Heimatverein Sendenhorst e.V. seit 1925
Heimatverein Sendenhorst e.V. seit 1925

Gewerbe 2/3

Bäcker und Brauer

 

Braurechte / Privilegien / Akzise

 

 

FM LA 361 Nr 1a Bd 3:

 

1535

Accise-Register.

(Städte Ahlen, Beckum, Telgte durschnittlich 200 Mark)

 

Sendenhorst:

Noch opboringe van axcisen de Stadt Sendenhorst:

Item de Borgermeister Santwech van 26 Broweden etlich 16ß = 34 Mark 8ß

item Johan Swarte van 16 Broweden 21 Mark

Evert Bodeker van 11 Broweden 14 Mark

Hynrich Bodeker 17 broweden 22 Mark

Sendenhorst, gesamt 91 Mark

 

Johan van der Recke tho Stenfford zampt synen teppern bynnen und buten in dussen Ampte

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Elektrizitätsverkauf und Brauerei H Wieler

 

 

1906 Schulchronik

26. 12. 1906 Das hiesige Krankenhaus erhielt im Herbste 1906 Dampfheizung, Wäscherei mit Dampfbetrieb und elektrisches Licht. Zu dem Zwecke wurde ein Maschinenhaus (Eisenkonstruktion) errichtet. Zu Weihnachten wurde das Krankenhaus mit el. Licht erhellt. Ein Fachmann namens Mebus wurde mit der Leitung betraut.

 

- Die weitere Stromversorgung der Stadt wurde von Wieler übernommen:

 

1908 Dez

Im Dezember begann man mit der elektrischen Lichtanlage im Schulgebäude. Am Abend des 16. Dez brannte es zum ersten Mal in der Dienstwohnung des Hauptlehrers

 

1910 Febr.

Die Kirche erhält el. Beleuchtung

 

 

1918 Verzeichnis der Kraftabnehmer

1. Erdmann

2. Hagemann

3. Bartmann

4. Holtel

5. Gehrmann

6. Jaspert

7. Lange

8. Brandhove

9. Westmeier

10. Höne

11. Roetering

12. Wallmeier

13. Münstermann

14. Wwe Beumer

15. Bäcker Daldrup

16. Pöttken

17. Jonsthövel

18. Koch

19. Bartmann, Placken

20. Everke

21. Wagenbauer Decker

22. Kruse

23. Bäcker Volkery

24. Bäcker Drees

Anm: 1-5 in der Nähe von Wieler; Leitung auf der Ost-Westachse. fehlt Süd- und Nordviertel (außer Placken)

 

1918 XI 14

H. Wieler, Brauerei und Elektrizitätswerk

durch die vielen Anschlüsse in den Kriegsjahren am E-.Werk sind die Maschinen im kommenden Winter nicht im Stande, in den Abendstunden das nötige Licht zu geben, falls die Kraftabnehmer nach 5 Uhr abends noch Strom entnehmen

 

Folgt Appell des Bürgermeisters an die Stromabnehmer

Gogericht Alen de Sluter to Amicke

Anton Luckman gt to Walstedde

de Sluter to Dolberge

Diderich Torck to Vorhelm

 

Gogericht Sendenhorst:

Albersloh: Kellerman 27 Brouweden

de Voß 12 Tunnen Brouweden

Johan Schroder

 

 

 

1708 Fraterhaus U

 

Bürgermeisters Johan Geißler, Schuldverschreibung: Pfandsetzung seiner Braupfanne, Braugerätschaft und seines freien Gartenlandes


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Fabriken

 

Aus den Zeitungsberichten (A 582)

Gewerbebetrieb:

1895ff nicht zu bemerken

 

Juni 1897

Bedeutende industrielle Anlagen nicht vorhanden. Neue Ziegelei erbaut, Umschlag ca. 100 - 120.000 Steine

 

IV 1898

Gewerbebetrieb hat hier seinen gewöhnlichen Fortgang

 

IV 1899

Es wir beabsichtigt, eine Dampfschreinerei hier anzulegen (Bernhard Kötter). Centrifugenfabrik hat guten Absatz und ist der Betrieb flott.

 

II 1899

die hiesige Centrifugenfabrik hat allen Anschein nach guten Absatz. Dieselbe hat bereits Aufträge gehabt zum Ausland (Holland und America).

 

II 1900

Centrifugenfabrik hat guten Absatz, Die neuerbaute Dampfschreinerei hat den Betrieb begonnen, Die Handwerker haben befriedigende Arbeit.

 

III 1900

Die Centrifugenfabrik hat guten Absatz, Sonst ist gegen früher nicht zu bemerken.

(Berichte enden 1901)

 

 

H376 Osttor

1914 fehlt

1918 Maschinenbauer Carl Busemann, Wohnhaus und Werkstatt vorhanden, Dazu Neubau einer Werkstatt für landwirtschaftliche Geräte und Maschinen 9.1m x 14m, Cheddach

1921: Alfred Voß GmbH, Schraubenfabrik; 8 Personen

Betrieb soll auf 15 - 20 Personen ausgeweitet werden

1926 II 3: Firma Voß wegen Konkurs gelöscht.

1940 Räckers Josef (Einquartierung)

 

 

a) Ramesohl

Zur Person: 1917 für das Verdienstkreuz zur Kriegshilfe vorgeschlagen:

Aus der Begründung:

Brigadet Hermann Ramesohl * 21. 1. 1856, Fabrikant

verwalte seit Mai 1916 ehrenamtlich die Geschäfte der hiesigen Bürgermeisterstelle (Hetkamp+) In uneigennütziger Weise hat er sich der Mehrarbeit, die dieses Amt besonders während der Kriegszeit mit sich bringt, bereitwilligst unterzogen, Obwohl kein Berufsbeamter, ist er jederzeit bemüht gewesen, für die Durchführung der kriegswirtschaftlichen Maßnahmen in der Gemeinde Sorge zu tragen. Auf die Unterbringung der Kriegsanleihe hat er seinen Einfluß geltend gemacht und viel Erfolg gehabt. Die Kriegsfürsorge findet in ihm einen eifrigen Förderer

Als Inhaber einer Maschinenfabrik hat er diese zur Erstellung von Granaten eingerichtet, Es war stets sein Bestreben, den in dem Betrieb gestellten Anforderungen gerecht zu werden. Durch die persönliche Leitung de Betriebes hat er dem Vaterlande großen Dienste erwiesen (Kleinhans, Stadtsekretär)

 

 

Stanz- und Emaillierwerke Sendenhorst

15.02.1910 Ratsprotokoll

VII Antrag des Stanz -- u. Emaillierwerks auf Niederschlagung der Umsatzsteuer wird abgelehnt

VIII Antrag der selben Firma auf Verlegung des Fluchtlinienplans. Die Firma beabsichtigt auf der Parzelle III/1 hinter der Eisenbahn eine neue Fabrik zu bauen,. dieselbe stellt den Antrag, daß der hinter der Eisenbahn projektierte Weg statt einer Briet von 18 nur einen solchen von 8 m erhalten möge, ebenso daß die beiden Querstraßen von der Chausse Hoetmar durch die Parzellen III 1 und >9 fortfallen. Der Fortfall der Querstraßen wird genehmigt, der Fortfall der projektierten Straße längs der Eisenbahn wird verneint. Die Breite des Weges wird jedoch auf 10 m festgelegt

 

Schulchronik 1891ff

In der Charwoche 1910 wurde der erste Spatenstich getan und in der Osterwoche der Grundstein gelegt zum hiesigen Emaillierwerk (Nordtor). Mit der Ausführung des Baues wurde der Baumeister Flürenbrock aus Ahlen betraut.

Das Grundstück wurde von der hiesigen Pastorat angekauft (12 Morgen).

 

1918 X 9

Grundbucheintragung

bisheriger Eigentümer Sendenhorster Stanz -- und Emaillierwerke GmbH in Sendenhorst

neuer: Emaillierwerk "Krone" Raestrup und Otterstedde, KG in Oelde

Gebäude Nr 398a

Grundstücksgröße 31.987qm

 

1927

Aufstellung eines Federhammers (Fa. Ramesohl u & Co); Genehmigung durch den Kreisausschuß

(Beschreibung: Der Federhammer soll in der Schmiede des Werkes aufgestellt werden. Baugrund Quarzsand; Gewicht des Hammers 2000 kg, Gewicht der Bären 60 kg; Hubhöhe 0,22 cm

Hierzu Lageplan 1: 1000: Gegenüber der Greinkuhle, an der westlichen Grundstücksgrenze nach Decker; gegenüber Wohnhaus Bernhard Kössendrup. Östlicher Nachbar von Ramesohl Gerhard Kössendrup. Schmiede, in der der Hammer aufgestellt wurde, 17x 7 m

 

 

 

c) Alfred Voss & Co Gesellschaft mit beschränkter Haftung

 

1921 IV 21 B 183

Genehmigung zur Anlegung eines festen Dampfkessels: Firma Alfred Voß & Co, Schraubenfabrik

Grundstück Kirchspiel Sendenhorst

Hersteller Deutsche Babcock, Oberhausen 1899

Lage der Fabrik südlich Landstraße Beckum

 

1921 mit Briefkopf Sendenhorst i.W. bei Münster; Tel 52

Bezahlung der Grunderwerbssteuer in Höhe von 6600 Mark

 

d) Fa. Fischer, Hartsteinwerk Sendenhorst

 

Schulchronik 1891ff

Die Hartsteinfabrik in der hiesigen Feldmark (Osttor) wurde im Sommer 1910 gebaut und Anfang November 1910 in Betrieb gesetzt. Der Bauplatz wurde von dem Colonat zur Kaplanei gehörend, erworben.

 

1927 B 128

Bernhard Guddorf MS: Beschwerde: die Lastkraftwagen des Hartsteinwerks fahren ständig mit Überladung nach MS. Die münsterschen Fuhrunternehmer werden streng kontrolliert. Im Kreis Beckum ist jedoch keine Waage vorhanden. Fischer lädt ständig 3.500 Steine statt 3.000!

 

 

Nübell und Alfes Metallwarenfabrik

Fernruf 3

 

27.01.1927

Genehmigung zur Inbetriebnahme von 2 Friktionshämmern von je 300 kg Bärgewicht

Betriebswerk ist Brauerei Wieler

(Die geplante Aufstellung wurde im Amtsblatt Reg MS unter Nr 253 abgedruckt

Hierzu Lageplan 1:1000

Grundstück: südl. Oststraße westlicher Nachbar Hagemann Wohnhaus, östl. Hagemann; gegenüber nachträglich eingezeichnet Sandmann (heute Westmeier)

 

–––––

Silke Schütter, die Geschichte des Arbeitsmarktes in den Altrkreisen Warendorf und Beckum 1900 bis 1918

 

1912

An bedeutenden Gewerblichen Anlagen sind im Kreis vorhanden:

 

...

In Sendenhorst:

1 Centrifugenfabrik mit 18 Arbeitern

1 Emaillierwerk mit 75 Arbeitern

 

 

1912

Berechnung des durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienstes in der Landwirtschaft nach Vorschlag der Gemeinden

Durchschnittverdienst Männer Frauen

Stadt Sendenhorst 750 450

Amt Ahlen (niedrig!) 465 335

Amt Liesborn (höchst!) 775 575

 

Elektrizitätsverkauf und Brauerei H Wieler

 

1918 Verzeichnis der Kraftabnehmer

1. Erdmann

2. Hagemann

3. Bartmann

4. Holtel

5. Gehrmann

6. Jaspert

7. Lange

 

8. Brandhove

9. Westmeier

10. Höne

11. Roetering

12. Wallmeier

13. Münstermann

14. Wwe Beumer

15. Bäcker Daldrup

16. Pöttken

17. Jonsthövel

18. Koch

19. Bartmann, Placken

20. Everke

21. Wagenbauer Decker

22. Kruse

23. Bäcker Volkery

24. Bäcker Drees

Anm: 1-5 in der Nähe von Wieler; Leitung auf der Ost-Westachse. fehlt Süd- und Nordviertel (außer Placken)

 

1918 XI 14

H. Wieler, Brauerei und Elektrizitätswerk

durch die vielen Anschlüsse in den Kriegsjahren am E-.Werk sind die Maschinen im kommenden Winter nicht im Stande, in den Abendstunden das nötige Licht zu geben, falls die Kraftabnehmer nach 5 Uhr abends noch Strom entnehmen

Folgt Appell des Bürgermeisters an die Stromabnehmer_

 

StA Sendenhorst B 161

 

 

Gewerkschaften

 

Im Stadtbezirk Sendenhorst folgende Gewerkschaften:

 

1. Gewerkschaft christlicher Bauarbeiter

2. Gewerkschaft christlicher Metallarbeiter

3. Deutscher Metallarbeiterverband; Ortskartell Sendenhorst

 

 

Strontianit

 

 

1881 Archiv Ketteler Harkotten+

betr Strontianitgewinnung; bei den Akten Entwurf eines Vertrages betr. Ausbeute des Strontianit

Verhandelt zwischen von Ketteler und Dr. H. Reichardtsche Gruben bei Drensteinfurt in Westfalen; Betriebsdierektor L. Venator.

Die Gruben wollen das Grundstück Mollerskamp ausbeuten, das ganz nahe bei dem bereits vorhandenen Schacht liegt.

(Nicht erkennbar, ob Vertrag zustande gekommen)

 

1887

Stillegung der Gruben; hier: Auflösung der Pensions- und Unterstützungskasse

 

1887 XII 28 Münster

Der Dessauer Actien-Zucker-Raffinerie erwidere ich auf die gefällige Anfrage in welcher Weise die bis zum 1. 12. in Höhe von 426 Mark angesammelten Zinsen von dem in Folge Auflösung der Dr. Reichardschen Pensions- und Unterstützungskasse zu Drensteinfurt auf dei drei Gemeinden Drensteinfurt Stadt, Sendenhorst Stadt und Herben fallende Summe von 21.658 Mark zur Verteilung zu gelangen habe wie folgt:

Nach den Beschlüssen der Gemeindevertretungen S. und Herbern sollen von den Zinsen je ein Viertel, d. h. einschließlich des Kapitals 5000 Mark ausgezahlt werden (weil sie keine pensionsberechtigten, wohl aber hülfsbedürftige frühere Kassenmitglieder schon seit mehreren Jahren zu unterstützen haben). Die Stadt Drensteinfurt solle das Übrige, 11.871 Mark, erhalten.

Zahlungen an die Kämmereikasse in Sendenhorst

 

1905 II 27

Prozeßagent Schultz, Ahlen, in Sachen Wwe Anton Degener betr. Unterstützungsfond der früheren Dr. Reichardtschen Gruben betreffend: Der Ehemann der Bittstellerin Schreiner Anton Degener verunglückte am 20. IX. 1881 zu Wolbeck auf einem Schacht der R. Gruben. Der Verunglückte war s. Z. wie alle Arbeiter der Strontianit-Bergwerke Mitglieder der Knappschaftskasse. Bei Auflösung der Kasse erhielt die Stadt S. (u.a.9 5000 Mark mit der stiftungsmäßigen Bestimmung, aus den Zinserträgen die

Hinterbliebene früherer Bergleute zu unterstützen, später die Beträge dem Armenfonds zufließen zu lassen.

Antragstellerin ist seit langen Jahren die einzige anspruchsberechtigte Hinterbliebene. Stadt zahlte ihr auf wiederholte Vorstellungen 48-60 Mark Mietbeihilfe.

"Die Bittstellerin, Mutter von 4 Kindern, ist jetzt 56 Jahre alt, und hat ihre Kinder unter schweren Sorgen und harten Entbehrungen groß gezogen, Sie ist gegenwärtig völlig arbeitsunfähig und erhebt heute wohl nicht zu Unrecht Anspruch auf die ganzen Erträge des Fonds, da sie die einzige in Betracht kommende Unterstützungsberechtigte ist. ... "

 

Antwort Sendenhorst: Bürgermeister: Die Degener erhält bereits aus Armenmitteln Hausmiete (76 Mark), die notwendigen Hausbrandkohlen (18-20 M) und ca. 40 Mark in bar (jährlich), Diese Summe entspricht beinahe den gesamten Zinsen des Fonds. Keine weiteren Ansprüche!

 

1906 I 8 MS, Reg. Präs.

an Franz Degener, Ahlen, Klosterstr. 8: Statut des Drensteinfurter Knappschaftsvereins sah Unterstützung bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit vor: sonst nur Begräbniskosten. Das neue Statut von 1885 hat keine rückwirkende Kraft. Daher keine Ansprüche seiner Mutter Wwe. Degener.

 

 

Archiv Heereman M 741

Förderung von Strontianit

 

Acta betr, Ausbeute des Strontianits 1881 - 1890

 

1881

Vertrag zwischen Dr. Reinhardt - Heeremann

(Mit Situationsplan)

Nach dem Plan liegen die Gruben in Albersloh bei dem Anwesen Borgmann, Daher Schacht Borgmann

Eine Schmalspurbahn läuft vom Schacht Borgmann nach Süden über Furskenwiese, Markesheide (Sch. Berndt) und Friedhoff bis auf die Chaussee Drensteinfurt-Sendenhorst

 

1887 IV 4

Antrag des Peter Reul, Sendenhorst

An: Rentmeister Reitemeier

Gesuch um Erlaubnis, auf den Besitzungen des Herrn von Heereman nach Strontianit zu schürfen. Bitte um Preisangaben

Im Erlaubnisfall möchte er gern auf Oestfeld Berg, Nähe Hof Lackenberg (Albersloh) schürfen, da dort Strontianit gefunden sein soll

... Indem ich schon längere Zeit dieses Geschäft betreibe, bin ich in der Lage, das Erz auf eine Tiefe von 10 - 25 m zu fördern. Habe Pumpen und zwei Lokomobile

Ich war früher Steiger bei den Dr. H. Reinhardtschen Gruben Borgmann

Gesuch wird abgelehnt

 

1909-13 Heereman M 742

Peter Reul (vom Heeremanschen Rentmeister als ehrenwerter, rechtschaffener Mann charakterisiert) will auf Heeremanschen Grund Strontianit abbauen

 

1910

Vertrag zwischen Clemens August Freiherr Heereman von Zuydwyk, Surenburg und Peter Reul zu Sendenhorst:

Reul darf die Parzelle Albersloh, Sundern, durch unterirdischen Betrieb ausbeuten. Die Gesteinsmassen sind auf Schulze Alst's Grundstück abzulagern.

