesetzt, denselben steuern zu können, entsprcehnde empfindliche Polizeistrafe zu erkennen.
Sollte das mir unbekannte Spiel 66 ein Hazradspiel sein, so ist deshalb die Krominal-Untersuchung gegen den Wirth und die Theilnehmer nach § 1298 sequ. loco cit. zu beantragen«
1848 Aug 8
Hermann Peitz, 19 Jahre, katholisch, aus Delbrück, Schneidergesell bei Theodor Bartmann: Am Sonntag Abend war in in der Behausung der Anton Vennewald, er waren dort der Bernard Kössendrup und der Zimmergesell Althuesmann, bei Decker wohnhaft, aus dem Haus transportiert. Diese hatten Streit mti dem bei Krinks wohnenden Knrechte. Selbe setzten diesem aus dem Nordtor nach, ich folge ebenfalls und habe dem Spektakel, welche diese mit dem gedachten Knecht hatten, zugesehen. Ob solche geschlagen haben oder nur Spielerei gemacht, weiß ich nicht. --- Große Schlägerei mit unfangreichen Verhör ---
1859 Jan 24
Auf die Anzeige des Schutzmanns Uphoff, daß der Glaser Ahagen hierselbst in der Nacht vom 22. auf dem 23. d. M. auf der Straße überfallen und arg gemißhandelt worden, verfügte sich der unterzeichnete Amtmann in die Wohnung dee Ahagen um denselben, da er bettlägerig, zu vernehmen:
Am 22. d. M. war ich mit mehreren anderen in der Schenke des Wirths Topp hierselbst, namentlich der Schneider Theodor Bartmann, der Tgl Wilhelm Waldmann, der Tgl Theodor Rieping und der Tgl Bischob junior anwesend. Schon am Morgen hatte mir der Tgl Bernard Bartmann gesagt, ich möge mich in Acht nehmen, sein Bruder Theodor, der wolle mich schlagen. Bereits vor zwei Jahren wurde ich vor diesem Menschen gewanrt. um 9 Uhr sagte mir der Drechsler Klümper hierselbst, der Th Bartmann habe ihm bedeute, er solle sich von mir fortmachen, er bekomme sonst Schläge mit. Um 10 Uhr sagte mir der Stiefsohn des Wirts Topp, namens Wilhelm Frie, der Th Bartmann und Tgl Waldmann wollten mich prügeln. Ich möchte mich daher durch das Fenster der Stube eintfernen, Ich that dies, war aber kaum auf der Straße, als ich Th Bartmann und Tgl Waldmann entgegen traten, letzterer schlug mich gleich mit einem Instrumente derartig ins Gesicht, daß mir zwei Zähne aus dem Munde flogen und ich zu Boden fiel. Ich suchte mich durch die Flucht zu retten, wurde aber an dem Garten des Vikars Meinert eingeholt, von Th Bartmann und Waldmann niedergeworfen und fürchterlich gemißhandelt, geschnitten, geschlagen und mit Füßen getreten, bis ich die Besinnung verlor. Wie ich nach Hause gekommen bin, weiß ich nicht, da ich alle Besinnung verloren hatte. Das Pflaster soll derartig mit Blut bedeckt gewesen sein, daß der Nachbar Thierarzt Bröcker des entsetzlichen Anblicks wegen das Pflaster hat abwaschen lassen. Der Tgl Rieping und Bischob haben der Mißhandlung zugesehen, ohne mir Hülfe geleistet zu haben, Auch der Schustergesell Franz Lücke und der Sattler Schmülling sollen aus der Entfernung den Überfall gesehen haben.
1849 Sept 17
Amtsgericht Ahlen bittet um Auskunft über Vermögens- und Militärverhältnisse von Böttchergesellen Johann Christian Kerkmann, Heinrich Börger, Schneidergeselle Hch Heumann, Steinhauergeselle Bernhard Heumann Hch Westhues, Anton Lütkenhues junior
Aussage des Bürgermeisters über den Lebenswandel:» Angezeigt, daß Kerkmann einen nichtswürdigen Lebenswandel geführt habe und in dem Rufe eine Schwärmers und Schlägers uind Tumultuanten stehe, Henrich Börger ebenfalls dem Trunke un der Streitsucht ergeben sei und auf dem Point stehe, ein gefährliches Subject zu werden Gegen das Betragen der übrigen sei nichts zu erinnern.«
1851 Febr 14
Weber Bern Hermann Bartels, 54J, sagt aus: Vor elf Jahren habe ich mit meiner Stieftochter Gehrs, und zwar noch zu Lebzeiten mier verst. Frau, der leiblichen Mutter der vergenannten Stieftochter, ein Kind gezeugt, welches sich gegenwärtig noch in meiner und meiner Stieftochter Pflege befindet, Jetzt, nach Absterben meiner Frau, ist meine vorgenannte Stieftochter wieder von mir geschwängert und sieht innerhalb von vier Moanaten ihrer Entbindung entgegebn.
Ich habe mehrmals um Dispensation von dem hiesigen Pfarrer und der bischöftlichen Behörde gebeten, meine Stieftochter ehelichen zu können. Sie wohnt bei mir und führt mir den Haushalt. Da ich dieselbe nicht entbehren kann, bitte ich ihr verbleiben zu gestatten.
Anweisung: Die Stieftochter muß innerhalb von 2 Tagen die Wohnung verlassen, widrigenfalls zu Zwangsmaßnhamen geschritten werden müsse, da auch nach den Bürgerlichen Gesetzen eine Ehe mit seiner Stieftochter unzulässig sei
1852 Jan 26
Schustergeselle Franz Arnold Lücke zeigt unter Vorlage eines ärztlichen Attestes an: Gestern befand ich mit in der Wirtsstube des Bäckers Wieler, worin sich außer seinem Sohne um 10 Uhr folgende Personen befanden:
1. Thierarzt Liesner, 2. sein Sohn, Färbergeselle Hermann Leisner, 3, dessen Sohn Wilhelm Leisner, 4. mein Bruder, Schuster Bernhard Th. Lücke, 5, Sattler Schmülling 6. Weber Bernhard Theodor Kössendrup, 7, Vetter des Thierarztes Leisner, August Leisner, 8 Kötter Falk aus Enniger.
»Die Gesellschaft war mit Spielen - "blüffen" beschäftigt, als der Hermann Leisner von meinem Bruder Geld verlangte, worauf ich erklärte, ich sei erbötig, ihm die verlangte Summe für meinen Bruder zu zahlen. Plötzlich ergriff derselbe den auf dem Tische stehenden Zimmerleuchter, worauf eine Kerze brannte, löschte dieselbe und schlug dann mit dem Leuchter auf mich ein, wodurch ich attestierten Wunden davon getragen habe«
1852 Febr 26 LR an Bürgermeister Kreuzhage:
»Auf den Bericht vom 25. d M benachrichtige ich Sie, daß der Gensdarm Knape von mir beautragt ist, am nächsten Sonntag gegen Abend sich in Sendenhorst einzufinden, um erforderlichen Falls zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung zu wirken.
Gegen die Tumultuanten, welche von dem Polizei-Offizianten erkannt sind, wollen Sie, wenn es noch nicht geschehen sein möchte des allerschleunigsten die Einleitung eine Strafverfahresn bei der Staatsanwaltschaft beantragen«
1852 März 8 Bürgermeister an Staatsanwaltschaft Warendorf
Am 23. und 24. vorigen Monat hat auf Veranlassung des Gebots der Polizeistunde in hiesiger Stadt ein nächtlicher Unfug stattgefunden, der zugleich mit Widersetzlichkeit gegen den Polizeidiener und den demselben zur Unterstützung beigegebenen Gefangenenwärter Kottenstein verbunden war.
Indem ich die erkanten Theilnehmer und deren Verhältnisse und Führung in der Anlage zur weiteren Veranlassung beifüge, bemerke ich zugleich, daß der Schreinerlehrling Bröcker, Anton geb hier 1833 zur Zeit im Dienste des Schreiners Borgmann Ksp Lüdinghausen, 2. Bernhard Erdmann geb 1832, 3. Ehefrau Hutmacher Schulte an den Fastnachtstagen hier anwesend gewesen und imstande sind, die noch nicht bekannten Teilnehmer an dem Unfuge zu bezeichnen
1852 April 20
Eine Untersuchung ist eingeleitet. Augenblicklich ist eine Kommission des Kreisgerichts WAF damit beschäftigt, die Beweismittel aufzunehmen
1852 Mai 21
Die zwölfjährige Tochter des Tgl Günther ist am Freitag den 14. des Monats gegen Abend von einer Mannsperson unanständig behandelt woren. Hierzu Vernehmung ihrer Mutter Anna Maria Günther geb. Jäger gebürtig aus Delbrück.
»Am 14 des Monats, Abends, als die Dunkelheit beinahe eintreten war, saß ich mit einem Töchterchen unseres Nachbarn Witwe Panning namens Maria Anna, etwa 11 Jahre alt, vor der Tür der Panningschen Wohnung, als eine erwachsene Mannsperson vorüber kam.
Derselbe bückte sich zu uns nieder, und als wir davon sprangen verfolgte er uns und faßte endlich mit dem Haken des Schneidemesser, das sie an der Handt trug, mein Bein, wonach ich zum Fallen kam. Bei dieser Gelegenheit brachte der junge Mann seine Hand unter meine Röcke und hat sich zugleich unanständige Griffe erlaubt. Übrigens ist mir Leides nicht zugefügt.«
Die Günther bezeichnet den jungen Mann als Lehrling des Schusters Gehrmann (Bernhard Velthaus, geb zu Heessen 1837, d. h. 15 Jahre)
Der Vorfall ereigneite sich auf der sogenannten Armenleutehausstraße
1852 Sept 14 Warendorf Landgericht
In der Untersuchungssache wider die Dienstmagd Magdalene Römer gesteht die Angeschuldigte »zur Abtreibung der Leibesfrucht Abortirmittel angewendet zu haben. Sie gibt an, daß in ihrem Koffer, welcher beim Kolon Rothkötter steht, sich annoch einm Fläschchen befinden wüde, in welchen ihr ein derartiges Mittel verabreicht sei.
Wir ersuchen das Amt Sendenhorst, schleunigst den Koffer der Römer untersuchen zu wollen.«
Antwort des Bürgermeisters:» Der Koffer der Römer, befand sich nicht bei Rotkötter sondern bei ihrem letzten Dienstherrn S Tergeist. Er ist verschlossen und versiegelt worden. In dem befanden sich zwei Medizingläser ohne Inhalt, welche nach Angabe der bei Tergeist dienenden Mitmagd Catharina Peitz Mixturen enthalten haben, die der Römer von dem hiesigen Dr med Frey verordnet worden.
fehlen Verhandlungsprotokolle, jedoch
1853 Sept 30
»An die Magdalene Römer aus Westheim in der Straf - Anstalt zu Händen des Zuchthauswachtmeisters zu Münster einen Koffer nebst Schlüssel durch fuhrmann Beumer übermittelt«
1853 Juni 25
Staatsanwaltschaft ermittelt in Sachen Tischlermeister Gehrad Hoppe wegen Mißhandlung seines Lehrlings Gerhard Babliowsky (»Was die Persönlicheit des Hoppe, welcher übrigens in schlechten Vermögensverhältnissen steht, anbelangt, so erlaube ich mir auf den Inhalt der beigefügten Personalakten mit dem Bemerken Bezug zunehmen, daß die Führung des Hoppe bis jetzt ohne Tadel geblieben ist.«)
1856 Febr 24
Im Namen des Königs: Anstreicher und Organist Wilhelm Ahage wird wegen Beleidigung eines öffentlichen Beamten während seines Berufes zu einer einwöchentlichen Gefängnisstrafe und Kosten des Verfahrens verurteilt.
In Erwägung daß freilich der Angeklagte in dierser Instanz in seiner Eigenschaft als Familienvater, seiner Stellung als Organist und seiner bisherigen tadellosen Führung mildernde Ustände bezeichnet hat, wird eine Revision angstrebt. In letzter Instanz wird das Urteil trotzdem bestätigt, weil die Strafbestimmungen keine ander Auslegung zulassen.
1856 August 18
Benachrichtigung der Bürgermeisterei Sendenhorst durch die Staatsanwaltschaftr MS:
In Sachen Ackerknecht Herman Gausebeck und Konsorten aus dem Ksp Sendenhorst
a) die angeklagte Näherin M Anna Overkamp wegen zweimaligen wissentlichen Meineids Zuchthausstrafe von 2 Jahren
b) Friedrich Wilhelm gt Franz Anton Degenhart wegen Meineids Zuchthaussstrafe von 2 Jahren 3 Monate
1856 Sept 2 Bürgermeister an die Staatsanwaltschaft Warendorf:
Polizeiliche Verhandlungen, »die in der Nacht vom 15 und 16. Juni des Jahres vor der Toppschen Wirtschaft hier stattgehabten Exzesse betreffend: Der Vorfall hat sowohl in hiesige, Publikum als auch bei den Teilnehmern der Festlichkeit aus Warendorf die lebhafteste Indignation hervorgerufen, und dürfte um so weniger ungeahndet bleiben, als die in Frage stehende Vermögensbeschädigung, wenn solche nicht entdeckt worden wäre, die traurigsten Folgen für Leben und Gesundheit der Festtheilnehmer aus WAF nach sich gezogen haben würde. Inhalts der vorliegenden Verhandlungen wird der Bernhard Quante zunächst unter Anklage gestellt werden können und eine eidliche Vernehmung des Carl Ahrens zur Feststellung der Täterschaft führen.«
1856 Dez 12
Polizeiliche Verhandlungen bezüglich der am 8. dieses Monats an dem Hause des hiesigen Steinhauers Melchior Quante verübten Tätlichkeit mit dem Antrage, den Zimmergesellen Heinrich Saerbeck hier unter Anklage stellen zu wollen, ebenfalls gegen den Bernhard Qaunte wegen Beschädigung des ... ?
1857 März 20
Auf Veranlassung der Gerichts Warendorf ist der Zimmermann Hch Anton Saerbeck. geb 1833 festzunehmen.
Antwort des Bürgermeisters: Saerbeck arbeitet zur Zeit auf dem Kolonate Tophoff Ksp Greven, wird aber nach Ablauf einer Woche zurück sein.
1857 April 7 Warendorf Kreisgericht
Bürgermeister wird aufgefordert, über die persönlichen Verhältnisse des Zimmermeisters Hch Saerbeck, des Maurres Heinrich Greive, des Steinhauergesellsen Wilhelm Mahl und des Holzsschuhmachers Heinrich Timmers zu berichten
Saerbeck: Zeigte ein hochfahrendes, zur Widersetzlichkeit geneigtes Verhalten. die übrigen noch nicht bestraft
1857 Juni 4 WAF
Steinhauer Bernard Quante wird durch Gerichtsbeschluß vorläufig in Haft gehalten
1857 Dez 1
Glaser Wilhelm Ahage war wegen Beleidigung des Bürgermeisters eine Woche in Haft. »Er hat sich seidem wiederholt beigehen lassen, zu einer Zeit, wenn der Unterzeichnete allein war, in das Verwaltungslokal einzudringen und denselben in aller Weise zu behelligen und zu belästigen, namentlich demselben vorzuwerfen, daß er durch diensteidliche Angabe seines, des Ahagen damilige Beurteilung herbeigeführt habe, daß jene Angaben falsch seien. Heute war das abermals der Fall, indem der Ahage die dienstendliche Verfahrun in der Untersuchung wieder ihn abermals zur Sprache brachte. Um den maaßlosen Angriffen und Übertreibungen des Ahagen, welcher die Gelegenheit, wenn ich allein im Locale anwesend bin, auszuspähen weiß, endlich ein Ziel zu setzten, ist demselben der Eintritt in das Dienstlokal nur noch in Begleitung des Polizeidieners gestattet.«
hierzu Gerichtsverhandlung
1857 Okt 9 Münster
Zimmermann Heinrich Anton Saerbeck erhält wegen wissentlichen Meineids eine Zuchthausstrafe von zwei Jahren
1857 Oktober 31
Mitteilung an die Ortsbehörde durch das Kreisgericht Hamm: der Steinhauergeselle Hermann Menz zu Wellinghofen bei Hoerde wurde wegen einfachen Diebstahls mit einer Woche Gefängnis bestraft.
1858 März 24
Gericht WAF: »Zimmergeselle Hch Saerbeck aus Sendenhorst erhält wegen vorsätzlicher Mißhandlung eines anderen und der vorsätzlichen und rechtswidrigen Beschädigung fremder Sachen eine dreiwöchentliche Haftstrafe.«
1858 April 24
Bernard Kerkmann und Bernard Börger erhalten wegen vorsätzlicher Mißhandlung eines anderen zwei- bzw. einen Monat Gefängnis
1858 Dez 20
Mitteilung des Polizei-Anwalts MS. Steinhauer Bernard Börger aus Sendenhorst wegen Bettelns unter falschen Vorspiegelungen mit einer Woche Haft bestraft.
1860 März 9 Bürgermeister an LR
Anzeige, daß an der Landstraße von hier nach Ahlen die Leiche eines neugeborenen Kindesmännlichen Geschlechts gefunden wurde.
Kosten für die Obduktion, für die Reinigung der Wachtstube und des Kindes
1860 März 15
»Bei der heute stattgehabten Obduktion der Kindesleiche ergabe sich, daß das Kind gelebt habe, mithin ist festegestellt, daß das Verbrechen des Kindes bzw. Verwandtenmordes vorliege.«
1860 März 20 Enniger, Neuhaus, Sekretär:
Die von dem Colon Hoppe zu Bracht wegen Schwangerschaft am 21. 12. entlassene Magd heißt Schwate Maria Anna, geboren zu Hamm am 4. August 1831
1860 Mai 16
Anzeige des Metzgers Caspar Hausen (Haus 193): »In der verflossenen Nacht, und zwar etwa um 12 3/4 Uhr, wurde ich durch ein Gestöße am Hause erschreckt, was ich sofort als die Wirkung eines gegen die Fensterscheibe an der Straße gerichteten Steinwurfes erkannte. Ich stand sofort auf und sah nur, daß drei Scheiben und eine Sprosse an der Straße belegenen Stube zertrümmert waren, Den Verdacht der Thäterschaft fällt auf meinen Konkurrenten im Butterhandel, den Bernhard Jasper, welcher, wie ich erfahren, vor einiger Zeit Drohungen gegen mich im Munde geführt hat. Derselbe ist in der verflossenen Nacht bei der Hochzeitsfeier im Hause des Meier Nr. 223 hier anwesend gewersen, hat diese Wohnung um etwas vor 1 Uhr Nachts verlassen, um zu den Sohn des Hutmachers Schulte Nr 47 zu gehen. Auf diesem Wege ist er der Ehefrau Klümper und dem Maurer Bernhard Börger begegnet, welche bemerkt haben wollen, daß er gekeucht habe, wie jemand, der stark gelaufen ist.«
1861 Mai 31
Tgl Bernard Harenkamp aus Sendenhorst wegen zweier Diebstähle unter mildernden Umständen zu 14 Tagen Gefängnis verurteilt.
1862 März 3
Anzeige der Hebamme Ehefrau Bücker: » Am 1. dieses Monats des Nachts vor 12 Uhr kam die mir persönlich bekannte unverhelichte Maria Katharina Bockholt, welche bie dem Schneider Meyer zur Miethe wohnt, an das Fenster unserer Schlafstube und verlangte, daß ich sofort zu ihr komme, und entfernte sich sofort. Ich kleidete mich und eilte zu der Bockholt, welche ich in der Stube sitzend antraf, und mir mittheilte, daß sie bereits geboren habe, das Kind aber tot sei, Auf näherer Nachfrage gabe sie die Umstände unter denen die Geburt stattgefunden daher an:
Sie sei am Abend von einer Leiter gerutscht und kurz nachher, weil sie Schmerzen gefühlt, zu Bett gegangen, bald aber hätten sich die Wehen eingestellt, und sei die Geburt erfolgt, ohne daß sie ihre volles Bewußtsein gehabt habe.
Nachdem letzteres zurückgekehrt, und sie das Kind mehr besehen, habe selbes kein Lebenszeichen von sich gegeben. In der ersten Aufregung sei sie nun zu gelaufen, um Hülfe zu haben,. Nachdem sie nun der Wöcherin die erforderliche Hilfe geleistet und die Nachgeburt geholt, sodann die Kindesleiche eingewickelt, bin ich wieder zu Hause gegangen, Die Leiche selbst zeigt nirgends Spuren ernsterer Verletzung oder Gewalt. Es war übrigens die eines ausgetragenenen kräftigen Kindes.
Dr. Frey bestätigt in einem Attest die Angaben der Hebamme
1862 September 5. Urteil des Kreisgerichts Münster:
»Der Ackerknecht Heinrich Haverkamp aus Sendenhorst wird wegen widernatürlicher Unzucht mit einem Pferde zu 6 Monaten Gefängnis bestraft und die Ausübung der bürgerlichen Ehrenrechte auf ein Jahr untersagt.«
1863 Juli 18 Bürgermeister Kreuzhage:
Steuerexekution des Friedrich Schmidt zu Ahlen gegen Theodor Untied Sendenhorst wegen wörtlicher Beleidigung im Dienste.
Zusatz, daß der Untied, welcher bisher nicht bestraft ist, und als Krankenträger dem 7. Armeekorps angehört, nur ein geringes Vermögen besitzt.
(Untied erhält 5 Tage Gefängnis statt 10 Taler Strafe)
1863 August 18 Münster
Hausknecht Bernard Heinrich Hagedorn aus Sendenhorst war wegen Urkundenfälschung und Unterschlagung in Haft, ist aber geflüchtet.
Nationale lt Bürgermeister: Gen 13. Febr 1838 Steinhauer von Gewerbe, Sohn des + Tgl Bernhard Hch Hagedorn und der hier noch lebenden M Kath Strieckmann; bisher nichts Nachteiliges bekannt.
1863 Okt 14 Cleve Landgericht
Hagedorn wegen Landstreicherei, Führung eines falschen Namens und Betruges zu einer Gefängnisstrafe von 3 Monaten verurteilt
1864 April 29
Untersuchungsverhandlungen den Boten Hch Saerbeck hierselbst Wegen Unzucht mit Kindern unter 14 Jahren
Vernehmungen der
1. 13jährigen Clara Quante
2. deren Mutter Ehefrau Andreas Quante
3. der 8j. Catharina Quante, Tochter der vorigen
4. Steinhauers Andreas Quante, Vater
5. Bäcker Joseph Keuthage
6. Ehefrau desselben
7. 9jährige Angela Keuthage, Tochter
8. unverehelichte Bernardine Wörenkötter
9. unverehelichte Elisabeth Zutelgte
10. Inkulpator Heinrich Saerbeck
11. Konfrontationsverhandlung der obengenannten ad 1 und 7.
... Der Inkulpant Heinrich Saerbeck ist ein alter gebrechlicher Mensch, derselbe hat, seit vielen Jahren hier ansässig, bisher ein stilles Leben geführt, welches sich der Öffentlichkeit mehr oder weniger entzog. Die sorgfältigsten Erkundigungen haben Nachtheiliges über seinen bisherigen Lebenswandel nicht ergeben, vielmehr war die Verwunderung des Publikums allgemein als die wider den Saerbeck erhobene Anschuldigung ruchbar wurde. Doch hat derselbe vor etwa 15 Jahren ein Frauenzimmmer geschwängert, und sagte mir der Kaplan Evelt hierselbst gestern eine andere erwachsenen Frauensperson, deren Namen er aber nicht nennen wollte, habe ihm erzählt, sie habe einmal vor dem Saerbeck weglaufen müssen. Indessen dürfte auf solches vages Gerede mit Rücksicht auf die Voreingenommenheit der Leute wider den Saerbeck kein größeres Gewicht gelegt werden. Übrigens darf ich nicht verfehlen, daß der Saerbeck bei seiner Vernehmung auf mich keinen günstigen Eindruck gemacht hat. Derselbe war, obgleich, wie man annehmen dar, auf die Sache wohl vorbereitet, in seinen Angaben unsicher und schien sichtlich verlegen. Diese Wahrnehmung dürfte hernach auch den Geschworenen nicht entgehen.
Die Hauptzeugin Clara Quante, ein Mädchen von 13 Jahren und 2 Monaten ist für dieses Alter körperlich und geistig ziemlich entwickelt. Ihre Angaben lauten unzweideutig und bestimmt. und wußte hierauf alle Fragen anständige und präzise Antworten zu geben. Über ihre bisherige Führung kann leider so gut wie gar nichts gesagt werden. Ihre Lehrerin Catharina Neuhaus ist nämlich vor einigen Monaten in eine Geisteskrankheit verfallen und befindet sich zur Zeit auf der Hülle bei Telgte. ... Die hiesige Geistlichkeit muß über den Charakter und die bisherige Führung der Quante gleichfalls nichts anzugeben, Das Benehmen der Quante trägt übrigens in so hohem Grade den Charakter der Wahrheit, daß ich über die Schuld des Angeklagten nicht zweifelhaft bin. Bürgermeisterverwalter Neuhaus stellt dem Gericht anheim, den Saerbeck festzusetzen oder auf freiem Fuß zu belassen, weil eine Entweichung nicht zu befürchten ist.