Abgabe von 1 Mark je Zentner

 

1913

endgültiger Abbruch der Ausbeutung

 

 

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A 849

Gesinde Klagen

 

1828 VII 31

Erschien die Ehefrau Kötter aus der Rinkhöver Bft mit der anzeige, sie habe seit einem Jahre einen Zimmerlehrling manes Bernard Riekötter aus der Stadt Beckum gebürtig in der Lehre. Derselbe hbae heute mittag gegen 1 Uhr seine Kleidungsstücke zusammengebunden und sich heimlich entfernt. Warum der Riekötter gegangen, könne sie nicht angeben. Wahrscheinlich sei er zu seinen Eltern zu Beckum gegangen und trüge sie daruaf an, zu bewirken, daß er angehaltn würde, seine Lehrzeit, welche noch ein Jahr dauerte, bei ihr auszudienen.

Bürgermeister Mues zu Beckum wird um Amtshilfe gebeten.

 

1828 VIII 4

Bernard Riekötter erklärt, er habe seine Lehrzeit als Zimmerlehrling bei dem Zimmermann Kötter aus hiesiger Bürgermeisterei verlassen und sich zu Enniger eine andere Unterkunft bie dem Zimmermann Mertenskötter ausgesucht.

 

Der Meister Kötter erklärt, der R. wäre ihm ungehorsam, folgte seinen Anweisungen nicht genau und schwärmte oft herum, selten könne derselbe Sonndtag zur rechten Zeit nach Hause, oft hätte er ihn gar nicht kommen hören.

2. wäre er am 3. vorigen Monats von ihm abgegangen ohn ihm etwas davon zu sagen, da seine Dienstzeit aber noch lange nicht am Ende wäre, so verlange er, daß er wieder eintreten solle und sich besser aufführe.

Der Bernard R. erklärte dagegen, daß er wenig zur Zimmerarbeit gebraucht werde, er habe viel Holz sägen müssen und werde oft zu Hausarbeiten gebruacht, wodurch ihm die Zeit zur Erlernung seiner Profession verloren gehe,. Auch müsse er sich über schlechte Kost beklagen. Der Meister verneinte dieses. Es wurde dem Meister jedoch strengstens anbefohlen, mit dem Lehrling gewissenhaft umzugehen und ihn wie er es nicht ander schuldig seim sei, sein Handwerk getreulich zu lernen, nicht unerlaubter Art als einen Knecht zu gebrauchen ...

Dem B R wurde dagegen aufgegeben, mit seinem Meister wieder nach haus zu gehen und sich als ein folgsamer und ordentlicher Lerhbrusch zu betragen.

Dieser dagegen erklärte, daß er solches durchaus nicht thue, er habe sich nunmehr in Enniger vermiethet und gehe auch jetzt gleich dort hin.

Hieruaf wurde ihm bemerklich gemacht, daß dieses nicht geschehen dürfe und könne, und er keine Erlaubnis dazu erhielte, worauf er antwortete, daß er dieses doch thue, und gleich zum Landrat gehen wollte, welcher dem Bürgermeister lehren sollte, ihm einen Verziehungsschein zu schreiben.

(Riekötter wird vom Bürgermeister, weil er sich sehr frech benommen, zu 48 Stunden Arrest in der hiesigen Wachtstube verurteilt. Polizeidiener muß ihn sofort abführen.

Nach abgelaufener Arrrestzeit wird Riekötter vorgeführt. Der Polizeidiener sagt, daß er weder Kost noch Trank vom ihm genommen habe. Der Riekötter versprach nun, folgsam seinem Meister zu dienen. Wird wieder zu seinem Meister zurückgeschickt mti dem Bemerken, daß er sich im Falle er Ursache habe, über seinen Meister zu beschweren, ihm die Hilfe nicht versagt werden könne.

 

 

1828 III 29

Colon Suermann aus dem Ksp Altahlen Beschwerde: vor 2 Moanten habe ich die Maria Kath Jungmann, Tochter des Kötterrs J. welche seit Ostern 3 Jahre bei mir wohnt, für die mit Oktober d, J angehende Dienstzeit gemiet und 1 1/2 Taler Weinkauf gegeben. Jetzt bringt Kötter Jungmann das Geld zurück mit dem Bemerken, seine Tochter könnte den Herbst nicht ferner bei mir bleiben, da sie zu ihn nach Hause zurückkehren sollte. Dieses sei unwahr, vielmehr habe der Vater das Mädchen bei dem Ökonom Frey vermietet.

Von der früheren Vermietung habe der Vater gewußt, habe deise gebilligt und das Mädchen wünsche bis auf die heutige Stunde noch ferner bei ihm zu verbleiben, er bäte daher den Jungmann aufzugeben, den Weinkauf wieder anzunehmen, und dieder Tochter den freien Willen zu lassen, bei ihm zu bleiben, wie sie solches gern wolle.

 

1828 13 VI

Magd Jungmann erklrät im Besein des Kolonen Suermann vor dem Bürgermeister zu Sendenhorst:

Sie wolle zwar gerne bei Suermann bleiben, aber ihr Stiefvater (Jungmann) wolle sie diesen Winter zu Hause haben, und wenn sei dieses auch nur ungern täte, so müsse sie sich hierzu doch wohl verstehen, da ihr Stiefvater mit ihrer Mutter nur schimpfe und diese sehr übel behandeln würde, wenn sie nicht zu ihm käme.

Der Colon S. erklärte, daß es ihm bekannt sei, daß der Kötter Jungamnn seine Frau nicht gut behandle und wollte der M A Jungmann gestatten, bei ihrem Vater zu wohnen, nur müsse er bemerken, daß er die Verhältnisse und Sinnesarbeit des Kötters Jungmannn zu gut kenne, als daß er gluaben könnte, er habe das Mädchen nöthig oder wolle ihm nicht eine Schikane spielen, zu dem wüßte er auch, daß das Mädchen diesen Winter bei dem Oekonomen Frei als Magd dienen sollte, welches er nicht erlaubte so wie er sich seiner Rechte vorbehielte, sobald sie aus dem aelterlichen Hause ginge.

 

1829 Nov 25

Ehefrau Pohlmann zeigt kalgend an, daß ihre 17j Tochter Elisabeth Gronewäller welche sich im Dienste des Oekonomen Frey befinde, gestern wegen erlittener Mißhandlungen ihren Dienst verlassen und befinde sich bei ihr, Sie glaube nicht, daß sliche in den Dienst des Frey wieder zurücktreten brauche, bäte um Erlaubnis. solche bei sich behalten zu dürfen und die Sachen zu untersuchen und zu bestrafen.

Gleichzeitig sagt Elisabeth Gr. aus: Ich bi s17 Jahr alt, habe 1 Jahr bei dem Colon Vrede als Kindermädchen gewohnt und kam hieraus nach Frey bei der Herbstwechselung. Lohn ist nicht abgesprochen, meine Mutter hat gesagt, sie möchten mich anlernen als tüchtige Magd und geben war ordentlich wäre. Ich bin bereits 7 Wochen bei Frey, habe alle Arbeiten verrichte, bin aber sehr oft unverschuldet geplagt worden, hierzu habe ich aber nichts gesagt. Gestern bin aber für einen Dieb ausgeschimpft, hiermit kann ich aber nicht friedig sein und habe darauf gestern meinen Dienst entlassen

Auf Befragung schränkt Frey die Aussage ein. Seiner Frau könne nicht übel genommen wernde, wen sie die Magdr zu Zeit zu Zeit zurecht weise.

Nach Aussage des Schäfers Everhard Westhoff (bei Frey) mit Recht zurechtgewiesen (zuletzt beim Dreschen) denn die Magd wäre faul und schludrig.

---- Mangel an Arbeitskräften - Bauern reklamieren ihre Knechte und Mägde, die den Dienst verlasen wollen ----

 

Münster Reg. 1830 Januar

Es ist angezeigt worden, daß Dienstboten, welche keine guten Zeugnisse zu erhalten fürchten, unter dem Vorwande, daß sie nicht weiter dienen, sondern sich auf andere Weise ernähren wollen, die Abschiede der letzten Dienstherrschaft veweigern, einige Zeit ruhen und dann wieder in den Deistn treen, ohne Atteste vorzuzeigen. Es versteht sich aber von selbst, daß Dienstboten, welche eine Zeitland dienstlos gewesen, und dann wiede in den Dienst treten, sich mit Zeugnissen ihrer frühreren und zwar letzten Dienstherrschaft, oder ihrer Obrigkeit zu Dienen ausweisen und diejenigen Herrschaften, welche dieselben ohne Atttste annehmen nach § 12 der Gesindeordnung bestraft werden müssen.

 

1830 IV Everswinkel

Schneider Theodor Kemper zeugt an, daß der Schneidergesell Engelbert Debbelt aus Sendenhorst nicht bei ihm als Gesell gedient sondern habe denselben im verflossenen Sommer einige Wochen Aushülfe im Tagelohn geleistet. Daher kein Gesindeschein notwendig.

 

1833 VIII Bürgermeister Brüning an LR

Mitteilung, daß der aus Enniger gebürtige Johann Henrich Diekmann sich zu künftigen Winter bei den hiesigen Eingesessenen 1 schöckinghoff, 2. v Rhemen, 3. Wessel, 4. Elmenhorst, 5. Borgmann zugleich sich vermietet hat und von jedem 1 Taler Weinkauf genommen hat. Antrag, das Geld von seiner zukünftigen Brodherrschaft einzuziehen.

Der D., welcher mir als ein liederlicher Bursche bekannt ist, denn er ist auf Enniger gebürtig, dürfte für seine Betrügerei, da er nur die Weinkäufe nimmt, um sie zu versaufen, exemplarisch bestraft werden.

 

1833 X 21

Elias Stern, Handelsmann, trägt dem Bürgermeister folgende Klage vor. Der hiesige Kleinhändler Salomen Herz (Ahlen) habe seine Tochter Schönchen, 17 Jahre alt, auf ein halbes Jahr als Dienstmagd gegen Miete von 4tlaer, dazu neue Schürze, ein Hemd und 1 Paar Schuhe gemietet. Dieselbe sei indes nach Verlauf von 2 Monaten wieder von ihm nach haus geschickt worden, unter dem angeblichen Vorwand, das Mädchen könne die Arbiet nicht verrichten. Daselbe habe aber schon 1/2 Jahr bei Levy Meyer in WAF und in Sendenhorst bie Herz Alsberg als Dienstmagd gewohnt, dabie fleißig gearbeitet und gut aufgeführt, worüber Atteste vorliegen

Bitte, daß Salomen Herz veranlaßt werde, den Loh, die Kost und die Schuhe, sowie Leinwand zu einem Hemde oder einer Schürze zu zahlen

Bemerkung ders Bürgermeisters von Ahlen: Die Angelegenheit gehört vor ein Gericht, da Salomon Herz nicht zahlen will. Aufforderung an Elias Stern, zu klagen.

Salomon Herz gibt an Schönchenn Stern sei einige Monate bei ihm gewesen, dann sei sie krankt geworden indem sie mit Geschwüren behaftet wurde. Sie ging nach Hause und sollte wiederkommen, wenn sie gesund war, was bisher nicht geschehen.

Herz stellt den Antrag, daß Stern ihm 20 Taler zahle, weil er durch die Abwesenheit seiner Tochter einen Schaden gehabt.

 

Beliegend zwei Zeugnisse von Hirsch Alsberg und Joseph Selig Löwenstein (»gut und ehrlich betragen, und ihre Dienste gefällig versehen, auch die Kinder gut aufgepaßt«)

 

1834 IX 29 Enniger

Klage des Gesellen des Maurers Schmetkamp Johann Weber aus Weringholzhausen. Er sei ca 1/4 Jahr bei Schmetkamp als Geselle gewesen für 2 1/2 Sg täglich. Als er jetzt abgehen wollte (zu Saerbeck Sendenhorst) will Schm. ihm keinen Dienstentlassungsschein ausstellen, weil er noch Schulden hat, die aber der Saerbeck bezahlen will.

Schmetkamp erklärt sich nach Vorladung bereit, Weber zu entlassen.

 

 

1835 I 17

Weber Kleihorst Bft Eickendorf, Drensteinfurt, beschwert sich, daß der Johan Hch Rieping aus Sendenhorst im vergangenen Herbst als Webergeseel auf ein halbes Jahr gemietet und den Weinkauf von 5 Sg gezahlt habe. Gestern sei Christian Silling aus Sendenhorst gkeommen und hätte den Weinkauf zurückgeben wollen unter der Vorgabe, daß Rieping sein Schwiegersohen werden sollte. Kleihorst will sich nicht damit zufrieden geben, weil jetzt keine Zei tmehr ist, noch einen tüchtigen Gesellen in Dienst zu bekommen. Rieping soll evtl. Ersatz stellen.

 

1835 Juni

Beschwerde der Caroline Meyer zu Wolbeck, Kaufhändler Abrahm Rose habe ihre Tochter Sophia entlassen, obwohl er sie für eine halbes Jahr angemietet.

Entgegnung des Rose: .. habe sie aber aus seinen Dienst entlassen müssen, weil sie mit unnvertilgbaren Läusen behafte wesen und er befürchten müssen, nebst Frau und Kindern mit Ungeziefer besetzt zu werden. Übrigens sei die Sophia Meier gutwillig abgegangen

Hierauf Aussage der Sophia Meier: Die Kinder des Abraham Rose seien wahrscheinlich inder Schule mit Ungeziefer behaftete worden, von Seiten der Brotherrschaft aber, haben man ihr zur Last geben wollen, daß sie wegen Mangel an Reinlichkeit heirzu die Veranlassung gegeben habe, dies sei aber keinewegs der Fall gerwesen, indem sie ihre Leibwäsche ordnungsmäßig wöchentlich gewechselt und auch 20 Stück Hemden besitze. Daß sie bei ihrer früehrern Brodherrschaft, der Wwe Moses in WAF bei welcher sie 2 1/2 Jahre als Magd gedient stets körperlich reinlich gewesen, darüber wollte sie das erforderliche Attest beifügen

24. Juli 1835

Rose zahlt 3 Taler als ausgefallenes Kostgeld und nimmt die Meier wieder in Dienst

30. Juni 1835

Witwe Moses (die nicht deutsch schreiben kann) läßt durch Abaham Leffman ein Zeugnis über gute Führung der Sophia Meier ausstellen

 

1835 Okt 9 LR an Bm Brüning

Der beim Colon Grieskamp Ksp Sendenhorst wohnende Hch Frochte aus Vorhelm klagt darüber, daß er von seinem Brodherrn deshalb, weil er für da 13te Infanterie. Reg ausgehoben worden, um ihn daher vor Ablauf seiner Mietzeit verlassen müsse, so hart behandelt werde, daß er den Dienst bei ihm nicht länger aushalten könne, und hat deshalb polizeilichen Schutz gegen denselben nachgesucht.

Anweisung an den Bürgermeister den Frochte zu schützen und Grieskamp zurecht zu weisen.

 

1836 Juli 24

Dienstmagd Gertrud Köhler aus Liesborn hat vor ca 7 wochen ihre Brodherrschaft in Walstedde ohne deren Einwilligung, auf den Verdacht einer Veruntreuung verlassen und ist seitdem nicht zurückgekehrt, Jetzt ist zu erfahren, daß selbige bei ihrem Schwager, dem Kötter Beinert im Ksp Sendenhorst seit dieser Zeit wohnt, Der Gendarm Sebon ist mit der Festnehmung dieser Person zur Einleitung einer gerichtlichen Verfolgung beauftragt. Bitte um Amtshilfe

Bürgermeister von Drensteinfurt

Anm.: Die Gertr Köhler ist nach Drensteinfurt abgeführt

 

1838 April Haus Köbbing

Da der Weberlehrling Bernard Zellerhoff von Everswinkel auf den Antrag seines Lehrherrn des Weber Gehrmann zu Sendenhorst schon zu demselben zurückgekehrt ist, so bitte ich zu protokollieren, daß derselbe ohne ohne Zustimmung des Everw. Armenvorstandes sich aus der Lehre bei Arreststrafe nicht entfernen dürfe.

Zur Person: Ders. ist gegenwärtig im 17ten Jahre, obgleich seine Eltern noch leben ist er so gut wie verwaist und wird schon seit 1832 aus Armenmitteln erzogen, Der Vater verließ seine Frau bald nach der Heirath, man sagt durch ihr dazu gezwungen, und ist sein Aufenthalt unbekannt, die Mutter, eine geborene Christina Brüser, ist wegen ihres berüchtigten Lebenswandels der Erziehung des Kindes unwürdig und sind Maßregeln eingeleitet, die jede fernere Einmischung in dieselbe verhindern werden.

Der Junge selbst ist noch nicht verdorben und war es nothwendig, um ihn dafür zu schützen und vor den Einflüsterungen seiner Mutter zu verwahren, daß er auswärts bei einem tüchtigen Meister untergebracht werde ... Junge ist zurückgekehrt (aus Heimweh, weil er in der Nähe seiner Mutter sein möchte). dagegen muß die Trennung von der Mutter unbedingt durchgezogen werden!

 

1838 Dez 28 Ahlen

Bote Lenferding Ahlen beschwert sich, daß Drechsler Bartmann seinen Sohn Bernhard als Lehrling in seinem Handwerk angenommen, denselben bereits 1 1/4 Jahr in der Lehre gehabt und jetzt vor einigen Tagen ohne kundgemachte Ursache entlassen und weigere sich demselben einen Entlassungsschein zu geben.

Das Lehrgeld sei zu 12 Taler bestimmt, worauf Bartmann bereits 6 Taler erhalten habe,

Aussage Bartmann: Lehrling Lenferding hat mehrmalen gegen ihn geäußert, daß er am Erlernen des Drechsler. Handwerks keine Lust habe und aus der Lehre entlassen zu werden wünsche. Dieserhalben und weil er des Nachts im Bette uriniert, so daß ein zweiter Lehrling, welcher bei ihm geschlafen mit naß geworden sei. Entlassungschein wolle er ihm geben, wenn der Lenferding den Stempelboten zu brächte. Er würde auch den Lehrling wider einstellen, wenn sein Vater dazu ein Bette für ihn hergeben wolle.

Darauf Aussage Lenferding: er beabsichtige den Bartmann zu verklagen, weil er seinen Sohn nicht an die Proffession gehalten, sondern zu Ackerbau genutzt und bei anderen in Tagelohn gegeben habe. Ferner, weil er seinen Sohn häufig geschlagen habe und weil er ihn ohne Grund weggejagt habe.

- Ausgang nicht bekannt -

 

1842 August 10

Faßbinder J B Mays Beschwerde über seinen früheren Lehrling Riegers aus Münster, den er aufs neue bis Oktober gemietet, der aber am 24. Juli nach MS auf 14 Tage Urlaub gegangen sey, aber nach Ablauf der Zeit nicht zurückgekehrt und statt dessen bei Mstr Stolteben in Münster in Dienst getreten.

Bat den Riegers zum Wiedereintritt in seinen Dienst anzuhalten.

 

1842 Okt 5

Näherin Gertrud Seiler zeigte an: Die aus Ahlen gebürtige Elisabeth Kerkloh hat sich mit Einwilligung ihrer Eltern afu 2 Jahre als Nählehrling bei mir zugesagt, aber nach dem sie erst 1 Jahr bei mir ausgehalten, am 1 des voringen Moants abgegangen zu ihren Eltern, dananch baer bei Cath. Brocks in Dienst getrteen

Ich muß daher daruaf antragen, daß die C. Kerkloh von Polizeiwegen angehlaten werde., zu mir zurückzukehren

Die Eltern der Kerkloh bestreiten, daß eine feste Zeit ausgemacht wurde

 

1842 Nov 14

B. Schmetkamp, Lehrer, zeigt an, daß sie die Hauslehrerstelle beim Herrn Pellengahr, Ksp Albersloh übernommen habe, Bittet um den erforderlichen Polizeischein

Wird vom Bürgermeister Brüning abgelehnt, da Sch. als im Lehrer-Institut zu Büren wohnhaft notiert. Wegen Nichtanmeldung in Sendenhorst wird er in eine Strafe geommen.

 

1844 JUni 24

Beschwerde des Zimmermanns Tawidde, daß ihm sein Gesell Johannn Schotte, gebürtig aus Ahlen, ohne Veranlassung aus dem Dienst gegangen und hat sich zu seinem Bruder auf Palsterkamps Kotten in Hoetmar begegeben. Schotte hat noch Vorschüsse zurückzuzahlen

 

1844 Okt 21

Maurer Schmetkamps Beschwerde: diesen Morgen sind mein Gesell Gerhard Eustermann aus Ahlen und mein Lehrling Bernhard Krampe aus dem Kirchspiel ohne alle Veranlassung und ohne Kündigung aus meinem Dienst gegangen und haben sich nach WAF begeben, wo sie wahrschinlich bei dem Marer Zellerhoff in Arbeit getreten sind. Krampe ist noch minderjährig; ferner ist anzuzeigen, daß»der <Krampe sich bei jeder Gelegenheit betrinkt und namentlich am hiesigen Markttage und gestern ganz betrunken gewesen ist, Auch der Eustermann hatte sich gestern berauscht.. Bitte um Mithilfe der Polizei.

Eustermann erklärt in der Vernehmung: Der Hauptgrund, warum ich den Schmetkamp verlassen habe war, daß ich kein Geld von ihm erhalten konnte. Ich stund zu ihm in Tagelohn.

Krampe: Meine Lehrzeit war mit dem 1. Okt abgelaufen und nur auf Bitten des Sch, bin ich über die Lehrzeit hinaus geblieben

 

1845 Okt 15

dem Ackerknecht Johann Gerhard Poppenburg wird auf seinen Antrag zum Bescheide erteilt, daß der Branntweinbrenner Westhoff nicht angehalten werden kann, ihn in Dienst zu nehm,en, da im kein Weinkauf gegeben, ein Mietkontrakt mithin nicht als bestehend betrachtet werden kann nach §§ 22 et 23 der Gesindeordnung.

 

1846 Arpil 11

Anzeige des Schulze Bernd: vor 3 Wochen kam die Tochter des Polizeidieners in Vellern zu mir und bot sich als magd an. Ich mietete dieselbe fürs alufende Sommer-Halbjahr und gab irh 1 Taler Weinkauf, Da Dieselbe aber nicht zugegangen ist, so miß ich bitten, daß dieselbe von Polizei wEgen zum Antritt des Dienstes angehalten werde.

Nach Vernehmung stellt sich heraus, daß eine Unbekannte unter dem Namen der Tochter des Polizeidieners sich hat mieten lassen. Bereits der dritte Fall!

 

1846 Juli 14

Anzeige des Schreiners Hoppe, Stadt Sendenhorst, Am vorigen Sonntag habe ich meinen Gesellen Joseph Krich wegen unordentlichen Betragens und Nachtschwärmerei entlassen. Er kam darauf in betrunkenem Zustande in mein Haus, raisonierte und schlug auf den Tisch. Ich wies denselben daruaf aus dem Hause, er blie baer vor der Tür stehen unds tobte und schlug mir die Tür in Stücke

Zeugen. ehefrau des Polizeidieners Degenhart und der Polizeidiener, welcher letzterer Ruhe stifttete.

Vernehmung des Kirsch, gebürtig aus Salzkotten. Gibt an noch rückständigen Lohn zu fordern

Der anwesende Polizeidiener D. bemerkte, daß er so wenige als seine Frau gesehen, daß der Kirsch sich unordentlich betragen.

 

1846 August 5

Ackerknecht Wilhelm Schaefer begründet, warum er den Dienst beim Colon Jönsthövel quittiert. (Schäfer Salzkotten)

 

 

1846 August 24 Amtmann Everswinkel an Brüning

Webergeselle Hch Börding von hier ist gegen den Willen seines seitherinen Meisters und gegen meine ausdrückliche Anordnunng unter Aufgabe seines Dienstverhältnisses zur Eisenbhan-Arbeit nach Vorhelm und gegen abgegangen. Bitte um Amtshilfe

hierzu Viceamtmann Brüning sen. an Schachtmeister Hölscher:

Nach Anzeige des Herrn Atmammns Gruve zu Everswinkel ist der Webergeselle Hch Börding gegen den Willen seines Brodherrn und gegen das ausdrückliche Verboth des Amtamnnes, unter Auggabe seines Dienstverhältnisses zur Eisenbahnarbeit im Berecihe der Gemeinde Vorhelm gegangen, derselbe wird von polizeiwegen reklamiert. Sollte dieser Börduing ohne Legitimation unter den dortigen Eisenbahn-Arbeitern aufgenommen sein, so ersuche ich Sie, mir denselben zu Vernehmung zuzuschicken

 

1846 Nov 9

Böttchermeister Bücker: sein Gesell, welcher mehrmals ungebührlicherweise der Arbeit sich entzogen habe, und aus seinem Dienste gelaugen sei, habe heute wieder nicht arbeiten wollen,. sonder zu Bette bleiben und erkläre, nicht arbeiten zu wollenm, weil er krank sei,. Es wurde hierauf eine ärztliche Untersuchung veranlaß, durch den Herrn Doctor Forstmann, wodurch sich ergab, daß der Gesell Hermann Schlenker vollkommen gesund und abreitsfähig ist, der selbe wurde daruaf vorgeführt und auf Verhalt vernommen:

Ich gestehe, daß ich um 7 Uhr diesen Morgen aufgestanden bin, obwohl ich sonst 6 Uhr aufstehen muß. Ich habe darauf zu meinem Meister gesagt, ich könne nicht arbeiten und bin auch sem Hause zu dem Schreiner Hoppe und dann zu dem Schneider Meyer gegangen um mir die Zeit zu vertreiben, weil ich eine schlechte Brust und Magenschmerzen habe.

Androhung des Arrestes, falls er nicht sofort zu seinem Meister zurückkehrt

 

1847 Aug 2

Anzeige S Elmenhorst: Gestern nachmittag ist meine Magd Angela Vogelsang aus Marienfeldd ohne gegründete Veranlassung von mir abgegangen und bei ihrem Bruder, dem Kötter Vogelsang in Albersloh eingetreten.

Ich trage nun darauf an, daß die V. unverzüglich in meinen Dinest zurückgebracht werde.

 

1847 Nov 22

S. Bernd stellt die Behauptung seines Knechts Hermann Schmitz richtig, er habe ihn entlassen: Nur Verweis, daß er das Korn nicht gehörig ausgedroschen hatte, wofür er als Bindemeister (?) sorgen müßte und ihm bemekrtlich gemacht, daß mir ein Knecht, der sendnen Dienst nicht besser vcershen, nicht dienen könne. ... Schmitz war übrigens micht krank, sondern hatte einen schlimmen Fuß, den er beschädigt, als er im Nachbarhauses seiner Liebsten beim Einfangen einer Kuh behilflich gewersen. Ich bin übrigens erbötig, dem Schmitz wieder anzunehmen.

 

1848 Mai 29

Ehefrau Krampe beschwert sich, daß S. Horstrup ihre Tochter Maria Cath entlassen habe (ohne alle Ursache), angeblich aus dem Grunde, weil sie nicht dreschen und melken könne. Da sie aber als Kindermädhcen mti dem ausdrücklichen Vorbehalt vermietet worden, daß sie weden dreschen och melken könne, ... Bitte um einvernehmliche Regelung

 

1848 Sept 4

Ackerknecht Johan Jacobsmeyer im Dienste des Schulzen Tergeist gibt an, ohne alle Ursache von seiner Herrschaft entlassen worden zu sein

keine weiteren Vorgänge

 

1849 Okt 15

Schulze Behring beschwert sich, er habe die Dienstmagd Westen, Schwester der Elis Westen aus Hopsten, für eine halbes Jahr gegen Weinkauf 1 Rthlr gemietet. Dieselbe sei bei ihm nicht zugegangen

Randbemerkung AmtmannHopsten: Aufenthalt unbekannt. therese und Elisabeth Westen sind am 15,Juni 1847 aus dem Zuchthaus, wo sie acht und neuen Wochen wegen Vagabundierens, Betrugs. kleinen Diebstahls gessen, entlassen und seit dieser Zeit sich stets vagabundierund herumgetrieben. Trotz Zwangspaß noch nicht wieder in ihre Heimat zurückgekehrt.

 

1951 April 8

Antrag des Wilhelm mertesn, nach § 137 Gewerbeordnung dafür zu sorgen, daß sein Lehrjunge Bernard Phillip, der von Okt 1849 bis Okt 1852 bei ihm eine Lehre mache, gegen seinen Willen nach Niesmann in Ahlen gegangen

Rechtfertigung des Philipp (aus Hoetmar): Der Bäcker Mertens hat seine ganze Wirtschaft verkauft und ist im Hause kein Herr mehr. Mertens habe ihm vor 5 Wochen gesagt, er soille sich nach einem anderem Herrn umsehen, weil er das Bäckergewerbe aufgeben und gesonnen sie, aus dem Hause ziehen

Außerdem muß ich bemerken, daß Herr Mertens wohl seinen ganzen Hausrat, aber nicht mich verkaufen konnte

Mertens bestreitet die Angaben seines Lehrjungen: er habe, da er kinderlos, zwar dem Jose. Panning, den er adoptiert habe, sein Vermögen übertragen, aber sich die lebenslängliche Nutznießung vorbehalten

 

1851 Juli 16

Antrag der Witwe Jaspert an den Magistrat zu Münster, ihren Sohn Heinrich, 21 Jahre, der als Schustergeselle in Münster dient, zu Rückkehr nach Sendenhorst anzuhalten: Da sich derselbe einem irregligiösen Lebenswandel ergeben hat, und sein Bruder jetzt das elterliche Haus verlassen soll

 

1853

Brennereibesitzer Heinrich Brüning Sendenhorst: Therese Potthast, mit der er einen Jahreskontrakt (13 Taler, Reisekosten und Weinkauf) geschlossen, hat ihren Dienst vorzeitig verlassen und ist bei Brennereibesitzer Wilhelm Böcker angefangen

 

1853 April 25

Kolon Lüring Vorhelm: hat den 15j Sohn des Tgl Linnemann namens Alexander als Schweinehirt gemietet. Trotz Weinkauf hat der Tgl Linnemann Bernhard (vulgo Sander) heute, als ich seiner Bitte nach einer unentgeltlichen Überlassung von 1/2 SCheffel Weizen nicht willfahren wollte, den Jungen eigenmächtig mit nach Hause genommen

 

1854 Arpil 13

Ackerwirt Wieler zeigt an ,er hab die Dienstmagdt Maria Hölscher aus Bockel Amts Rietberg für April bis Oktober gemietet und einen Taler gezahlt. Dieselbe habe bis heute den Dienst nicht angetreten. Er bittet, Zangsmittel anzuwenden

Auskunft Amt Rietberg: Maria Hölscher unbekannt, Es handelt sich wahrscheinlich um eine Betrügerin namens Anna Maria Kriener aus Neuenkirchen und hat diese Person sich nämlich im Münsterlande unter dem Namen M. H bei mehreren Kolonen zugleich als Dienstmagd vermietet. Kriener ist zu 8 Monaten Gefängnis verurteilt

 

1854 Aug 30

Der in pol Gewahrsam genommen Dienstmagd Grüne aus Beckum wird vorgehalten

1. vomm Brennereibsitzer Brüning wegen unerlaubten Umgangs mit männlichen Dienstboten unfreiwillig entlassen zu sein.

2. sich beim Pächter Nienaber abgemeldet, aber nicht zugezogen zu sein

3. Seitdem in verschiedenen zum Teil übelbeleumdeten Familien, insbesodner bei Günther und Bartels sich umhergetrieben zu haben

4. Im Haus des Viktualienhändlers Hagemann am Sonntag Zank und Lärm angestiftet und einen Zusammenlauf von Menschen verursacht zu haben, bei welcher Gelegenheit sogfar Tätlichkeiten verübt wurden

Comparentin hat sich auf dem kürzesten Wege nach Beckum zu begeben und dort zu meldent. Im Falle ferneren zwecklosen Herumtreibens, wird sie aufgegriffen und dem Landesarbeitshause zugeführt

 

 

1857 Sept 7

Seilermeister Anton Lütkehaus meldet, seine Dienstagd Elisabeth Waldmann aus Hoetmar, 28 J., sei heimlich des Nachts aus der Wohnung gegangen, habe ihren Koffer und 1 Tlr (empfangenen Weinkauf) zurückgelassen. Er beantragt, die Polizei solle sie wieder zurückbringen. Darauf Aussage der Waldmann:

Der L. ist notorisch dem Trunke ergeben, lärmt und tobt oft Tag und Nacht und läßt mich selbst zur Nachtzeit nicht ruhig schlafen, indem er in mein Schlaflokal mehrfach eingedrungen und mich widerholt im Bette gefaßt hat.

Überdies ist das ganze Hauswesen des L. ganz zerrüttet, Streit, Zank und Mißhandlung und ärgerliche Auftritte unter den Eheleuten oder mit den Gesellem oder dem Lehrling sind an der Tagesordnung.

Die Ortspolizeibehörde hat sich daher genötigt gesehen, den L. als einen Trunkenbold zu bezeichnen.

Nichdesteweniger dauert die Ruhestörung im Hause zur großen Belästigung aller Nachbarn fort, welche dadurch fast täglich zu leieden haben, und sich darüber laut beklagen, Unter solchen Umständen halte ich mich berechtigt, meinen Dienst zu verlassen, welcher meine Gesundheit, Ruhe und sogar meinen guten Nahmen gefährdet. (Bürgermeister stimmt der Aufhebung des Dienstverhältnisses zu, überläßt es der Waldmann aber, sich ihren ausstehenden Lohn zu verschaffen).

 

1859 Aug 12

Tischlermeister Joseph Bartmann trägt vor: Er hat die unverehelichte Maria Anna Kalverkamp aus Ennigerloh am 1. April in Dienst genommnen, die er am 5. Aug zur Pflege ihrer kranken Muter nach Ennigerloh beurlaubt, aber nicht wiedergekommen sei

Die Kalverkamp wird vom Polizeidiener von Oelde zum Dienst angehalten

 

1859 Okt 20

Unverehelichte Magdalena Sievert, Magd bei Brennereibesitzer Bernhard Böcker trägt vor, Im verflossenen Sommer wurde ich durch ein Übel der rechten Hand unfähig, meinen Dienst in der Wirtschaf tzu verrichten und bin mit der Erlaubnis der Herrschaft zu meiner Herstellung auf circa 5 Wochen zu meinen Verwandten gezogen. Nachdem die Hand durch angewandte Heilmittel wieder hergestellt worden, bin ich wieder in den Dienst des Bücker zurückgetreten. Letztere hat mir nun auf den Lohn des letzten halben Jahres einen Abzug von 4 Tlr an meinemn Lohn resp. an mir zugesagten Trinkgeldern gemacht. Da das Übel an der Hand während meine Dienstzeit bei dem Böcker und der Gelgeenheit der Ausübung emines Dienstes, mithin ohne mein Verschulden entstanden ist, so halte ich den Böcker nicht für befugt, den vorgedachten Abzug am Lohn zu machen (Ergebnis nicht bekannt)

 

1860 Sept 22

Beschwerde Schustermeister Lücke, Seilermeister Anton Lütkehaus habe seien Tochter Bertha vertragsmäßig unter Zahlung von Weinkauf in Dienst genommen, sie aber ohne Grund nach einer Woche wieder entlassen, was die Eheleute Isaac Lefmann bestätigen können.

 

1860 Dez 4

Handelsmann Reinhaus zeigt an, seine Magd Bertha Löwenstein (unten Samuel genannnt!) habe ihren Dienst ohne Grund verlassen

 

1860 Dez 15

Bäckergeselle Johann Henrich Spanhorst, im Dienst bei Bäcker Wieler, will seinen Dienst beenden: Grund: Indes ist die Behandlung seitens des Wieler eine Sache, daß ich den Dienst zu verlassen gezwungen sehe. Ein überaus heftiges Wesen und Vorwürfe aller Art habe ich bis jetzt ertragen, bis derselbe sich heute tätlich an michtr ergriffen hat, indem er mit der Faust gegen mein Stirn schlug, wie solches die Ehefrau Wieler, sowie die Mutter der letzteren werden zu bekunden wissen. Ich beantrage demnach die Entlohnung des bisherigen Dienstverhältnisses

 

1861 Aug 8

Lehrer Drees an Bürgermeister Kreuzhage: Teile mit, daß unsere Nagd Anna Heitmann nciht mehr bei Kolon Ringhoff sondern hier in Sendenhorst bei dem Bäckeer Keuthage auf der Nordstraße ist. Ich ersuche, das Nöthige zu veranlassen und die Ann heitmann in ihren Dienst zurückführen zu lassen

Zeugen Henrich Spiethöver Nr, 18, 20 Jahre alt, und Lehrling beim Spithover, Heidelmann 17 Jahre, geben die Harte und auschweifende Behandlung der Magd an

Aussage der Dienstmagd Anna Heitmann 30 Jahr alt, gebürtig aus Bielefeld: ... Obwohl ich außer den gewöhnlichen häuslichen und Gartenarbeiten täglich zweimal die Kuh des Lehrers, welche in einer cica 3/4 Stunde von hier entfernten Weide geht, zu melken und die Milche zu Hause zu tragen habe, so wird mir doch fast täglich vorgeworfen, daß ich zuwenig leist, und zwar in einer schimpfenden und heftigen Art und Weise. Am Samstage jeder Woche muß ich regelmäßig bis um Mitternacht arbeiten und schon um 5 Uhr Morgens wieder tätig sein, so daß ich mich am Sonntage regelmäßig ermattet fühle.