1864 Mai 7
Staatsanwaltschaft Münster will »in Bezug auf die Verhandlungen über die Unsittlichkeiten deren der Bote Hch Saarbeck gegen die Clara Quante Verdächtig geworden ist« solange den Fall ruhen lassen bis die Quante 14 Jahre alt ist und vereidet werden kann (da es zu bedenklich ist auf die unvereidliche Aussage eines solchen Kindes, welche hier sehr wenig durch andere Momente unterstützt ist, eine so schwere Anklage gegen einen bisher unbescholtenen Mann zu erheben).
In dieser Zeit von ca 10 Monaten soll Saerbeck heimlich beobachtet werden, aber vor allem auch die Clara Quante, sowohl in Bezug auf ihre Geisteskräfte, als namentlich in Bezug auf ihre Wahrheitsliebe und ihre sinnlichen Neigungen im Stillen aber mit möglichst Sorgfalt, um eine sicheren Anhalt zu gewinnen, ob auch die Aussage der C Q mit Zuverlässigkeit zu bauen ist. Auf mich haben die bisherigen Angaben des frühreifen Mädchens keineswegs einen besonders günstigen Eindruck
gemacht
1865 Mai 22 Staatsanwalt Rolshausen:
In der Denunciationsache gegen den Landboten Hch Saerbeck zu Sendenhorst ersuche in den Bürgermeister im gefällige Auskunft
»Über den Landboten Saerbeck ist seit Anfang vorigen Jahres nichts Nachtheiliges bekannt geworden, Ich habe denselben beobachten lassen, aber keine Momente in Erfahrung bringen können, welche den gegen ihn vorliegenden Verdacht zu verstärken geeignet wären. Derselbe lebt still und eingezogen und setzt nach wie vor seine Botengänge zwischen hier und Ahlen fort.
1865 Juli 17
Im Einverständnis mit dem Kgl Oberstaatsanwalt wird die weitere Verfolgung gegen Saerbeck eingestellt.
1866 Januar 17
Amt Everswinkel übersendet Verhandlungen mit der Ehefrau Kötterrs Tigger und der unverhehelichten Anna Lepper , welcher der Anton Jaspert hierselbst dringend verdächtig erscheint, am Sonntag, den 14. vorigen Monats an den genannten beiden Frauenspersonen unter Anwendung von Gewalt, Drohung mit eimem Messer etc. den Versuch des Raubes eventuelle der Nothzucht verübt zu haben. Konfrontation des Jaspert mit den beiden Personen.
Da der Anton J. sich einen Reisepaß nach Steele hatte ausfertigen lassen, mithin die Vermuthung nahe lag, daß derselbe sich der Untersuchung entziehen wollte, so ist derselbe verhaftet worden.
(Nach Meinung des Bürgermeisters »hat der Jaspaert die beiden Frauensbpersonen nothzüchtigen wollen. Derselbe ist wegen desselben Verbrechens vor 1 1/2 Jahren in Untersuchung gewesen, welche aber mit seiner Freisprechung geendet hat. Der J. ist im Punkte der Sittlichkeit auf das übelste berüchtigt und hat hier im Orte schon die ärgerlichsten Auftritte veranlaßt.
1866 Januar 17
Der Arbeiter Pohlmann gt Jasper aus Sendenhorst ist der hiesigen Polizei durch den Tranporteuer Kottenstein abgeliefert. (geb 4. August 1846)
1866 Januar 16
Der Anton Jasper ist heute auf dem Transport nach WAF entsprungen, indem er sich vorher der Handschellen erledigt hat
Amtmann Everswinkel
1866 April 16
Untersuchungsverhandlungen wider den Metzger Caspar Hausen hierselbst, weil derselbe am 12ten des Moants als der Polizeidiener Degenhart und der Maurermeister Saerbeck im Auftrage des unterzeichneten Bürgermeisters sich in dessen Behausung begeben hatten, um demselben die Entfernung einer feuergefährlichen Feuerungsanlage aufzugeben, dem Degenhardtr die Worte nachgerufen hat: " Leck mich an den Arsch." -
Vernehmung von drei Zeugen und an den Staatsanwalt zur gefälligen weiteren Veranlassung. »Der Hausen ist ein wüsere und nicht im besten Rufe stehender Mensch, welcher wegen seiner Rohheit bei seinen Nachbarn gefürchtet ist, Der selbe ist, soweit bekannt, bisher noch nicht bestraft worden.
Pro Nota. Der Hausen ist in der Sitzung des Kreisgerichts Warendorf vom 15. Mai 1866 zu 14 Tagen Gefängnis und in die Kosten verurtheilt worden
Zur Person des Hausen, Metzger, 38 Jahre alt, aus Albersloh gebürtig und verhieratet, Hat dem Vernehmen nach 3 Jahre in Luxemburg gestanden und ist im vorigen Jahr aus dem 2ten Aufgebot entlassen. Der Hausen ist ein wüster, zu Grobheiten und Widersetzlichkeiten geneigter Mensch. derselbe besitzt hinlängliches Vermögen, um Untersuchungskosten bezahlen zu können,
Elisabeth Schütte
Enniger, 24. April 1873
Gestern Abend ist die unverehelichte 34jährige Tochter des Kötters Schütte in der Pölinger Bauerschaft hiesiger Gemeinde, Namens Elisabeth, in dem etwa 5 Minuten von ihrer Wohnung entfernten Angelbache, unmittelbar am Fußwege von Enniger nach Vorhelm, als Leiche aufgefunden worden. Dieselbe trägt Spuren gewaltsamer Verletzung an sich, Das sie eine kräftige Person war, so ist nicht zu bezweifeln, daß der Mord nicht ohne heftigen Kampf vollführt ist; diese Vermuthung wird auch durch ihre zerrissene Kleidung bestätigt. Die Ermordete hatte am Abend vorher um circa 8 Uhr das elterliche Haus verlassen, um ihrer im nahen Dorfe wohnenden Schwester am folgenden Tage bei der Arbeit Aushülfe zu leisten.
Ich bitte nun, besonders auf solche männliche Individuen zu vigilieren, welche zu einer solchen That wohl fähig zu halten sind und Wunden an sich tragen
Der Amtmann gez Brüning
An das Bürgermeister-Amt
zu
Sendenhorst
1570
Feststellung der Gerichtsverhältnisse
aus Anlaß der Neuordnung der Gerichtsorganisation im Fürstbistum Münster
StAM, Msc 147 (Dep. Altertumsverein)
Befragung des Sendenhorster Richters Christoph Schötteleer
unvollständig gedruckt bei Philippi Friedrich, Landrechte des Münsterlandes, Münster 1907, hier mit den Ergänzungen aus Msc 147
1. sagt der Richter zu Sendenhorst, daß zu seinem befollen Richtamptt dreemall im jar ein gemeine Landtgodinck gehalten werde, alß nemlich
2. Am Tollhuse zu Albersloe ist zweimall deß jarß ein friggerichte, wert nach dem gogerichte zu villmallen gehalten. Binnen Sendenhorst ein frighgerichte unnd ein stattgerichte daran borgermester und raettt zwee deel deß gerichts sich anmoden, und sagen meinen gnädigen landtfürsten und herrn käne ded dritte deel des gerichts zu. Zu Hoetmaer werdt ein kleger ichte deß jarß einmal uf gefallent der vorg. Ampthleuten gestsrengsam erg. Go- und friggerichte plecht man borgerlich und peinlich handelen.
2. Uff den anderen punct sagt wie im vorigen, daß kein holtgerichte und kein hoffgerichte in seinem befallen ampte gehalten werde. Sunder baurgerichte wannehr jemands deß zu thun hatt, wertt sie gehalden, da von man sicherß nit schreiben kann.
3. sagt, daß alle vorbenompte gerichte meinem gnedigen landfursten und hern von Munster pp. Zukommen, außerhalb deß Johann von der Recke bynnen Drensteinfordt ein burgerlich und peinlich gerichte have, dartzu im gogerichte Sendenhorst und kerspell Dresteinfort dree friggesteoile, als nemlich in der burschapp zu Eickendorpp uff Gunnemans hove. Noch in derselben burschaft zu Langenhovel uff Jemanshove, noch in derselben burschaft uff Peßmanshove, noch de von der Recke und Erbmarschalk Morrien zu Rinckenrott, im Gogerichte Sendenhorst in den burschafft tho Eickensbecke in des Richtersgarden dasselbst haben einen frienesteoell, an wilchem friggenstoile dasß sampte kerspell Rinckenortt ire wroge bringen müssen, ußerhalb dree Manß de zum tollhuß an daß freygherichte gehorenn, alß Westerman, Jodefelt und Aldrup.
4. dass landgodingsgerichte werde vor Sendenhorst uf einen groinen platz und veheweide, dass Meer gehiessen, gehjlte, das gogerichter und friggerichte zum Tolhuse vor Albersloe, daß holtgberichte zu Hoetmar vor dem beerhuiß.
5. Das Landgodingsgerichte werde im velde gehalten unnd kommen bynnen Sendenhorst under dacke, da daß gogerichte gehalten, daß holtgerichte in dem beerhuses huß zu Hoetmar. Das friggerichte bynnen Sendenhorst under dem raethuiß dasselbst, daß friggerichte zum tolhuiß in des tolnerß behaußung zu Albersloe under taches gelacht und gehalten werde.
6. Uff dem sechsten punct sagt, daß Sendenhorst daß nechste Wibbold und Kerspellkirche sey, daß zu dem gogericht Sendenhorst vyff kerspeln gehoren, alss Sendenhrost, Stenfort, Alberslo, Rinkenrott und Hottmar, dass kerspell Sendenhorst have seven burschaft, alss Brechter, Broicher, Santwer, Elmenhorster, Rinkhover, Harder und Jodeshoveler burschaft; Stenfort have sess: Averdunk, Eichendorper, Suder, Langenhoveler, Ossenbecker und Nortorpper burschaft; Hotmar have sess: Dorpbuer, Middelbuer, Lentorper, Mestorper und Holtorper burschaft; Albersloe have seven: Alster, Arnhorster, Sunger, Rummeler, Westerr, Storperr und Elmenhorster burschaft (?!), Rinckenrott have dree: de Eichenbecker, Oldendorper und Hemmer burschaft. Uf den landgodink gehoren alle vorbenompten vyff kerspelle und burschaften, idoch holts der von der Recke also, dass das gantze kerspel Stenfort an seine freien gerichte ihre froge thun solle, ussbescheiden gewaltbrocke und bloitrenne.
7. Oick holdeß de von der Recke unnd Erbscharschalk alß datt ganze kirspell Rinckewnrott an iren freinstole de vroge thun sollen ußbescheden dree manß wie albereits vermeldet.
8. Am frien gerichte zum Tolhuße gehoren de Alster, Arnhorster, Sunger, Rummeler, Westeler und Storpper Burschaft und de Wentorper Menner bey Hiltrop evenfalß, twee Wentorp, Leemebuell, Brinckman, Overdick, Danman, Loggeman, wiewoll der Capittels Gogreve Lennepe, wie davon berichtet, nit gestaden will, daß sie an meinß gnedigen Landtfürsten und Herrn Frienstoell zum Tollhuß frogen sollen, unangesehen sith oldinges gebruicklich, auch altzoe außerhalb, nächst an Junker Morien diese 71 Jaires do sie ungehorsamlich außblieben, bißher nach dem Herkommen gefolgt und zur vrogen gebuerlichen wiese inbracht. Daraus gehen oich dree Manß von Rinckenrott alß Westerman, Jodefelt, Aldrup.
Am freien gerichte bynnen Sendenhorst gehoren stat und kerspell Sendenhorst und Hoetmar, am Holtgerichte zu Hoetmar gehoren uß veer kerspelen menner, alß Everßwinkell veer menner, van Freckenhorst zwei burschaft als den Fuentroper burschaft und de burschaft to Westenhorst, im kerspell Enniger de Ruggekemper, de Lentroper, im Kerspell Hoetmar Mestropper, de Holtorpper, de Dorpbuier, de Middelbuer und Nortorpper burschaftt, de vershen zu nominiren lest und kurtz halten bleibe.
9. ein jederes kerspell unnd dorf, och burschaften dieses Gerichts eine kleine meile vonn Sendenhorst gelegenn.
10. (über seine Person: könne Gotto lob, lesen und schreyben ... plege jederzeit das ampt selbst bedienen ... )
11. sei frey und ehelich geboren, ein borgerkint us Beckum
12. sovill dem gogerichte betrift, davon habe ehr nichts, dan von ieder person, so anm rechten zu theun hatt, entsettegelt: sint sess penninge - am godink, wannehe gemeine landortell gefragtm der doch wenich alda furkommen, ortellgelt, sind veer penninge, schriftgelt sess penninge. Am stattgerichte bynnen Sendenhorst von den borgern nichts sunder 6 Pf vor pantgelt, vor jederen hußmans beclagten ist entsette gelt sind seß penninge, wenn urtell gelt, den derden deel alles. Dan de von Sendenhorst anmoden seß penningen von ein pandzettel tho schreivenn drei schillinge, tho besegelten esß penninge. Am friggengerichte zum tolhuß entsette gelt sind seß pennninge, oprtell gelt veer, wannehr sich zu rechte sollen ußgang fortweren, sunnst nichts urtel zu verzeichnen, wie für seß penninge, van den baurgerichte anner sie bogertt werden, nach des Richters wille hatat nichts sichers davon,
13. /14. Am Gogericht vorerst de Borgermester zer Wolbecke, beide borgermester bynnen Sendenhorst, ituziger zeit Johan Bonse und Johan Smit dass gerichte becleiden helfen, dartzu kommen etzlige bynnen Sendenhorst genommen werden, alß Bernt Straeten genant Bodeker, Ernst Tyman, Christoffer vonn Brunsweigk, Hermannus Keppel, Pouwell Brink. Sein uß Münster zum deil luß Sendenhorst geboren, borger uß Munstere und radßverwnadte unnd bürgerer uß Sendenhorst durcheinander zwischen vertich und sestich jaren ungefehr; Am stadtgerichte beide borgermeister, Bernt zur Straten, Ernst Tyman, Wilhelm Bartman, ihres herkommen und alders wie gemeldt; am friggen gerichte bynnen Sendenhorst neben dem friggegraven bede Borgermeistere Berntt zur Sraten, Ernst Tyman, Wilhelm bartm,ann, Pouvel Japser, herkommen und altersß wie vorangetragen. Am frieggerichte zum Tolhuse alda sein etzliche von Adell gesessen, im kerspell Rinckerott Hinrich van Ascherberch zu Tottendorp, Dirich von Galen zu Bispinck, Herman Kerckerinck zur Borch, zu Albersloe Buck, Welpendorp, Jodefelt, ein borger uß Münster, Schulte Bispinck, Schulte Dorrenbochholt, meß gnedigen Lanndtfürsten und herrn amthove friggeleute bynnen Albersloe, Johanne Dünnekogell, Wilhelm Clever, Naß Holinck, Johan kerckhoff; am Landgogericht Herbort Wulffert, Hermannus Keppel, Schulte Henrich, Schulte Bispinck, Schulte Dorenbockholte, Niemann add. Bynnen Sendenhorst beide borgemeister, de Bodeker, Ernst Tyman, Wilhelm Bartman, Powell Jasper und am holtdingh sein gemeinlich der Droste und Rentemeister zur Wolbeck, de erfmannen oder Gutshern alß vom adell bey dem gerichte diese vorgezeichnete konnen, ins gemein all zu den ehren des gerichts woll besitz halten, ob zur alerber alle sach bey sich entscheiden underwortern konnen und wiß daran ist woll gestahn.
Bericht des Stadtrichters von Wolbeck:
.....
5. das peinliche halsgerichte uff der wyden hayden gehalten wird; mach auffs boquemeste gehalten wirden zur Wolbeck dweyll die Gefangenen gefencklich von dem Hauß Wolbeck gebracht und ingetzogen werden
6. Zum Gericht Wolbeck gehören nur Stadt und Ksp Wolbeck die paelbuerschafft und die vyff Westerbhuiren (Bauerschaft West, Albersloh)
....
9. ... das Gericht zur Wolbneck under dem raithausse gehalten wirdt, anders geyn kirspell dann Wolbeck und die paelbhuiren und Westerbhuren als nemplichen schulte Weddendorpp, Dyrick tho Weddendorpp, Erschmann, Kerkendorp und Broelman im Kirspell Alvesskirchen gesessen an das Gerichte Wolbecke gehoirich sei; die kirspelskirch Alberslo overst ist eyn halb mylcken von der Wolbeck gelegen undgehoirdt alda nicht ans Gericht.
12. von dem Richtamt ist das Entzetz gelt 15 Pfennig, wenn gemeine Sachen vorkommen und von jedem Ordell sechs Pfennig
13. ... daß man under dem Raithuyße zur Wolbeck bürgerlich zu handeln pflegt; sind alsdan die beyden Bürgermeister mit Namen Gerhardt Ackolck und Claeß Kralle und noch zwei als Johan Heggeman und Symon Huyßbrandt Beisitzer des Gerichts, dabei, daß das Gericht zum Recht bekleidet und besatzt werde. Wenn man aber peinlich zu handeln pflegt, seint dair by mynen gnedigen Herrn von Münster Amtluide zur Wolbeck neben den freien Scheffen aus der Wolbeck als nämlich Gerhard Ackock, Johan Heggeman, Simon Huißbrandt, Claes Kralle, Herman Huyßbrandt, Pawell Schwertbroch und Henrich Schenkell, auf daß das peinliche Halsgericht zum Rechte besatzt und bekleidet werde.
Auch gehören an das zelbige peinliche Halßgericht zu folgen die Kerspele Sendenhorst, Alberslo, Drenstenffordt, Rynckenrott, Hoithmar und Wolbeck, welche alle an das peinliche halßgericht bescheiden werden. Demnach sint auch darby vyff Stoilfryen als Ordelwyser nemptlich Berndt tor Straitenn bynnen Sendenhorst, Lenderman und Horn Ksp Herberen, Nyßman im kerspell Sendenhorst Wyggerman im Ksp Asschebergh gesessen.
14. die vorgeschriebenen vier Schöffen sind ihres Alters zwischen 40 und 50 Jahren und alle gesessen in der Stadt Wolbeck
Befragung wegen der Gerichtsbarkeit (Zusammenfassung)
....
1571
Freigericht des Erbmarschall Morrien zu Rinkerode im Gogerichte Sendenhorst, in der Burschafft tho Eickenßbecke, in deß Richters garden, daselbst haben einen Frienstoell, an wilchem Friggenstoile daß sampte Kerspell Rinckenrott ire wroge bringen müssen, ußerhalb dree Manß de zum tollhuß an daß Freygherichte gehorenn, alß Westermanm Jodefelt unnd Aldrup
Uff dem vertenn punct sagt, daß Landtgodings gerichte werde vor Sendennhorst uf einen groinen platz unnd veheweide, daß Meer gehießen gehalten, daß Gogerichte und Frigerichte bynnen Sendenhorst under dem Raethuiße, daß ander Friggherichte zum Tollhuse vor Albersloe, daß Holtgerichte zu Hoetmar vor dem Beerhuiß.
Uff dem vunften punct sagt, daß Landtgodingsgerichte werde in velde gehalten unnd komme bynnen Sendenhorst under dacke, da daß Gogerichte gehalten, daß Holtgerichte in des Beerhueses Huß zu Hoetmar. Das Friggerichte bynnen Sendenhorster under dem Raethueß daselbst, daß Friggerichte zum Tolhuiß in des tolnerß Behußung zu Albersloe under Taches gelacht und gehalten werden.
Uff dem sechsten punct sagt, daß Sendenhorst daß nechste Wibbold und Kerspellkirche sey
1.
Amt Wolbeck
ursprünglich auf dem Drein
1359 X 30 Domkapitel, Archidiakonate Nr 9
EH Conrad Graf von Rietberg bekundet, daß sein Herr, Bischof Adolf von Münster, ihm 300 Mark bezahlt hat, für die ihm das Amt auf dem Dreyne vom Bischof versetzt waren.
1530 ebda U 25
Schiedsspruch wegen Erbansprüche der Brüder Wedemhover auf den Hof Wedemhove in WAF, die das Land verlasse und mit Brand und anders Schaden getan. Geleit für die Brüder; Sühne in Aussicht gestellt
==> Obmann der Verhandlung Dietrich v Merveldt Rentmeister zu Wolbeck und Drost zu Sassenberg
vgl 1541: Herr Gerdt von Merveldt, Domherr, Archidiakon zu WAF
Preußische Gerichtsorganisation:
Land- und Stadtgericht Ahlen
seit 1831 Direktor
Land und Stadtrichter 1815ff
bestand bis 1849
1849-1875 Kreisgerichtskommission Ahlen
1876ff
Amtsgericht Ahlen
Land und Stadtgericht Sendenhorst
Land- und Stadtrichter. Vagedes Ass. 1815-1817
Vagedes
1815-17 Sendenhorst
1819-38 L- u. Stadtgericht MS, Land und Stadtrichter
1849-1864 Direktor des Kreisgerichts Coesfeld
(Quelle: Karl Oppenheim, Verzeichnis der Richter und Staatsanwälte der Gerichte des Münsterlanades seit 1815 in: WZ 109, 1959, S. 109-142
1733
specificatio was ein zeitlicher Richter zu S. von seiner Bedienung in fixo jährlich habe einzukommen resp. abzunutzen.
1. Kötter Schockemöller Ksp S.e so oft ein Richter seinen Dienst antritt, zum Wilkkomen 2 Rthlr
2. Geldrenten
- Zum Brüchtenanschlag jährlich aus der Rentmeisterei drei Rhtlr
- ebenfalls daraus 2 rhtlr behuf Kleidung
- Schulte Bockholt aus seinem Erbe 2 Rthlr
- Zeller Ahalndt 1-7 Rthlr
- Zeller Hagemann Ksp Steinfurt 1 Rthlr
- Zeller Menneman Ksp Steinfurt 1 Rthlr
- aus dem Ksp Sendenhorst zwei Eingesessene, die von der von der
münsterschen Landfolge und dergleichen Dienste freigelassen, gesamt 2
Rthlr
- drei Bürger zu S. geben aus ihren Häusern Eier und Hühner, jährlich wechselnd
-
Ludgeri A 18
ca 1750
Verzeichnis deren aus dem Gerichte S. prästiert werdenden Hühner
1. Zeller Menneman Ksp Steinfurt 2 Hühner
2. Zeller Hageman ibidem 1 Gams 2 Hühner
Stadt Sendenhorst
Henrich und Bernd Hölscher, nun Florens Schlencker und Bernd
Hoene 1 Huhn
Diederich Rüschenschmidt nun Hesselman, ein Jahr ein Huhn
das andere 5 Eier
Hermann Heese nunc Kötter Führer Bartman ebenso
Joan Teralst nunc Geilern ein Jahr ein Hun 2 Pf, das andere und dritte 5 Eier 2 Pfennig
Georg Lessel, nun Beuman (Beumer) wie vor
Joan Hintzenbrock nun Feigel (Feigeler) ebenso
Außem Fraterherren Hause nun Gerichtsschreiber Schunicht 1 Huhn
Beschwerde des Inhabers der Katharinenvikarie, Sievert, der die Vikarienhove gepachtet habe, werde vom Drosten von Merveldt zu unberechtigt hohen Diensten gezwungen (Vogtbede ?)
1557
Hochwerdige in godt genedyge abbdissin mach Jg. clagende nycht verbergen, dat gegenwerdige Syvert J G Egenhoryger hefft van my eyne hove, daer he my Jaerpacht jarlyngs und etliche Denste van doth. So mach der Erenfeste und Erbar Dideryck van Merffelde, Droste thor Wolbecke, etlich denste an syck gekofft hebben: van den Vossen der Syvert eyn is to done: so hadde em de Droste gebodden laten, etliche ffoer to done bis thom Hükesdyke; beclaget sick Syvert, solcke denste plegen se nycht to done der fageth-bedde (Vogtbede). Ock was Syverth in mynem denste: myt wagen und perden: daer dorch mochte dem Drosten de denst geweygerth werden: so dat imme de droste eyn perd herfft affpanden laten: Myt demodych bidden J. g. wylle doen J g Egenhorigen eyn genedych vorwedder erlangen: und nycht hoger myt densten beswerth werden: dan syne eldern vor und henach sus lange gedae hebben: dat wyll de Weyge Godt belowen: De J. G. alle tydt gelücksalig fryste. Datum donderdage na ... 1557
J g Denstwyliger Rotgerus Mismecker (Vikar an St. Katharina)
1660 AV MS Dep Msc 391, 1
Beschwerde, wie daß diesen vergangenen Nacht zwischen ein und zwei Uhren, fünf Soldaten unangekloppet in Herman Kerckloes, unsers l. Vetters Behausung durch die Wand gebrochen, die Sprenckelroeden zerschnitten, in das Haus mit großer Ungestümigkeit eingefallen, unsern Vetter und Sohn mit Kusen von Haubt bis Fueßen jemerlich zerschlagen, beiden ihre Häupter und härne Pfannen eingeschnlagen, ja ohn einig Wortwechslung mit größter Furie dergestalt tryctirt, daß sie vom Haubt zbis Fueß geschwollen und alle ... nach des beigefügten Scharffrichters attestatio ... und als den Deliquenten gefragt worden, von wannen sieh kehmen und warumb solcher nechtlicher Einfahl geschehe, dan sie keinem Menschen beleidiget hetten, haben die Executanten thätlich fünff Pferde aus dem Stall genohmen und weggeführt, aber ehest geandtwortet und vermeldet, daß sie von Herrn Licentiaten Wittfelt von MS um die Execution zu verhengen abgesandt werten, der doch mehrere mahlen wie erweißlich, executiren lassen und ihme niemalen Pfandweigerung von Kerkloe geschehen.
kuse = Keule
1477
Everwin, greve to Benthem und Her zu Steinforde bekennet, daß er für sich uns seine Tochter Mette verkauft aht Steneke Clevorn, Bürger zu Münster, seine Vogtei über den Hof zu Elmenhorst und über die Höfe, die in den Hof behören. Er belehnt Steneken mit der Vogtei als ein lediges Lehen. Nach dem Tode Stenekens soll die Vogtei gegen Zahlung von 42 Gg an das Haus Steinfurt zurückfallen.
1512
Ida v Merfeldt, Äbtissin zu Überwasser, bekennt, sie habe Lambert Buck, Bürger zu MS, mit dem Hof zu Elmenhorst mit den Huisen Hoven und Luiden dar in horende und mit allem ihren tobehorungen unses gestichts SChulten guide to Schulten guides Rechte, ... als he uns darauf Huldigunge und eide gedain ud verbrievet hevet.
Z: ... Johan Moneke to Eniger, Reiner Jodevelt, Amtmann
1537
Ida v Mervelde belehnt Lambert Buck, borger zu MS mit dem hove zu Elmenhorst
x
Belehnung mit dem Hof Elmenhorst (Ermgard Schenking) für Lambert Buck
Zeugen: Berndt v Oer, Serries v d Hegge, Johan Haike zum Wulvesberghe, Johan Bisping, Johan Warendorp
1583
Rat der Stadt Sendenhorst bestätigt den Empfang der Supplication des Andres Schürman
Widerlegung und Zurückweisung:
1.Es ist aber wahr, das wir über 100 und mehr Jaren ein statutum und gerechtigkeit gehabt und noch, das kein Bnrger dem anderen was er in Pfacht, heur oder gewin ingehabt und erwinnen dorfte, und die dajegen thun nwrden, Jahr und Tag die Stadt eumen und unerlaubt widder ingestattet werden, maßen dan menniglichen kundtbar, wann neue Bürger angenommen werden, solliche austrucklich mit dem Aide anloben und schwern müssen.
Ob nun der Supplicant sollichs gleichfals wohl gewuussen, so hat er sich doch diesfals vergessen und fur 7 Jaren einen unseren Mitburger Wilbrandt Berndt etzliche Lendey wirklich underwunnen, gstalt denselbigen, weil er anders nit gehabt, dhar durch zum Bettelstab zu bringen und als sollichs mehrmahlen geklagt, und uns zwar dardurch Aufruhr in der Gemeinheit, auch tamquam res mali exempli, einen Underganck unser uralten Gerechtigkeit nitt weinig befaret, mag ime sein selbst gewissen gebessen und der Stadt selbst unerwecken haben.
Nun wollen wir in Abrenden nitt sein, das er unlängs nach seinem Ausweichen mit weilandt nunsrern Gotsaligen Richter und Gogreve Voß uns beschicken und dahin handeln lassen, das er gegen seine klare Erkenntnis wiederum zugestattet, dichtet darum uns nbel an, das wir hauäfl. hinder ime her 12 Thaler abgeschetzet haben solten, daß aber dabei angegeben, daß Wilbrandt Berndt den Gewinn versumbt hab, sollichs ist unerfindtlich, dann wahr, daß damit Isphordingk seine Pächte geischert sein möchte, hatte zwei seiner Bruderen, wohlgesessene Leuthe zu Burgen gestellt und darumb denSupplicanten soviel daweniger gebnhren haben soll, seinen schemeln Mitbnrger auszuwinnen und seiner Wohlfahrt zu stehen, so war es ohm auch nicht nötig gewesen sin, aangesehen er in des Konings Besatzung zu Antwerpen so ansehnlichs fnr sich gebracht
und (seinem Rnhmen nach) in guter Nahrung sitze.
Das er uns aber zur Verhntung angibt, daß er ....
fehlen Seiten 3 und 4
zunehmen, daß wir ihm und sein Weib und Kinderen, (seinen Verwandtschaften Angaben nach) nit heimlich nachgetrachtet oder an Ehren und Glimpfen gegriffen, wir haben uns auch erboten, dar ihm desfals jemand etwas verweißlichs furhalten wurden, ungestrafet nicht bleiben soll.
Soviel daweniger ihm gebnhrt haben sollte, uns fnr Gewalttätern und moitwillige for unser ngedigen Obrigkeit fälschlich auszuschreien und anzugeben, wollen m,it Verlehnung göttlicher Gnaden die Leute nunmehr sein oder befunden werden, sondern vielmehr wegen solcher höchster schmehe und iniuriam uns öffentlich bedingt haben. Ungezweiffelter Hoffnung, weil E. Ew. und Gunst. aus seinem Schreiben Klagen un dichten, was er fnr ein Vogel ist, leichtlich verwirken können. Die werden uns zu vorfallender Gelegenheit (ob nitt wahr) die hilfliche Hand reichen, damit dasjenige, was strafbar, nit ungestraft gefertiget bleiben, und wir bei unser Polliceirecht und Gerechtigkeit, so gering die auch sein mucht, gehandt ... auch Ehrbarlichkeit beschntzt und Bnberei gesteuert ...
... Seit 5-8
Was Bürgermeister, Schöffen und Rat zu Sendenhorst durch EFG Bematen zur Wolbeck in unterschiedlichen Punkten und sunderlich daß dieneigen, so Niederschläge binnen ihrer Stadt begangen, dasselbst durch die Beamten vergleidet sollen werden, ingleichen Jacob Schutten und seine Hausfrau, so Zauberei und anderer Untaten halber verklaget, durch gerührte Beamten wieder losgealssen, auch in ihrer Stadt und auf deren Grund und Boden wider ihren Willen zu schützen und zu schirmen auferlegt, und zum dritten auf die durch ihre Gerichtsdiener wider ausheinische Personen und Güter Arrest, kein Prozeß noch Execution zu gestatten befehligt, alles ider ihrer Städtlein alt wohlhergebrachten Gebrauch und Privilegia an uns sich schriftliche beklaget, und in den bei Efg verbeten zu werden begehret, solches ist aus beiverwahrten Einschluß zu finden.
Bitte, die von Sendenhorst bei ihrem alten, wohlhergebrachten Gebräuchen, Recht und Gerechtigkeit zu schützen und die Beamten zurechzuweisen.
1580 I 25
Johann Rode, Freigraf: Ankündigung eines Termins am 11. Juni in Sachen landesfürstlicher Obrigkeit contra Bürgermeister und Rat der Stadt Sendenhorst
1581 IV 27
Bürgermeister, Rat und Schöffen zu Sendenhorst:
Nicht nur die Amtsleute zu Wolbeck molestieren uns, daß wir einen Gefangenen durch ihr anbefohlenes Amt und Hoheit haben führen lassen, sondern auch, ohne daß uns itzo aufdrängen, daßnicht allein diejenigen, die Niederschläge binnen unserer Sadt begangen, und zu Trotz wieder frei gelassen.
Wie auch neuerlicher Tage zwei Personen, Jacob Schutten und seine Hausfrau, so nicht allein mit Zauberei und ander Untaten befamet, sonder auch derhalben vor uns durch namhafte Personen solcher Taten halber verklaget und dieselben gefänglich einzuziehen angehalten, auch Kaution und Glauben gestellet, die Kalge gegen dieselben als Recht zu erfolgen, wie auch geschehen durch Urteil und Recht zu der Tortur gestellt worden.
Gleichwohl dennoch dieselben nicht allein von den Amtsleuten wieder losgelassen, in unserer Stadt wieder eingewiesen, sondern auch dem Richter zu Sendenhorst, Christoph Schotteler, schriftlich anbefohlen, dieselben in der Stadt und auch auf unserm Grund und Bodn gegen unser Wollen zu schützen, obwohl wir ihnen freiwliig vergünstiget, den Kotten oder Zimmer, so sie, die Befemten auf unserem Grund haben, abzuziehen.
Die Stadt war von allen Stifts Fürsten priviligiert und berechtigt. Bitte, bei Herrn Johann Wilhelm,. Administrator des Stifts Münster anzuhalten, daß die Stadt ihr altes Recht gegenüber den Amtsleuten zugestanden bekommt.
1583 VI 13
Bürgermeister und Schöffen zu Sendenhorst an den Bischof: Bitte um Antwort auf dei Eingabevom 20. Mai und um eine günstiges Urteil für die Stadt
1583 IX 17 Horstmar
Die münstescher Regierung sieht sich außerstande, Stellung zu nehmen, da inzwischen der Prozeß angefangen und das Recht seinen geraden Lauf nehmen muß.
A 598 Gefangenen-Verpflegungs-Sachen
1816 VIII 9
Ablieferung des Joseph Glashage wegen beschuldigten Diebstahls von Gartenfrüchten zur weiteren Untersuchung
1817 V 12
Wir ersuchen Sie, Herr Bürgermeister Langen, zu veranstalten, daß der wegen verübten Diebstahls an Weißbrod zu einer dreitägigen Strafe verurteilte Kötter Theodor Hch Lausiepe auf der hiesigen Wachtstube gesetzt und gehörig bewacht werde. Der selbe wird aus eigenen Mitteln seinen Unterhalt verschaffen, Kreuzhage
1817 V 28
Diebstahl eine silbernen Löffels durch Henke (Albersloh). Henke hat 5 Kinder und lebt in größter Dürftigkeit. Kosten sollen niedergeschlagen werden. Fraglich, ob er das Geld hat, sich selbst zu verpflegen. ... Er ist aber ein Schuster von Profession und wenn es daher veranstaltet werden könnte, er arbeiten und so seinenn Unterhalt sich selbst verschaffen kann
Übrigens haben bisher bei gemeinem Diebstahl wie hier der Fall ist, die Verbecher auf der hiesigen Wachtstube unter gehöriger Bewachung ihre Strafe abgesessen.
A 609
Vorgefallene Verbrechen 1828 -1889
1827 Okt 16
Webergesell Melchior Quante zeigt an: Gestern, am hiesigen Markttage, hätte eine abgeschlosssene Gesellschaft junger Leute von hier in dem Hauses des Wirths Bernhard Topp gelagt. Er als Scheffe für Ruhe und Ordnung dabei zu sorgen gehabt. Am Nachmittage gegen ungefähr 3 Uhr, seien mehrere junge Leute von einer anderen Gesellschaft, welche bei dem Wirt Wilhelm Bücke tagen wollen, deren Musikanten aber lange ausgeblieben, auf das Tanzzimmer bei Topp gekommen. Die Gesellschaft habe darüber aber ihren Unwillen geäußert und ihn, als den Scheffen aufgefordert, dafür zu sorgen, daß sich die zur Gesellschaft nicht gehörigem entfernten, Er habe sich daher an dieselben gewandt, und sie gebeten, sich fortzubegeben, da sie wohl hörten, daß man sie nicht in ihrer Gesellschaft haben wolle. Als er nun dieserhalb an der Tür gestanden und gesprochen, habe plötzlich der Sohn des hiesigen Schmieds Adolph Stapel namens Bernhard ihm einen heftigen Schlag in das Gesicht verabfolgt. Der Schlag sei wahrscheinlich mit einem eisernen Instrumente geschehen. So viel er in der ersten Bestürzung bemerkt, habe bei diesem Auftritte 1. der Weber Anton Ostholt, 2. der Weber Andreas Ostholt bei ihm gestanden die daher den Vorfall bezeugen können. Er trage auf Untersuchung und Bestrafung an.
Beigefügt ärztliches Attest Dr. Fortmann über Verletzungen im Gesicht (Amtsarzt)
Verzeichnis der 1827 begangenen Verbrechen
1. Diebstahl bei Ökonom Frei 6 Hemden
2. Anton Lütkehues: Diebstahl beim Kaufmann Everke: 9 Oberhemden, 10 Sacktücher, 9 Hauben, 19 Fenstergardienen, 1 Kinderkleid, 9 Frauenzimmermützen, 6 Frauenchemisetttes, 1 Kissenüberzug, 1 Mannshemd, 1 Frauenhemd, 1 Paar Strümpfe, 2 Untermützen, einige kleine Halskrausen für Kinder.
1829 Dezember 17 Verwahrloste Kinder:
Im hiesigen Bezirke befindet sich nur ein minderjähriges Individuum, welches eines Verbrechens beschuldigt und bereits auch dafür bestraft ist, dieses ist der Bernd Schönig aus Marienfeld, welcher im Zuchthause zu MS gesessen und seit Herbst aus der Bürgermeistrei Wolbeck ins hiesige Kirchspiel getreten ist. Wohnt beim Colon Wrede und ist noch nichts Nachtheiliges bekannt geworden.
1830 Januar 6
Erschien Ehefrau dess S. Bernd und zeigte an, »sie habe eine Magd namens Maria Brüser im Dienste, welche seit einniger Zeit in dem Verdacht gestanden, daß sie schwanger sei, indessen habe dieselbe solches bisher geleugnet.
Am vergangenen Mittwochen morgens, nach dem Dreschen, habe sie sich unpäßlich erklärt, und unter dem Vorwande, sie habe die Masern, zu Bette begeben. Gestern habe sich indessen Blut auf der Schlafkammer des Mädchens gefunden, und auf Befragen, woher dieses Blut käme, habe die Brüser angegeben, sie habe solches ausgespien.
Sie, die Ehefrau bernd, habe sich indessen mitt ihrer Spinnerein Maria Katharina Wilking veranlaßt gesehen, eine nähere Untersuchung über die Umstände der p. Brüser zu halten, habe das Bett nachgesucht, um hierin ein todtes Kinde im Stroh in einem Rock zugeschlagen an den Füßen liegend gefunden, welches gestern Abend gegen 7 Uhr stattgefunden hätte.
Die Brüser habe auf die Frage, ob sie ihr Kind getödtet habe, geantwortet, sie wüßte nicht, ob das Kind gelebt habe.
Die Ursache, wearum dieser Vorfall erst jetzt, um halb zwei Uhr, zur Anzeige gebracht werde, entschuldigte die S. Bernd damit, sie habe solche erst dem Herrn Pastor um 11 Uhr angezeigt, und sei von diesen hierher verwiesen.
Der S. bernd wurde sogleich aufgegeben, das Kind auf das sorgfältigstee zu verwahren, und das Mädchen, die Maria Brüser, welche noch bettlägerig krank ist, bis zu weiterer Ordre scharf zu bewachen,
Bürgermeister an Stadtgericht Ahlen:
Die Leiche des Kindes ist in einem Koffer verschlossen und der Schlüssel hierzu mitgenommen, die kranke Wöchnerin ist bei der S. Bernd unter Wache gestellt.
Actum in der Behausung des S. bernd im Ksp Sendenhorst, den 6. Februar 1830
Nach der soeben erhaltenen Anzeige der Ehefrau Schulze Bernd, daß ihre Magd Maria Brüser ein Kind im geheimen gebohren, welches sie gestern Abend in einen Rock gehüllt im Bett todt gefunden haben, begab ich mich nach vorheriger Requisition mit dem Amtsarzt Dr. forstmann hieher, um die Sache näher zu untersuchen.
Zu vörderst wurde die S. Bernd aufgefordert, das Kind der Brüser vorzuzeigen. Diese brachte dasselbe aus einem verschlossenen Koffer in einem gedruckten Leinen-Rock eingewickelt, und erklärte sich der Herr Amtsarzt Dr. Forstmann wie folgt:
Das Kind ist ein Mädchen, 6 1/2 Pfd. schwer, mit vollständig ausgebildeten Kopfhaaren und Nägeln an den Fingern und an den Zehen. Selbes war vor Kälte ganz erstarrt, die beiden Oberarme lagen gerade an den beiden Seiten des Brustkastens, die Vorderarme waren gestreckt gegen das Gesicht, die Hände auf die Wangen und hatten eine Grube in dieselben gedrückt. Die Nase war platt, so daß der linke Nasenflügel unmittelbar den oberen Rand der Oberlefze berührte, Das linke Nasenloch war offen, jedoch verschoben, Die Augenlider beide geschlossen, der Mund geschlossen, der blutleere Nabelstrang lag rechts über dem Brustkasten, umschlang den hintersten Theil des Halses und das kurze Ende desselben lag in der linken Hand, in dem Winkel zwischen dem Daumen und dem Zeigefinger. Die beiden Oberschenkel waren vorwärts gegen den Unterleibe gestreckt, der Unterschenkel des linken Fußes quer über die Nabelgegend. Der Unterschenkel des rechten Fußes unter demselben, mit dem Unterfuß an die Genitalien, der After offen, etwas von Kindespech noch beschmutzt. Die Genitalien waren geschlossen und weiter an denselben nichts zu bemerken, Der Kopf war gekeilt, d. h. so gestaltet, wie er sich bei jeder etwas verzögerten Geburt darstellt,
Auf der ganzen Oberfläche des Körpers zeigten sich schon hin und wieder mehrere blaue Todtenflecken, übrigens durchaus keine Spur irgendeiner Verletzung, die auf Gewalttätigkeit schließen ließe, Schließlich wird noch bemerkt, daß sich an der Nabelschnur einige Fäden Flachs befunden. Dr. Forstmann
Hierauf begaben wird uns mit der Ehefrau S Bernd auf einen rechts neben der Küche liegenden kleinen Bühne, wo die Maria Brüser krank im Bette lage. Auf befragen erklärte sie:»Ich heiße Maria Brüser, bin ungefähr 21 Jahre alt, aus dem Kirchspiel Alt-Ahlen gebürtig, Tochter eines Kötters und ohne Eltern. In der Nacht von Donnerstag auf Freitag oder vom 4. zum 5. des Monats habe ich ein Kind geboren. Ich war während der Geburtsarbeiten für mich ganz allein im Bett, ondem ich meinen Zustand aus Furcht keinem entdeckt hatte, weil ich den Zeitpunkt meiner Niederkunft nicht so nahe glaubte. Ich befand micht freilich am Tage vorher unwohl, hielt dieses aber noch für Folgen der eben überstandenen Masernkrankheit. Gegen 3 Uhr morgens verspürte ich heftige Schmerzen, und bald darauf erfolgte die Geburt des Kindes. Ich verfiel darauf in einen Zustand, worin ich von mir selbst nichts wußte. Es mochte ungefähr 3/4 Stunde später sein, da zog ich das Kind unter dem Bett hervor, und da ich kein Lebenszeichen ann ihm bemerkte, hüllte ich es in einen Rock ein, und legte es untenn an dei Füße in mein Bett, wo es liegen blieb, bis gestern Abend gegenn 7 Uhr, wo meine Hausfrau mit der Spinnerin Maria Catharina Wilking zu mir kam, um das Bett zu machen. Selber gestand ich endlich, was vorgegangen war, diese nahm den Leichnam des Kindes darauf mit sich.
Die Maria Brüser gestand weiter, sie habe einige Wochen nach Pfingsten mit Schöckinghoffs Sohn aus Sendenhorst einen Beischlaf gehalten, acht Tage nachher, wo die Zeit ihrer Reinigung habe eintreten müssenn, wäre dieselbe gestockt, und sie wäre von derzeit über ihren Zustand immer unsicher gewesen, ob sie schwanger sei oder nicht, Damals wohnte ich nich bei dem Zeller Horstmann, und bin erst seit Michaeli hier bie Schulze Bernd im Dienst.
Meinen Zustandd habe ich übrigens keinem, weder meinen früheren noch jetzigen Brodherren, noch meinem Liebhaber entdeckt.
Schließlich bemerkte der Forstmann, daß die Nachgeburt bei der Maria Brüser eben erst zum Vorschein gekommen wäre.
1830 Februar 10 Gerichtsdeputation Sendenhorst
Da die Inculpatin Anna Maria Brüser bis dahin, daß dieselbe an das Kgl Inquisitoriat zu MS abgeführt werden kann, bewacht werden muß, und deren körperlihce Umstände es gegenwärtig noch nicht gestatten, diese Transportierung vorzunehmen, so sehen wir uns veranlaßt, Sie Herr Bürgermeister zu bitten, die Inculpatin bewachen zu lassen.
1830 Februar 11
Polizeidiener Lahrmann zeigt an, er habe den Kötter Zacharias auf dem Ahlener Damm getroffen, welcher heute die Wache bei der Brüser hätte, Er habe ihn daher gefragt, warum er nicht auf seinem Posten sei und zur Antwort erhalten, der S bernd habe ihn seines Postens entlassen indem er versichert hat, die Bewachung wäre ihm vom Gericht anvertraut.
(Auf Befragen erklärt S Bernd, daß ihm die Wachen sehr lästig seien und wolle er selbst die Bewachung übernehmen. »Übrigens befände sich die B in einem ziemlich guten Gesundheitszustande, und er träge darauf an, dieselbe bald aus seinem Haus zu nehmen. )
1830 Febr 19 Land- und Stadtgericht Ahlen
Die Verhandlungen wegen der von der Dienstmagd des Coloni S Bernd, der Anna Maria Brüser, geschehenen Verheimlichung ihrer Schwangerschaft und Niederkunft, haben wir an das Kgl. Inquisoriat zu MS eingesandt.
1830 März 6 Albersloh:
Die Arrestantin Anna Maria Brüser ist hier richtig abgeliefert.
Transportzettel mit Signalement: ... wegen verheimlichter Schwangerschaft und Niederkunft arrestiertes Dienstmagd A M Brüser aus dem Ksp Alt Ahlen wird hierdurch unter 2 Mann sicherer Begleitung über Albersloh nach Münster transportiert.
1831 Sept 14
Erschien der Handelsjude Itzig Lefmann und zeigte an, gestern Abend, kurz vor 10 Uhr, wäre mit starker Kraft an seiner Hausthür geworfen und kaum wäre dieses geschehen, mit einer Handvoll Steine in das über der Thür befindliche Fenster -Oberlicht wo keine Blendlade wäre, ebenfalls geworfen und habe 10 Scheiben entwei geschlagen, die SCheibe wöre das Stück zwar nur 1 1/2 Sg werth, indessen der erlittene Schreck wäre sher groß. Verdacht habe er auf Niemand
1842 März 1 Bürgermeister an Landrat
Bereits in meinem Bericht vom 13. Dez habe ich über des öfteren müßige Verweilen des Webers Balthasar Seebröcker aus Walstedde bei seiner Schwester, der Elis. Seebröcker im Armenhause dahier Anzeige erstattet. In der verwichenen Nacht ist derselbe abermals und zwar ausgekleidet bei ihr im Bette liegend betroffen worden, Da solches (folgt §§) verboten ist, so habe ich denselben arretieren lassen und an das Gericht Ahlen abliefern lasen, damit ihn ein gerichtlicher Verweis erteilt werde.
Der S. hat eingeräumt, daß er sich öfters bei seiner Schwester aufhalte, bei derselben im Bette schlafe und von den ihr aus der Armenverwaltung bestellten Kosthäusern gebrachten Speisen mitesse. ... Anfrage, ob der S. in das Arbeitshaus Benninghausen gehöre.
In Bezug auf die Elisabeth Seebröcker bemerke ich beiläufig noch gehorsamst, wie dieselbe in zwei Jahren zu den H Sacramenten nicht gegangen ist.
... In der verwichenen nacht um 11 - 12 Uhr wurde der Seebröcker vom Polizeidiener vorgeführt und von dem letzteren angezeigt, wie er ersteren im Armenhaus neben seiner Schwester ausgekleidet im Bette liegend betroffen habe. Der Vorgeführte wurde hierauf in Arrest gebracht. Nachrichtlich wird noch hier bemerkt, daß das häufige, arbeits- und zwecklose mehrtägige Verweilen des Webers S. aus Walstedde bei seiner Schwester im Armenhause dahier, welcher er den ihr von der Armenverwaltung angewiesenen Unterhalt verzehren hilft. zu der Maßregel Veranlassung gegeben hat, denselben am 30. Oktober letzten Jahres in seine Heimat zu verweisen ...
Aussage der Seebröcker: 1. Ich heiße wie vorsteht, bin aus Sendenhorst gebürtig, katholischer Religion, 41 Jahre alt. Meine Eltern sind verstorben. Ich habe Frau und 7 Kinder von 19 bis 3 Jahren und ernähre meine Familie vom Weberhandwerk. Ich habe einen kleinen Kotten von dem Gutsbesitzer Rath in Sassenberg in Zeitpacht. Meine Militärpflicht habe ich durch 6jährigen Dienst bei den Füsilieren abgeleistet ... nicht vorbestraft
Zur Sache: Am Sonntag Morgens ging ich von Walstedde aus nach Sassenberg um mit meiner Gutsherrschaft daselbst wegen des Wiederaufbaus meines, im vorigen Sommer abgebrannten Hauses mich zu besprechen. Am nämlichen Tage kehrte ich zurück bis Hoetmar, wo ich bei meinem Vetter, dem Weber Schlautmann, übernachtet und gestern Abend bis hier gekommen und bei meiner Schwester im Armenhause eingekehrt bin. Nachdem ich mit derselben zu Abendd gespeist, legte ich mich ausgekleidet zu meiner Schwester zu Bette. Dieselbe war ebenfalls ausgekleidet. ... Schilderung der Festnahme ... auch muß ich einräumen, daß ich zweuilen einige Tage bei miner Schwester im Armenhauses mich aufhalte, wo ich dann mit ihre speise und bei ihr, wie in der vorigen Nacht im Bette schlafe. Der Zweck meines öfteren Besuchs bei meiner Schwester dahier ist kein anderer, als um dieselbe zu besuchen. Beschäftigung kann ich alsdann nicht treiben.
1. März 1842
Transportzettel : Transporteur Westhoff hat Seebröcker beim Stadt- und Landgericht abzuliefern.