 

1861 Nov 2

Anzeige des Lehrers Drees, daß seine Magd Heitmann eigenmächtig ihren Dienst verlassen habe. Antrag, sie in ihren Dienst zurückführen zu lassen. Darauf Aussage der M. Christina Heitmann:

Ich habe den Dienst des Lehrers Drees abermals hiermit verlassen müssen, weil derselbe mir unterträglich geworden ist. Man bürdet mir mehr und gleichzeitig soviel Arbeiten, bald in bald außer dem, Hause auf, daß ich solche auch mit Anstrengung aller Kräfte nicht zu lestein vermag. Nichts desteoweniger werde ich täglich und bei jedem Anlasse von der Lehrerin Drees mit Schimpfworten überhäuft, überhaupt mit steter Härte behandelt, sp daß ich nach der Gesindeordnung für berechtigt halte, den Diestn ohne Aufkündigung zu verlassne.

Dabei Bestätigunng des Nachbarn KJüster Wilhelm Harde -

Ex post bemerkte die Heitmann, daß die Lehrerin Drees ihre Dienstboten schlecht behandele, berufe sich sich auf das Zeungnis der früheren Dienstmagd

- Lehrer Drees verlangt mit starken Worten die Rückkehr der Heitmann, gibt sich aber schließlich mit einem Verzicht zufrieden.

 

1862 Jan 17

Brennereibesitzer Beumer erklärt, er habe den Tgl Henrich Haverkamp sive Haverkemper gestern entlassen. Ders. habe ein Scheibe zerbrochen. Darüber zur Rede gestellt, habe er wörtlich erklrärt, er wolle es schon gedenken und solle die Scheibe ihm teuer zu stehen kommen.

Hierzu Vernehmung des Tgl Heinrich Klodt: Ich arbeite häufig im Haus des Brennereibesitzers Beumer, was auch gestern der Fall war. Gegen Abend, es war schon dunkel, rief mich der Beumer auf die Diele und forderte mich auf, dieselbe mit der Laterne zu erhellen, was ich auch tat. Gleichzeitig erschien dort der Hewnnrich haverkemper, welcher auf das demselben angewiesene Schlaflokal an der Diele stieg und anscheinend angetrunken war und mit dem Beumer im erregten Tone sprach und unter anderem die Äußerung von sich gab: Die eingestoßenen Scheibe koste ihm 5 Silbergroschen, welceh dem Beumer teuer zu stehen kommen sollen.

 

1862 Febr 13

Handelsmann Marcus Reinhaus Beschwerde, daß seine Dienstnagd Malchen Michel ihn und seine Frau mit Schmähworten beleidigt, worauf er gezwungen gewesen, die Michel zu entlassen

Zeugen: die zweite Magd Bertha Lücke und Witwe M. Anna Decker geb. Strieckman

Rechtfertigung der Michel, sie werde von der Frau des Reinhaus und den acht Kindern in der Art behandelt, daß sie den Dienst nur mit der äußersten Geduld zu vesehen im Stande sei

 

1864 Jan 8 Laer

Anzeige des Müllers Heinrich Tombrinck, sein Müllergeselle Hermann Jasper habe ihn kontraktbrüchig unter Zurücklassung eines Briefes verlassen. Polizeiliche Zurückführung verlangt

Text des Briefes: Lieber Meitesr

Ich kan nicht unterlassern, den ich habe gestern abend einen Brief bekommen, ich müste gleich nach hause kommen, den meine beiden Brüder sind Beide nach die soldahten und mein Vater ist krank und das schwerlich krank, so der wieder Besser ist, komme ich wieder, den meine mutter kan die Arbeit nicht thun den ich bin gestern gleich weggegangen

Harman Jaspert

Jaspert erklärt dem Sendenhorster Bürgermeister, er habe bei seinem Vater sein wollen der krank war. Kehrt nach Laer zurück; damit war die Sache erledigt (Heimweh?)

Der Müller fordert und erhät 12 Taler Entschädigung für denn Kontraktbruch seines Müllerknechts.

Schreiben des Vaters Anton Jaspert an den Amtmann zu Laer, in dem er seine Bereitschaft zur Zahlung erklärt, alelrdings: Das Geld schicken wir ihm dabeiu, wir müssen es selber leihen.

 

1869 Mai 20

Magd Catharina Klasemeyer aus Oelde, wohnhaft beim Colon lange im Ksp, wurde wiederholt im angetrunkenen Zustand angetroffen.am Pfings-Feiertrage, trieb sich dieselbe in einem so angetrunkenen Zustand in der hiesigen Stadt umher, daß im Interesse der öffentlichen Ruhe und Ordnung die Fortschaffung derselben in polizeilichen Verwahrsam nöthig wurde. Amt Oelde wird ersucht, die Eltern zu benachrichtigen

 

1870 Nov 3

Weber Johann Heinrich Beumer trug vor, daß seine Tochter Franziskar ohne seine Einwilligung bei der Näherin Caroline Achmeier (Genius)zu Wolbeck sich auf eine wieteres halbes Jahr vermietet habe. Rückgabe des Koffers

 

1871 Juli 24

Brennereibesitzer Hermann Panning: Er habe seit Oktober 1870 den Ackerknecht Franz Schnieder eingestellt. Bei der im vorigen Jahr stattgehabten Mobilmachung ist derselbe zum Militärdienste einberufgen und konnte dafür den Dienst nicht antreten. Nun ist er seit 3 Wochen vom Militärdienst entlassen, hat aber seinen Dienst nicht angetreten. Schnieder streitet ab, mehr als ein halbes Jahr gemietet zu sein.

 

1873 April 10

Brennereibesitzer Joseph Ridder zeigt an, daß sein beweinkaufter Knecht Heinrich Dieckmann wegen Krankheit seinen Dienst nicht angetreten habe. Ein Attest liegt vor. Ridder verlangt, daß D. nach Genesung bei ihm den Dienst antrete. Dazu Aussage:

Auf Ladung erschiender 68jährige Knecht Heinrich Dieckmann, welcher eingestand, sich im betrunkenen Zustand zwar bei Ridder vermiethet zu haben, jedoch gehindert sei, den Dienst anzutreten, weil er seit Herbst vorigen Jahres noch bis Oktober vom Colon Jasper (Borbein) beweinkauft sei.

Hierzu Amtmann Ahlen: ... daß es mir zwcklos hat erscheinen wollen, den Kolon Jasper zu veranlassen, weil bei dem allgemeinen Mangel an Dienstpersonal wohl wahrscheinlich keine wahrheitsgetreue Aussage zu erwarten ist. Dagegen kann ich versichern, daß D. zwar gesund, aber alt und abgearbeitet ist, und ein Freund geistiger Getränke, den ich dieserhalb einem Brennereibesitzer gar nicht empfehlen kann.

 

1873 Okt 7

Böttcher Theodor Bücker zeigt an, sein auf drei Jahr eingestellter Lerhling habe den Dienst wieder verlassen und sei nach Kinderhaus zurückgekehrt. Der Lehrling wird polizeilich aufgefordert, in seinen Dienst zurückzukehren.

 

1873 Okt 19

Müller Joseph Wöstmann: Sein beweinkafuter Müllerknecht Heinrich Eickholt aus Ksp Amelsbüren habe seinen Dienst nichtr angetreten.

 

1873 Dez 18

Gastwirt und Brennereibesiterz Topp hat Brennerkencht Theodor Weigold aus MS, 24 Jahre alt, gemietet. Derselbe erkrankte an Schwindsucht und begab sich zu S. Bisping nach Ostbevern zur Genesung. Topp hielt den Koffer und den zuständigen Lohn zurück (30 Taler). Topp zeigt sich unbeeindruckt von ärztlichen Attesten und verlangt die polizeiliche Vorführung. Darauf Amtmann Telgte:

... daß ich nunmehr in dieser Dienstsache keinen Federstrich merh mache, indem ich nicht einsehe, weshalb dem Weichholz, der offenbar schwindsüchtig ist, diese kostbaren Weiläufigkeiten gemachte werden. Sollte der Topp nunmehr och nicht zufrieden sein, so werde ich veranlassen, daß der W. auf Kosten des Topp in Münster ovm Kreisphysikus untersucht wird.

 

1885 April 3 Drensteinhfurt

Beschwerde des Hermann Söster, sein 15j. Sohn sei zur Aushülfe in der Ackerwirtschaft und Brennerei beim herrn Schulze Elmenhorst in der dortigen Stadt vermietet gewesen. Nach beendeter Dienstzeit weigerte sich S. E. den Koffer mit den Effekten herauszugeben. Der Sohn soll eine Schreinerlehre machen, kann aber die Lehre nicht antreten, weil er ohne Kleidungsstücke ist.

Angeblich war Joseph Söster nach einer sechswöchigen Probezeit auf auf ein Jahr beweinkauft worden (Jahreslohn 60 Mark). Nach Meinung des Vaters habe sein minderjähriger Sohn keinen Vertrag abschließen können.

 

1886 Juni 1

Erschien der Schuhmachermeister Anton Wiedehage von hier und gab zu Protokoll: Der beim Schuhmachermeister Everhard Hövelmann in Albersloh in Arbeit stehende Gesell Josef Neuhaus aht sich vor etwat 14 Tagen verpflichtet, innerhalb drei Tagen die Arbeit bei mir anzutreten. Derselbe ist bis jetzt bei mir nicht erschienen und bitte ich zu veranlassen, daß derselbe sofort den Dienst bei mir antritt, eventuell zwangsweise vorgeführt wird

Rückschirft Gemeindevorsteher Osthues: Neuhaus und sein Vormund hätten zwar mit wiedehage darüber gesprochen und auch einen Brief von ihm erhalten, demselben aber nicht zugesagt

 

 

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Handwerk im 19. Jh nach den Akten des Stadtarchivs

 

 

 

1822

Verordnung der Kgl Regierung, daß scih Maurer und Zimmergesellen, welche Meister werden woillen einer Prüfung unterziehen müssen; ebenfalls Brunnen- und Rohrmacher.

Voraussetzungen. Lesen, Schreiben Zeichnen. Müssen merkwürdige Gebäude gesehen haben, Kostenanschlag

Daneben: Gewerbeschein auf Maurerflickarbeit ohne Prüfung

 

Liste der ungeprüften Bauhandwerker:

4 Zimmerleute

Johan Frenking und Henrich X haben zusammen fünf Windmühlen in Accord und eine im Tagelohn gebaut

Johan Bernd Brandhove 39J, vermutlich der beste Zimmermann dahier. Kann nach einem Bauriß arbeiten,

Wilhelm Stockhoff, Pumpenmacher, hat in MS gearbeitet

 

1832

Bürgermeister Marcus:

die ungeprüften Meister besitzen wenige Geschicklichkeit. Zur Ausführung großer Gebäude führt sie ihr Ruf nicht, daher sie auch wohl nicht schaden

 

1833

Steinhauer und Steinsetzer; anerkannt:

- Joh Henrich Bröcker

- Theodor Herman Bröcker

- Hermann Niehues

- Heinrich Niehues

 

1836

Antrag des Zimmermans J Bernh Brandhove auf Zulassung wird zugestimmt

(Amtsblatt 1836 Dez, Nr. 321 Der Zimmermann Johan Bernhard Brandhove zu Sendenhorst ist in das Verzeichnis der zum selbständigen Gewerbe- Betriebe berechtigten Bauhandwerker aufgenommen)

 

1841

Maurer Andreas Ostholt hat 1820 dem Schenkwirt B Wessel im Ksp Überwasser ein neues Wohnhaus als selbstständiger Meister errichtet

 

1850

erstes Prüfungszeugnis für Zimmergeselle Theodor Flürenbrock (geb Ksp Neuahlen); selbständiger Betrieb als Zimmermeister

 

Nachweis der ausgeführten Bauten Bernhard Kössendrup:

48 Jahre; seit 16 Jahren selbstständig:

1817 für Thier in Münster

auf dem alten Steinweg MS, Gebäude für den Höcker Esmann

Zinngießer Bartels auf der Hörster Str

Kramer Speickmann aufm Bispinghof

Hier in der Stadt S. ergab sich übrigens keine Gelegenheit zum Neubau für mich.

 

Mühlen- und Radmacher Joh Frencking:

Bau der dritten hiesigen Mühle für den Herrn Gastwirt Schwarte; von Sendenhorst bestätigt.

 

Zimmermann Johan Bernard Brandhove

39 Jahre; wegen Schwächlichkeit des Vaters schon 1814 im Geschäft

Als Meisterknecht das Haus für Joh Hermann Hoppenkötter gebaut

1817 das hiesige Stadtsprützenhaus

Kotten des Kötters Wefers (?) aufm Elmenhorster Berg

1820 Bau eines Hauses für Zimmermeister Bröcker; Anfertigung des

Grundrisses

 

Henrich Saerbeck

38 J. seit 1818 Meister als Maurer

1818 Bau einer Fachwerkscheune für Gemeinderat Wichard

1819 Bau von 2 Häusern in MS unter einem Dach für Perückenmacher Holters zusammen mit seinem Bruder Theodor (2 Jahre jünger)

1822 neuer Giebel für Schreinermeister Schmalz im Krummen Timpen MS

Bei der neuen Anlage der Magdalenenstr MS für Kleidermacher Freese das erste Gebäude

 

1831

Polizeistrafe für Heinr Saerbeck (2 Thl) für unbefugte Arbeit

außerhals seines Wohnorts (Höcker Holtkamp)

erhält 1832 Konzession; ebenfalls Bruder Theodor Saerbeck

 

1843 Stadtchronik

XI Gewerbe-Verhältnisse und Verkehr

Außer der Landwirtschaft wird Branntweinbrennerei betrieben, welche letztere gute Fabrikate liefern und sich deshalb eines vorzüglichen Abwsatzes erfreuen.

(Ergänzung: Früher was MS der alleinige Absatzort; nachdem der Ort aber durch passable Wege mit der blühenden Fabrick-Gegend des Bergischen in Verbindung gebracht, hat sich der Handel dieser Fabrickgegend zugewandt)

die Leineweberei, welche in früherern Zeiten einen bedeutenden Erwerbszweig bildete, wird wegen Mangels an Absatz zu lohnenden Preisen nur in geringem Umfange mehr betrieben.

Die Handwerker arbeiten größten Theils für Tagelohn und viele als Maurer, Steinhauer, sie gehen auf die benachbarten Orte. Von den Tagelöhnern erwerben sich viele guten Verdienste durch Grasmähen im Holländischen. Die zehn Juden-Familien treiben Manufacturenwaren und Schacherhandel jeder Art.

---> sehr geschöntes Bild für 1843!!

 

 

Zimmermeister B H Bröcker

1820 Holzhaus für Sch Tergeist

 

 

1852 A476

»Beschwerde des Drechslers Hch Klümper die Pfeifenhandlung von Seiten des Bernhard Zimmermann betr.

Mein einzige Erwerbszweig zum Unterhalte für mich und meine Familie ist die Pfeifenhandlung. So lange ich nun hier bin, hat mich der Pfeifenhandel, den mötigen Unterhalt für mich und meine Familie verschafft. Nun tritt mir aber seit einigen Monaten der Victualienhändler Bernard Zimmerann hemmend entgegen, indem er auch mit einen Pfeifenhandlung sich befaßt, öffentlich zur Schau an seinem Hause ausssatellt, die Producte von der Fabrik bezieht, die er selbstreden biliger geben kannm als ich die meinigen, die ich selbst verfertige, und sicheren Vernehmens mit den Pfeifen hausiert oder doch neben seinem Victualiengschäfte mit einem sehr geringen Gewinn, zumal er mit vielen Artikeln handelt, unterzubringen wei´. Dadurch ruiniert er meine einzige Erwerbsquelle, «

(Zimmermann soll die Pfeifenhandlung verboten werden »Wenngelich ist auch nicht speciell die Gesetze kenne, so scheint es mir der Natur der Sache nach nicht gerechtfertigt, daß Bernard Zimmerann als Victualienhändler auch mein Beschäft nebenbei treiben darf, um mich zu ruinieren«

Antwort Des Bürgermeisters: die Besteuerungsgesetze erlauben den Krämern auch den Verkauf von Pfeifengeräten. Da Zimmermann aber zum geringsten Steuersatz veranschlagt ist, und es sich um eine Erweiterung des Geschäfts handelt, wird Zimmermann höher veranschlagt werden müssen.

 

 

Blotevogel, Zentrale Orte

Tabelle 13

Austattung der zentralen Orte im Reg Bez Münster 1820

Sendenhorst

Einwohner 1821 1200, mit dem Kirchspiel 2200

Bürgermeisterei

Notariat

1

Schornsteinfeger

1

Drechseler

8

Böttcher (ein Meister)

2

Rademacher

2

Maurer

2

Schneider

10

Bäcker

6

Stellmacher

1

Schmiederr

6

Seiler

4

Handelsmann

1

Viktualienhändler

1

Gesundheit:

 

approb. Arzt

1

Wundarzt

!

Apotheke

1

Hebammern

3

Markttage

2

Postwärterei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Handwerk im 19. Jh nach den Akten des Stadtarchivs

 

 

 

1822

Verordnung der Kgl Regierung, daß scih Maurer und Zimmergesellen, welche Meister werden woillen einer Prüfung unterziehen müssen; ebenfalls Brunnen- und Rohrmacher.

Voraussetzungen. Lesen, Schreiben Zeichnen. Müssen merkwürdige Gebäude gesehen haben, Kostenanschlag

Daneben: Gewerbeschein auf Maurerflickarbeit ohne Prüfung

 

Liste der ungeprüften Bauhandwerker:

4 Zimmerleute

Johan Frenking und Henrich X haben zusammen fünf Windmühlen in Accord und eine im Tagelohn gebaut

Johan Bernd Brandhove 39J, vermutlich der beste Zimmermann dahier. Kann nach einem Bauriß arbeiten,

Wilhelm Stockhoff, Pumpenmacher, hat in MS gearbeitet

 

1832

Bürgermeister Marcus:

die ungeprüften Meister besitzen wenige Geschicklichkeit. Zur Ausführung großer Gebäude führt sie ihr Ruf nicht, daher sie auch wohl nicht schaden

 

1833

Steinhauer und Steinsetzer; anerkannt:

- Joh Henrich Bröcker

- Theodor Herman Bröcker

- Hermann Niehues

- Heinrich Niehues

 

1836

Antrag des Zimmermans J Bernh Brandhove auf Zulassung wird zugestimmt

(Amtsblatt 1836 Dez, Nr. 321 Der Zimmermann Johan Bernhard Brandhove zu Sendenhorst ist in das Verzeichnis der zum selbständigen Gewerbe- Betriebe berechtigten Bauhandwerker aufgenommen)

 

1841

Maurer Andreas Ostholt hat 1820 dem Schenkwirt B Wessel im Ksp Überwasser ein neues Wohnhaus als selbstständiger Meister errichtet

 

1850

erstes Prüfungszeugnis für Zimmergeselle Theodor Flürenbrock (geb Ksp Neuahlen); selbständiger Betrieb als Zimmermeister

 

Nachweis der ausgeführten Bauten Bernhard Kössendrup:

48 Jahre; seit 16 Jahren selbstständig:

1817 für Thier in Münster

auf dem alten Steinweg MS, Gebäude für den Höcker Esmann

Zinngießer Bartels auf der Hörster Str

Kramer Speickmann aufm Bispinghof

Hier in der Stadt S. ergab sich übrigens keine Gelegenheit zum Neubau für mich.

 

Mühlen- und Radmacher Joh Frencking:

Bau der dritten hiesigen Mühle für den Herrn Gastwirt Schwarte; von Sendenhorst bestätigt.

 

Zimmermann Johan Bernard Brandhove

39 Jahre; wegen Schwächlichkeit des Vaters schon 1814 im Geschäft

Als Meisterknecht das Haus für Joh Hermann Hoppenkötter gebaut

1817 das hiesige Stadtsprützenhaus

Kotten des Kötters Wefers (?) aufm Elmenhorster Berg

1820 Bau eines Hauses für Zimmermeister Bröcker; Anfertigung des

Grundrisses

 

Henrich Saerbeck

38 J. seit 1818 Meister als Maurer

1818 Bau einer Fachwerkscheune für Gemeinderat Wichard

1819 Bau von 2 Häusern in MS unter einem Dach für Perückenmacher Holters zusammen mit seinem Bruder Theodor (2 Jahre jünger)

1822 neuer Giebel für Schreinermeister Schmalz im Krummen Timpen MS

Bei der neuen Anlage der Magdalenenstr MS für Kleidermacher Freese das erste Gebäude

 

1831

Polizeistrafe für Heinr Saerbeck (2 Thl) für unbefugte Arbeit

außerhals seines Wohnorts (Höcker Holtkamp)

erhält 1832 Konzession; ebenfalls Bruder Theodor Saerbeck

 

1843 Stadtchronik

XI Gewerbe-Verhältnisse und Verkehr

Außer der Landwirtschaft wird Branntweinbrennerei betrieben, welche letztere gute Fabrikate liefern und sich deshalb eines vorzüglichen Abwsatzes erfreuen.

(Ergänzung: Früher was MS der alleinige Absatzort; nachdem der Ort aber durch passable Wege mit der blühenden Fabrick-Gegend des Bergischen in Verbindung gebracht, hat sich der Handel dieser Fabrickgegend zugewandt)

die Leineweberei, welche in früherern Zeiten einen bedeutenden Erwerbszweig bildete, wird wegen Mangels an Absatz zu lohnenden Preisen nur in geringem Umfange mehr betrieben.

Die Handwerker arbeiten größten Theils für Tagelohn und viele als Maurer, Steinhauer, sie gehen auf die benachbarten Orte. Von den Tagelöhnern erwerben sich viele guten Verdienste durch Grasmähen im Holländischen. Die zehn Juden-Familien treiben Manufacturenwaren und Schacherhandel jeder Art.

---> sehr geschöntes Bild für 1843!!

 

 

Zimmermeister B H Bröcker

1820 Holzhaus für Sch Tergeist

 

 

1852 A476

»Beschwerde des Drechslers Hch Klümper die Pfeifenhandlung von Seiten des Bernhard Zimmermann betr.

Mein einzige Erwerbszweig zum Unterhalte für mich und meine Familie ist die Pfeifenhandlung. So lange ich nun hier bin, hat mich der Pfeifenhandel, den mötigen Unterhalt für mich und meine Familie verschafft. Nun tritt mir aber seit einigen Monaten der Victualienhändler Bernard Zimmerann hemmend entgegen, indem er auch mit einen Pfeifenhandlung sich befaßt, öffentlich zur Schau an seinem Hause ausssatellt, die Producte von der Fabrik bezieht, die er selbstreden biliger geben kannm als ich die meinigen, die ich selbst verfertige, und sicheren Vernehmens mit den Pfeifen hausiert oder doch neben seinem Victualiengschäfte mit einem sehr geringen Gewinn, zumal er mit vielen Artikeln handelt, unterzubringen wei´. Dadurch ruiniert er meine einzige Erwerbsquelle, «

(Zimmermann soll die Pfeifenhandlung verboten werden »Wenngelich ist auch nicht speciell die Gesetze kenne, so scheint es mir der Natur der Sache nach nicht gerechtfertigt, daß Bernard Zimmerann als Victualienhändler auch mein Beschäft nebenbei treiben darf, um mich zu ruinieren«

Antwort Des Bürgermeisters: die Besteuerungsgesetze erlauben den Krämern auch den Verkauf von Pfeifengeräten. Da Zimmermann aber zum geringsten Steuersatz veranschlagt ist, und es sich um eine Erweiterung des Geschäfts handelt, wird Zimmermann höher veranschlagt werden müssen.

 

 

Blotevogel, Zentrale Orte

Tabelle 13

Austattung der zentralen Orte im Reg Bez Münster 1820

Sendenhorst

Einwohner 1821 1200, mit dem Kirchspiel 2200

Bürgermeisterei

Notariat

1

Schornsteinfeger

1

Drechseler

8

Böttcher (ein Meister)

2

Rademacher

2

Maurer

2

Schneider

10

Bäcker

6

Stellmacher

1

Schmiederr

6

Seiler

4

Handelsmann

1

Viktualienhändler

1

Gesundheit:

 

approb. Arzt

1

Wundarzt

!

Apotheke

1

Hebammern

3

Markttage

2

Postwärterei

 

 

 

 

 

 

 

Freie, Freistuhlgüter, "liberi nostri"

 

          1318 XI 1 WUB VIII 1293

          liberis nostris:

          1. Johannes de Rynchoven libero comite nostro

          2. Johanne dicto der Meghedeson

          3. Levoldo de Kulsinctorrpe

          4. Henrico de Schegtorpe

          5. Hermanno de Righove

          6. Wulphardo filio eius

          7. Reyncken de Meldinchoven

          8. Johanne ibidem de Egelbertyng

          9. Johanne Hoykeman

          10.Hermanno dicto Hobelrey

          11.Johanne filipo Webelen in Rameshovele

          12.Wulphardo ibidem

 

 

          Die Familien im Einzelnen:

 

          Greve, Greive

          1318 Johannes de Rynchoven, Freigraf (Greive)

          1332 Johan Greve to Rinchove

 

          Suermann, Rinkhoff

          1318 Herman de Righove

               Wulphard filius eius

          1360 Vrederic to deme Zode         

          1332 Henrich v Schenctorpe

 

          Mellinghoff

 

          Meghedesone

          1318 Johannes dictus der Meghedeson

 

          Kössendrup

          1312 Levoldus de Kulsinctorpe

          1318 Levoldus de Kulsinctorpe

          1360 Diderich van Kelsinctorpe und Sohn Johannes

 

          Schenctorpe

          1318 Henricus de Schegtorpe

 

          1318 Reyncken de Meldinchoven

          1338 Johan de Molner van Meldinchoven

 

          Watermann

          Johann ibidem (Meldinghove) de Egelberting

 

          Rotkötter

          1312 Johannes Hoykinc (liber)

          1318 Johannes Hoykeman

 

          Hoppe

          1318 Hermann d Hobelrey

          1360 Hermann Hoppe

 

          Heimann

          1318 Johannes filius Webelen in Rameshovele

               Wulphard ibidem

          1332 Wulphard v Rameshovel

 

          Jungmann

          1312 Hermannus de Hertoghe

 

          Leveking

          1312 Albertus Levekinc, liber

 

          v. Stromberg  (Ahlen, Haus Hove?)

          1332 Johan v Stromberg, Freier

 

 

Freistuhl auf der Hohen Wardt

 

1374 Cord Voes van der Woltbecke, bisch Freigraf des Stuhlts ton Honwarde

         

1381/84 Steneke van der Steghe, Freigraf upper Honwarde und Sendenhorst

         

1398 ders. nur Honwarde

 

1382 Freigrafschaft auf dem Drein, einst Rolf Boleke (Überwasser U 130)

         

1450 Henrich v Molenbecke gt Kunschap "upper Honwarde"

         

1489 Lambert Becker ders. Stuhl

 

==>gehört uspr zur Schröderschen Freigrafschaft (nicht der Stadt MS)  Umfaßt Teile Ksp Ahlen, Albersloh, Vorhelm, Sendenhorst

 

 Freigrafen, Sendenhorst

 

          1502-1511 Haus Harkotten, Archiv Ketteler Urk

          Albert Swolle, Freigraf des Bischofs von MS

 

          1516 BE UB

          Albert vo Swolle, Freigraf zu Ennigerloh, belehnt Johan Glade mit Gladengut

          beim Freistuhl zu Keybbinck

 

 

Freigrafen, Sendenhorst

 

Freigrafen der Grafschaft Ahlen - Sendenhorst

(nach Lindner, Veme)

1269 Heymo von Harwic

1298 Walram (bischöflicher Freigraf)

1318 Johan von Rynckhove

1327 Knappe Herman Spaen, auch Gograf von Ahlen

1328 Bernhard Hasle

1332 Reinherus von Frilwic

1354-67 Bernt de Bose

1335-37 Knappe Ludolf Spane

1336 Ludolf von Wisch, de auctoritate Hermanni Scroderi

 

1318 WUB VIII 1293

Knappe Henricus dictus Schredere überträgt Kentrup die Hufes Kusteshove in Osterwich Ksp Ahlen für 65 Mark als Eigentum.

Verzicht vor seinem Freistuhl: presentibus liberis nostris Johanne de Rynchoven libero comite nostro...  folgen weitere Freie aus dem Raum Sendenhorst

 

1318 XI 8 WUB VIII 1295

Bischof Ludwig bestätigt den Verkauf der Kosteshove in Ahlen an Kentrup, nachdem vier Tage vorher der Verkauf vor dem Freistuhl getätigt worden war. Die Zeugen sind Bürger und Ministeriale, keine Freien!

            Godefrido de Hesnen milite

            Rodolf de Hetfelde, iudice nostro in Alen

            Ludolpho de Alen

            Conrado de Mechlen

            Wernhero de Alen

            Albero de Polinghen

            Ludolpho de Wysch, iudice nostro in Sendenhorst

            Engelbert dicto Bitter

            Wescelo et Brunone de Quernhem, fratribus

            Themone de Golegrope

            Gerhardo de Foro

            Hermann dicto Tylscat

            Wernhero dicto Wynman

            Johann dicto Gremme

            necnon iudice et consulibus opidi nostri in Sendenhorst

 

1319 QFA I 23

Nochmaliger Verzicht des Ritters Gottfried Volenspit auf das Eigentum der halben Danylinchove zugunsten Kappenbergs (der erste Verzicht erfolgte 1306)

... viro strenuo et honesto Henrico dicto Scrodere, domino iudicarie sedis in Sendenhorst, que vulgariter vryestol dicitur necnon et comiti et liberi ad dictam sedem pertinentibus

 

1328 IV 19 Drensteinfurt U 6 (uspr. Urkunden Riepensell), gedruckt Kindlinger UB III U 122

Henricus dictus Schrodere de Alen miles, Kinder Hermann und Jutta,  Schwester Mechtild, verkaufen den Mstr. Bürgern Wilbrand  Voghet  und Johann Vos curia d Suthof thon Broke in p Sendenhorst cum judicio d burghericht als durschlacht Eigen für 100 M vor dem Freigericht bei Sendenhorst; Freigraf Bernard de Hasle 

Sehr lange Zeugenreihe; Bürgen

            amici nostri Ludolfsu dictus Langhe

            Rotgerus dictus clot

            Levoldus de Escenne

            Bernarud de Hasle

            Rodolfus de Berghe

            Craftho de Telghet

            Ludolfus de Wisch

            Wynekinus de Ysfort, famuli

Zeugen a) 20 münstersche Bürger, unter ihnen Henrico de Sendenhorst

            b) Conrado Scoke

                Gerlaco de Grimpse

                Arnoldo Wetinctorp

                Volberto dicto Scoke

                 Friderico de Emerne, famulis

 

1332 Marienfeld U.

Vor dem Freigrafen des Ritters Henrich Schroder, Reynher van Frilwic, verkauft der Knappe Engelbert Bitter 5 Äcker bei der villa tor Hart an Marienfeld

Bügen: Ludolf van der Wisch

            Ludolf Spanm

            Conrad Schocke

            Gyso Torck

            Johan Walegarden, Knappen

Zeugen Henrich van Schenctorpe

            Johan Greve to Rinckhove

            Wulfard van Rameshovele

            Lutbert und     

            Johan von Stromberg, Freie

           

 

1336 Niesert UB II 26

... Hermanni Scrodere de Alen, armigeri ad quem comitatus qui Vrigrafscap nuncupatur, pertinebat, nobis personaliter assedente in platea regia prope oppidum Sendenhorst ante curtim dictam toe Ghest

 

1354 Ägidii U 114

Bernhardus dictus Bose, Freigraf des Knappen Rodolphi dicti Boleken, bekundet Gütergeschäfte im Ksp Amlincburen

Z Conrad Retbergh

- Godfrido de Schonenbecke, advocatus dominorum

- Lambertus de Bocholte

- Godfride dicto vanme Dyke

 

1360 Ägidii U 125

Johan van Vorsthovele verkauft das Erbe to der Wostene im Ksp Drensteinfurt

Zeugen:

- Herman Hoppe

Conrad Spaen als Richter

- Dietrich van Kelsinctorpe

- Johan, sein Sohn

- Friedrich to dem Zode

Siegel des Andreas van der Heghe

(es handelt sich wohl um Verkauf von Freigut vor dem Freigrafen; vgl. Zeugenreihe)

 

 

1362 Msc II, 6 S. 482

Die Freistuhlleute verkaufen ihre Rechte an den Gütern Beatrishove zu Meldinchoven an den Domherrn Rotger von Ramesberg ...

Beatrishove to Meldinchoven, Bft thor Hardt, Johan dictus Kosseman (Korseman), qui se locationem et conductionem certorum annorum in dicto manso habere et Blideke uxor, Elisabet, Johannes Gertrudis, eorumdem liberi, qui se homines lignis vulgariter dictos vryen nostri vrigraviatus super Drenum vcl in Sendenhorst asserebant

Acta in opido nostro Sendenhorst iuxta cymeterium

Z: ... Bernhardo d. Boeze, dicti vrigraviatus vrigravio

Andreas de Heghe ibidem gogravius, famulus

Alberto van der Wyck, proconsul (von Münster)

 

1362 XII 20 QFA U 48

Wessel und Gottfried, Söhne des Gotfried von Vechtorp, verzichten vor dem Freistuhl zu Wilshorst auf das Gut Nyehusinch (gelegen zu Evener, Ksp Heeßen)

Zeugen:

Hermann rector scolarum in Alen

Öubert dictus Cloet

Bernardus dictus Bose, vrigravio

Rodolpho dictus Boleken

Rutgero de Wiscelo famulis

Johanne Lnderinch vulgariter dicto eyn vrye

Gerhardo et Waltero famulis Wesceli et Godecini de Vechtorpe

 

1366 Kindlinger Beiträge U 165

Johan von Derne, Burgmann zu Mark, verzichtet auf das Freigut Hesselinchof zu Oesterich Ksp Ahlen zugunsten Kentrups vor Bernd gehyten dey Bose, Freigraf Bolken von Lipperode

Zeugen die Freien

            Diderich und Johan van Aquick,         

            Ghert dey Weghener

            folgen Knappen

 

1367 Domkapitel III f

Ankauf der Freigrafschaft super Dreno durch Bischof Florenz

Stuhlherr Rudolf dictus Boleken (auch Freigraf Boleken von Lipperode) der die Freigrafschaft von Bertold domino de Buren zu Lehen trug

(Bernhard Boze bezeugt, daß vor seinem Gericht vor Sendenhorst Rudolf Boliken die Freigrafschaft auf dem Drene verkauft und Münster aufgetragen habe)

Anm.   - die verkaufte Freigrafschaft scheint nicht identisch zu sein mit der Freigrafschaft Sendenhorst

            - Bernhard Bose bleibt in seinem Amt

            - vor Sendenhorst wohl vor dem Hofe Tergeist

 

Boleke nach WUB III

1223-39 Friedrich

1231       Diakon in Liesborn

1282-99 Eberhard, Burgmann zu Lipperode, Söhne Heinrich, Johann, Hermann

1277       Kanoniker zu Paderborn

 

1367 Domkapitel IIIf

Bernd Bose bekundet den Verkauf der Freigrafschaft auf dem Drene durch Rudolf Boliken vor seinem Gericht         

 

1381 Kollegiatstsift Beckum U 76

Der Freigraf des Bischofs von Münster, Knappe Steneke van der Steghe, bezeugt Gerichtshandlung

ferner anwesend Wullf van Ludinchusen, Amtmann aufm Drene

 

1399 INA WAF Harkotten I U 56

Steneken von der Steghe, Freigraf upper Honwarde und zu Sendenhorst bezeugt Güterverkauf im Ksp Telgte

 

1458 I 16

Im Gericht zu Sendenhorst läßt Godeke van der Sunger die Güter der Brüder Dietrich und Gert van Hövel im Ksp Drensteinfurt beschlagnahmen

 

1458

Hinrick van  Molenbeck, Freigraf des Johan Pfalzgraf bei Rhein  

 

1471 VII 15 Lotharingisches Kloster Urkunden (Rep 101 10V)

Vor Hinrik Nysman, Richter zu S., verkauft Berndt Rothoff sein  freies  und  aliges Gut Hoykenhove Ksp Sendenhorst, Bft Bracht und zu Rameshovel an  Joh  Rothof

Die Hove ist belastet mit 2 M an den  Rentmeister  zu  Wolbeck  und  8  Sch   Weizen an St. Mauritz

Bernd Rothoff oo Alke; Tochter Barbara

Johann Rothoff oo N.N; Tochter Styne

 

1481 Lotharingische Kloster U 8

Lambert Becker, Freigraf, belehnt mit  Zustimmung des  Rentmeisters  Egbert  Volbert den Joh Rothof mit der Hoykenhove Ksp S, Bft Bracht

Z Lubbert to Weesten Bürgermeister zu S. Henrich Nyseman Richter, Gerd Nase

 

1489

Hynrick Nysman, sen.Richter (des Freigerichts?)1492 Fraterhaus U

 

1492

Richter Hinrich Nysman

 

1502-1511 Haus Harkotten, Archiv Ketteler Urk

Albert Swolle, Freigraf des Bischofs von MS

hierzu:

1500 IX 5 Weistum des Korffschen Gogerichts zu Warendorf über das Recht des hammerwirfes in der gemeinen Mark: Man solde bliven in eyner gemeynen marke van eyns man kempne, tunen, hagen und vraven myt hovenne, meggen und gravene, so veer, als eyn man mochte werpen myt eynemme haerhamere, daer men eyn segede mede haert, als he stond in eynemme graven und worpe myt siner vorderen handt den hamer under sinbem lucteren bene hin in der marke.