Signalement: ... Bekleidung Grauer Tuchrock, Aschgraue Tuchhosen, Gestreifte wollene Weste, gelbes baumwillenes Halstuch, rindslederne Halbstiefel, graue tuchene Kappe mit schwarzem lackierten Schirm.
Bürgermeister Brüning drängt mehrfach darauf, Seebröcker nach Benninghausen abzuschieben: das sein zweckloses Umhertreiben und anstößiges Zusammenschlafen mit seiner Schwester sowie die Aufzehrung deren Arbeitsverdienstes und der ihr gereichten Unterstützung nicht aufhört.
1842 Mai 24
LR Lüdinghausen Graf Schmising lehnt wohl auf Intervention des Drensteinfurter Bürgermeisters Lindgens die Einweisung in das Landesarbeitshaus ab.» ... kann nicht als unverbesserlicher und arbeitsscheuer Bettler und Müßiggänger betrachtet werden, zumal er mit dieser seltenen Ausnahme ein fleißiger und ruhiger Mann sei, und seine Frau mit mehreren Kindern durch seinen Arbeitsverdienst ernähre, daß indeß nunmehr,. und dies ist in Ausführung zu bringen, demselben zu Protokoll eröffnet sei, wie der zwecklose Besuch seiner aus Armenmitteln unterstützten Schwester den Verdacht der Bettelei gegen ihn begründe, daß ihm dieser untersagt werden müssen und daß er, falls er doch wieder oder sonst bettelnd betroffen werde, die in der Landarmenordung angedroht Strafe ihn treffe«
1842 Juli 24
Der Inculpant Weber Balthasar Seebröcker wird von dem wider ihn gewesen Zusammenschlafens mit seiner Schwester eingeleiteten Untersuchung kostenlos freigesprochen (Gericht Ahlen)
1843 Okt 26
Der hiesige Thierarzt Leusner ist von einem Adolph Drieslein aus MS in dem Toppschen Wirtshaus hieselbst durchgeprügelt. Leusner hat jedoch den Drieslein hierzu Veranlassung gegeben, indem er sich beim Kartenspielen Betrügereien und Schimpfworte erlaubt hat. Da der Leusner an der Sehrkraft des rechten Auges verletzt ist, so werden die Verhandlungen vor dem Gerichte zur Kriminaluntersuchung übergeben werden müssen.
Landrat: Unverzüglich Verhandlungen gegen den Wirt Topp wegen Überschreitung der Polizeistunde aufzunehmen.» ... eine den sehr erschwerenden Umständen, wonach er sogar sich zur Ruhe begeben hat, ohne die Entfernung der Gäste zu veranlassen, daher an dem Exzesse mit Schuld ist, weil er selbst sich außer Verfassung gesetzt, denselben steuern zu können, entsprcehnde empfindliche Polizeistrafe zu erkennen.
Sollte das mir unbekannte Spiel 66 ein Hazradspiel sein, so ist deshalb die Krominal-Untersuchung gegen den Wirth und die Theilnehmer nach § 1298 sequ. loco cit. zu beantragen«
1848 Aug 8
Hermann Peitz, 19 Jahre, katholisch, aus Delbrück, Schneidergesell bei Theodor Bartmann: Am Sonntag Abend war in in der Behausung der Anton Vennewald, er waren dort der Bernard Kössendrup und der Zimmergesell Althuesmann, bei Decker wohnhaft, aus dem Haus transportiert. Diese hatten Streit mti dem bei Krinks wohnenden Knrechte. Selbe setzten diesem aus dem Nordtor nach, ich folge ebenfalls und habe dem Spektakel, welche diese mit dem gedachten Knecht hatten, zugesehen. Ob solche geschlagen haben oder nur Spielerei gemacht, weiß ich nicht. --- Große Schlägerei mit unfangreichen Verhör ---
1859 Jan 24
Auf die Anzeige des Schutzmanns Uphoff, daß der Glaser Ahagen hierselbst in der Nacht vom 22. auf dem 23. d. M. auf der Straße überfallen und arg gemißhandelt worden, verfügte sich der unterzeichnete Amtmann in die Wohnung dee Ahagen um denselben, da er bettlägerig, zu vernehmen:
Am 22. d. M. war ich mit mehreren anderen in der Schenke des Wirths Topp hierselbst, namentlich der Schneider Theodor Bartmann, der Tgl Wilhelm Waldmann, der Tgl Theodor Rieping und der Tgl Bischob junior anwesend. Schon am Morgen hatte mir der Tgl Bernard Bartmann gesagt, ich möge mich in Acht nehmen, sein Bruder Theodor, der wolle mich schlagen. Bereits vor zwei Jahren wurde ich vor diesem Menschen gewanrt. um 9 Uhr sagte mir der Drechsler Klümper hierselbst, der Th Bartmann habe ihm bedeute, er solle sich von mir fortmachen, er bekomme sonst Schläge mit. Um 10 Uhr sagte mir der Stiefsohn des Wirts Topp, namens Wilhelm Frie, der Th Bartmann und Tgl Waldmann wollten mich prügeln. Ich möchte mich daher durch das Fenster der Stube eintfernen, Ich that dies, war aber kaum auf der Straße, als ich Th Bartmann und Tgl Waldmann entgegen traten, letzterer schlug mich gleich mit einem Instrumente derartig ins Gesicht, daß mir zwei Zähne aus dem Munde flogen und ich zu Boden fiel. Ich suchte mich durch die Flucht zu retten, wurde aber an dem Garten des Vikars Meinert eingeholt, von Th Bartmann und Waldmann niedergeworfen und fürchterlich gemißhandelt, geschnitten, geschlagen und mit Füßen getreten, bis ich die Besinnung verlor. Wie ich nach Hause gekommen bin, weiß ich nicht, da ich alle Besinnung verloren hatte. Das Pflaster soll derartig mit Blut bedeckt gewesen sein, daß der Nachbar Thierarzt Bröcker des entsetzlichen Anblicks wegen das Pflaster hat abwaschen lassen. Der Tgl Rieping und Bischob haben der Mißhandlung zugesehen, ohne mir Hülfe geleistet zu haben, Auch der Schustergesell Franz Lücke und der Sattler Schmülling sollen aus der Entfernung den Überfall gesehen haben.
1849 Sept 17
Amtsgericht Ahlen bittet um Auskunft über Vermögens- und Militärverhältnisse von Böttchergesellen Johann Christian Kerkmann, Heinrich Börger, Schneidergeselle Hch Heumann, Steinhauergeselle Bernhard Heumann Hch Westhues, Anton Lütkenhues junior
Aussage des Bürgermeisters über den Lebenswandel:» Angezeigt, daß Kerkmann einen nichtswürdigen Lebenswandel geführt habe und in dem Rufe eine Schwärmers und Schlägers uind Tumultuanten stehe, Henrich Börger ebenfalls dem Trunke un der Streitsucht ergeben sei und auf dem Point stehe, ein gefährliches Subject zu werden Gegen das Betragen der übrigen sei nichts zu erinnern.«
1851 Febr 14
Weber Bern Hermann Bartels, 54J, sagt aus: Vor elf Jahren habe ich mit meiner Stieftochter Gehrs, und zwar noch zu Lebzeiten mier verst. Frau, der leiblichen Mutter der vergenannten Stieftochter, ein Kind gezeugt, welches sich gegenwärtig noch in meiner und meiner Stieftochter Pflege befindet, Jetzt, nach Absterben meiner Frau, ist meine vorgenannte Stieftochter wieder von mir geschwängert und sieht innerhalb von vier Moanten ihrer Entbindung entgegebn.
Ich habe mehrmals um Dispensation von dem hiesigen Pfarrer und der bischöftlichen Behörde gebeten, meine Stieftochter ehelichen zu können. Sie wohnt bei mir und führt mir den Haushalt. Da ich dieselbe nicht entbehren kann, bitte ich ihr verbleiben zu gestatten.
Anweisung: Die Stieftochter muß innerhalb von 2 Tagen die Wohnung verlassen, widrigenfalls zu Zwangsmaßnhamen geschritten werden müsse, da auch nach den Bürgerlichen Gesetzen eine Ehe mit seiner Stieftochter unzulässig sei
1852 Jan 26
Schustergeselle Franz Arnold Lücke zeigt unter Vorlage eines ärztlichen Attestes an: Gestern befand ich mit in der Wirtsstube des Bäckers Wieler, worin sich außer seinem Sohne um 10 Uhr folgende personen befanden:
1. Thierarzt Liesner, 2. sein Sohn, Färbergeselle Hermann Leisner, 3, dessen Sohn Wilhelm Leisner, 4. mein Bruder, Schuster Bernhard Th. Lücke, 5, Sattler Schmülling 6. Weber Bernhard Theodor Kössendrup, 7, Vetter des Thierarztes Leisner, August Leisner, 8 Kötter Falk aus Enniger.
»Die Gesellschaft war mit Spielen - "blüffen" beschäftigt, als der Hermann Leisner von meinem Bruder Geld verlangte, worauf ich erklärte, ich sei erbötig, ihm die verlangte Summe für meinen Bruder zu zahlen. Plötzlich ergriff derselbe den auf dem Tische stehenden Zimmerleuchter, worauf eine Kerze brannte, löschte dieselbe und schlug dann mit dem Leuchter auf mich ein, wodurch ich attestierten Wunden davon getragen habe«
1852 Febr 26 LR an Bürgermeister Kreuzhage:
»Auf den Bericht vom 25. d M benachrichtige ich Sie, daß der Gensdarm Knape von mir beautragt ist, am nächsten Sonntag gegen Abend sich in Sendenhorst einzufinden, um erforderlichen Falls zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung zu wirken.
Gegen die Tumultuanten, welche von dem Polizei-Offizianten erkannt sind, wollen Sie, wenn es noch nicht geschehen sein möchte des allerschleunigsten die Einleitung eine Strafverfahresn bei der Staatsanwaltschaft beantragen«
1852 März 8 Bürgermeister an Staatsanwaltschaft Warendorf
Am 23. und 24. vorigen Monat hat auf Veranlassung des Gebots der Polizeistunde in hiesiger Stadt ein nächtlicher Unfug stattgefunden, der zugleich mit Widersetzlichkeit gegen den Polizeidiener und den demselben zur Unterstützung beigegebenen Gefangenenwärter Kottenstein verbunden war.
Indem ich die erkanten Theilnehmer und deren Verhältnisse und Führung in der Anlage zur weiteren Veranlassung beifüge, bemerke ich zugleich, daß der Schreinerlehrling Bröcker, Anton geb hier 1833 zur Zeit im Dienste des Schreiners Borgmann Ksp Lüdinghausen, 2. Bernhard Erdmann geb 1832, 3. Ehefrau Hutmacher Schulte an den Fastnachtstagen hier anwesend gewesen und imstande sind, die noch nicht bekannten Teilnehmer an dem Unfuge zu bezeichnen
1852 April 20
Eine Untersuchung ist eingeleitet. Augenblicklich ist eine Kommission des Kreisgerichts WAF damit beschäftigt, die Beweismittel aufzunehmen
1852 Mai 21
Die zwölfjährige Tochter des Tgl Günther ist am Freitag den 14. des Monats gegen Abend von einer Mannsperson unanständig behandelt woren. Hierzu Vernehmung ihrer Mutter Anna Maria Günther geb. Jäger gebürtig aus Delbrück.
»Am 14 des Monats, Abends, als die Dunkelheit beinahe eintreten war, saß ich mit einem Töchterchen unseres Nachbarn Witwe Panning namens Maria Anna, etwa 11 Jahre alt, vor der Tür der Panningschen Wohnung, als eine erwachsene Mannsperson vorüber kam.
Derselbe bückte sich zu uns nieder, und als wir davon sprangen verfolgte er uns und faßte endlich mit dem Haken des Schneidemesser, das sie an der Handt trug, mein Bein, wonach ich zum Fallen kam. Bei dieser Gelegenheit brachte der junge Mann seine Hand unter meine Röcke und hat sich zugleich unanständige Griffe erlaubt. Übrigens ist mir Leides nicht zugefügt.«
Die Günther bezeichnet den jungen Mann als Lehrling des Schusters Gehrmann (Bernhard Velthaus, geb zu Heessen 1837, d. h. 15 Jahre)
Der Vorfall ereigneite sich auf der sogenannten Armenleutehausstraße
1852 Sept 14 Warendorf Landgericht
In der Untersuchungssache wider die Dienstmagd Magdalene Römer gesteht die Angeschuldigte »zur Abtreibung der Leibesfrucht Abortirmittel angewendet zu haben. Sie gibt an, daß in ihrem Koffer, welcher beim Kolon Rothkötter steht, sich annoch einm Fläschchen befinden wüde, in welchen ihr ein derartiges Mittel verabreicht sei.
Wir ersuchen das Amt Sendenhorst, schleunigst den Koffer der Römer untersuchen zu wollen.«
Antwort des Bürgermeisters:» Der Koffer der Römer, befand sich nicht bei Rotkötter sondern bei ihrem letzten Dienstherrn S Tergeist. Er ist verschlossen und versiegelt worden. In dem befanden sich zwei Medizingläser ohne Inhalt, welche nach Angabe der bei Tergeist dienenden Mitmagd Catharina Peitz Mixturen enthalten haben, die der Römer von dem hiesigen Dr med Frey verordnet worden.
fehlen Verhandlungsprotokolle, jedoch
1853 Sept 30
»An die Magdalene Römer aus Westheim in der Straf - Anstalt zu Händen des Zuchthauswachtmeisters zu Münster einen Koffer nebst Schlüssel durch fuhrmann Beumer übermittelt«
1853 Juni 25
Staatsanwaltschaft ermittelt in Sachen Tischlermeister Gehrad Hoppe wegen Mißhandlung seines Lehrlings Gerhard Babliowsky (»Was die Persönlicheit des Hoppe, welcher übrigens in schlechten Vermögensverhältnissen steht, anbelangt, so erlaube ich mir auf den Inhalt der beigefügten Personalakten mit dem Bemerken Bezug zunehmen, daß die Führung des Hoppe bis jetzt ohne Tadel geblieben ist.«)
1856 Febr 24
Im Namen des Königs: Anstreicher und Organist Wilhelm Ahage wird wegen Beleidigung eines öffentlichen Beamten während seines Berufes zu einer einwöchentlichen Gefängnisstrafe und Kosten des Verfahrens verurteilt.
In Erwägung daß freilich der Angeklagte in dierser Instanz in seiner Eigenschaft als Familienvater, seiner Stellung als Organist und seiner bisherigen tadellosen Führung mildernde Ustände bezeichnet hat, wird eine Revision angstrebt. In letzter Instanz wird das Urteil trotzdem bestätigt, weil die Strafbestimmungen keine ander Auslegung zulassen.
1856 August 18
Benachrichtigung der Bürgermeisterei Sendenhorst durch die Staatsanwaltschaftr MS:
In Sachen Ackerknecht Herman Gausebeck und Konsorten aus dem Ksp Sendenhorst
a) die angeklagte Näherin M Anna Overkamp wegen zweimaligen wissentlichen Meineids Zuchthausstrafe von 2 Jahren
b) Friedrich Wilhelm gt Franz Anton Degenhart wegen Meineids Zuchthaussstrafe von 2 Jahren 3 Monate
1856 Sept 2 Bürgermeister an die Staatsanwaltschaft Warendorf:
Polizeiliche Verhandlungen, »die in der Nacht vom 15 und 16. Juni des Jahres vor der Toppschen Wirtschaft hier stattgehabten Exzesse betreffend: Der Vorfall hat sowohl in hiesige, Publikum als auch bei den Teilnehmern der Festlichkeit aus Warendorf die lebhafteste Indignation hervorgerufen, und dürfte um so weniger ungeahndet bleiben, als die in Frage stehende Vermögensbeschädigung, wenn solche nicht entdeckt worden wäre, die traurigsten Folgen für Leben und Gesundheit der Festtheilnehmer aus WAF nach sich gezogen haben würde. Inhalts der vorliegenden Verhandlungen wird der Bernhard Quante zunächst unter Anklage gestellt werden können und eine eidliche Vernehmung des Carl Ahrens zur Feststellung der Täterschaft führen.«
1856 Dez 12
Polizeiliche Verhandlungen bezüglich der am 8. dieses Monats an dem Hause des hiesigen Steinhauers Melchior Quante verübten Tätlichkeit mit dem Antrage, den Zimmergesellen Heinrich Saerbeck hier unter Anklage stellen zu wollen, ebenfalls gegen den Bernhard Qaunte wegen Beschädigung des ... ?
1857 März 20
Auf Veranlassung der Gerichts Warendorf ist der Zimmermann Hch Anton Saerbeck. geb 1833 festzunehmen.
Antwort des Bürgermeisters: Saerbeck arbeitet zur Zeit auf dem Kolonate Tophoff Ksp Greven, wird aber nach Ablauf einer Woche zurück sein.
1857 April 7 Warendorf Kreisgericht
Bürgermeister wird aufgefordert, über die persönlichen Verhältnisse des Zimmermeisters Hch Saerbeck, des Maurres Heinrich Greive, des Steinhauergesellsen Wilhelm Mahl und des Holzsschuhmachers Heinrich Timmers zu berichten
Saerbeck: Zeigte ein hochfahrendes, zur Widersetzlichkeit geneigtes Verhalten. die übrigen noch nicht bestraft
1857 Juni 4 WAF
Steinhauer Bernard Quante wird durch Gerichtsbeschluß vorläufig in Haft gehalten
1857 Dez 1
Glaser Wilhelm Ahage war wegen Beleidigung des Bürgermeisters eine Woche in Haft. »Er hat sich seidem wiederholt beigehen lassen, zu einer Zeit, wenn der Unterzeichnete allein war, in das Verwaltungslokal einzudringen und denselben in aller Weise zu behelligen und zu belästigen, namentlich demselben vorzuwerfen, daß er durch diensteidliche Angabe seines, des Ahagen damilige Beurteilung herbeigeführt habe, daß jene Angaben falsch seien. Heute war das abermals der Fall, indem der Ahage die dienstendliche Verfahrun in der Untersuchung wieder ihn abermals zur Sprache brachte. Um den maaßlosen Angriffen und Übertreibungen des Ahagen, welcher die Gelegenheit, wenn ich allein im Locale anwesend bin, auszuspähen weiß, endlich ein Ziel zu setzten, ist demselben der Eintritt in das Dienstlokal nur noch in Begleitung des Polizeidieners gestattet.«
hierzu Gerichtsverhandlung
1857 Okt 9 Münster
Zimmermann Heinrich Anton Saerbeck erhält wegen wissentlichen Meineids eine Zuchthausstrafe von zwei Jahren
1857 Oktober 31
Mitteilung an die Ortsbehörde durch das Kreisgericht Hamm: der Steinhauergeselle Hermann Menz zu Wellinghofen bei Hoerde wurde wegen einfachen Diebstahls mit einer Woche Gefängnis bestraft.
1858 März 24
Gericht WAF: »Zimmergeselle Hch Saerbeck aus Sendenhorst erhält wegen vorsätzlicher Mißhandlung eines anderen und der vorsätzlichen und rechtswidrigen Beschädigung fremder Sachen eine dreiwöchentliche Haftstrafe.«
1858 April 24
Bernard Kerkmann und Bernard Börger erhalten wegen vorsätzlicher Mißhandlung eines anderen zwei- bzw. einen Monat Gefängnis
1858 Dez 20
Mitteilung des Polizei-Anwalts MS. Steinhauer Bernard Börger aus Sendenhorst wegen Bettelns unter falschen Vorspiegelungen mit einer Woche Haft bestraft.
1860 März 9 Bürgermeister an LR
Anzeige, daß an der Landstraße von hier nach Ahlen die Leiche eines neugeborenen Kindesmännlichen Geschlechts gefunden wurde.
Kosten für die Obduktion, für die Reinigung der Wachtstube und des Kindes
1860 März 15
»Bei der heute stattgehabten Obduktion der Kindesleiche ergabe sich, daß das Kind gelebt habe, mithin ist festegestellt, daß das Verbrechen des Kindes bzw. Verwandtenmordes vorliege.«
1860 März 20 Enniger, Neuhaus, Sekretär:
Die von dem Colon Hoppe zu Bracht wegen Schwangerschaft am 21. 12. entlassene Magd heißt Schwate Maria Anna, geboren zu Hamm am 4. August 1831
1860 Mai 16
Anzeige des Metzgers Caspar Hausen (Haus 193): »In der verflossenen Nacht, und zwar etwa um 12 3/4 Uhr, wurde ich durch ein Gestöße am Hause erschreckt, was ich sofort als die Wirkung eines gegen die Fensterscheibe an der Straße gerichteten Steinwurfes erkannte. Ich stand sofort auf und sah nur, daß drei Scheiben und eine Sprosse an der Straße belegenen Stube zertrümmert waren, Den Verdacht der Thäterschaft fällt auf meinen Konkurrenten im Butterhandel, den Bernhard Jasper, welcher, wie ich erfahren, vor einiger Zeit Drohungen gegen mich im Munde geführt hat. Derselbe ist in der verflossenen Nacht bei der Hochzeitsfeier im Hause des Meier Nr. 223 hier anwesend gewersen, hat diese Wohnung um etwas vor 1 Uhr Nachts verlassen, um zu den Sohn des Hutmachers Schulte Nr 47 zu gehen. Auf diesem Wege ist er der Ehefrau Klümper und dem Maurer Bernhard Börger begegnet, welche bemerkt haben wollen, daß er gekeucht habe, wie jemand, der stark gelaufen ist.«
1861 Mai 31
Tgl Bernard Harenkamp aus Sendenhorst wegen zweier Diebstähle unter mildernden Umständen zu 14 Tagen Gefängnis verurteilt.
1862 März 3
Anzeige der Hebamme Ehefrau Bücker: » Am 1. dieses Monats des Nachts vor 12 Uhr kam die mir persönlich bekannte unverhelichte Maria Katharina Bockholt, welche bie dem Schneider Meyer zur Miethe wohnt, an das Fenster unserer Schlafstube und verlangte, daß ich sofort zu ihr komme, und entfernte sich sofort. Ich kleidete mich und eilte zu der Bockholt, welche ich in der Stube sitzend antraf, und mir mittheilte, daß sie bereits geboren habe, das Kind aber tot sei, Auf näherer Nachfrage gabe sie die Umstände unter denen die Geburt stattgefunden daher an:
Sie sei am Abend von einer Leiter gerutscht und kurz nachher, weil sie Schmerzen gefühlt, zu Bett gegangen, bald aber hätten sich die Wehen eingestellt, und sei die Geburt erfolgt, ohne daß sie ihre volles Bewußtsein gehabt habe.
Nachdem letzteres zurückgekehrt, und sie das Kind mehr besehen, habe selbes kein Lebenszeichen von sich gegeben. In der ersten Aufregung sei sie nun zu gelaufen, um Hülfe zu haben,. Nachdem sie nun der Wöcherin die erforderliche Hilfe geleistet und die Nachgeburt geholt, sodann die Kindesleiche eingewickelt, bin ich wieder zu Hause gegangen, Die Leiche selbst zeigt nirgends Spuren ernsterer Verletzung oder Gewalt. Es war übrigens die eines ausgetragenenen kräftigen Kindes.
Dr. Frey bestätigt in einem Attest die Angaben der Hebamme
1862 September 5. Urteil des Kreisgerichts Münster:
»Der Ackerknecht Heinrich Haverkamp aus Sendenhorst wird wegen widernatürlicher Unzucht mit einem Pferde zu 6 Monaten Gefängnis bestraft und die Ausübung der bürgerlichen Ehrenrechte auf ein Jahr untersagt.«
1863 Juli 18 Bürgermeister Kreuzhage:
Steuerexekution des Friedrich Schmidt zu Ahlen gegen Theodor Untied Sendenhorst wegen wörtlicher Beleidigung im Dienste.
Zusatz, daß der Untied, welcher bisher nicht bestraft ist, und als Krankenträger dem 7. Armeekorps angehört, nur ein geringes Vermögen besitzt.
(Untied erhält 5 Tage Gefängnis statt 10 Taler Strafe)
1863 August 18 Münster
Hausknecht Bernard Heinrich Hagedorn aus Sendenhorst war wegen Urkundenfälschung und Unterschlagung in Haft, ist aber geflüchtet.
Nationale lt Bürgermeister: Gen 13. Febr 1838 Steinhauer von Gewerbe, Sohn des + Tgl Bernhard Hch Hagedorn und der hier noch lebenden M Kath Strieckmann; bisher nichts Nachteiliges bekannt.
1863 Okt 14 Cleve Landgericht
Hagedorn wegen Landstreicherei, Führung eines falschen Namens und Betruges zu einer Gefängnisstrafe von 3 Monaten verurteilt
1864 April 29
Untersuchungsverhandlungen den Boten Hch Saerbeck hierselbst Wegen Unzucht mit Kindern unter 14 Jahren
Vernehmungen der
1. 13jährigen Clara Quante
2. deren Mutter Ehefrau Andreas Quante
3. der 8j. Catharina Quante, Tochter der vorigen
4. Steinhauers Andreas Quante, Vater
5. Bäcker Joseph Keuthage
6. Ehefrau desselben
7. 9jährige Angela Keuthage, Tochter
8. unverehelichte Bernardine Wörenkötter
9. unverehelichte Elisabeth Zutelgte
10. Inkulpator Heinrich Saerbeck
11. Konfrontationsverhandlung der obengenannten ad 1 und 7.
... Der Inkulpant Heinrich Saerbeck ist ein alter gebrechlicher Mensch, derselbe hat, seit vielen Jahren hier ansässig, bisher ein stilles Leben geführt, welches sich der Öffentlichkeit mehr oder weniger entzog. Die sorgfältigsten Erkundigungen haben Nachtheiliges über seinen bisherigen Lebenswandel nicht ergeben, vielmehr war die Verwunderung des Publikums allgemein als die wider den Saerbeck erhobene Anschuldigung ruchbar wurde. Doch hat derselbe vor etwa 15 Jahren ein Frauenzimmmer geschwängert, und sagte mir der Kaplan Evelt hierselbst gestern eine andere erwachsenen Frauensperson, deren Namen er aber nicht nennen wollte, habe ihm erzählt, sie habe einmal vor dem Saerbeck weglaufen müssen. Indessen dürfte auf solches vages Gerede mit Rücksicht auf die Voreingenommenheit der Leute wider den Saerbeck kein größeres Gewicht gelegt werden. Übrigens darf ich nicht verfehlen, daß der Saerbeck bei seiner Vernehmung auf mich keinen günstigen Eindruck gemacht hat. Derselbe war, obgleich, wie man annehmen dar, auf die Sache wohl vorbereitet, in seinen Angaben unsicher und schien sichtlich verlegen. Diese Wahrnehmung dürfte hernach auch den Geschworenen nicht entgehen.
Die Hauptzeugin Clara Quante, ein Mädchen von 13 Jahren und 2 Monaten ist für dieses Alter körperlich und geistig ziemlich entwickelt. Ihre Angaben lauten unzweideutig und bestimmt. und wußte hierauf alle Fragen anständige und präzise Antworten zu geben. Über ihre bisherige Führung kann leider so gut wie gar nichts gesagt werden. Ihre Lehrerin Catharina Neuhaus ist nämlich vor einigen Monaten in eine Geisteskrankheit verfallen und befindet sich zur Zeit auf der Hülle bei Telgte. ... Die hiesige Geistlichkeit muß über den Charakter und die bisherige Führung der Quante gleichfalls nichts anzugeben, Das Benehmen der Quante trägt übrigens in so hohem Grade den Charakter der Wahrheit, daß ich über die Schuld des Angeklagten nicht zweifelhaft bin. Bürgermeisterverwalter Neuhaus stellt dem Gericht anheim, den Saerbeck festzusetzen oder auf freiem Fuß zu belassen, weil eine Entweichung nicht zu befürchten ist.
1864 Mai 7
Staatsanwaltschaft Münster will »in Bezug auf die Verhandlungen über die Unsittlichkeiten deren der Bote Hch Saarbeck gegen die Clara Quante Verdächtig geworden ist« solange den Fall ruhen lassen bis die Quante 14 Jahre alt ist und vereidet werden kann (da es zu bedenklich ist auf die unvereidliche Aussage eines solchen Kindes, welche hier sehr wenig durch andere Momente unterstützt ist, eine so schwere Anklage gegen einen bisher unbescholtenen Mann zu erheben).
In dieser Zeit von ca 10 Monaten soll Saerbeck heimlich beobachtet werden, aber vor allem auch die Clara Quante, sowohl in Bezug auf ihre Geisteskräfte, als namentlich in Bezug auf ihre Wahrheitsliebe und ihre sinnlichen Neigungen im Stillen aber mit möglichst Sorgfalt, um eine sicheren Anhalt zu gewinnen, ob auch die Aussage der C Q mit Zuverlässigkeit zu bauen ist. Auf mich haben die bisherigen Angaben des frühreifen Mädchens keineswegs einen besonders günstigen Eindruck
gemacht
1865 Mai 22 Staatsanwalt Rolshausen:
In der Denunciationsache gegen den Landboten Hch Saerbeck zu Sendenhorst ersuche in den Bürgermeister im gefällige Auskunft
»Über den Landboten Saerbeck ist seit Anfang vorigen Jahres nichts Nachtheiliges bekannt geworden, Ich habe denselben beobachten lassen, aber keine Momente in Erfahrung bringen können, welche den gegen ihn vorliegenden Verdacht zu verstärken geeignet wären. Derselbe lebt still und eingezogen und setzt nach wie vor seine Botengänge zwischen hier und Ahlen fort.
1865 Juli 17
Im Einverständnis mit dem Kgl Oberstaatsanwalt wird die weitere Verfolgung gegen Saerbeck eingestellt.
1866 Januar 17
Amt Everswinkel übersendet Verhandlungen mit der Ehefrau Kötterrs Tigger und der unverhehelichten Anna Lepper , welcher der Anton Jaspert hierselbst dringend verdächtig erscheint, am Sonntag, den 14. vorigen Monats an den genannten beiden Frauenspersonen unter Anwendung von Gewalt, Drohung mit eimem Messer etc. den Versuch des Raubes eventuelle der Nothzucht verübt zu haben. Konfrontation des Jaspert mit den beiden Personen.
Da der Anton J. sich einen Reisepaß nach Steele hatte ausfertigen lassen, mithin die Vermuthung nahe lag, daß derselbe sich der Untersuchung entziehen wollte, so ist derselbe verhaftet worden.
(Nach Meinung des Bürgermeisters »hat der Jaspaert die beiden Frauensbpersonen nothzüchtigen wollen. Derselbe ist wegen desselben Verbrechens vor 1 1/2 Jahren in Untersuchung gewesen, welche aber mit seiner Freisprechung geendet hat. Der J. ist im Punkte der Sittlichkeit auf das übelste berüchtigt und hat hier im Orte schon die ärgerlichsten Auftritte veranlaßt.
1866 Januar 17
Der Arbeiter Pohlmann gt Jasper aus Sendenhorst ist der hiesigen Polizei durch den Tranporteuer Kottenstein abgeliefert. (geb 4. August 1846)
1866 Januar 16
Der Anton Jasper ist heute auf dem Transport nach WAF entsprungen, indem er sich vorher der Handschellen erledigt hat
Amtmann Everswinkel
1866 April 16
Untersuchungsverhandlungen wider den Metzger Caspar Hausen hierselbst, weil derselbe am 12ten des Moants als der Polizeidiener Degenhart und der Maurermeister Saerbeck im Auftrage des unterzeichneten Bürgermeisters sich in dessen Behausung begeben hatten, um demselben die Entfernung einer feuergefährlichen Feuerungsanlage aufzugeben, dem Degenhardtr die Worte nachgerufen hat: " Leck mich an den Arsch." -
Vernehmung von drei Zeugen und an den Staatsanwalt zur gefälligen weiteren Veranlassung. »Der Hausen ist ein wüsere und nicht im besten Rufe stehender Mensch, welcher wegen seiner Rohheit bei seinen Nachbarn gefürchtet ist, Der selbe ist, soweit bekannt, bisher noch nicht bestraft worden.
Pro Nota. Der Hausen ist in der Sitzung des Kreisgerichts Warendorf vom 15. Mai 1866 zu 14 Tagen Gefängnis und in die Kosten verurtheilt worden
Zur Person des Hausen, Metzger, 38 Jahre alt, aus Albersloh gebürtig und verhieratet, Hat dem Vernehmen nach 3 Jahre in Luxemburg gestanden und ist im vorigen Jahr aus dem 2ten Aufgebot entlassen. Der Hausen ist ein wüster, zu Grobheiten und Widersetzlichkeiten geneigter Mensch. derselbe besitzt hinlängliches Vermögen, um Untersuchungskosten bezahlen zu können,
1867 VI 24 A 611
Erschien die Frau des Webers Alexander Linnemann von hier und zeigte an: Gestern Morgen während des Hochamtes um 1/2 12 Uhr sah ich von unserer Wohnstuhe aus, wie eine Mensch, welcher den an unserem Garten vorbeiführenden Fußweg passierte, von der Hecke desselben ein Hemd, welches ich zum Trocknen aufgehangen hatte, herunternahm, zusammenrollte und dasselbe forttrug. ..Ich eilte sofort aus dem Hause und rief dem Menschen, den ich als den Müllerknecht Waldmann Bern Hch von hier erkannte, zu, das Hemd zurückzugebnen, worauf derselne es beiseite warf. Als ich hinzukam, um es aufzunehmen, stieß er mich vor die Brust so daß ich zurücktaumelte und hob seinen Stock auf, mich zu schlagen. Da jedoch diche Wittwe Hartmann, meine Nachbarin, hinzukan, entfernte er sich
Bürgermeister Meyser: Der Waldmann ist gleich nach Ausübung des Diebstahls nach Dortmund gegangen und besteht kein Grund die Angaben der Frau Linnemann zu bezweifeln
Dortmund: Waldmann seit 1862 hier nicht gemeldet
1867 Juli 25
Leumundsattest für Waldmann: Tgl W. ist in einem schlechten Rufe. Schon zu wiederholten malen hat derselbe sowohl bei Tag als auch Bei Nachtzeit ruhestörenden Lärm verursacht, wi er mit seinem Vater in streit geriet, denselben auf alle mögliche Weise beschimpfte und ihm Schläge verurusachte, Bei seinem letzten Hiersein hat er hier ebenfalls am Montag Mittag auf öffentliche Straße unter dem Zusammenlauf einer großen Volksmenge mit seinem Vater einen solchen Lärm und Streit gehabt, daß die Polizei einschreiten mußte (24 Stunden Gefängnis)
1870 Juni 2
Steinhauer Bernhard Bücker zeigt an: Heute morgen 4 1/2 Uhr verließ cih mein Wohnhaus, um auf meinem 10 Minuten entfernt gelegenen Grundstücke kartoffeln durchzugraben. Wie ich hiermit fertig war, kehrte ich nach hause zurück, fand aber die Haustüre, welche ich vorher verschlossen hatte, jetzt offen stehen, den Schließkasten an der Türe mit Gewalt abgerissen und in der Küche liegen. Entwendung eines leinenen Beutels mit 10 Talern.
Über die Täterschaft ist mir nichts bekannt, vielleicht sind aber:
1-. Beumer Bd, Maurer
2. Ehefrau Bücker auf der Remise
3. Laackman, wohnhaft in dem Haus des Melcher Quante, welche in der Nähe des Hauses am arbeiten waren , hierüber Angaben zu machen imstande
1871 Juni 22
Amtsgericht Schwerte verurteilt Schuster Heinrich Jasper aus Sendenhorst wegen Diebstahl zu drei Tagen Gefängnis
1872 Juni 8
Anstreicherlehrling August Harde wird vom Amtsgericht WAF wegen Diebstahls zu einer Wocher Gefängnis verurteilt
1877 März 31
Weber Johann Schmitz meldet den Diebstahl von 2Stück geräucherten Schinken aus der Küche, Wert 10 Taler
Die Fußspuren (Schuhe mit Nägeln beschlagen) führen bis in den Hof des Laas. Da derselbe schon wegen Diebstahl bestraft ist, so ist er vermutlich der Täter
Am selben Tage wurdden dem Hoteloer Merlin, Gasthof zum weißen Hahn vor dem, Ludgeritor MS, 2 Schinken zu Kauf angeboten.
Aussage Merlin: vor einiger Zeit kam eine Frauesnperson von Schlössers aus Albersloh, entweder das Dienstmädchen oder die Tochter und offerierte 2 Schinken. Nach Zuraten des Wirts Darthmann aus Rinkerode wurden die Schinken gekauft
1886 Sept 11
Der Polizeibehörde zeige ich ergebenst an, daß cih nach vorgenommener Durchsuchung des Küstersohnes August hard dun dessen Sacken wegen dringenden Verdachts, Geld aus einem Opferstocke in hiesiger Kirche entwendet zu haben von dem Gelde nicht gefunden habem wohl aber befand sich der Harde im Besitze ines defekten Schlüssels, mit welchem man nach dem Versuche Herrn Caplan SChlatthölters, den bestohlenen Opferstock schließen konnte.
Harde gesteht bei der Vernehmung alles
1886 Juni 16
Michel Eich zeigt den diebstahl von 4 Zentner Strontianit von seinem Schacht bei Dämmer im Busch an. Verdacht fällt auf Arbeiter Josef Frochte
1887 März 2
Ackerer Bernard Böckmann zeigt den Diebstahl von 55 Mark aus der Schlafkammer seiner Tochter an. Verdächtigt wird die Ehefrau des Händler Hüttmann
Elisabeth Schütte
Enniger, 24. April 1873
Gestern Abend ist die unverehelichte 34jährige Tochter des Kötters Schütte in der Pölinger Bauerschaft hiesiger Gemeinde, Namens Elisabeth, in dem etwa 5 Minuten von ihrer Wohnung entfernten Angelbache, unmittelbar am Fußwege von Enniger nach Vorhelm, als Leiche aufgefunden worden. Dieselbe trägt Spuren gewaltsamer Verletzung an sich, Das sie eine kräftige Person war, so ist nicht zu bezweifeln, daß der Mord nicht ohne heftigen Kampf vollführt ist; diese Vermuthung wird auch durch ihre zerrissene Kleidung bestätigt. Die Ermordete hatte am Abend vorher um circa 8 Uhr das elterliche Haus verlassen, um ihrer im nahen Dorfe wohnenden Schwester am folgenden Tage bei der Arbeit Aushülfe zu leisten.
Ich bitte nun, besonders auf solche männliche Individuen zu vigilieren, welche zu einer solchen That wohl fähig zu halten sind und Wunden an sich tragen
Der Amtmann gez Brüning
An das Bürgermeister-Amt
zu
Sendenhorst
Polizeistrafen 1867
1. Gerhard Kötter Ksp Sendenhorst 15 Sg bzw 24 Stunden Haft: währende des Hauptgottesdienstes in der Gaststube des Wirts Siling hier betroffen worden
2. Bernhard Theodor Kerkmann, Stadt 72, gleiche Strafe, gleiche Übertretung
3. Bernard Hinsenbrock 15 Sg, bzw 1 Tag, beim Häckerlingschneiden Taback geraucht
4. Maurer Kössendrup, Stadt 142, hat am 25. August mit einer Kuh auf fremden Grundstücken gehütet
Strafe 1 Thaler, bwz 24 Stunden Haft
5. Handelsmann Humberg hat am 13. d. M. seinen Hund ohne Halsband laufen lassen; 15 Sg bzw 1 Tag Haft.
6. Lt Anzeige des Nachtwächters Künne hat der Bartling Wilhelm in der Nacht von 29 zum 30. September in ungebührlicher Weise ruhestörenden Lärm erregt; 2 Rthlr bzw 24 Stunden Haft
7. Anzeige Nachtwächter Künne: Der Augsburg Bernard hat am 29. Sept zwischen 11 und 1 Uhr in ungebührlicher Weise Lärm verursacht: 2 Thlr = 1 Tag
8. Anzeige Künne; Kassenbrock Heinrich, ruhestörender Lärm: 2 Thlr = 1 Tag
9. Anzeige Künne: Reckershaus Bd, wie 6-8
10. Anzeige Künne: Anton Petschel, wie 6-9
11. Anzeige Künne: August Klunkefuhs, wie 6-10
Archidiakonat und geistliche Gerichtsbarkeit
1310 X 12 WUB VIII 582
Synodalstatut über die Exemtion von Kirchhof und Pfarrhof von der weltlichen Gerichtsbarkeit:
... quod omnis inhabitans domum vel casam infra sepem dotis ad aliquam ecclesiam pertinens non teneatur sequi forum seculare, imo ab omni iure et coercitione seculari penitus sit exemptus.
Schröer, Handbuch des Bistums Münster (1946)
Das Archidiakonat des Propstes von St. Ludgeri wurde 1193 errichtet. 22 Pfarreien u.a. Rinkerode und Sendenhorst gehörten dazu.
Die Einrichtung der Archidiakonate seit dem 11. Jh
Übertragung des Archidiakonatsbannes auf bestimmte geistliche Einrichtungen. Seit dem 9. Jh wurde von dem Bischof zweimal jährlich ein Sendgericht gehalten. Diese Jurisdiktion geht aud die Archidiakonate über.
Archidiakonalgerichtsbarkeit
1653 FM LA 422,5
Sententia des Advocati ... Liecentiati Droste über beliegende Klage des Richters zu Sendenhorst gegen die Eingriffe des Archidiaconus Ksp Steinfurt durch angemaßte Cognition und Bestrafung des fürstlichen ... Bartmann in causa iniuriarum wie auch über die Frage: auf alle die Synodali begangenen Excessen dem Archidiacono privative zu strafen gebühre, und ob der Richter die zur anbefohlenen Wegebesserung in specie der Leichwege ungehorsam ausgebliebenen Untertanen zu bestrafen citiren lassen nicht befugt sei ...
Münster 1771 II 13
Einspruch gegen zwei Urteile des Archidiakonatsgerichts, das in Sendenhorst ohne Befugnis zwei langjährige Zuchthausstrafen ausgesprochen hat wegen Ehebruchs und unsittlichem Lebenswandel
Münstersche Regierungs Canzler, Canzlei-Director, Hofräte
Christoph Bernard von Schücking
Hermann Anton Ignatz Böddiger
Bernhard Hermann Bruchhausen
Frans Arnold Mersmann
Henrich Joseph Bernd Oesterhoff
Adam Frantz Wenner
Joan Ignatz Zurmühlen
Diethrich Ferdinand Grönigner
Godfrid Anton Engeler
Friedrich Christian Borggreve
2. 1770 XI 14
Archidiakonatsurteil gegen Ehefrau Angelkotte wegen verdächtigem Umgang mit einem verheirateten Mann
--- Joannes Gabler, Actuarius arch in districti Wenterswiecensi et Sendenhorstensi
--- Domkapitluar von Landberg, Archidiakon
FM Hofkammer I 4
Richter zu Sendenhorst ctra Archidiakon wegen Jursidiktion der Sattelgüter
06.02.1994
Sehr geehrter Herr Professor Dr. Bartmann,
Nach der Durchsicht Ihres umfangreichen Konvoluts habe ich mich an die Arbeit gemacht und meinen Computer auf die Namen Bartmann, Baertman, Bartman und Barteman angesetzt. Das Ergebnis war umwerfend; der Name steckte in fast 200 Dateien. Allerdings waren nach Einzelüberprüfung ca. 75% zu verwerfen, weil sie sich mit der Geschichte der heute noch in Sendenhorst ansässigen Familie Bartmann in den letzten 150 Jahren beschäftigten. Der für Sie interessierende Rest auf den beiliegenden Seiten augedruckt. Ich hoffe, daß Sie nach Einordnung der Daten in Ihre familiengeschichtliche Sammlung, ein paar Lücken schließen können. Soweit ich sehe, sind keine neuen Personen aufgetaucht. Es handelt sich vielmehr um zusätzliche Informationen bereits bekannter Namensträger.
Am besten wird es sein, wenn ich jetzt versuche, Ihre Fragen -soweit möglich- zu beantworten.
1.1 Herkunft. Diese Frage läßt sich nicht beantworten. Johann Bartmann ist 1522 einfach da, und zwar als in achtbarer Stellung als Richter. Seine Amtszeit schiebt sich zwischen die von Ludolf Kunschap und seinem Sohn Wilhelm (zu den Kunschap habe ich Ihnen mein Material ausgedruckt). Möglicherweise war Wilhelm um 1520 noch zu jung für das Amt. Über die Kunschap vgl auch Sendenhorst, Geschichte S. 92. In dem Abschnitt "freie Hoven ..", S. 748 und auf den folgenden Seiten, vor allem S. 752 habe ich eine soziale Schicht beschrieben, die im ausgehenden Mittelalter eine erstaunliche Mobilität besaß, und als Neubürger in jeder Stadt schnell und problemlos sich zurechtfand. Johann Bartmann ist als offensichtlich als gestandener, erwachsener Mann aus einer anderen Stadt (nicht vom Land!) nach Sendenhorst gezogen. Er scheint wie die übrigen Mitglieder der kleinen Sendenhorster Führungsschicht Landwirtschaft auf gepachteten Grundstücken betrieben haben, hatte wohl auch etwas Eigenkapital. (Vgl. auch zu dieser soz. Schicht: K H Kirchhoff, Die Täufer in Münster 1545/35, Münster 1973; hier die Einführung). In Sendenhorst gehören die Bartmanns der ersten Generation zur Gruppe der Knoep, Sandweg, Hagedorn, ton Sode usw. (vgl meine Ausführungen hierzu). Hierzu paßt die Steuerhöhe von 1/2 Gulden 1542, die nur von ganz wenigen Bürgern aufzubringen war.
1.2. Es gibt keine Hinweise auf Beziehungen zu den Merveldts, sind auch nicht zu erwarten. Wenn die Familie v. Merveldt auch schon um 1520 in Sendenhorst Grundbesitz besessen haben mag, so nahm sie doch keinen Einfluß auf die Geschicke der Stadt oder die Besetzung von Ämtern. Die von Merveldt bauten ihre Machtstellung erst nach 1536 aus, als nach den Wiedertäuferunruhen der Staat seine Muskeln spielen ließ. Die Amtsverfassung (Merveldt = Amtsleute des Amtes Wolbeck) nimmt erst in dieser Zeit klarere Formen an und wurde 1571 festgeschrieben in einer Verwaltungsreform.
1.3. Bürgerrecht, Lesen und Schreiben; zu dieser Zeit noch keine juristische Ausbildung (vgl. die Aussage des Sendenhorster Richters Christoph Schötteler 1571 zu seiner Person; wiedergegeben in Philippi, Landrechte des Münsterlandes; leider liegt mir der Wortlaut nicht vor).
1.4. Die Amtszeit läßt sich noch etwas genauer eingrenzen (1522-1531?), Weitere Urkundenfunde könnten die Lücke zwischen 1519 und 1536 sicherlich noch verkleinern.
1.5 Das Wappen enthält ein typische Hausmarke; das V ist wohl als römische fünf zu sehen. Hierzu zeitgleich das Wappen der Beckumer Richters Johan Westerman von 1502:"Im Schild römisches Zahlzeichen VI bzw, V und I" (Inventare des Stadtarchivs Beckum, Westf. Quellen und Arhciveverzeichnisse 3, Münster 1980)
1.6. Bistumsarchiv Münster GV U 311; hier auch das Wappen, das ich vor ca. 15 Jahren abzeichnete und das sich in meiner Zettelkartei, dem Vorläufer des Computers, fand.
2.1 Über Wilhelm Bartmann habe ich noch die ausgedruckten Belegstellenn gefunden. Wilhelm B. gehörte, wie Johan B - vermutlich sein Vater oder aber auch Großvater (?) - ebenfalls zur Sendenhorster Führungsschicht. Er war Provisor des Leprosenhauses westlich der Stadt auf dem Wege nach Münster, ein Ehrenamt, zu dem nur angesehene Bürger Zugang hatten.
2.2. Die Stadt wurde von 2 Bürgermeistern verwaltet, die jährlich neu gewählt wurden; wenn in meiner Liste nur ein Bürgermeister genannt wird, so fehlt nur der Name des zweiten.
3. Verwandtschaftsbeziehungen lassen sich nicht herstellen. Jürgen und Johann wohnten 1589 in eigenen Häusern in verschiedenen Stadtteilen; sowohl Vater-Sohn als auch Geschwisterverhältnis ist denkbar.
4. Die Richter sind in Listen in der Geschichte zusammengestellt. Die Vögte können Sie sich- wenn auch nicht unbedingt lückenlos, auf dem ausgedruckten Material zusammenstellen.
5. Am schwierigsten scheint mir der Komplex Bartmann Stadt/Land, Schouweshove Hof Bartmann zu klären. Die Schouweshove war offensichtlich nur eine Hove, das heißt eine Anwesen bestehend aus Grundstücken, Pflichten (zumindest gegenüber dem Pastor) und Rechten an der gemeinsamen Hude, aber nicht unbedingt verbunden mit einer Hofesstelle. Grundstücke allein machen noch keinen Hof. Hinzu mußten die Berechtigungen und Pflichten kommen. Wenn also Bartmann in der Bracht, nicht zu weit von der Stadt, am Wege nach Ahlen (denn ohne Zweifel führte der Weg an Bartmann vorbei zur südlichen Gemeindegrenze in die Ahlener Bauerschaft Borbein) die Schouveshove nutzte, dann verfügte er über einen ganz wichtigen Rechtstitel, der es ihm ermöglichte, nach und nach das Anwesen, auch durch Zukauf, zu arrondieren und als Vollhof (das war die Schouweshove am Anfang wohl nicht) zu bewirtschaften.
Das Verschwinden von Hove-Namen und die Benennung der neuen wirtschaftlichen Einheit nach dem Bewirtschafter des 15./16. Jahrhunderts läßt sich in Sendenhorst an zahlreichen Stellen, vor allem in den Bauerschaften Hardt und Rinkhöven (hier besonders in Stadtnähe) verfolgen. Die Hofesnamen Röper, Linnemann, Brüser, Hagedorn sind offensichtlich erst um 1500 durch den damaligen Bewirtschafter aufgekommen und haben ältere Namen verdrängt.
Möglicherweise waren die Bartmanns vor 1598 Pächter der Schouweshove (wessen, der Domburse?). Nach meinen Unterlagen führte der Pastor den Hofe 1562 unter dem Namen Bartman. Frühere Hinweise habe ich nicht gefunden. Nach der Schouweshove wird man auf Karten wohl vergeblich suchen, denn (s.o.) eine Hove war in erster Linie ein rechtlicher Begriff und war nicht zwingend mit einer Hofesstelle verbunden (Hove, Hufe von Behuf).