Zeugnes des Freigrafen Thonies tomme Steynwege und des Gografen Gerdt Haver.

Standenoten des Gerichts,  ... Herman tor Becker, Albert Swolle

 

1516 BE UB

Albert von Swolle, Freigraf zu Ennigerloh, belehnt Johan Glade mit Gladengut, Ksp Beckum, beim Freistuhl zu Keybbinck

 

1533  Lotharingisches Kloster U12                           

Joh Smedes, Freigraf, bezeugt  der  Cath  Lors,  jetzige  Frau  des  Berndt Lawegge, das am 14. III. abgegebene Zeugnis vor dem  Freistuhl  zu  Sendenhorst  des Berndt Sandwech, Bürgermeister zu S. und des Hynrich  Wesselynch, daß sie vor dem +Freigrafen Albert Swolle zu  Freistuhlrecht angenommen sei und empfängt die  Huldigung  wegen des freien  Gutes Hoikynkhove anders  gt. Drystenhove Ksp Sendenhorst

Z: Evert Bocker, Hynrich Boker,  Merten  Loer,  Thonys  Becker,  Bürger  zu  Sendenhorst.

ufkundigen  wollen,  Sie bitte um Behandigung Berndt thor Straten, ihres zukünftigen Gemahls

 

1536 V 22 Haus Borg Urk

Albert Wulffert erscheint vor Notar Pancratius Stipelman, Kleriker des Bitums Münster und Wylhem Mollenbeck gt Kuntscap Richter zu Sendenhorst  mit einigen Freunden zu einer Burspreache im Burgericht der Bft Sunger

Dagegen protestiert Henrich Kerckerinck thor Sunger mit dem Freigrafen Johan Smedes, da er keine Bursprache von dieser Seite  über seine ererbten Güter zulassen wolle.

Geschehn in der burschaft gt. de Sunger vor der Havestadt.

 

1540 Schwieters, östl. Teil LH S. 255

Hinrick Nysman, Bewirtschafter des Niesmannsgutes in der ft Rieth, Drensteinfurt, wird von Bischof Franz belehnt mit der Brüninckhove, unses gnädigen Herrn vryen Stoilgude to Sendenhorst

 

1548 Mensing U 100

Hinryck Nysman, Drensteinfurt oo Gertrud ton Santwege Sendenhorst

 

 

Freistuhlgut

Stuhlfreie; Freie

 

 

zur Rechtsgeschichte:

Kindlinger Geschichte der Familie und Herrschaft Volmarstein

Nr. 73 Verzeichnis der Güter, Einkünfte und Gerechtsame der Familie von Rinkenrode (Ende 13./Anfang 14 Jh):

Hec pensio dicitur Konynkdenst et datur in palmis de Liberis

... folgen ca 30 Namen u.a.

- Nycink 10 den

- Ghennegge 6 den

- Brunynk 20 den

 

1367

Andreas van der Heghe, Gograf zu Sendenhorst, bezeugt die Auflassung der vrien hove to Schenctorpe durch Evert Fyte und seine Frau.

Verzicht auf Gewinn, den sie an der freien Hove  durch  Freigraf Aleve (verschrieben für Roleve) Bolikin haben.

Zeugen: Die Schöffen zu Sendenhorst Anrd van Hasle, Johan Vust, Henrich van Derne

 

1476 ebd U 4

Vor Henrich Cleyhorst, Richter zu MS verkaufen Elseke ton  Santweghe und Tochter Mette ihr Erbrecht an der Hoykinkhove Ksp. S. Bft Bracht vor dem Bome to Rameshovel und an dem von Thomas Vos bewohnten Hofe in Sendenhorst an Bernd Roethoff

Z: Hinrich Zudarto, Godeke v Haltern, Bürger zu MS

 

 

Freie in Urkunden:

 

1.  1325_

  Hinrico de Scenctorepe

          Johan Scenctorpe

          Bernhard d. Cock

          Hermanno Levekemann

          Johan Greve v. Rynchove

 

 

2. 1331

 

          Andreas Heghe

          Wescelus de Quernem

          Joha de Sungeresch

          Conradus Retberch

          Johannes Hushere

          Henrich Cluppel

          Johan d. Greve de Rinchove

          Wescelus de Loen

 

3. 1338 Vinnenberg U 49

                         Johan Husher

                         Bernhard de Koc

                         Wulfhart van Rokesle

                         Johan de Molner van Meldinchoven

          Freigraf: Rheyme van dem Hame,  Schwiegersohn des Freigrafen Schröder

   

4. 1360 Ägidii UB 125

Johan van Vorstovele verkauft das Erbe to der Wostene im Ksp Drensteinfurt

Zeugen (Freie):

            - Herman Hoppe

            - Dietrich van Kelsinctorpe

            - Johan, sein Sohn

            - Friedrich ton den Zode

            - Conrad Spaen, Freigraf

Siegel des Andresa van dern Heghe

 

 

Freistuhlgüter bis 1370

 

          Levekemann

 

          ton Sode

 

          Wulfert ?

 

          Greive

 

          Rinkhoff ?

 

          Rameshovel

 

          Hobelrey

 

          Schenctorp

 

          Meldinchoven I (Watermann)

 

          Meldinchoven II

 

          Hoykmann

 

          Kulsinctorpe

 

          Freistuhlgüter im alten Kreis Lüdinghausen

 

          nach Schwieters nur geringe Prozentsätze

          Werne 142:3   2.07%

          Hüvel 27:1=3.6%

          Bockum 33:2 5.7%

          Walstedde 51:1 1.9%

 

 

          Verbreitete Bezeichnung Frie: Frye to Beckedorp,  Frie   to Auquak,  Frie  to Dalbockum. Frie to Barkhusen, Frie to Walstedde

 

          urspr. Freistuhlgüter in Sendenhorst

 

          Kulsinctorpe (Levold = Mey ?)

          Joh v Rinchove = Greve

          Joh Bruninc = Niesman

          Ludolf de Rameshovele = Heimann

          Hertoges (Hoppe)

          ton Zode (Suermann)

          Levelinchove

          Schenctorpe

          Meldinghoven (de Molner)

          Meldinghoven II

          Rameshovele = Jungmann

 

1360

Auflassung eines Gutes vor dem Gericht zu Sendenhorst

Zeugen: Hermann Hoppe

            Conrat Span, Richter

            Diderich von Kelsinchtorpe

            sein Sohn Johannes

            Vrederic to deme Zode

Siegelankündigung des Andreas van der Heghe

           

Freistuhl

 

 

1514 Mensing U 59

Vor Bürgermeister, Schöffen und Rat verpachten Johan Loer und Gese ein Gartenstück bei der Nordstraße zwischen dem Freistuhl und dem Sengehennehaus an Johan tho Beckentorpe oo Catharina.

Die Pächter dürfen ein Haus errichten und mit Hypotheken belasten.

Pacht 1 ½ Hornsche Gulden

Verkaufsrecht (auf das Haus) gehört dem Johann Loer

Zeugen: Johan Hocker, Evert Bodeker

 

 

 

Gefängnis

 

Wegen Eröffnung der Gefängnisse an und Losschließung auch  Hinführung der Delinquenten

         

1698 Hofkammer II 30g 3

Notarielle Zeugenbefragung, veranlaßt durch Bürgermeister  Henrich  Lippers  und Balthasar Suermann:

          Zeugen (sämtlich über die 60 und 70 Jahre alt):

          - Berndt Schröder

          - Meister Berndt Bleckman

          - Dietrich Heyman

          - Andreß Herwegh

          - Johann und Henrich Wettendorff

          - Joan Burholt

          - Dietrich Thorwesten

 

Wegen Eröffnung der Gefängnisse an und Losschließung auch  Hinführung der Delinquenten zum Gericht zwischen dem Vogten Ksp Sendenhorst und hiesigem Gerichtsdienern einige Mißverständüsse und Zweyffoll entstanden, also daß die Vogt, wan etwa ein Deliquent in ihre Vogtei betreten und zur Haft geliefert, sich von den an und Losschließen auch Hinführen zum Gerichte gänzlich entziehen und diese Verdießlichkeeit dem Gerichtsdienern allen aufdringen wöllen, gleich nun dieses von alters hero nicht gebreuchlich gewesen, und wie anitzo in glaubhaffte Erfahrung kommen, daß nacherwähnte Leute dieser Sachenhalbeer und wie es mit Eröffnung der Gefängnisse,  An- und Losschließung deren Delinquenten vor diesem gehalten, die beste Wissenschaft haben sollte, so ersuchen wird Euch Notarium hiemit, nachwerwähnte Männer - nämlich

- Bernd Bleckmann

- Bernd Schröder

- Dietrich Heymann

- Andreß Herweg

- Joan und Henrich Wettendorff

- Joan Burholt

- Dietrich Thorwesten zu befragen:

1. ob die Zeugen gesehen, daß der jetzige Vogt des Ksp Sendenhorst Martin Suermann zu der Zeit, wie Evert Becker aus der Pforten gesetzt worden, die Klammern in Post geschlagen, woran der Evert geschlagen worden

2. ... daß Vogt Suermann den Halsband, welchen er Evert ihm selbst um den Hals tun müssen, in Hand gelangt

3. ob die Zeugen andere Vögte gekannt (ja; der eine Gerdt, der ander Dietherich Haßkenhoff)

4. ob nicht zur Zeit Voten Gerdt Haßkenhoff verschiedene Diebe und Brenner betreten worden ?

5. diese Täter wurden allemal in die zum Fronenamt gehörige Behausung bei dem Gerd Haßkenhoff inhaftiert; die Deliquenten wurden in dieser Behausung an einen Klotz mit einer Ketten geschlossen gelegt

6. Haßkenhoff hat die Täter an- und losgeschlossen und,  wenn nötig, hat er sie mit einem Strick zum Rathaus zum Gericht geführt

7. sogar ein Bürger aus Sendenhorst mit Namen Henrich Thüte wurde wegen verübten Diebstahl von Gerdt H. gefangen genommen

Die Zeugen bestätigen im Wesentlichen alle Fragen

Geschehen in der Behausung des Notars Joannes Veltmann

Zeugen Joan Schrulle, Henrich Hölscher

 

 

Baufälligkeit des Sendenhorster Gefängnisses

 

1706 Dep AV MS Msc 335,4

Richter Bisping an Drost Merveldt, Wolbeck:

.. daß die zur Abstraffung der Malefitzpersonen  und anderer Deliquenten zu Sendenhorst Örter, in specie der Kack gantz baufällig, daß keine Execution  mehr darauf geschehen könne, daß Rollhäußel umgefallen, der zur Abstraffung der zur Zahlung der Brüchten nicht capablen excedenten hergesetzten Phael  aus der Erden gezogen, die Hafftplätze und gefengnüsse dergestalt schlecht ungehn (?) undt ahn solchen Örtern angeordnet, daß nicht allein der Inhafftirte baldt daraus können, sondern auch ein jeglicher Freundt und Bekanter mit ihm rehden, Unterricht geben, auch zum Loeßkommen nöthige Instrumente wie auch wohl einig gifft beybringen können.

 Wie dann auch Ew. Hochwolgeb, Gnaden anoch erinnerlig wirdt bevorstehen, daß in kurtzen Jahren noch zwey Malefitz Persohnen daruß entkommen undt dha solches hinführo geschehn, die darauf entstehende Ohngelegenheit mihr ahngehälset werden dörffte.

Diesem vorzukommen habe zwar den Bürgermeistern die ... zu thon undt alles besser einzurichten bedeutet, dan welche zur Antwort erhalte, daß die Stadt ihrer Ohnvermögenheit halber dhazu nicht fähig were, gleichwol die Gefengnisse dergestalt sicher sein müssen, damit die Inhafftierte nicht entkommen können.

Als gelangt meine gehorsambste Bitte, dieserhalb gehörigen Orths Befehlch zu ertheilen und allerseitige Reparation gnädig anzubefehlen

Euer hochwolgeb. Gnaden

unterthänig gehorsambster

Anschrift:

Ihro hochwolgeb, gnaden Herrn Ditrich Burchardt Freyherrn von Mervelt Herrn zu Westerwinkel, Obermarschall und Drostren Ambts Wolbeck, meinen gnädigen Herrn

gehorsamster Bericht

Johan Christoff Bernardt Bisping, Richter zu Sendenhorst.

Antwortnotiz:

Es wirdt den Burgermeistern zu Sendenhorst hier durch ernstlig ahnbefoelen, die hier einbemelte sachen dergestalt in esse zu bringen, daß der Rigter hier uber ferners nicht zu klagen  habe.

Dittrig Burchardt Freiherr von Merveldt.

 

Anlaß der Bescherde war  eine Eingabe der Eingesessenen des Ksp Hoetmar 1706:

Hochwollgebohrener gnädiger auch hochedeler und hochgebietende Herrn

Ew. Hochwochwollgebohrene Gaanden und hochedele Herren können wir endtsunterschriebene Eingesessene im Kirspell Hoetmar unterthänigst supplicando und clagend vor und anzutragen nicht umbgehen, wie daß der Herr Richter zu Sendenhorst uns Eingesessenen wieder alten üblichen Gebrauch, auch Recht und Gerechtigkeit ahnmuthen und beschweren will, auch würcklich angemuthet, beschwert und respective ahnbefohlen: Erstlich, daß wir den Mißtäthern Wettendorff mit dem Frohnen vermöge Beybringung genugsamber Manschaft bey 50 Goltgl, Straaeff arrestiren sollen.

Zweytens alß dieser Arrestant zum Gericht geführet, und sienr selbst aigener Bekändniß nach hat inhaftiert werden  müssen, hat sich zugetragen, aöß keiner den Kerker eröffnen noch zuschliesen wöllen, daß dieser Inhaftierte pro tertio eine Zeitlang und ohngefähr zwölff Tage in offenem Kercker bewachet und verwahret worden.

Quartio ist wahr, daß die Wacht in obangezogener Frist durch das Kirspel umbgangen, und in die andere Wacht habe schreiten müssen

5to Vohr als der Inhaftirte auß Befelh des Richgters endtlich ins Block gelegt und am Hals und Arm geschlossen und die Kerkerthür verriegelt und verschlossen, haben wir ebenfals die Wacht dafür halten müssen, womit der Herr Richter nicht friedig gewesen, sondern

sexto iust wahr, obzwahren die Thür vor dem Kercker verschlossen gewesen, hat nicht dweniger der Richter die dafür siehnde Wacht dapffer geprügelt, also und dergestalt, daß die Wacht die Gefängnis hat wieder aufschließen müssen.

Septimo wahr, obzwahren die Frohnen gebühret, den Inhaftierten das Essen und Trincken zuzutragen,  so hat dweniger nicht der Richter die Wacht befohlen, daß sie den Inhaftirten essen und trincken zutragen söllen

8mo ist weiter wahr, daß der Richter dahie befohlen, daß sogahr ein jeder Baur selbsten die Wacht versehen sölte: und wölle absolute keine Knegte an der Wacht tolleriren oder passiren lasen.

9mo wahr, daß dieserhalb weiter der Richter mit Prügeln und Schlägen die Leuethe vor der Wacht tractiert und überfallen, kein Volck zu dieser wacht bekommen noch beordern können

10. ist whar, und bey menschendenken nicht erdacht, daß die Kirspels Leuthe oder Bauren im K. Hoetmar bey incarcerirung einiger Mißthäöter wacht gehalten haben

11. verfölglich ist wahr, daß das K. Hotmar nicht schuldig bey denen inhaftirten wacht zu halten, sondern wohll verpflichtet, einen zeitlichen Frohnen oder Vogdten zu assistiren, damit der Malefactor zur Haft oder Gefänknüs gebracht werde.

12. wahr, wan ein Malefactor von hoher landtsfürstl. Obrigkeit zur Haft und zum schliesen verurtheilet wird, ist das schließen den fueßknegden allemahl anbefohlen.

13. Und wie ahr und solche gefängnüsse zu Sendenhorst nicht bequemb, oder dazu tauglich seint sint selbge nach dem Ambtshauß Walbeck geführet worden, wobey

14. wahr, daß zu solchem endt von Ihro hochfürstl. Gnabden oder dero Regierungs Rhäte die Fueß Knegde beordert, den Kerkcerk allemahl zu eröffnen und zuzuschliesen

15. ist auch wahr, daß auffem Ambtshause zu Wolbeck zur gewöhnlichen Wacht allemahll Pfahllbauren beordert werden, daher

16. wir Kirspelß Leuthe zu Hoetmar nicht schuldig sein, den Inhaftirten das essen und Truncken zuzubringen

17. vielweniger der kercker oder Gefängnis zu eröffnen und zu schliesen.