Ich hoffe, daß Ihnen meine ausgedruckten Unterlagen und die Beantwortung Ihrer Fragen etwas weiterhelfen und wünsche Ihnen viel Freude bei der Einordnung der Informationen in Ihre familiengeschichtliche Sammlung
Hier noch die gescannte Wiedergabe meiner Nachzeichung des Wappens (Bistumsarchiv GV U 311 zu 1522)
Und noch eine Anregung:
Soweit ich sehe, haben Sie das Bistumsarchiv (Münster, Georgskommende) noch nicht ausgewertet.
Hier dürften Sie noch weiteres familiengeschichtliches Material für das 17. /18 Jh finden, so
1. Kirchenbücher Sendenhorst (beginnend 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts)
2. Status Animarum (m. W. von 1698)
Grundsätzliches:
Alfing Sabine und Christine Schedensack, Frauenalltag im frühneuzeitlichen Münster, Bielefeld (Verlag für Regionalgeschichte) 1994
- Münsterische Studien zur Frauen- und Geschlechtergeschichte Bd. 1-
S. 18 Einführung: ... In der Frühen Neuzeit war das anders. Die Menschen jener Epoche, Männer wie Frauen, faßten Ehre als ein absolut (über-)lebensnotwendiges Gut auf, und ihr tägliches Leben, ihr Umgang mit- und ihre Reaktionen aufeinaner trugen diesem Umstand Rechnung. .... In der Frühen Neuzeit umfaßten solche mittlerweile harmlosen worte und Handlungen einen gänzlich anderen Bedeutungsrahmen, beinhalteten eine Symbolik, die immer Reaktionen provozierte, die von sofortiger, spontaner Gewalt bis zum Gang vor gericht und teilweise jahrelangen Klagen reichten.
... Auch der Stellenwert der persönlichen Ehre war ein anderer. Die zuvor geschulderte Szene, die heute allenfalls Belustigung hervorruft und Assoziationen zum Slapstick wecken mag, war für die damals Beteiligten eben kein Spaß, sondern ein außerordentlich ernste Angelegenheit. Mehrere Aspekte werden in ihr deutlich: einmal die erstaunliche Schnelligkeit, mit der sich eine Person in ihrer Ehre gekränkt sah, des weiteren die ebenso rasche und gewaltsame Reaktion, die - und das kommt als Dritttes hinzu - offensichtlich unabdingbar eine unverzügliche Gegenreaktion erforderte. Der fast ritualhat anmutende Charakter des Ablaufs von Ehrenhändeln folgte dabei in seinen Handlungszügen einem fest vorgebenen Muster, das die Frühmoderne bei Auseinandersetzungen um die Ehre bereithielt. Die Einhaltung des Rituals war unverzichtbar, denn Ziel allen Handelns war ein ehrbares und ehrenvolles Leben uwie es die ständische Werteordnunung vorschrieb, der alles untergeordnet war (van Dülmen, Kultur im Altag Bd 2 S. 194)
S. 21 .... Manko bisheriger Forschungen ... In fast keiner Arbeit wird der Begriff Ehre definiert. .. Es herrscht Konsens über die überregionale Bedeutung, die dem Orientierungssystem Ehre innerhalb einer ständischen Gesellschaft wie der des Mittelalters und der Neuzeit zukam (Mohrmann, Volksleben in Wilster s. 218) ... doch (unbefriedigend)
S. 26 2.1 Die Ehre als allgegenwärtiger Lebensraum:
Amt Wolbeck Nr 137 - 143
Rechnungen 1631 - 1639
insbesondere Brüchtenprotokolle
Criminalia
Als Struveman und Johan Dulle zu Sendenhorst in Anwesenheit des Scharfrichters peinlich verhört, aber nicht gepeiniget, dafür demselben gezahlt 1 Rthlr
Item daß gem. Struveman hernacher mit dem Schwert hingerichtet, dem Nachrichter zahlt 2 Rthlr
Item Herrn Patri Gabrieli, dem Minoriten, daß er denselben mit geistlichen Segen versehen 1 Rthlr
Item als Vorwick und Reinerman über ein Jahr eingeschlossen gesessen, habe dem Schinder zu Wolbeck vor 20 Küven auszutragen gezaholt 3 Rthlr
noch demselben vor zwo Gefencknussen dazu, so die einen den 21. Juny und die andere den 14. Augusti Anno 1636 gereiniget zahlt 1 Rthlr
Item als vor diesem einer zu Ahlen, Johan Loißingh uffen Pranger gestrichen, dafür dem Scharfrichter gezahlt 1 Rthlr 7 ß
Item als derselb gestorben und begraben, hernacher aber auskommen, daß ihme der Teuffel den Hals gebrochen, darumb wieder ausgegraben und nach Befindung durch den Scharfrichter ausgeführt und an einen anderen Ort hingegraben, dafür demselben gezahlt 2 1/2 Rthlr
1631
Als von Sassenberg eine Hexe allhie angebracht und hingesetzt worden, welche sich selbst in dem Gefängnis erwürget, so habe einen Schlitte machen lassen, darauf das Cadaver ausgeführt 18 ß
Als die bezichtigte Frauensperson von Albersloh, Trine Schlupfs eingezogen und am 9. II 1632 wieder relaxiert, für 32 Wochen verpflegt = 32 Rthlr
Dem Henker Meister Hanß von Ahlen, welcher sie gepeiniget, vor zwei Reisen geben 32 Rthlr
vor den Schließgulden 1-5 Rthlr
Item auf Empfangen Bevelch sollen die Unkosten so bey Inhafftigerung Anna Cordes aufgangen, bezahlt, wecleh den 19. Juli 1630 zur Wolbeck gefänglich eingesetzt und bis den 6. Novembris gesessen und dhomalen wieeder realcit sein, 15, jede Woche verzehrt 24ß = 12 -24 Rthlr ...
Noch des Fronen Haßkenhoffs Zettul lt Befehls fol. x gesetzt mit 19 Rthlr
Item als zu Sendenhorst einer, Joh Leußingk genannt, aus Befehl der Herren eingezogen, aber hernach den 7. April 1631 wieder relaxiret, auf dem Pranger gestrichen und des Landes verwiesen worden Verpflegung 5-24 Rthlr
(Item den Schließgulden; Henker für das Ausstreichen)
Item Meister Hanßen, dem Scharffrichter zu Ahlen, seine Zettul fol ... fac ... gesetzt wegen etlichen hingerichteten Hexen und andere Gebühr verrichtet 36 Rthlr
Aufboerungh ahn Brüchtengelde 1626/27
Kerspell Sendenhorst
Johann Mellinghoff, daß er Schotten Jungen dergestalt mit Fäusten gestoßen, daß derselbe einen Artzen gebrauchen müssen
Bernt Kogge, daß er Jürgen Duvelbrets Sohn, als derselben seinen Jungen wie er sagt geschlagen, mit dessen eigenen Stab Streiche über die Lenden geben daß er darum große Weheklage empfunden
Joh Schockmann, daß er 2 Schafe, die Woestmann zugestanden, und durch ihren Hof wegen Kriegsgefahr neben andren Schafen aufgetrieben gewesen, entführt; gibt vor daß es aus Irrtum geschah
Joh Hoppe, durch die Heimansche daß er Adrian Jockendorpf als der selbe ihm erst auf die Nasen verwundet, mit einem Flegel aufs Haupt geschlagen
Stefan Schockendrupf und Stephan Jungeman, daß sie auf dem Felde pflügend, sich untereinander verunwilliget und mit Pflugstaken geschlagen, sei gleichwohl niemand verwundet
Wigbolt Sendenhorst
Gerdrut, Dietherichen Hiddinghofs Hausfrauen, durch Johann Mollenkamp Abtrag angeloben lassen, daß sie Hagedorn mit einer Forcken in die rechten Seite geritzt
Joh Lindeman, daß er unerlaubt ein Stück Holz Joh Hagedorn aus gemeinem Wege enttragen, auch ihn im offenen Gerichte zwei mal Lügner geheißen
Dietrich Siekamp, daß er Berndt Nordiecks Jungen mit Unfugen bezichtiget, als wenn derselbe ihm etliche Wicken entfremdet
Henrich Knipper, Westpfortner, Dieb gescholten und mit einem Degen in dem Arm verwundet
Herman Wessels, daß als die Rovekampsche die von ihm geschützte Biester wegnehmen wollen, er dieselbe mit der Hand ins Gesicht geschlagen
Hinrich Temme, daß er Everdt Herweg, wie derselbe erstlich dem Angabe nach seinen Vater vor einen Dieb leider gescholten, mit einem Kroß an das Haupt geworfen
Evert Herwegh, daß er Heinrich Keller vor einen Schelm gescholden; beklagt sich daß er wegen Trunkenheit nicht wiessen, was er geredet, wolle gleichwohl lieber in Gnaden des Herrn leben als einen Eid schwören
der alte Lindeman, daß er Johan Monich vor ein Schelm gescholden
Thonies Keithage, daß derselbe unter Diethr Hiddinghoff Kühe melkend befunden
Meister Werner Purman, daß er Tonießen Jonsthövel eine Taute auffn Kopf zu Stücken schlagen
===>Joh Greve und N Sengenhove Ksp Albersloh 2 Rthl, weil sie einen unterdem Captain Kopf dienenden Soldaten verfolgt und demselben seine Musquete abgejagt und genommen<===
Brüchtengelder
Erörterte Bruchtschaften des Gogerichts Sendenhorst
1. VIII 1631 - 1. VIII 1632
Wigbold Sendenhorst
Berndt zur Brüggen in Gnaden Abtrag angelobt, daß er Johan Mühlenkamp in Trunkenheit vor einen Lügner gescholten, dabei anhangend, er sei nicht wert, daß er mit einem ehrlichen Mann aus dem Pott trinke, 2 Gg
Peter Hintzenbrock in Gnaden Abtrag angelobt, daß er die Brewelsche ehrenrührig vor ein Kafell, Schandt und lügenhaftige Sack gescholten 3 Gg
Johan Fie...
Kirchspiel Sendenhorst 1637
1. Tawiden Knecht Eberhardt, Abtrag, daß er den Fronen den Boesen aufn Leib gefluchet 1 Gg
2. Nießman, weil dem Fronen mutwillige Pfandweigerung
3. Johan Greve, 5 Fuder Holz von dem Hoitmarschen Kerspelshagen weggeführt
4. Johan Grißekampf, daß er Johan Perdekamp mit einem Stocken über den Arm geschlagen 3 Gg
5. Berndt Nießman, daß er Hinsen Oistdickenberg mit einer Kroißen aufs Haupt verwundet, acuh demselben darmit in die Seiten gestoßen 5 Gg
6. Henrich Kogge, weil er als er zur Wache nach Wahrendorf aufgeboten, sich zur rechten Zeit nicht eingestellt
7. Johan Hoppe., daß er Fieckehn, wie derselbe ihme vorgehalten, er hette ihn seine Pferde verrrathen, einen Schelm geheißen, uff 4 Gg
8. Johan Focke, daß er Johan Hagedorn, als derselb ihm unfuglich uff geruffen, er hett ihme zwei Strenge entführt, mit einer Fork ins Habt verwundet, uff 4 Gg
Brüchtenregister 1637 (Amt Wolbeck Nr 137-143)
Wigbold Sendenhorst
Henrich Sieckman, daß er Henrich Sieckman, daß er Jurgen Bartman mit einer Kroiß aufs Haupt verwundet
Zacharias Pfennigbier, daß er Johansen Mollenkamp für einen Hundtsfot sit venia gescholten
Johan Walberg, daß er Elsen Schweher mit starker Hand ins Gesicht geschlagen
Christoffer Schürman, daß er in Hölschers Behausung Hermann Schemann ins Haupt verwundet 8 Gg
Brendt Schnehers Hausfrau für ihre Tochter, daß sie den Schockemöller ein halb Scheffel Malz entfremdet
Schockemöller, daß er den jetzt gerührten Diebstahl der Obrigkeit nicht angebracht
Dietrich Schockinghoff, daß er dem Stadtsdiener den Bösen auf den Leib geflucht
Johan Sommer, daß er Dietrich Schürman, so ihm dem Angeben nach auf seine Mutter geweiset, mit einer im Holster vorhandenen Exße ein Loch ins Haupt geschlagen 6 Gg
Henrich Syckman, daß er Berndt Heyman mit der Faust ins Gesicht geschlagen
Bernhardt Bohmer daß er Hermann Volcking ins Gesicht mit der Faust blundt geschlagen
Johan Lindeman, daß er die Geilersche und des Cursoris.. anhalten, ohne des Tochters Vorwissen gepfändet
Herman Alberts, daß er dem Fronen für einen Lohn Plaggenmahd geschulden, dessen Hausfrau auch den Bösen an gewünschet mit dem Zusatz der Teubell grense ihn aus dem Khopff
Meister Berndt Erdtmann, daß er gegen publiciertes Gebot sieben Pferde vom Kriegsvolk angekauft 4 Gg
Johan Schomachers Frau, daß sie verbotenerweise etzlich Linnentuch vom Kriegsvolk an sich gebracht
1637
Adam Lange, daß er Wineken Koithagen auffen Hoff mit einer Schuten nachgelaufen, sprechend, ich will dir das Haupt mit der Schuten mitten von einander schlagen, und daneben sie für eines Teuffels Kind gescholten
Werninghs Knecht Evert , daß er Bangerdtes, weil er vermeietn, daß er ihme etzlich geldt entfreumbt, mit einer Hewgabelen über den Arm geschlagen 1 gg
Berndt Wille, Middendorps Knecht, daß er Henirch Schlotman als er ihm ein Pfarde ohne richterlichen Befehlch weggenohmem, für einen Schelm gescholten 1 Gg
Vreden in Gnaden Abtrag angelobt, daß er Henrich Spithöver mit einem Knüpell zweimalen über das Haupt gschlagen
Greite Dirichs, daß sie Evert den Alten Dovelhover mit ein Stock ins Haupt verwundet
Herman Lindeman auff der Haerdt, daß er unversehens mit Abwerfung einiger Spellers Holz die Hölschersche aufs Haupt verletztet
Watermann in Sendenhorst daß er ein klein geschnittenen Stück Holz aus des Herrn Drosten v Merveldt Behausung weggenommen
Herman Rüschenschmidt, daß er Hagedorn mit einem Messer öftermal nachgestellet und einmal angetroffen, daß er ihm mit Gewalt entlaufen und auffem Kirchhof entweichen müssen
Sommersell in Sendenhorst, weil er Henrichen Voß ein Stück Gartenland, so,mit Bohnen gebettet, mit mutwilliger Weise wieder aufgegraben
Spithewer zur Brüchten Abtrag verdammet, daß er einen Reuter, vom Obristen Lüttershemschen Volk, indem der Reuter ihm so bald nicht anworten wollen, allwo er herkäme, auch sich unter anderem mit Wörtern gestößet, erschossen
Johan Klopper, daß er wider fürstl Räten Befehl dem Drosten zur Hove 9 Schweine aus der Mast gepfändet
1638
Henrich Richter, daß er dem Schulmeister zu S. bei Abendzeit unbedacht ein Holl in den Fuß geschossen
Johan Walbergh, daß er Maria Wilckens unversehens mit einem Stein ein Holl ins Haupt geschmissen
Dietrich Figge, daß er zur Errettung seines Vaters Henrich Siekman mit der Tangen über den Hindersten geschlagen
Henrich Venewaldt, daß er Henrich Dofflhofer in Werner ModersohnsBehausung, das Oge, Nase und Mundt gewaltsamer Weise blundt und blau geschlagen
Henrich der Windtmöller zu S., daß, als die Frau Äbtissin zu Überwasser von ihrem zubehörigem Erbe Riepings Ksp Vorhelm fünf Kühe durch ihren abgeordneten auf MS holen lassen, er Henrich der Windmoller mit seinen Complicibus die Biester alhier im Ksp Sendenhorst mit Gewalt abgenommen und die Abgefertigte dazu in die Ribben gestoßen
Berndt Nießman, daß er Henrich Büscher in offenen Gelage in Dietherichen zu Geist Behausung mit einer Zinnkannen durch den Hut ins Haupt verwundet
Johannes Mollenkampf in Namen Henrich Holscher daß er vor drei Wochen Johan Fischer auffen Rhathause mit einer Zinnkannen ein Holl in den Kopff geschlagen
Maria Wedemhove zur Brüchten Abtrag verdammet, daß sie am 29ten Monats Augusti ihrer gewesenen Magd in Johan Meyes Behausung ihren Rock gewaltsamerweise ausgezogen und ins Gesicht geschlagen
1667 Überwasser Studienfonds 674
Henrich Schütte referierte, daß, wie Martin Angelkotten diesen Morgen bauen wollen, Johan Erdmann, Ksp Sendenhorst Eingesessener, hinzugelaufen kommen, denselben angerufen, sagend, was machst Du Ehrendieb auf meinem Kamp, und darauf laufender Weise mit einer großen in Händen gehabter Forken ihm, Angelkotten, von hinten aufs Haupt geschlagen, daß er zur Erden gefallen, und wie er wieder aufgestanden, wiederum danieder geschlagen, und also ihm, Angelkotte, zu dreimalen mit der Forken geschlagen, daß er zur Erden gefallen, daß auch die Forek durch das Schlagen in Stücke gebrochen, und also ihm von boben bis unten blundt und blau geschlagen, ihm die Haare aus dem Kopf gerupft; endlich ihm wieder für einen Ehrendieb, Schelm, Verreder und Dieb; Er sollte, sit venia, seine Mitter vexieren, und also ihm auch gräulich iniuriert, auch ihn unchristlich geschlagen. Wie er alles deponiert erzählen kommen nach geübter Schlägerei, hatte er gesagt, wie liegest Du schwarter, frommer Kerl alda? maßen er Angelkotte dessenthalben bettlägerig wgen einiger gefährliche Streiche und Hauptschläge, so er bekommen, daß solche dergestalt passiert wollte. Er deponiert da nötig eidlich.
Actum Sendenhorst in Martin Angelkotten Behausung präs. Joannes Angelkotten et Joanne Sieckman testibus; Joan Beerman, Notar
(M. Angelkotte, Städt. Bürger ?)
Brüchtenprotokoll
AV MS Dep Msc. 328 a und b
Extractus Protocollaris derer, welche bei voriger und letzter am 14. Februar 1674 Jahr gehaltener Brüchten-Abdingung zum hochfürstlichen Sendenhorstschen Gerichte provoziert und wie dar wider verfahren worden.
am 14. Novembris 1671
hat Berendt Austerman (Steinfurt) festo visitaitonis Mariae dieses Jahrs Diethrichen Freyhauß, welcher uffm Bakenvelde und ledigen Lande die Pferde gehütet, ahngefallen, demselben gefüeget und gesacht: Dich schlage Hagell und Donner. Hatt duch nuhn der Teuffell hie geracht, ihme daruff zur erde geworffen, bey die Kehle ergriffen, selbige zugetrucket, endlich mitt einem Knüppel und mitt der Faust ins Gesicht geschlagen, daß ihme Maul und Naße geblutet, auch dabey weiters bedrawet und gesacht, wo er wüste daß er dieserhalbe zum Gericht gehen müssen, so wolte er ihn alßo noch schlagen daß er ehr davon hette
Weilen Beclagter die Clage jurato negirt und der Fiscus mitt keinen probationibus aufkommen können, sic absolutus.
1673
Jobst Buddenberg hat in offenem Gelage an Balthasarn Sauermans Behausung öffentlich herausgeagt, es wohnte in der Stadt Münster kein ehrlicher Mensch, und wären allda ein Haufen Schelme, Diebe und Sebbelers, deswegen er auch aus Münster gezogen wäre.
Item es wohnten zu Alberschlohe 30 Zauberer, das wollte er erweisen.
1673 II 20
hat Henrich Sarbeck Henrichen Walberg (sit venia) für einen Hundsvodt gescholten und gesagt, er hätte einen umd den Hals gebracht, er sollte es ihm nicht tun
1673 III
Diethrich Saerbeck hat Berndten Hüsing in Berndt Wettendrups Behausung in die Haar gegriffen zur Erde geworfen und mit Fäusten geschlagen
Joelman hat diese Anklage gegeben und sich in Kirspels Sachen gemischet die ihme nich ahngehen.
Thawedde hatt zu den Receptoren gesacht, der Herr Richter hette behueff der Pensionarien gelt empfangen, aber nichts davon ausgegeben
item Thawedde hatt sich berühmet, er hette den Herrn Richtern schon Sandt in die Augen geworffen und wolle es auch mehr thuen
Designatio deren Delinquenten Gogerichts Sendenhorst
Anno 1673 den 27.May hatt sich Adam Lange beclagt, daß ihm Keithage Thag und nacht sein Graß ebhuete, auch daß abgeschützete Viehe gewaltsamlich wider abgenohmmen.
Es laeßet Beclgater keithage die Straeßen vro seinem Hoff ihme Lange zum Höchsten Schaden, alos verderben, daß kaum daher fuhren könne
Anno 1673 XII 2
hat Jobst Buddenborg in Johan Weigers Haus binnen Alberslohe in offenen Gelage Balthasar Saurmann zu Sendenhorst ehrenverletzlich nachgeredet, der Bürgermeister Saurmann hätte drei Schweine gestohlen beim Seckenhaus an der Linden, da hätte er sie beilaufen lassen, nacher Münster getrieben, zwei davon verkauft,da dritte wieder nach Haus getrieben
Johan Angelkotte hat Johan Gießen ehrenverletzlich vorgehalten, er, Gieße wäre ihm drittehalbe Rthlr schuldig
Jobst Buddenborg hat die Meyersche tho Hostrup für eine Huer und Hexe gescholden
- Weil Beklagter mit Zeugen überzeugt, also bruchfällig erklärt
Anno 1673 XII 16
hat Johann Angelkotte in Bürgermeistern Saurmans Behausung auf der Kammer Hermansen zum Dam schimpflich vorgehalten, daß, wo es Diethrich zur Geist nicht gethan, ernneimalen ein ehrlicher Kerl und Bürger zu Sendenhorst hätte werden können, hätte auch nicht zu einem ehrlichen Handwerk kommen können.
Johan tho Mestrupff hat Dietrich Jungmann in der Westpforten im Wachthaus ein Loch in de Kopf geschlagen
Weilen es im Wachtsachen geschehen, indem die Brandenburgischen in das Stift MS gefallen und vor Sendenhorst die Parteien deren sich sehen lassen und er Jungman dem Mestrupf als Corporall nicht parieren wollen, sic absolutus
Als Henrich Hiddinghoff ein Scheffel verloren und solches vom Cantzell kündigen lassen, hat endlich Angelkotte fünf Wochen darnach solches ihn, Hiddinghoff, wieder zu Haus geschicket
Johan Herwegs Hausfrau hat Getdruth Hardewick ehrverletzlich nachgeredet, daß sie Naendrupff Wand abgestohlen, womit sie eine Kleide wollen, welches doch nicht erweislich
Adam Lange hat Herman Hartmann auffer Oistheide ohne Ursache einen Bacakenstreich gegeben, daß derselbe Blut geschwitzet, addendo daß er keine Ehr zu sprechen hätte
Es haben Henrich Wessel und Jolemann sich unter einander geschlagen und nieder gestoßen
Es hat Hinsenbrock als er wegen der Personenschatzung des erstens Termins executiert worden, Pfandweigerung getan
1674 II 24
Auf Kindertag hat Johan Mestrup in Gisen Behausung zu Johan Wiegers schimpflich ausfahrend gesagt: Siehe das ist der Rentmeister.Und genannter Wirgers darauf gefragt: Warum heiße ich Rentmeister? hat Beklagter geantwortet: Das weiß der Hoppestake wohl, der ist Dein Diener gewesen, Du Pracher Wigert, hast Du Deine Schweine noch nicht aus der Davert? Du Bettler, Du Lueshundt, Du Stücke Schelmers, wie schmecket Dir das Speck, das Du auf dem Damberge hast? Und Beklagter hat ferner ein Stück Holz ergriffen und Klägern damit geschlagen, daß ihm Nase und Mund geblutet.
Weilen Denunzians ein Soldat und nicht sistiert werden können, wieder mit kommandiert gewesen, Beklagter sich auch jurato purgiert, sit absolutus.
Es haben Henrich Heese und Bertram Kolsendropff Jorgen Leßelers Hausfrau,als sie in Wettendrups Haus kommen und Bier zu holen, mit dergleichen Worten ohngebührlich vorgefallen: Sie da kommet das Lügners Weib. Jeder 1 Rthlr
1674 V
ist Berndt Fienberger Henrich Peperhove auf freier STraße vorgefallen, sagendt, er, Kläger hätte voriges Tages des David Berbaums Land wollen haben zu dem seinen und hat Beklagter seine Barde in die Hand genommen, sagend, er wollte Klägern flicken, er gebe da nichts um, ob er wieder in Sendenhorst käme oder nicht und dabenben dutzend gesagt: Du Kerl, Du Stockebrand, auch beim Kopf ergriffen und die Haar aus dem Kopf geropfet
Henrich Peperhove hat Berndten Fienberger auch einige Streich auf den Rücken gegeben
Anno 1674 in Majo
Wittib Barth hat Wittib Schütten Tochter Margarete für eine Mutze gescholten
noch aht die Wittib Barths Tochter der Wittibe Schütten in Kemners Behausung ungebührlich vorgefallen, daß derselben Tochter Enneke für eine ehebrecherische Huer aus Sendenhorst gelaufen sei.