16. noch viel weniger bey Schelmen und Diebe wacht zu halten, und dieserhalb und prügeln zu lassen, gestalt wir dieserwegen zu protestiteren befueget, und hiermit von allen wiederrechtlichen Attentaten und dieserhalb uns nichtiglich aufgebürdeten Lasten und Beschwernüssen am sierligstfen protestieren, dieselbe geruhen wollen, uns die hülffliche Handt hierin zu bieten und dieses wiederrechtliche Verfahren dem Herrn Richtern und künftig bey nahmbhafter Straff inhibiren zu lassen

Euw hochwollgeb Gnaden und hochedle Herren

unterthänigst gehorsambste

Johan Stratman und Herman Werderhoff, provisoribus namens der Eingesessenen im Kirspel Hoetmar

 

 

 

 

Albersloh hat kein Gefängnis!

 

1771

Archidiakonatsgerichtsbarkeit: Richter Boichorst wegen  Arrestation in Albersloh:

... hat besagter Zeller Weerland unterm Wengischen Regiment vor einige Zeit sich zu Kriegesdiensten engagieren lassen. Als aber vernommen, daß besagte  Marie Cath Stengeman sich abermalen eine Zeitlang in der Nachbarschaft aufm Haus Sunger aufgehalten, habe selbe in Verhaft ziehen lassen und wird an  Rosenhaus im Dorf Albersloh verwahrlich aufbehalten, als aber in meiner

Jurisdiktion keine förmliche Gefängnis vorhanden, sondern in privatem  Haus durch Schützen bewahrt werden muß, so desto kostbarlicher, als  bei dieser Saatzeit der Bauersmann dadurch seine nötige Arbeit  versäumen  muß,anbei   befürchte, daß, da alle ihre Verwandten  daselbst  herum  wohnen, sie des Arrests entkommen möchte (soll nach MS transportiert werden)

 

 

 

         

1779 Kabinettsregistratur 874

 

Die Gefängnisse im Hochstift betr.

Anm. Zeit der Aufklärung, man kümmert sich um die menschenwürdige Unterbringung der Gefangenen

 

 

Gefängnisse und Kerker fast durchgängig verfallen ... an einigen  Orten  so  schlecht angelegt, daß die Gesundheit der Arrestanten wegen ihrer Lage und Tiefe höchst schädlich sein

 

Die vorgeschlagene Reparatur und Einrichtung der Gefängnise sei  nicht allein eine sehr nützliche sondern fast nötige Sache, weil jene nur zur sicheren Verwahrung, nicht aber zur Strafe der Übeltäter sein müßten.

- Bis 1781 Untersuchung und Berichte durchgeführt

 

Wolbeck

Es sind ansonsten in diesem Amte verschiedene  hochf.  Gerichtsbarkeiten als Ahlen, Beckum, Sendenhorst und  Telgte,  in  welchen  dei  betreffendenMissetäter in jedem besonderen Gerichte zur Inquisition gezogen, in denen unter den Rathäusern befindlichen Behälter so lange aufbewahrt werden, bis daran der Inquisationsprozeß entweder vollzogen oder aber während der Zeit die Inquisiten nach Münster gebracht werden. Solche Behälter sind aber gar nicht sicher und feste genug, um die Inquiiten darin  aufbehalten zukönnen.

.. (Vorschlag, für Sendenhorst und Telgte sowie Wolbeck  ein  Gefängnis  in Wolbeck einzurichten wird fallen gelassen Wir haben es nützlicher zu sein befunden, daß zu BE, Ahlen, Sendenhorst und Wolbeck zum sichern und nicht unbequemen Aufenthalt der Inquisiten auf jedem Ort ein besonderes Gefängnis aus folgenden Gründen eingerichtet würde:

Wenn z B zu BE ein Verbrecher eingezogen und nach Wolbeck, Sendenhorst oder Ahlen transportiert würde, so könnt der Fall sich ergeben, daß notwendiger Weise die denuntierte Zeugen von einem solchen Ortsrichter verabladet ...  viele Bote und Fuhrlohn, Reise und Atzungskosten

 

Hinweis auf Untersuchungen und Kostenanschläge des Hauptmann Boner

=> Franz Arnold Matthias Boner, Hauptmann, Festungsbaumeister, *1723

+1813

Bericht: (über den Amtshausturm)

In diesem Amte ist lt des vom Amtsrentmeister erstatten berichts der auf dem Amtshausplatz zu Wolbeck belegene Turn das einzige eigentliche Gefängnis; dieser ist aber völlig zerfallen und seit vielen Jahren in ganz unbrauchbram Stande, die Herstellung und nötigen Reparation liegt der Hofkammer allein auf.

Es sind ansonsten in diesem Amte verschiedene Gerichtsbarkeiten als zu Ahlen, Beckum, Sendenhorst und Telgte, in welche die betretenen Missetäter in jedem besonderen Gerichte zur Inquisiation gezogen, und in denen unter den Ratshäusern befindlichen Behälter so lange aufbewahrt werden bis daran der Inquisitionsprozeß entweder vollzogen oder aber während der Zeit die Inquisiten nach MS gebracht. Solche Behälter sind aber gar nicht sicher und feste genug, um die Inquisiten darin aufbehalten zu können.

Vorschlag dezentral in den Gerichtsorten des Amtes Gefängnise bequenlich einzurichten, denn: die Instandsetzung des Amtsturms Wolbeck (Einrichtung von drei Gefängnissen und Wacht- und Verhörstube) würde nach Kostenvoranschlag Hauptmann Boner 1355 Rthlr kosten. Zudem muß die Einrichtung der Gefängnisse von den Städten geleistet werden, die des Amtsturms aber von der Hofkammer.

 

Das Rathaus zu Sendenhorst ist durchgehendes nur von Reihwänden gebauet, und ist der unterer Theil deselben ganz von Heuerleuten bewohnetn, wovon der Stadtsmagistrat die Heuer ziehetIch habe die Eintheilung der Gefängnisse auf zweierley Art gezeichnetn:

Nach der unteren Klappe ... wäre ein Gefängnis nebst eine Arrestanten-Wachtstube anzulegen wo sodann der übrige Teil annoch bewohnet werden könnte.

Wann aber mehrere Gefängnisse anzulegen erforderlich sein würde, könnten von der Wohnung nur noch die Küche, eine Stube, Aufkammer und unter selben der Keller übrig bleiben.

 

Der Magistrat zu Sendenhorst hat mich auch das Beckumer Thor, welches oberhalb allenfalls zu zwei Gefängnissen und einer Wachtstube eingerichten werden könnte, angewiesen und von dem Plan ebenfalls hierbey zu legen ...

Dieses Thor hat aber folgende Unbequemlichkeiten:

a) es müßte die Träppe außerhalb angelegt werden

b) die Abtritte von unten bis oben neu angelegt werden und dessen Abfluß durch einen Canal in die Stadtsgraben befördert oder vermittels eines Behälters gemacht werden.

c) der obere Stock, welcher nur von Holz gebaut ist, und wosoeblst die Gefängnisse anzilegen wären, müßten weil selber zu niedrig, mit dem Dach gänzlich abgenommen und entweder massiv oder mit Reihwänden erbaut werden.

d) in die Gefängisse wurde bei Winterzeit kein Mensch vor Kälte dauern können, es wäre denn daß das Thor unten mit einem guten starken Gewölbe versehn würde, welche in allem viele Kosten verursachen würde.

Unterschrift JB (?) Boner, Artill. Haubtmann

 

Kostenvoranschlag:

            I.  Mauer Materialien                           66

            II. Maurer Lohn                                   19

            III.Zimmer-Materialien                        56

            IV. Zimmer-Lohn                                40

            V.  Schlosser und Schmied                   42

 

A 598

Gefangenenverpflegung:

1816 Kgl Regierung betr. Verpflegung der Unbemittelten Gefangenen

... Hiermach besteht die Verpflegung der Gefangenen täglich in 1 1/2 Pfd gut gebackenes Roggen Brod, einer Portion Gemüse, dem nötigen Lager Stroh und der erforderlichen WäscheDie Gemüse-Protion muß 3 Pfd betragen und mit Gett gekocht seyn - wo es übrigens thumlich, ist es besser, wenn zwei mal des Tages warme Spisen gereicht werden.  Des Morgens z. B. Mehl-suüüe bestehend aus 4 1/2 Loth Gersten Mehl 3/8 Loth Butter, 3/8 Loth Salz und

des Mittags eine GEmüse Portion bestehend aus 1/2 Mezze Kartoffeln 1 Loth Mehl, 1 Loth Butter 1 Loth Salz, 1/2 Loth Suppenkräuter oder zur Abwechslung bei dieser Portion anstatt der Kartoffeln 12 Loth Graupen.

Für Wäsche eine Hemdes,. wenn nämlich die Gefangenen lange sitzen., all 8 Tage 8 Deut, höchstens 1 Ggr.

 

Gastwirt Silling übernimmt die Verpflegung der Gefangenen und rechnet mit der Stadt ab.

 

 

1833

Schreiner Bartmann wegen verfertigten Schreinerarbeiten am Arrestlokale  4- 27 Thlr (Luchte Blindladen; schlichte Tür)

Schmied Stapel Haken zu neuen Blendladen an die Gefängnis am Osttor         

 

1895 12. Jan Ratsprotokoll

wurde beschlossen, für das Arresthaus Stroh und 2 Decken anzuschaffen und zwar die Decke zum Preis von 12 Mark für beide Stücke

Das Stroh soll der Gefangenenwärter Klose anschaffen

                                                          

B144

Arrestlokale, Gefängnisse 1919-1946

 

1926

Keine Teilung der Transportkosten zwischen Stadt und Ksp.

Die im Ksp aufgegriffenen Gefangenen werden auch von der Landgemeinde übernommen

 

1927 Austrup:

Die hiesigen Polizeigefängnisse entsprechen den Anforderungen

 

1929

betr. ausbrechender Brand: Beleuchtungsanlage vorhanden. Der nachtwächter ist angewiesen, das Poliezigefängnis währen der Nacht wiederholt zu revidieren.

 

06.5.1929

Ergebnis der Besichtigung:

3 Zellen, Klappfenter; Dampfheizungsrohr.

Waschgelegenheit wird im Flur angelegt

je zwei Decken in einer Zelle

je eine Matratze

Beleuchtung durch Tagelicht

1 Trinkwasserkrug

kein Wasserglas

Tisch: einer; die Zellen sind klein, ein Stuhl kann nicht untergebracht werden

Teller und Eßbesteck werden vom Poliezeibeamten gestellt

Deckenbezug und Laken fehlen

handtuch wird zum Gebrauch gestellt

Die Arrestzellen werden gleichzeitig als Obdachlosenheim benutzt

 

1937

Offerte für Matratzen-Auflagen

Größe 200x85

Grau-Leinen. Alpenheu

Matratzen mit Kopfkeile

Offers erhält Auftrag (nach Aussage Offers (1992) mußten öfters neue Matratzen angefertigt werden, weil die Arrestzellen zu feucht waren und die Matratzen durchfaulten)

 

1924 Besichtigung (B144)

zementfußboden

nachts kein Licht, nur licht auf dem Flur

Elektrische Schlle funktioniert nicht, Die Wachte ist nachts nicht besetzt

Kein Tisch vorhanden; Zelle zu klein

Essen stellt Gemeinde durch Gasthaus Herweg



 

 ... lle an das peinliche halßgericht bescheiden werden. Demnach sint auch darby vyff Stoilfryen als Ordelwyser nemptlich Berndt tor Straitenn bynnen Sendenhorst, Lenderman und Horn Ksp Herberen, Nyßman im kerspell Sendenhorst Wyggerman im Ksp Asschebergh gesessen.

 

14. die vorgeschriebenen vier Schöffen sind ihres Alters zwischen 40 und 50 Jahren und alle gesessen in der Stadt Wolbeck

 

Befragung wegen der Gerichtsbarkeit (Zusammenfassung)

 

 

 

1579 VI 6

Vor Christof Schotteler, verordneter Richter und gogreve zu Sendenorst, erschien Johan Rohde, Freigraf, als Fiscus und zugelassener Anwalt hoher Obrigkeit und aht gegen und wider Bürgermeister und Raitmann zu Sendenhorst ein schriftlich Libell eingewandt ... in demselbe Klage-Libelle gebeten ... und lautet wie folgt:

... übergibt diese nachfolgende Klag-Articul nicht in gestalt eines zierlichen Libells sondern schlechter summarischer Anzeuge und narratiom derer geschieht dringlich bittend, Beclagter darauf per orbum zu respondiren ... und was alsdan vermeit wird, erbiete sich Anwalt, sofern und viel es nötig, darzutun und zu erweisen ...

folgt Schilderung des Falls »Michel Klopper«

....

1571

Freigericht des Erbmarschall Morrien zu Rinkerode im Gogericht Sendenhorst, Bauerschaft Eickenbeck, Freistuhl in des Richters Garten, zuständig für das gesamte Ksp Rinkerode, außer Westermann, Jodefeld, Aldrup zum Zollhaus.

 

Landgogericht zu Sendenhorst auf dem Mer

Gogericht und Freigericht binnen Sendenhorst unter dem Rathaus

das andere Freigericht zum Zollhaus (in des Zöllners Behausung) vor Albersloh

das Holzgericht zu Hoetmar vor dem Bierhaus

 

Freigericht zum Zollhaus gehören Alster, Arenhorster, Sunger,Rummeler, Wesseder und Storpper Bauerschaft und die Wentruper Männer bei Hiltrup (Wentrup, Lemebuell, Brinkman, Overdick, Danmann, Loggeman). Gograf Lennep will dies nicht gestatten, daß sie an des Landesfürsten Freistuhl zum Zollhaus gezogen werden

 

Amt Wolbeck

ursprünglich auf dem Drein

 

1359 X 30 Domkapitel, Archidiakonate Nr 9

EH Conrad Graf von Rietberg bekundet, daß sein Herr, Bischof Adolf von Münster, ihm 300 Mark bezahlt hat, für die ihm das Amt auf dem Dreyne vom Bischof versetzt waren.

 

1530 ebda U 25

Schiedsspruch wegen Erbansprüche der Brüder Wedemhover auf den Hof Wedemhove in WAF, die das Land verlasse und mit Brand und anders Schaden getan. Geleit für die Brüder; Sühne in Aussicht gestellt

==> Obmann der Verhandlung Dietrich v Merveldt Rentmeister zu Wolbeck und Drost zu Sassenberg

 

vgl 1541: Herr Gerdt von Merveldt, Domherr, Archidiakon zu WAF

 

Preußische Gerichtsorganisation:

 

Land- und Stadtgericht Ahlen

seit 1831 Direktor

Land und Stadtrichter 1815ff

bestand bis 1849

 

1849-1875 Kreisgerichtskommission Ahlen

 

1876ff

Amtsgericht Ahlen

 

Land und Stadtgericht Sendenhorst

Land- und Stadtrichter. Vagedes Ass. 1815-1817

 

Vagedes

1815-17 Sendenhorst

1819-38 L- u. Stadtgericht MS, Land und Stadtrichter

1849-1864 Direktor des Kreisgerichts Coesfeld

(Quelle: Karl Oppenheim, Verzeichnis der Richter und Staatsanwälte der Gerichte des Münsterlanades seit 1815 in: WZ 109, 1959, S.

 

1733

 

specificatio was ein zeitlicher Richter zu S. von seiner Bedienung in fixo jährlich habe einzukommen resp. abzunutzen.

 

1. Kötter Schockemöller Ksp S.e so oft ein Richter seinen Dienst antritt, zum Wilkkomen 2 Rthlr

 

2. Geldrenten

- Zum Brüchtenanschlag jährlich aus der Rentmeisterei drei Rhtlr

- ebenfalls daraus 2 rhtlr behuf Kleidung

- Schulte Bockholt aus seinem Erbe 2 Rthlr

- Zeller Ahalndt 1-7 Rthlr

- Zeller Hagemann Ksp Steinfurt 1 Rthlr

- Zeller Menneman Ksp Steinfurt 1 Rthlr

- aus dem Ksp Sendenhorst zwei Eingesessene, die von der von der

  münsterschen Landfolge und dergleichen Dienste freigelassen, gesamt 2

  Rthlr

- drei Bürger zu S. geben aus ihren Häusern Eier und Hühner, jährlich wechselnd

-

Ludgeri A 18

ca 1750

Verzeichnis deren aus dem Gerichte S. prästiert werdenden Hühner

1. Zeller Menneman Ksp Steinfurt                            2 Hühner

2. Zeller Hageman ibidem 1 Gams 2 Hühner

 

Stadt Sendenhorst

Henrich und Bernd Hölscher, nun Florens Schlencker und Bernd

Hoene                                                       1 Huhn

Diederich Rüschenschmidt nun Hesselman, ein Jahr ein Huhn

das andere 5 Eier

Hermann Heese nunc Kötter Führer Bartman ebenso

Joan Teralst nunc Geilern ein Jahr ein Hun 2 Pf, das andere und dritte 5 Eier 2 Pfennig

Georg Lessel, nun Beuman (Beumer) wie vor

Joan Hintzenbrock nun Feigel (Feigeler) ebenso

Außem Fraterherren Hause nun Gerichtsschreiber Schunicht 1 Huhn

 

 

Beschwerde des Inhabers der Katharinenvikarie, Sievert, der die Vikarienhove gepachtet habe, werde vom Drosten von Merveldt zu unberechtigt hohen Diensten gezwungen (Vogtbede ?)