1674 VIII 19
Johan Schürmann aht Christophen Surman als sie in Streit geraten, mit einem Stocken einige Schläge über den Rücken gegeben
Schürman hat Christophern Surman für einen Fuscher und - sit venia - Matzvotze, auch einen Hurenjäger gescholten
Schürman hat zu Chr. Surman in Caspern Hölschers Behausung als derselbe alda gestanden und einen tisch gemachet, mit der Hand auf den Tisch schlagend gesagt, der diesen Tisch machet ist ein Schelm.
Schürman hat ferners zumergem. Surman herausfahrend geagt, Schweig still, Du Kerl, daß ich schweige, Du hast keine Ehr zu sprechen
1673 X 29
Wilhelm Aschendorff hat Mstr Andreß (Niehues) für einen Schelm und - sit venia - Hundsvott gescholten und gesagt, derselbe hätte bei seinen Stiefkindern wie ein Schelm und Dieb getan, auch mit einem bloßen, in Händen habenden Messer gedräuet.
3 Rthlr, un der Klage angegebenermaßen gestanden, sic non damnatus
Buddenberg hat Henrich zu Geilern für einen Gaudieb und Spitzhund gescholten.
Item Buddenberg hat zu Dietrich Haßkenhoff gesagt, er sollte nach dem Herrn Richter gehen und sagen, daß derselbe ihm, Buddenberg, salve honore, sollt ihm den Hindersten lecken.
10 Rthlr, deponieren die Zeugen aber, daß er ganz trunken gewesen als er dieses gesagt.
1673 XI 16
Als Herman zum Dam zu Johann Angelkotte in Bürgermeister Saurmans Behausung gesagt: Johan Angelkotte, Du hast mir auch wohl ehe ein Reh gewiesen zu schießen in Brüsers Busch und derselbe repliziertm daß solches erlogen, hat genannter zum Dam ferner herausfahrend geagt: Mein Vater hat keine Kühe gefillet in der der Angel als ein anderer getan hat und der Frauen die Haut im Sack zu Haus kommen, addendo, daß einer von ihnen knallen oder fallen sollte.
Testes Balthasar Suerman, Henrich Naendrupf, S. zur Geist, Henrich Wettendrupf 4 Rthlr
Berndt Hüsing hat Gerdt Bilefeldts Frau, als dieselbe schwanger gewesen, mit einem Eimer voll Wasser über das Haupt gegossen, wodurch die Leibesfrucht vor ihr abgegangen.
10 Rthlr, Der Beklagte negierte die Klage und sagte, daß solches sein Knecht Johan Wolberg getan, welcher also bruchfällig erklärt.
Thawedde hat Dietr Koggen Lügen geheißen wie ein Schelm, zweimal vor die Brust gestoßen, in das Angesicht gegriffen, heruntergezogen und mit Fäusten geschlagen. 1 Rthlr
1672
Jobst Buddenborg hat Henrich Meyer für einen alten Schelm und Rhovener, auch dessen Frau für eine Hexe und daß sie von einem Hexengeschlechte geboren, gescholten, 20 Rthlr
Der Windmöller zu Sendenhorst hat dem Küster zu Rinckenrodt ein Hoell ins Bein gebissen in Dietrich zur Geists Behausung.
1674 IV
hat Herman zum Dam Pfandweigerung etan, als vermöge Herrn Ofiicialis mandato sollte executiert werden.
1674 V 3
hat Diethrich Schmidt den Organisten einen Voräther gescholten
1674 VI 2
hat Catharina Mollenbeck Johan Surman einige Gras im Sack abgestohlen
1674 VI 8
hat Henrich Naendrupff Diethrich zur Geist mit der Hand an das Haupt geschlagen
eodem hat Diethrich zur Geist Henrich Naendrupff in seiner Behausung und ganzer Gesellschaft für einen jungen Laffen, Grapert, Einkommeling und Hundtsvotth gescholten
Naendrupff als von dem Bürgermeistern die Exekution wegen der Schatzung anbefohlen, hat Pfandweigerung getan
Anno 1674 X
Gerdt Quante, als von den Bürgermeister wegen der Schatzung Execution worden, hat das Pfand eingetätlich vom Pfandstall genommen
1674 X 17
Hat Henrich Wesselman David Linneman im Harter Velde sein Braunkorn aus dem Hauf gezogen und solches entfremden wollen, worauf in flagranti erdapffet
es hat der Küster zu Sendenhorst, als ad dandum testimonium in aliquar fiscalis citiert worden, nicht parieren wollen.
Es hat Gise Bürgermeister Angelkotte für einen Schelm gescholten
Es hat Diethrich zur Geist den Fronen als er aus richterlichen Befehl die Exekution wegen der Schatzung verhängen wollen, bedeäuet zu schlagen und gesagt, er wollte ihn wohl wieder finden, er hätte ihn schon auf der Zettel und also die Exekution sperren wollen.
item, daß er die Pfande so ihm wegen der Schatzung abgepfänd, eingemächtigerweise vom Pfandstall weggenommen.
Es hat Herman Paschen, als der Stadtsdiener denselben wegen der Schatzung Execution wollen, denselben geschlagen.
Henrich Wesselman beclagt sich was gestalt am 2 Nov 1674 Henrich Holscher ihm vor der Pforten ohne einig Ursache verschiedentliche Malenb mit einem großen Stecken geschlagen hätte
Es hat sich S. zur Geist und der Küster zu Sendenhorst unter einadner blundt und blutig geschlagen
Es hat Dietrich Haßkenhoff, Frone zu Sendenhorst, den 15. März 1675 eine vom Herrn Richter durch ihn, den Fronen, selbst exekutiertes Pfand einer Parteien eingemächtigerweise los gegeben
Noch hat der Frone zu SEndenhorst am 8. März ohne richterlichen Befehl oder vorhergegangener Ästimation dem Wulffert zu Sendenhorst das im Pfandstall gepfändetes Pferd Wulffert zugehörig, eigenmächjtigerweise vom Pfandstall genommen und auf seinen STall gesetz und also ihm selbst zuerkannt
===> merkwürdige Rechtspraxis. Richter verurteilt Amtspersonen wegen Fehler in ihrer Amtsführung genau so wie Übertretungen anderer Bürger.
Präco hat ohne richterlichen Befehl verschiednen gepfändete Biester in specie so von Ahlen sein gekommen ästimiert und wertiert und ihnen die Ästimationszettel geschrieben, daß solches aus richterlichen Befehla getan, der doch nichts davon weiß. worüber der Herr Richter zu Ahlen sehr klaget.
Herman zum Dam beklagt, sich, was gestallt Berndt Schotten juniors Hausfrau ihn in Dietrich zur Geists Behausung isn Gesicht geredet, er, zum Dam, hätte nicht ehrlich und redlich gehandelt, daß er ihre Pferde geschüttet, da doch ihme, zum Dam, solches Pferd in der hat sich Jaon Lange beklagt, daß ihm Keithage Tag und Nacht sein Gras abhüte, auch das abgeschüttete Vieh gewaltsam wieder abgenommen. Es lasset beklagter Keithage die Straßen von seinem Hof ihm, Lange, zum höchsten Schaden also verderben und lasset die Hegge graben.
1703
In peinlicher inquisitions Sache hohen Lands Obrigkeit Fisci Gerichts Sendenhorst Anklägern gegen und wieder Herman Tollhaus angeklagt und inhaftiert, wurde auf uns gehorsamst überstattete Relation allen wohl erwogen umständig nach und nachherhiermit zu recht erkannt, daß Angeklagter wegen dem Jürgen Menneman, Wirt am Zollhause, Kirchspiels Albersloh bekenntlich abgestohlen bomsieden Oberbett mit roten Streifen eben einem Küssen un drillen Ober- und Unterbett mit blauen Streifen neben eiem Küssen und Bettlaeken, dem Cruthwage zu Ottmarsbockholt aber mit angegebener assistenz eines anderen in actis benennte Dragoners drei odr vier zinnen Schüsseln und einen kupfernen Kessel. In Ansehung dieser Sache mehrenteils beschehener Restitution, auch aus ander dazu bewegende Ursachen für diesmalen von der Halsstraf annoch bloszusprechen, daß hingegen öffentlich am Pranger zu stellen, mit Ruten auszustreichen und mit einem Brandmal zu zeichnen, aiuch demnächst dieses Landes in Vorgang leistender gewöhnlicher Urfehde auf neu zu verweisen und dahin zu verdammen sei, gleich also hiermit erkannt und verdammt wird, von Rechts wegen
Decretum in Consilio den 8. January 1703
Henrich Timmerscheidt
1723 Av Msc
Von Gottes Gnaden Clemens August, Bischof von münster und Paderborn, Coadjutor des Erzstifts Köln, in Ober-und Niederbayern, der Oberpfalz Herzog, Pfalzgraf bei Rhein, Landgraf zu Leuchtenberg, Burggraf zu STromberg, des Hl. Römischen Reichs Fürst, Graf zu Pymont, Herr zu Borkeloh und Werth
Ehrsam hochgelehrte liebe Getreuen! Uns ist zu sonderbaren Mißfallen hinterbracht, ob sollte zu Sendenhorst sicherer Weibperson die Sieversche genannt sich befinden, und für eine Nachweiserin gebrauchen lassen, die leichtgläubige einfältige auch curiose Leute vermits Adhibierung gottlosen und betrüglichen Hülfsmittelen zum Aberglauben verleiten und sowohl um Geldals zu Sünden bringen.
Wie aber hierunter in Zeiten zu redimieren gemeint sei, also befehlen die wir hiemitt die Weibsperson sofort zur Haft zu ziehen und demnächst um ihrer Übeltaten desto besser zu erfahren und den Kanzeln publizieren zu lassen, das alle die jenige so von derselben Hülff und Rat gesuchet und genossen, die binnen kurzer Zeit so die ihnen zu benennnen, solches kühnlich offenbarenm und hingegen deswegen gar nichts widerliches zu befahren haben, deren Namen auch verschwiegen bleiben, die jenige aber, welche solches da nicht angeben und offenbaren würden, bei Erforschung dessen mit arbitrari Straf gesagt nun kommen.
Brüchtenprotokolle des Richters Bisping
hier auch Orte außer Sendenhorst
Lütkehueß hatt in verschienen Sommer auß Schürmans Kampf, so wegen der Schatzung ausgethaen, eigenmechtiger weiße Brandtholtz geholt, ein fuhrlogh in der Hegge gemachet und bey dem naßen Wetter der Weide großen Schaden gethaen (durchgestrichen)
Albersloh. Wulffert hat sien Kempfe vermog Edicts nicht auffgraben, sondern dadurch daß Waßer in den gemeinen Wegh und andere zum groeßen Schaden gestürt. (10 Rthlr=
Sendenhorst Stadt: Marie Wittib Naendrupf hatt Niclaes, Berndten und Ludwechen Hommels, auch Berndten und der Wittibe Rüschenschmidt, wie auch Gerduthen Wißing und Greiten Rüschenschmidt berüchtiget, daß sie ahn Oisthaußes Hauße auffn Dantz gewesen und der Zauberey beschuldiget (2 Rthlr)
Albersloh: anno 1673, den 16. Juny hat Claus Hammels den Geschermann mitt einen Zaunstacken geschlagen und ihme seine Handt verletzet (2 Rhtlr)
Den 8. Septembris 1674 hett sich der Vogdt zu Alerslohe beclaget, waß gestalt der Küster zu Alberschlohe seine Frechte nicht gebeßert und alßo dessen Viehe dem Vogten drei jahr nach einander großen Schaden gethan hette, mittt Begehren, daß deßenthalb einmal in die Brüchte geschlagen werden möchte
Johan Wigert hat im Jahr 673, den 21. 7bris den Oist-West für da Haubt geschlagen, daß ihm Neße und Mundt gebluetet.
Schult Pelcking hatt im Jahr 673, den 15. Octobris Johann Voß dermaeßen geschlagen, daß ihm die Augen geschwollen, auch Neße und Mundt gebluetet.
Zeller Niehueß hatt im Jahr 673, den 20. Octobris S. Entrup senionri seinen Steckhammer gestohlen (3 Rhtlr)
Anno 1674, dem 3. April, hatt Bleckmann den Gescherman für einen Schelm gescholten (1 Rthlr)
Sengehove hatt im Jahr 674, den 10. Arpil, den Herrn zur Sunger aus seiner Hegge eilf Staken aubgehauen, auch daneben der Hegge daß Holtz abgehauen und einen Zaun damit gemacht (2 Rthlr)
Anno 1674, den 13. May hatt Kettermann dem Freickman vorgehalten, daß derselbe einige Bohlen im Hauß stehen hete, welche Freyckman von seinen Hauff Holtz gestohlen und owol Freickman gesacht, daß er solche Bohlen von Woesman bekommen, so hatt dennoch Ketterman dießelbe eigenthedtlich wecknehmen und nach sein haus getragen.
Anno 1674, dem 17. July hatt Sengehove dem Herrn zum Sunger einiges Heu bey Nachtzeiten vom Schoppen gesteohlen. (4 Rthlr)
Die Wigersche der Bullermanschen mitt Ehrenverletzlichen Worttern fürgehalten, sagendt, waß sagestu, du hast keine Ehr zu sprechen, du bist zum Theuffel herkommen, du hast einen Schwanz (2 Rthlr)
Der Küster zu Alberschlohe hatt im Jahr 674, den 9. 7bris der Schulmeisterschen dhaselbst ohne gegebene Uhrsache für einen krummen ... folgt Blatt 9
Blatt 10
... anderwerths verkauft und dem Seperohe berichtet, daß die Kühe gestorben
6 Rthlr
Sickman hatt den 15ten May 1674 dem Werloff in seinem Mollenbusch drey und zwantzig junge Eschen und etliche Espen zu Staunstecken gehauen.
Anno 1674, den 12. May hatt Sickman Dietherichen Schlueters Kuhe, so er in die Weide getrieben, gemolcken
3 Rthlr
Idem Sickman hatt den 16. Juny 674 des Kirspelwirths Dietherichen Sickmans Pferde, so drey Thage über muth für dem Pflugh getrieben gewesen, bey nechtlicher Zeitt auß dem Kampff gestohlen für die Eggede gespannet, ein Stück Holtz, so schwer einer von er Erde auffnehmen kan, auff die Eggede gelegt und demnegst mit seinen Sohn darauf sitzen gangen und alßo geegget
5 Rthlr
Berndt Frochte (Frachte) hatt dem Herrn von Ketteler auß stehender Kuhle auff der Hoetmar Geist einige Fische gestohlen
4 Rthlr
Herwegh, Kerspell Hoetmar, hatt Schulten Rentrupf zu Enniger eine Geiß abgestohlen und ist mit seinen Pferden wieder weckgeritten
6 Rthlr
Der Schulten Koetter, Kerspell Enniger, hatt mit seinen Pferden die gemien Straeße vrobey und den Mußenbrock ungebührlich über sein Landt gezogen
Schottelveldtes Mutter und Stiefftochter haben Johansen Series unschuldig nachgeredet, daß er Dietherichen Holscher das Seinige abgesteohlen habe, da doch solches der Schotteldeldtesche Sohn, so zu Freckenhorst wohnhaftig, gethaen, nemblich ein Ruggen brodt von 14 Pfd und 4 Pfd Speck, etwas Kehse und etliche Erbsen.
4 Rthlr
Wennemar Starp hatt den Kerckman ahn seiner Wießen die Hecke dergestalt muthwilligerweiße verhauen und verdorben, daß das Viehe dadurch gehen kann.
Fienkötter, Ksp Enniger, hatt den Herrn von Kettelers Pferdt auß der Hoetmar Marck geholet und die ganrtz Bauzeit dasselbige ohne Erlaubnis gebrauchet alß es sein eigenes Pferdt were.
Kerckman junior hatt Wilhelm Oestermann, itziger Schroeder zu Hoetmar, mitt einer Schottforcken ein Stig in den Arm gegeben, alßo daß das Bluth durch die Maue gelauffen
Rinckenrodt
Blaencke, Ksp Rinkenrodt, hat im Decemb. 1673 des Zeigelers ahm Hauß zur Borgh seinen Hundt mutwilligerweiße die beyne in Stücken geschlagen
Heggeman hatt zu Schulten Atendropff geacht, alß er alß Baurrichter seine Pferde wegen der Persohnschatzung ahngeben, er solte hingehen und, sit venia, brühen seine Pferde
Es beclaget sich Sengehove, Kirspels Albersloh, daß Schulte Probsting zu Rinckenrodt sein Baumeristern gemldeten Senghove mit einem Kuesen übell tractirendt ihm mitt dem Prickel an den Arme gestocken und in den Arm die Pfeiffen zerbrochen habe. Womitt noch nicht beruhet, sondern dabey neben geschlagen und ihm seine Brust und Ribben des Leibs also mit Füßen zertretten, daß man die Schunäggel hatt auf der Brust abgezeichnet sehen können. Darnachher hett vorg.Baumeister diesen Senghove so jämmerlich geschlagen, daß ihm die Augen zugeschwolen seyn. Alßo daß der Mahnverbodt von der Stedde ses getragen worden, der Herr Pastor hatt ihm des andern Thages die Communion gereicht, kan itz noch nicht wissen, ob er den Halß davon wird bringen werden.
durchgestrichen
A 611
Vorgefallene Diebstähle
1831 II 7
Ehefrau Feigeler vom Westgraben zeigt an: Gestern Abend um 10 Uhr sey ihr aus der hinter ihrem Haus befindlichen Kuhle 1/2 Berl. Scheffel Kartoffeln gestohlen worden . Kein konkreter Verdacht.
1831 Febr 6
Ehefrau Hagedorn in Hinsenbrock Kotten Ksp Sendenhorst: Diebstahl vom ca 11 hiesige Scheffel Kartoffel aus ihre Kartoffelgrube unmittelbar vor ihrem Haus. Sie habe einen Menschen mit Holzschuhen gespürt, dieser sei von ihrer Grube nach Hinsenbrocks Busch gegangen
Anm. Einiger Verdacht fällt auf den Kötter Jasper, Albersloh, der früher in Hinsenbrocks Kotten gewohnt
1831 III 23
S. Horstrup: Heute nacht wäre seinem Bruder vom Boden seines Schafstalls 12 Stück Schaffelle im Wert von 6 Taler gestohlen. 2 Felle haben sich in Westhoffs Schürbusch widergefunden
1831 April 1
Kunstdreher Franz Geist aus Münster gibt an, er stünde heute mit seinem Herrn hier am Markte aus, vor einigen Minuten wäre ein junger Mensch an seine Bude gekommen und habe sich nach seinen Sachen umgesehen, ohne etwas zu kaufen, Diew Art und Weise, wie sich derselbe an seiner Bude benommen, wäre ihm verdächtig vorgekommenm er habe daher auf ihn vigiliert. Kaum wäre er im handel mit einem anderen Menschen gewesen, und sich der Knabe unbeobachtet geglaubt, so habe er ihm eine Pfeife abgestohlen und wäre damit weggegangen. Er wirderum sei selbem gleich nachgelaufen und habe ihn unter den Bäumen auf dem hisiegen Kirchhofe wieder eingeholt, visitiert und die Pfeife bei ihm gefunden ... Die Pfeife bestand aus einem Porzelain Kopfe mit der Inschrift: Über Liebe , freue dich, einen schwazen zinnernen Abguß, gedrehten, schwarz gebeizten hölzernen Rohr mit grüner, elastischer Spitze und hatte den WErt von 12 1/2 Sg
Der Pfeifendieb ließ sich in folgender Art vernehmen: Ich heiße Heinrich Overhage, bin 16 Jahre alt und aus dem Ksp Enniger gebürtig, und dienste als kleiner Knecht bei dem colon Müller auf der Angel im Ksp Ennigerloh. Mein Vatger ist ein Kötter und hält 2 Pferde. Vater und Mutter leben beide.
Ich bisn heute Mittag früh angekommen, um mit der Prozession zu gehen und da es noch nicht Zeit war, ging ich auf dem Marktplatz herin, und kam zuletzt an die Bude des Pfeifen-Drexlers Geist. Ich
betrachtete dessen Pfeifen, viele davon gefiehlen mit gut, ich fühlte den wunsch, hiervon eine zu besitzen, hatte aber kein Geld, mir eine zu kaufen, und dachte daher, mir heimliche eine zu nehmen, Wie gedacht so getan, Ich nahm ei8ne davon und entfernte mich (folgt Beschreibung seiner Festnahme).
Er wurde hierauf nun weiter befragt, obe er schon lange geraucht habe und erklärte, 1/2 Jahr. ob er auch eine eigene Pfeiffe habe, er habe eine gehabt, solche aber an den Knecht Joh Theodor Müller im Ksp Ennigerloh, woselbst er jetzt wohne, für einen halben Taler verkauft, er habe nun eine Pfeife nötig gehabt und es habe ihm an Geld gefehlt, eine zu kaufen, daher habe er diese gestohlen
1831 Juni 17
Schneidermeister Schotte zeigt ab, erh habe am 3. und 4. d. M. beim Colon Volking mit seinen beiden Gesellen gearbeitet, und habe einer dieser beiden, namens Henrich dem volking ein Paket Taback, Alloncort (Oldenkott?) Litt B abgestohlen. Er habe es bemerkt und dem Henrich aufgegeben, dem Volking den Tabak wiederzurückzugeben und ihn um Verzeihung zu bitten. ...
1831 Juli 5
Wirt Topp zeigt an, vor ca 8 Tagen wäre ihn eine silberne Taschen-Uhr aus der Schlafkammer, so ander Küche belegen, woselbst dieselbe an der Wand gehangen, abgestohlen worden. Es wäre eine große englische Uhr mit 3 Gehäuse oder 2 Kasten, wovon der einen von Silber, der 2. von Schildkrett, am Rande mit kleinen silbern Nieten versehen. Das Zifferblatt hielte vermischte Ziffern, und wäre unbeschädigt. Wert der Uhr 8 Taler
1831 Juli 4
Polizeidiener Degenhardt führt ein Mädchen vor, daß beim Kötter Lütkehaus ein Taschentuch gestohlen hat (Christine Clonke, 23 Jahre, Ksp. Ahlen)
1831 Sept 13
Ackerbürger Schöckinghoff zeigt an: Er habe seine vier Pferde des nachts in die städtische Weide getrieben. Am Anderen Tag habe er festgestellt, daß ein Pferd gestohlen sei.
1832 Jan 31
Kaufmann Hrisch Alsberg zeigt an: in der vergangenen Nacht sei aus seinem hinter dem Hause belegenen Garten aus der Kuhle ca 5 Berliner Scheffel Kartoffel gestohlen. Der Dieb sei nach seiner Meinung ach dem Südtore herausgegangen
1832 febr 2
Kolon Lange zeigt an, aus dem Stalle seien ihm 3 Gänse abgestohlen
1832 März 24
Colon Hartmann zeigt an, es wäre ihm heute Nacht mittelst Einruchs durch ein Fenster von einer ziemlich hoch üner der Erde befindlichen Aufkommen 2 Schinken, 8 oder 9 Mettwürste und einige Riese Hampf abgestohlen wurden. Die Diebe wären an den Pinnen, welche an den Pösten säßen heraufgeklettert - 7 Taler Schaden
1833 Juni 29
Kolon Lange, Jönsthövel, zeigt an, zweien seiner Pferde, welche im Steinkühler Feld geweidet, seien die Schwänze abgeschnitten. Das gleiche sei den Pferden seiner Nachbarn Baggelmann, Joelmann und Geilern geschehen
1834 Okt 2
Ackerknecht Joh Hner Brinkschulte zeigt den Diebstahl von einem Paar silbenen Schnallen, eines wollenen Unterwams und von 2 Tlr Bargeld an.
In derselben Nacht, Aussage des Anton Rötgermann, wurde derselbe aus derselben Sclafkammer entwendet: eine englische lederne Hose, eine silberne franz. Uhr mit gelben messingenen Kasten, ein grünseidenes tuch, ein Hemd, ein Kamisol von manquin, ein Paar silbener Schuhschnallen. Gesamtwert 12 Tlr
1835 Juni 30
Anzeige des Polizeidieners Degenhardt , bei Abraham Rose habe sich ein unbekannter junger Mann eingefunden, und zwar während des Hochamts, er habe dem Rose einen zinnernen Kaffeekessel und zwei zinnerne Schüssel zum Verkauf angeboten. Angeblich habe sein Vater ihm die Mobilien übergeben, um sie einem Juden zum Verkauf anzubieten.
Der Deli. verwickelt sich in Widersprüche und gesteht endlich den Diebstahl. Wird an das Gericht Ahlen überstellt.
1838 Febr 2
Diebstahl eines dressierten Schäferhundes (Ackerwirt Geilern). Der Hund wurde angeblich nach Elsen an einen Schäfer verkauft.
Aussage des Ackerknecht Heinrich Bursille: Als er im Herbst von Ahlen nach Elsen heimgekhert, sei ihm der Hund nachgelaufen, er habe den ihm bekannten Hund mit nach Hauas genommen und daselbst einem anderen Schäfer für 1 Tlr verkauft. Geilern verlangt 6 Taler, die ihm auch in Raten gezahlt werden.
1838 März 15
Schuhmacher Spiethöver aus Sendenhorst zeigt an, am Sonntag nach Fastnacht sei ihm ein Fell (Kuhhaut) aus dem Kalk (»Lohkump«) gestohlen worden und bald nachher Abends 11 Uhr war der Zimmermann Hagedorn bei dem gestohlenen Felle stehend, auf Wilhelm Bückers (auch Böcker, Südstr.) Hof gefunden. Da Bückers Knecht diesen Menschen zu so ungewohnter Zeit im Hofe fand, hat er mit Hülfe von Bückers Sohn denselben erfaßt.
Der verdächtige Bernd Theodor Hagedorn wird arretiert und an das Gericht Ahlen abgeliefert
Weiteres Protokoll: In der Hecke, welche den Hof des Böcker von dem Garten des Suermann trennt, war ein Loch gebrochen
1838 Febr 24
Ehefrau Schmitz aus der Elmenhorster Bft zeigt an, ihre sei in der verwichenen Nacht aus ihrer Stube mittelst Aushebung eines Fensters diebischer Weise entwendet: 18 Stücke Flachsgarn zum Wert von 3-18 Rt, 6 Klanken Flachs, ein Stück Schwarzbrot.
Frau Schmitz verdächtigt den unter Polizeiaufsicht stehenden Tgl Everhard Reckenhaus und die Frau des Pfortners Schroeder, die beide in letzter Zeit in ihrem Haus gewesen
1839 Dez 21
S. Horstrup zeigt an, mittelst Einbrechung eines Fensters seien ihm 20 bis 25 Pfd Buter im Wert von 4 bis 5 Tlr gestohlen
dito Colon Linnemann in derselben Nacht aus seinem Keller 20 Pfg Unglut (Ungel, = Talg), 1 Kuhhast , Butter und Weizenmehl
1840 Febr 22
Einbruch in die Keller der Kolonen Niestert und Kössendrup. Diebstahl von Speck, Schinken, Würste im Gesamtwert von 27 Tlr
Bürgermeister plant unter Einsatz der beiden Polizeidiener und der Polizeidiener aus Enniger und Vorhelm eine Haussuchungsaktion bei allen verdächtigen Personen der Stadt. LR überstellt für diese Aktion den Kgl, Gens'darmen Fernholz und den Fuß-Gens'darmen Schwarz.
Die Aktion bringt trozt schärfster Durchführung nichts Verdächtiges. Der wegen Diebstahls inhaftierte Reckerhans befindet sich in Untersuchungshaft
hierzu Amtsblatt 1840 Beilage III
Am 10./11. Februar nachts sind dem Colon Niestert im Ksp Sendenhorst
3 Seiten Speck
1 Schulterschinken
1 Quantität Würste und Schweinefleisch im Gesamtwert von 25 Thlr entwendet.
Warnung vor dem Ankauf der Gegenstände
1840 Juli 6
Geerter Herr Bürgermeister
Heute nacht hat mir ein Dieb gegrüß, hat in meinen Fleisch und Butterkeller dibischer weise eingebrochen, hat vier Sprossen aus ein hölsernes stokfenster gehauen, hat mir 35 bis bis 30 Pfd Butter 8 bis 10 Pf Tahl abgestosen, in disen benanten Keller befand sich Schweine schinken und mer vet das ist ganz unbeschädigt gebliben deshalb glaube ich das es nur ein man gewesen ist sons hätten sie mer genommen
Auf verdacht kann ich keinen angeben
Achtungsfol Sch. Bering
1840 Juli 3
Ehefrau des Tgl B Henrich Börger zeigt den Diebstahl von 25 Ellen gebleichter Leinwand, mittelmäßiger Qualität und 3 Tlr bar an
1840 Juli 4
Der Verwalter der Witwe Ackerwirt Volking, Joseph Horstmann, zeigt das Abschneiden von Schweif- und Mähnenhaaren bei 5 Pferden an
1840 Okt 14 Ahlen, Land- und Stadtgericht
Die seit einigen Jahren so häufige Entwendung von Butter aus den Kellern der Colonen in den Gemeinden Sendenhorst, Vorhelm und Drensteinfurt veranlaßt uns, den Bürgermeister anzuhalten, die Ermittlung der Diebe zu verstärken, vor allem den Butterhandel nach Münster und mit dem Butterhändler Tovar in WAF zu überprüfen.
1841 Sept 29
Ehefrau des Webers Balthasar Panning zeigt Diebstahl vom meheren Manns- und Frauenhemden, alle aus Leinand und mittlerer Qualität, aus dem Stadtgraben hinter ihrem Hause an.
1841 Nov
Mitteilung des Gerichts, daß der Maurergeselle Stephan Vohs, 25 Jahre, gebürtig aus Herzfeld, wegen kleinen gemeinen Diebstahls zu 8 Tagen Gefängnis und Verlust der Nationalcocarde verurteilt wurde. Ablieferung des Vohs durch den Wegewärter Westhoff beim Gericht
1842
Juni 30 Anzeige des Polizeidieners Degenhart
Euer Wohlgeboren werden benachrichtiget, das Kleine vorige Woche am Donnerstag Krebse gefangen und am Freitag dieselben in Münster verkauft hat, Samstag weiß man nicht , wo er gewesen ist, dies ist
der alte Osthues seine Aussage, indesen wuß er sich sehr über das viele Speckk, was der Kleine verbraucht , verwundern, wo er das her hat, so überaus vett wie Sie den Pfannekuchen und das Gemüse
kochen könte man gar nicht denken, er hat auch noch nie gesehen, das er ein Loth Speck im hisigen Orte gekauft hat, Dies ist die ganße Aussage welcher Osthaus weis
1844 Mai 2
Diebstahlsmeldung des Colon Mellinghoff:
1. ein Topf mit 5 Pfd Schmalz
2. 4 seinden schwarze und bunt gestreifte Halstücher,
3. ein katunenes geblümtes Halsutch
4. eine Chemisette
5. ein Paar rindslederne Halbstiefel mit einer Nath
6. eine fast neue braune tuchene Kappe mit Schirm von Leder und einer Quaste
7. 2 wollene roth carirete Tücher für Kinder
8. 2 desgl. von Baumwolle
9. eine Schürze vonn Schwarzem Merinos.
1845 Nov 13 Ahlen, Gericht
Es liegen zu wenige Indicien gegen den Victualienhändler Anton Jaspert gt Pohlmann vor, um dessen Verhaftung zu veranlassen. Ebensowohl ist es denkbar, daß derselbe bei dem bedeutenden Brande Umwohnenden im Ausräumen ihrer Sachebn behülfich war, was soch vielleicht bei der Vernehmung herausstellen wird.
Anfrage nach dem Ruf des Jaspert: J. steht im Rufe, Einkäufe zu machen ohne den Kaufpreis zu erlegen.
1850 Jan 22 Staatsanwalt MS - neues Gesetz, neues Verfahren:
Auf ihre Anzeige in Sachen Brennerknecht Hch Jäger eröffne ich Ihnen, daß die Verhaftung des Jäger, da nicht Ergreifung auf rischer That vorliegt, nach dem Gesetzte vom 24. Sept 1848 nur auf Grund eines gerichtlichen Befehls erfolgen darf. Anzeige wurde daher an die Gerichtskommission Ahlen weitergeleitet
1851 März 26
Resultat der Untersuchung gegen des Landwehrmann Bern Bottel aus Stromberg, welcher bie der Rückkehr von dem Feldzuge nach Baden dem Landwehrmann Fischer hierselbst Kleidungsstücke entwendet hat.
1851 Dez 18/19
wurde der Opferstock am Stationsbild vor dem hiesigen Westtor (»Schallers Leiwe Häer«) beraubt .
Untersuchung des Falles, Verdächtige Sander Linnemann und Henrich Kleine
Amtliche Aufforderung
Am 19. Dezember vorigen Jahres ist unweit des Schallerschen Stationsbildes vor dem hiesigen Westtsore ein Pflug- Brecheisen = Lange Eisen gefunden worden, dessen Eigentümer bisher nicht hat ermittelt werden können (Eigentümer möge sich melden)
Sendenhorst, den 4. Februar 1852 Bürgermeister Kreuzhage
1852 Febr 16 WAF Staatsanwaltschaft
Entwendung eines Opferkastens in der Kirche, Vernehmung des Küsters Harde
Sohn des Müllers Bockholt, vor dem Osttor, wird von P Lorenbeck verdächtigt. Frl. Lisette Marmett kann ihn jedoch nicht identifizieren.
1853 Okt 14
Tgl Joh Henrich Lütkehues (Nr 135) zeigt an: Kartoffeldiebstahl von seinem vor dem hiesigen Osttore belegenen Gemüsefelde (ca 1 Berliner Scheffel)
Gleiche Anzeige des Drechslers Henrich Bartman (Nr 44)
1854 März 6
Untersuchungssache gegen Melchior Linnemann, Nr 135 wegen Diebstahl von Pfählen, die zur Einfriedigung gebraucht werden
Ders. hab bereits 1830 den Diebstahl von Buschen begangen. Damals wurden die Buschen eingezogen und den Armen überlassen
1854 Juli 7
Weber Theodor Feigler Nr 177 teilt das Fehlen von 3 Talern mit (aus seinem Küchenschrank entwendet)
1854 Aug 21
Lehrer Meyer Maybaum, wohnhaft in einer Stube bei dem Handelmann Humberg, teilt den Diebstahl einer französischen Taschenuhr mit arabischen Ziffern mit (Wert ca 3 - 4 Tlr)
1855 Okt 26
Anzeige Melchior Quante Nr 128, Entwendung von Kartoffeln von seiner Parzelle in der Ostheide. Hermann Bockholt (früher Ölhändler) wird verdächtigt (nach Bürgermeister Krezhage ein verarmter arbeitsscheuer und in Bezug auf Hütungsfrevel (?) im schlechten Rufe stehender Mensch. Auch der Sohn Theodor B. wird angeklagt, aber in der Berufung freigesprochen
1857 Jan 12
Polizeiliche Untersuchung gegen Conrad Schmitz wegen Diebstahl eines Regenschirms.
Bemerkung des Bürgermeisters, daß der Schmitz wegen wiederholter Trunkenheit für ein Trunkenbold erklärt wurde (Gesetz vom 20 Sept 1849)
Signalement Ackerknecht C. Schmitz 24 Jahre geb Lippspringe
1858 Dez 23
Anzeige des Schustermeister Hölscher wegen Entwendung eines Pferdes aus der Pachtweide an der Straße nach Drensteinfurt
1859 Dez 3
An den Leutnant im Train-Bataillon des 7. Armeecorps Herrn Baldermann, Münster
Mit dem soeben erfolgten Abmarsche des von Ihnen geführten Kommanods wurde im Hause des hiesigen Schmiedemeisters Stapel eine kurze Pfeife mit Porzellan-Stummelkopf vermißt, welche wahrscheinlich aus Versehen mit Militäreffekten verpackt worden ist. (Ohne Erfolg)
1860 Juni 23
Maurer Wilhelm Waldmann zeigt an, er habe bei der Wittwe Börger am Südtor ein Bund Vysbohnenstangen am Hause hingestellt, die ihm entwendet worden. Nun befinden sich dieselben im Garten des Blaufärbers Dünnewald, der solche von dem Maurer Hch Ostholt gekauft haben will
1860 Sept 4
Anzeige des Kaufmanns Th Böcker, Nr 115, wegen Entwendung einer Blechbüchse , Inhalt 4 - 6 tlr aus seinem Brennereilokale
1860 April 27
Johann Hch Wiedehage legt dem Bürgermeister einen Gewerbeschein der Reg Münst von 1839 vor. Er bittet, den Schein auch auf den Reg Bez Minden auszudinen. Komaprent führte zur Motivierung seines Antrages an, daß der Gebrauch der Filzhüte in hiesigem Bezirke durch Seidenhüte vielfach verdrängt sei, daher er auf einen dem Gewerbebetriebe günstigen Bezirke augewiesen werde
Freigrafschaft im Dreingau
nach Hömberg 1175 geteilt: Limburg- Mark
Wenn westl. Teil an Mark, Gerwin von Rinkerode märk. Lehnsmann, dann sind die Volmarsteiner Lehen vielleicht usprünglich Werl-arnsbergisch bzw. zur Freigrafschaft gehörig:
Lehnsbuch 1 1313 (Volmarstein)
Wevelshove Drensteinfurt/Albersloh
Kuelinck/Davensberg
Oldenwalstede
Pannewik (Walstedde)
Hetfeld (Heessen)
Mecheln, Ahlen usw.
Lag das feste Haus Heessen (v. Rinkerode) in der märkischen oder limburgischen Grafschaft ?
Werne
Archidiakonat auf dem Drene
1363 IV 20 FMLA U 793
Berthold der Junge von Büren oo Maria und Söhne Berthold, Wilhelm und Heinrich verkaufen Bischof Florenz dat egendom van der vriegrafschupp up den Drene mit al sinen Rechten
Verzicht des Rolf Boliken oo Jutte vor dem neuen Freigrafen Bernhard Boese in Sendenhorst in Holte, in Velde, in torve, in Twyghe, in Water und Weyde
1367 Domkapitel verm. Urkunden 37
Bischof Florencius bekundet, daß er von Rodolphus Boliken und Frau Jutte iurisdictionem virgratiatus super Drenum mit allen freien Gütern und den Ligen, die vryen genannt werden und zu der Freigrafschaft gehüren, wie es der Verkäufer von dem EH Bertoldus de Buren zu Lehen trug, gekauft habe:
Zustimmung des Domkapitels. Verkauf an Ruthgerus de Ramesberge u. a. Hufe Lenderinch Altes Kirchspiel Ahlen Bft Berhorst. Da den freien Leuten daran zustehende Recht kann mit 40 Mark abgelöst werden.
Z U. a. Andreas v d Heghe, famulus
hierzu FMLA U 771 (1367)
Verzicht der freien Leute auf ihr Pachtrecht an einem Freigut; Zeugen - Lubert de Rodenberghe, Dekan St Ludgeri
- Macharios de Hyndt, Kan. eccl Mon
- Bernhard de Boze, vrigravio, famulus
- Andrea de Hegha, gogravia, famulis
- Johan Mynore
- Albert v d Wyck
- Bernh Steveninch
n Johan Warendrop, civ mon
R. P. Bernardi Wittii Historia antiquae occidentalis saxonie seu nunc Westphaliam, MS 1778:
1368
Hoc anno Florentius Monasteriensis Episcopus Pontificatus sui anno quarto quinque sedes Vrygraviatus juxta Sendenhorst opidum, unum quoque ipso in opido pro 70 marcis ecclesiae suae comparavit, qua re nue ecclesiam suam modo ampliavit, sed et subditos suos libertavit.
Freistuhlgüter bis 1370
Levekemann
ton Sode
Wulfert ?
Greive
Rinkhoff ?
Rameshovel
Hobelrey
Schenctorp
Meldinchoven I (Watermann)
Meldinchoven II
Hoykmann
Kulsinctorpe
Freistuhlgüter im alten Kreis Lüdinghausen
nach Schwieters nur geringe Prozentsätze
Werne 142:3 2.07%
Hüvel 27:1=3.6%
Bockum 33:2 5.7%
Walstedde 51:1 1.9%
Verbreitete Bezeichnung Frie: Frye to Beckedorp, Frie toAuquak, Frie to Dalbockum. Frie to Barkhusen, Frie to Walstedde
urspr. Freistuhlgüter in Sendenhorst
Kulsinctorpe (Levold = Mey ?)
Joh v Rinchove = Greve
Joh Bruninc = Niesman
Ludolf de Rameshovele = Heimann
Hertoges (Hoppe)
ton Zode (Suermann)
Levelinchove
Schenctorpe
Meldinghoven (de Molner)
Meldinghoven II
Rameshovele = Jungmann
Freie, Freistuhlgüter, "liberi nostri"
1318 XI 1 WUB VIII 1293
liberis nostris:
1. Johannes de Rynchoven libero comite nostro
2. Johanne dicto der Meghedeson
3. Levoldo de Kulsinctorrpe
4. Henrico de Schegtorpe
5. Hermanno de Righove
6. Wulphardo filio eius
7. Reyncken de Meldinchoven
8. Johanne ibidem de Egelbertyng
9. Johanne Hoykeman
10.Hermanno dicto Hobelrey
11.Johanne filipo Webelen in Rameshovele
12.Wulphardo ibidem
Die Familien im Einzelnen:
Greve, Greive
1318 Johannes de Rynchoven, Freigraf (Greive)
1332 Johan Greve to Rinchove
Suermann, Rinkhoff
1318 Herman de Righove
Wulphard filius eius
1360 Vrederic to deme Zode
1332 Henrich v Schenctorpe
Mellinghoff
Meghedesone
1318 Johannes dictus der Meghedeson
Kössendrup
1312 Levoldus de Kulsinctorpe
1318 Levoldus de Kulsinctorpe
1360 Diderich van Kelsinctorpe und Sohn Johannes
Schenctorpe
1318 Henricus de Schegtorpe
1318 Reyncken de Meldinchoven
1338 Johan de Molner van Meldinchoven
Watermann
Johann ibidem (Meldinghove) de Egelberting
Rotkötter
1312 Johannes Hoykinc (liber)
1318 Johannes Hoykeman
Hoppe
1318 Hermann d Hobelrey
1360 Hermann Hoppe
Heimann
1318 Johannes filius Webelen in Rameshovele
Wulphard ibidem
1332 Wulphard v Rameshovel
Jungmann
1312 Hermannus de Hertoghe
Leveking
1312 Albertus Levekinc, liber
v. Stromberg (Ahlen, Haus Hove?)
1332 Johan v Stromberg, Freier
Freistuhl auf der Hohen Wardt
1374 Cord Voes van der Woltbecke, bischöflicher Freigraf des Stuhls ton Honwarde
1381/84 Steneke van der Steghe, Freigraf upper Honwarde und Sendenhorst
1398 ders. nur Honwarde
1382 Freigrafschaft auf dem Drein, einst Rolf Boleke (Überwasser U 130)
1450 Henrich v Molenbecke gt Kunschap "upper Honwarde"
1489 Lambert Becker ders. Stuhl
==>gehört ursprünglich zur Schröderschen Freigrafschaft (nicht der Stadt MS) Umfaßt Teile Ksp Ahlen, Albersloh, Vorhelm, Sendenhorst
Freigrafen, Sendenhorst
1502-1511 Haus Harkotten, Archiv Ketteler Urk
Albert Swolle, Freigraf des Bischofs von MS
1516 BE UB
Albert von Swolle, Freigraf zu Ennigerloh, belehnt Johan Glade mit Gladengut
beim Freistuhl zu Keybbinck
Freigrafen, Sendenhorst
1318 WUB VIII 1293
Knappe Henricus dictus Schredere übeträgt Kentrup die Hufes Kusteshove in Osterwich Ksp Ahlen für 65 Mark als Eigentum.
Verzicht vor seinem Freistuhl: presentibus liberis nostris Johanne de Rynchoven libero comite nostro... folgen weitere Freie aus dem Raum Sendenhorst
1336 Niesert UB II 26
... Hermanni Scrodere de Alen, armigeri ad quem comitatus qui Vrigrafscap nuncupatur, pertinebat, nobis personaliter assedente in platea regia prope oppidum Sendenhorst ante curtim dictam toe Ghest
1354 Ägidii U 114
Bernhardus dictus Bose, Freigraf des Knappen Rodolphi dicti Boleken, bekundet Gütergeschäfte im Ksp Amlincburen
Z Conrad Retbergh ...
1362 Msc II, 6 S. 482
die Freistuhlleute verkaufen ihre Rechte an den Gütern zu Meldinchoven an den Domherrn Rotger von Ramesberg
Acta in opido nostro Sendenhorst iuxta cymeterium
Z: ... Bernhardo d. Boeze, dicti vrigraviatus vrigravio
1366 Kindlinger Beiträge U 165
Johan von Derne, Burgmann zu Mark, verzichtet auf das Freigut Hesselinchof zu Oesterich Ksp Ahlen zugunsten Kentrups vor Bernd geheyten dey Bose, Freigraf Bolken von Lipperode
Zeugen die Freien Diderich und Johan van Aquick, Ghert dey Weghener
1367
Ankauf der Freigrafschaft super Dreno durch Bischof Florenz
Stuhlherr Rudolf dictus Boleken (auch Freigraf Bolken von Lipperode) der die Freigrafschaft von Bertold domino de Buren zu Lehen trug
1367 Domkapitel IIIf
Bernd Bose bekundet den Verkauf der Freigrafschaft auf dem Drene durch Rudolf Boliken vor seinem Gericht
1399 INA WAF Harkotten I U 56
Steneken von der Steghe, Freigraf upper Honwarde und zu Sendenhorst bezeugt Güterverkauf im Ksp Telgte
1458
Hinrick v Molenbeck, Freigraf des Johan Pfalzgraf bei Rhein
1471 VII 15 Lotharingisches Kloster Urkunden (Rep 101 10V)
Vor Hinrik Nysman, Richter zu S., verkauft Berndt Rothoff sein freies und aliges Gut Hoykenhove Ksp Sendenhorst, Bft Bracht und zu Rameshovel an Johan Rothof
Die Hove ist belastet mit 2 M an den Rentmeister zu Wolbeck und 8 Sch Weizen an St. Mauritz
Bernd Rothoff oo Alke; Tochter Barbara
Johann Rothoff oo N.N; Tochter Styne
1481 Lotharingische Kloster U 8
Lambert Becker, Freigraf, belehnt mit Zustimmung des Rentmeisters Egbert Volbert den Joh Rothof mit der Hoykenhove Ksp S, Bft Bracht
Z Lubbert to Weesten Bürgermeister zu S. Henrich Nyseman Richter, Gerd Nase
1489
Hynrick Nysman, sen.Richter (des Freigerichts?)1492 Fraterhaus U
1492
Richter Hinrich Nysman
1502-1511 Haus Harkotten, Archiv Ketteler Urk
Albert Swolle, Freigraf des Bischofs von MS
hierzu:
1500 IX 5 Weistum des Korffschen Gogerichts zu Warendorf über das Recht des hammerwirfes in der gemeinen Mark: Man solde bliven in eyner gemeynen marke van eyns man kempne, tunen, hagen und vraven myt hovenne, meggen und gravene, so veer, als eyn man mochte werpen myt eynemme haerhamere, daer men eyn segede mede haert, als he stond in eynemme graven und worpe myt siner vorderen handt den hamer under sinbem lucteren bene hin in der marke.
Zeugnes des Freigrafen Thonies tomme Steynwege und des Gografen Gerdt Haver.
Standenoten des Gerichts, ... Herman tor Becker, Albert Swolle
1516 BE UB
Albert von Swolle, Freigraf zu Ennigerloh, belehnt Johan Glade mit Gladengut, Ksp Beckum, beim Freistuhl zu Keybbinck
1533 Lotharingisches Kloster U12
Joh Smedes, Freigraf, bezeugt der Cath Lors, jetzige Frau des Berndt Lawegge, das am 14. III. abgegebene Zeugnis vor dem Freistuhl zu S. des Berndt Sandwech, Bürgermeister zu S. und des Hynrich Wesselynch, daß sie vor dem +Freigrafen Albert Swolle zu Freistuhlrecht angenommen sei und empfängt die Huldigung wegen des freien Gutes Hoikynkhove anders gt. Drystenhove Ksp. Sendenhorst
Z: Evert Bocker, Hynrich Boker, Merten Loer, Thonys Becker, Bürger zu Sendenhorst.
ufkundigen wollen, Sie bitte um Behandigung Berndt thor Straten, ihres zukünftigen Gemahls
1540 Schwieters, östl. Teil LH S. 255
Hinrick Nysman, Bewirtschafter des Niesmannsgutes in der Bft Rieth, Drensteinfurt, wird von Bischof Franz belehnt mit der Brüninckhove, unses gnädigen Herrn vryen Stoilgude to Sendenhorst
1548 Mensing U 100
Hinryck Nysman, Drensteinfurt oo Gertrud ton Santwege Sendenhorst
Freistuhlgut
Stuhlfreie; Freie
1476 ebd U 4
Vor Henrich Cleyhorst, Richter zu MS verkaufen Elseke ton Santweghe und Tochter Mette ihr Erbrecht an der Hoykinkhove Ksp. S. Bft Bracht vor dem Bome to Rameshovel und an dem von Thomas Vos bewohnten Hofe in Sendenhorst an Bernd Roethoff
Z: Hinrich Zudarto, Godeke v Haltern, Bürger zu MS
Freie in Urkunden:
1.1325_
Hinrico de Scenctorepe
Johan Scenctorpe
Bernhard d. Cock
Hermanno Levekemann
Johan Greve v. Rynchove
2. 1331
Andreas Heghe
Wescelus de Quernem
Joha de Sungeresch
Conradus Retberch
Johannes Hushere
Henrich Cluppel
Johan d. Greve de Rinchove
Wescelus de Loen
3. 1338 Vinnenberg U 49
Johan Husher
Bernhard de Koc
Wulfhart van Rokesle
Johan de Molner van Meldinchoven
Freigraf: Rheyme van dem Hame, Schwiegersohn des Freigrafen Schröder
Freistuhlgüter im alten Kreis Lüdinghausen
nach Schwieters nur geringe Prozentsätze
Werne 142:3 2.07%
Hüvel 27:1=3.6%
Bockum 33:2 5.7%
Walstedde 51:1 1.9%
Verbreitete Bezeichnung Frie: Frye to Beckedorp, Frie to Auquak, Frie to Dalbockum. Frie to Barkhusen, Frie to Walstedde
urspr. Freistuhlgüter in Sendenhorst
Kulsinctorpe (Levold = Mey ?)
Joh v Rinchove = Greve
Joh Bruninc = Niesman
Ludolf de Rameshovele = Heimann
Hertoges (Hoppe)
ton Zode (Suermann)
Levelinchove
Schenctorpe
Meldinghoven (de Molner)
Meldinghoven II
Rameshovele = Jungmann