1557

Hochwerdige in godt genedyge abbdissin  mach Jg. clagnde nycht verbergen, dat gegenwerdige Syvert J G Egenhoryger hefft van my eyne hove, daer he my Jaerpacht jarlyngs und etliche Denste van doth. So mach der Erenfeste und Erbar Dideryck van Merffelde, Droste thor Wolbecke, etlich denste an syck gekofft hebben: van den Vossen der Syvert eyn is to done: so hadde em de Droste gebodden  laten, etliche ffoer to done bis thom Hükesdyke; beclaget sick Syvert, solcke denste plegen se nycht to done der fageth-beddde (Vogtbede). Ock was Syverth in mynem denste: myt wagen und perden: dare dorch mochte dem Drosten de denst geweygeth werden:so dat imme de droste eyn perd herfft affpanden laten: Myt demodych bidden J. g. wylle doen J g Egenhorigen eyn genedych vorwedder erlangen: und nycht hoger myt densten beswerth werden: dan syne eldern vor und henach sus lange gedae hebben: dat wyll de Weyge Godt belowen: De J. G. alle tydt gelücksalig fryste. DAtum donderdage na ... 1557

 

J g Denstwyliger Rotgerus Mismecker (Vikar an St. Katharina)

1660 AV MS Dep Msc 391, 1

Beschwerde, wie daß diesen vergangenen Nacht zwischen ein und zwei Uhren, fünf Soldaten unangekloppet in Herman Kerckloes, unsers l. Vetters Behausung durch die Wand gebrochen, die Sprenckelroeden zerschnitten, in das Haus mit großer Ungestümigkeit eingefallen, unsern Vetter und Sohn mit Kusen von Haubt bis Fueßen jemerlich zerschlagen, beiden ihre Häupter und härne Pfannen eingeschnlagen, ja ohn einig Wortwechslung mit größter Furie dergestalt tryctirt, daß sie vom Haubt zbis Fueß geschwollen und alle ... nach des beigefügten Scharffrichters attestatio ... und als den Deliquenten gefragt worden, von wannen sieh kehmen und warumb solcher nechtlicher Einfahl geschehe, dan sie keinem Menschen beleidiget hetten, haben die Executanten thätlich fünff Pferde aus dem Stall genohmen und weggeführt, aber ehest geandtwortet und vermeldet, daß sie von Herrn Licentiaten Wittfelt von MS um die Execution zu verhengen abgesandt werten, der doch mehrere mahlen wie erweißlich, executiren lassen und ihme niemalen Pfandweigerung von Kerkloe geschehen.

 

kuse = Keule

 

Hof Elmemhorst des Stift Überwasser

Vogtei

 

1477

Everwin, greve to Benthem und Her zu Steinforde ekennet, daß er für sich uns seine Tochter Mette verkauft aht Steneke Clevorn, Bürger zu Münster, seine Vogtei über den Hof zu Elmenhorst und über die Höfe, die in den Hof behören. Er belehnt Steneken mit der Vogtei als ein lediges Lehen. Nach dem Tode Stenekens soll die Vogtei gegen Zahlung von 42 Gg an das Haus Steinfurt zurückfallen.

 

1512

Ida v Merfeldt, [btissin zu ]berwasser, bekennt, sie habe Lambert Buck, Bürger zu MS, mit dem Hof zu Elmenhorst mit den Huisen Hoven und Luiden dar in horende und mit allem ihren tobehorungen unses gestichts SChulten guide to Schulten guides Rechte, ... als he uns darauf Huldigunge und eide gedain ud verbrievet hevet.

Z: ... Johan Moneke to Eniger, Reiner Jodevelt, Amtmann

 

1537

Ida v Mervelde belehnt Lambert Buck, borger zu MS mit dem hove zu Elmenhorst

 

x

Belehnung mit dem Hof Elmenhorst (Ermgard Schenking) für Lambert Buck

Z: Berndt v Oer, Serries v d Hegge, Johan Haike zum Wulvesberghe, Johan Bisping, Johan Warendorp

 

 

Gerichtstage

 

Seit 1817 regelmäßig nach Aufhebung des Stadt- und Landgerichts Sendenhorst

 

1850 I 30 Amtsblatt

ZU Ahlen sind 2 Gerichts-Commissionen eingerichtet, für die Stadt und das Amt Ahlen, die Stadt und das Amt Sendenhorst und das Amt Vorhelm incl. des Ksp Enniger.

 

B 29

Im Kalenderjahre 1948 wird in Sendenhorst im Gasthof Herweg an folgenden Tagen Gerichtstag abgehalten:

 

12. Januar

8. März

10. Mai

12. Juli

11. Oktober

13. Dezember

gez. Dr. de Vries, Amtsgerichtsrat Ahlen

 

 

 

1693 XI 10 Stadtarchiv S.

 

Feststellung ob ein gepachtetes Ackerstück  aus zwei oder drei Stücken bestehe:

Affirmation der vier Bauerrichter:

          - Bernd Zeller Selling

          - Hermann Zeller Vreden

          - Henrich Schulte Elmenhorst

          - Tonies S. Northoff

 

   

Gerichtsdiener zu Sendenhorst

(auch Frone)

 

 

1658 F M LA 361 Br 31

Feststellung des Viehbestands im Kirchspiel in Anwesenheit u. a. des Frohnen Gordten Haßkenhoff

 

1677

Nach der Entlassung des Vogts Dietrich Hasekenhoff wird Martin Suermann als Kirchspielsvogt vereidigt.

 

1678

von Merveldt, Wolbeck: Dietherich Haßkenhoff bewohnt das zum Frohnendienst gehörige Haus noch ohne aber die daraus schuldigen Dienste zu prästieren. Es ergeht der Befehl, daß der H, sich also stündlich mitt seinen ihme zubehörigen Sachen aus solchem Hause sich verpacke und selbiges bis ferner Verordnung verschlossen werde

 

1688 Stadtrechnungen

Extraord. Restanten

Mertin Surman als Fronen in 6 Monaten 27 - 9 Schill. Praetenidrt in extra ordinar. die Freiheit

 

1702 Quelle?

Nachdem die Sendenhorster Vogtei nach Abstand Martin Suermann vacant geworden, wird Evert Bartmann in Vorschlag gebrachtr, auch seiner Treu und Fleißes halber sonderlich gerühmt

 

 

1729 V 6 FM LA 422.5

Nach + Gerhardt Bülte, gewesener Gerichtsdiener zu Sendenhorst, ist die Stelle vakant. Die Bürgermeister zu S. sind zur Anstellung verpflichtet, auch wenn der Gerichtsdiener durch den Richter vereidigt wird. Da die  Anschaffung eines Ger D. dringen nötig (periculum moru). Dringende   Aufforderung an die Sendenhorster Bürgermeister, sofort einen Ger. D.  einzustellen und dem Richter zu repräsentieren.

Beamte zu Wolbeck

 

1731 FM LA 422.5

Everdt Bartmann, Gerichtsdiener, suppliciert beim Landesherrn wegen notwendiger Reparatur des Fronenhauses.

(Auskunft Wolbeck: Haus ist dem Fronendienst annex; vor ca 26 Jahren hat der jetzige Frone einige Reparatur machen lassen. Auch sind zwei wüste Hausplätze zum Garten gelget, wofür der jetzige Frone Everd Bartmann die Briefe tragen muß)     

 

 

 

Notare in Sendenhorst:

 

1651 AV Msc 328

Joannes Möllemkamp

 

1688 Stadtrechnungen

Joannes Velmtann fertigt Schreiben für die Stadt an

1693 Stadtarchiv    

Joan Veltman

 

1696/97 Stadtarchiv

Melchior Leopold Langen, Anwalt und beeidigter Gerichtsprokurator; wahrscheinlich  verwandt mit dem gleichzeitigen Sendenhorster Pfarrer Joan Langen         

 

          1705 - 1716         Melchior Leopold Langen

          1725 - 1726         Johannes Bernardus Cattiou

          1726 - 1737         Henrich Benediktus Berg

          1722                   Anton Schunicht

          1751                   Stefanus Mertens

          1756 - 1781         Jodocus Henricus Duffhues

          1784 - 1796         Jodocus Hermannus Marmett* (Zulassung 1775)

          1804                   Joan Bernard Drees

 

* im Hause des Notars Henrich Marmet auf der Weststraße (1796, U 117)

         

Notare nach den Urkunden des Armenhauses Sendenhorst:

 

          1612                    Johannes zur Becke

          1616 - 1652         Joannes Möllenkamp *

          1627 - 1636         Johannes Grüter

          1653 - 1667         Joannes Beerman

          1671 - 1672         Henrich Hintzen

          1686                    Joan Engelbert Lange

          1691 - 1712         Joannes Veltman **

          1722 - 1734         Anton Schunicht (und  Gerichtsschreiber)

          1719 - 1737         Henrich Benedikt Berg ***

          1728                    Engelbert Wilhelm Langen junior

          1751                    Stefan Mertens****

          1796                    Bernard Henrich Schmedding

 

* wohnt in Sendenhorst: 1618 U 14, in der Stube des Notarhauses zu S. 1644 U 32, in der Küche des Hauses des Notars

** wohnt in Sendenhorst:1696 U 68, auf der Stube im Hause des Notars

*** wohnt in S. 1737 U 90: im Hause des Notars an der Oststr. in der Schreibstube

**** wohnt in S. 1751 U 91: im Hause des Notars hinter dem Kirchhof in der Schreibstube

 

1784 Kabinettsregisteratur 2681

Notar und Prokurator Joseph Brund zu Sendenhorst

 

 

 

Scharfrichter, Nachrichter usw.

 

vgl. Klaus Gimpel, Nachrichten über die Henker (Büttel, Scharfrichter) in Münster. In: WZ 141 (1981) S. 151 -  168

 

1640 - 52

Franz Heinrich Metelen (Meitling), Scharfrichter der Stadt Münster

vohrer Scharfrichter in Ahlen, einjährige Probezeit. Kam 1652 bei einer Pulverexplosion ums Leben. Seine Frau Anna Schneider heiratete 1658 den Scharfrichter Stephan Claes

 

 

1662

 Hans Peter Meitelinch, Scharfrichter zu Sendenhorst; vermutlich Sohn von Franz Heinrich Meitling und Anna Schneider (s.o.)

 

1677 IV 9

Nachdem dasiger Sendenhorster Vogt Dietrich Hasekenhoff einiger selbst bewirkter Excessen und sonst anderer bewegender Ursachen halber seine Dienste erlassen und dann Martin Suermann auf sonderliche Recommandation dazu hinwieder angeordneter und allhier in gewöhnlicher Beeidung genommen

Martin Suerman sol den Vogts-Eid lt Landgerichtsordnung leisten. Er hat die erforderlichen Pfändungen und Executionen im Ksp S. durchzuführen

         

1696 X 7

Vogt des Ksp Sendenhorst: Martin Suerman

 

         

         

Nachlaß Druffel, Akten 25

 

1779:

Nachrichterey zu Ahlen und Sendenhorst

Droste zu Wolbeck beantragt die Cassation der Nachrichter, weil sie ihm seine Gefälle viele Jahr nicht bezahlt, auch nicht bezahlen könnten. Die Zahlung soll sub poena cassation anzubefehlen sein. Der Nachrichter zu Sendenhorst hat auch darauf gezahlt, der zu Ahlen aber nicht. Überlegung, den Nachrichter zu Ahlen zu kassieren und den zu Telgte  mit dem Amt zu betrauen (unter Voraussetzung der Zahlung der Gefälle)

 

1782 III 6

hat die Hofkammer gleichmäßig für Schmitz gegen Vagedes wegen der Nachrichterei zu Sendenhorst berichtet, gegen Rekognition von 50 Rthlr und  Übernahme der sonstigen Bedingungen wie bei Ahlen.

Placet 3. April 1782 (wie bei Ahlen)

 

 

 

1866 Amtsblatt

Schiedsmänner

Kirchspiel                    Landwirt Martin Frey

Stadt                            Bürgermeister Hennemann

 

1869

Kirchspiel                    Landwirt Kerkmann

Stadt                            Rendant Bernhard Lammerding



 

Zeugen  Gericht

 

1312

Hermann Schröder tauscht mit Marienfeld Grundstücke aus (u a campum iuxta villulam tor Hart prope Sendenhorst)

Zeugen:

Lutbertus plebanus in Albersloh

Hermannus d Hertoghe +

Levoldus de Kulsinctorpe

Johannes Hoykinc

Albertus Levekinc, liberi

 

Ludolfus

Henricus

Levoldus d. de Wisch

Conradus et

Conradus dicti Schoke

Hermann Pykenbroc,

Hermann dictus Witte

Ysfridus

Wolterus Stoltehake

Everhardus d Buck

Everhardus de Kudinctorpe et alii

Siegel Pfarrer Godefridus in Sendenhorst und Ludolphus de Wisch

 

 

 

1318 XI 8  WUB VIII  U 1295

 

Bischof Ludwig bekundet, daß vor seinem Vertreter Ritter Hermann von  Merveldt die Familie von Schröder eine Hufe in der Bft Oestrich an Kentrup abgetreten hat-

 

        Z: Gotfried von Hesnen R

        Rudolf de Hetvelde, unser Richter in Ahlen

        Albert von Polingen

        Ludolf de Wysch, iudice nostro in Sendenhorst

        Engelbert Bitter

        Wessel,

        Bruno de Quernhem, Brüder

        Theomo d Golegrope

 

        Gerhard de Foro

        Hermann d Tylscat

        Werner d Wynman

        Johann D. Gremme

        necnon iudice et

        consulibus opidi nostri in Sendenhorst

 

1318 XI 1  WUB VIII 1293

Verkauf von Gütern in Oestrich an Kentrup durch die Familie von Schröder

        Verzicht und Auflassung vor dem Freistuhl des Ausstellers:

        Zeugen:  liberis nostris..

        Joh de Rynchoven, libero comite nostro

        Joh de der Meghedesone

        Levoldo de Kulsinctorpe

        Henrico de Schegtorpe

        Herman de Righove

        Wulphardo filio eius

        Reyncken de Meldinchoven et

        Joahne ibidem de Egelbertyng

        Joh filio Webelen in Rameshovele

        Wulphardo ibidem

        Joh Hoykeman

        Herman d Hobelrey

        Henrico de Vrylwich

        Hernico der Berhorst

(qui simul viva et una voce eodem loco et ipso tempores dicta bona nostra propria esse et fuisse plenarie sceumdem fidem suam fatebantur

 

Presentibus etiam viris honestis---folgt Adel, vor allem aus dem Raum Hamm (Burgmannen Mark)

 

       

 

1319 VII 31 Sendenhorst WUB VIII 1351

Gobelinus, Rektor der Kirche zu Sendenhorst, und Knappe Ludolf de Wisch, Richter der Stadt Sendenhorst, bezeugen Rentenbelastung eines Hauses am Markt durch Sendenhorster  Bürger für Ludgeri (3 1/2 mstr. Mark)

 

        acta in foro opidi Sendenhorst

        praesentibus discretis viris

        Conrado d Scoken

        Gerewino d Swarten de Stenvorde

        Wescelo de Lon

        Wescelo

        Bruno de Quernem fratres

        Johan de Puteo

        Johann van den Stocke

        Everhard d. Buc

        Volpert Scoken

        Joh d Bovesche

        Hinricp d de Wisch

        Richard de Hammone

        Hermanno de Rinchoven

        Hinrico van den Stocke de Sendenhorst

 

       

1319 VII 31 (am selben Tag) WUB VIII 1352

Knappe Ludolf de Wisch, R der Stadt Sendenhorst, bekundet Rentenverkauf aus  einem Haus beim Osttor und Ostgraben an Hinricus Stocke de Sendenhorst, Bürger  zu MS als Memorie für seine +Frau Gerburgis.

 

        acta in foro opidi in Sendenhorst

        Hinrico cappelano ibidem

        Conrado d. Scoken

        Gerwin d Swarten de Stenvorde

        Wessel de Lon

        Wessel, Bruno fratres de Quenhem

 

1325 VIII 5 WUB VIII 1876

Die Brüder Wescelus und Bruno dicti Quernem bekunden, daß sie unter Zustimmung der Hildegundis,Gattin des Wescelus und seiner Kinder Gerhardus  und Otburgis das Eigentum der Hofe Westenhorst im Ksp Ennighere dem Bernardus dictus Lewen und seien Erben vor dem Gericht in Sendenhorst verkauft haben.

Zeugen:  Johannes dictus van den Stocke, tunc temporis iudex, Engelbertus dictus Bitter, Conradus dictus Retberg, Bernhardus de Hasle, Hermannus de Rinchoven, Lyvoldus van der Wisch, Everhardus dictus Buch, Johannes thon Sode, Johannes dictus Oldecet, Hermannus dictus Vulf, Hermannus de Rokesler, Ludolfus van der Wisch, Conradus dictus Rodemeger, Andreas van der Heghe, Themo dictus Gulegrope, Johannes de Curia (auch de foro), Johannes de Walegarden, Nyger de Stenvordia,

Hermannus van der A, plebanus de Sendenhorst, Ecbertus eius capellanus et Wilhelmus de Ghenecghe ceterique

Siegel Wesceli de Quernhem WS 256,1

 

 

 

1327 IX 9  FM U 436

Conrad dictus Scoke, iudex in Sendenhorst, bezeugt Rentenverkauf der Sendenhorster Familie Buck aus ihrem Haus auf der Südseite des Kirchhofs in S. an die mstr. Bürgerin Kruse . Die Einnahmen sollen zur Memorie der Konegundis Kruse in der Michelskapelle im Dom verwandt werden.

 

        Bürgen: Hermann d. Sterreman

        Wilhelm d Arnoldinch, Bürger in S.

        Z: Wilhelm Arnoldinch

        Hermann d Wulf

        Wernhero ton Sode

        Johanne dicto Bonce, consulibus ibidem

 

        Hermann d Witte

        Gotfried d Bonenstote

        Levold de Wisch

        Volbert d Scoke

        Gerhard d Crume

        Herman d Sterreman

        d. Syvke, precone ibidem

 

        Siegelankündigung des Richters

        Johan Pleban in Sendenhorst

        Lutbertus Kaplan St. Michael

        Engelbertus dictus Bytter

        Bruno de Quernhem

        Joh de curia morantis in Monasterio (aufrecht schreitender Löwe)

 

 

1359 MS Stadt U15

consules et scabini opidi S., bezeugen coram iudicio in Sendenhorst,  daß Joh Odbertinchg domino Lodewico dicto Hesse  (!!!!Bischof Ludwig von Hessen!!!!), Rektor der Michaelskapelle im Dom eine Rente aus seinem  Haus verkauft hat

 

        Siegel der Stadt!

 

        Z: Domino Johanne, plebano ibidem

        Lubertus de Drenhusen

        Conrado di Retbergh

        Hinrico de Alstede

        Everhardo Fryte

        Everhardo Sterreman

        Johanne dicto Bonse

        Gerhardo van den Zode

        Johanne Arnoldinch tunc scabinis ibidem

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