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Bäcker und Brauer
Braurechte / Privilegien / Akzise
FM LA 361 Nr 1a Bd 3:
1535
Accise-Register.
(Städte Ahlen, Beckum, Telgte durschnittlich 200 Mark)
Sendenhorst:
Noch opboringe van axcisen de Stadt Sendenhorst:
Item de Borgermeister Santwech van 26 Broweden etlich 16ß = 34 Mark 8ß
item Johan Swarte van 16 Broweden 21 Mark
Evert Bodeker van 11 Broweden 14 Mark
Hynrich Bodeker 17 broweden 22 Mark
Sendenhorst, gesamt 91 Mark
Johan van der Recke tho Stenfford zampt synen teppern bynnen und buten in dussen Ampte
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Elektrizitätsverkauf und Brauerei H Wieler
1906 Schulchronik
26. 12. 1906 Das hiesige Krankenhaus erhielt im Herbste 1906 Dampfheizung, Wäscherei mit Dampfbetrieb und elektrisches Licht. Zu dem Zwecke wurde ein Maschinenhaus (Eisenkonstruktion) errichtet. Zu Weihnachten wurde das Krankenhaus mit el. Licht erhellt. Ein Fachmann namens Mebus wurde mit der Leitung betraut.
- Die weitere Stromversorgung der Stadt wurde von Wieler übernommen:
1908 Dez
Im Dezember begann man mit der elektrischen Lichtanlage im Schulgebäude. Am Abend des 16. Dez brannte es zum ersten Mal in der Dienstwohnung des Hauptlehrers
1910 Febr.
Die Kirche erhält el. Beleuchtung
1918 Verzeichnis der Kraftabnehmer
1. Erdmann
2. Hagemann
3. Bartmann
4. Holtel
5. Gehrmann
6. Jaspert
7. Lange
8. Brandhove
9. Westmeier
10. Höne
11. Roetering
12. Wallmeier
13. Münstermann
14. Wwe Beumer
15. Bäcker Daldrup
16. Pöttken
17. Jonsthövel
18. Koch
19. Bartmann, Placken
20. Everke
21. Wagenbauer Decker
22. Kruse
23. Bäcker Volkery
24. Bäcker Drees
Anm: 1-5 in der Nähe von Wieler; Leitung auf der Ost-Westachse. fehlt Süd- und Nordviertel (außer Placken)
1918 XI 14
H. Wieler, Brauerei und Elektrizitätswerk
durch die vielen Anschlüsse in den Kriegsjahren am E-.Werk sind die Maschinen im kommenden Winter nicht im Stande, in den Abendstunden das nötige Licht zu geben, falls die Kraftabnehmer nach 5 Uhr abends noch Strom entnehmen
Folgt Appell des Bürgermeisters an die Stromabnehmer
Gogericht Alen de Sluter to Amicke
Anton Luckman gt to Walstedde
de Sluter to Dolberge
Diderich Torck to Vorhelm
Gogericht Sendenhorst:
Albersloh: Kellerman 27 Brouweden
de Voß 12 Tunnen Brouweden
Johan Schroder
1708 Fraterhaus U
Bürgermeisters Johan Geißler, Schuldverschreibung:
Pfandsetzung seiner Braupfanne, Braugerätschaft und seines freien Gartenlandes
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Fabriken
Aus den Zeitungsberichten (A 582)
Gewerbebetrieb:
1895ff nicht zu bemerken
Juni 1897
Bedeutende industrielle Anlagen nicht vorhanden. Neue Ziegelei erbaut, Umschlag ca. 100 - 120.000 Steine
IV 1898
Gewerbebetrieb hat hier seinen gewöhnlichen Fortgang
IV 1899
Es wir beabsichtigt, eine Dampfschreinerei hier anzulegen (Bernhard Kötter). Centrifugenfabrik hat guten Absatz und ist der Betrieb flott.
II 1899
die hiesige Centrifugenfabrik hat allen Anschein nach guten Absatz. Dieselbe hat bereits Aufträge gehabt zum Ausland (Holland und America).
II 1900
Centrifugenfabrik hat guten Absatz, Die neuerbaute Dampfschreinerei hat den Betrieb begonnen, Die Handwerker haben befriedigende Arbeit.
III 1900
Die Centrifugenfabrik hat guten Absatz, Sonst ist gegen früher nicht zu bemerken.
(Berichte enden 1901)
H376 Osttor
1914 fehlt
1918 Maschinenbauer Carl Busemann, Wohnhaus und Werkstatt vorhanden, Dazu Neubau einer Werkstatt für landwirtschaftliche Geräte und Maschinen 9.1m x 14m, Cheddach
1921: Alfred Voß GmbH, Schraubenfabrik; 8 Personen
Betrieb soll auf 15 - 20 Personen ausgeweitet werden
1926 II 3: Firma Voß wegen Konkurs gelöscht.
1940 Räckers Josef (Einquartierung)
a) Ramesohl
Zur Person: 1917 für das Verdienstkreuz zur Kriegshilfe vorgeschlagen:
Aus der Begründung:
Brigadet Hermann Ramesohl * 21. 1. 1856, Fabrikant
verwalte seit Mai 1916 ehrenamtlich die Geschäfte der hiesigen Bürgermeisterstelle (Hetkamp+) In uneigennütziger Weise hat er sich der Mehrarbeit, die dieses Amt besonders während der Kriegszeit mit sich bringt, bereitwilligst unterzogen, Obwohl kein Berufsbeamter, ist er jederzeit bemüht gewesen, für die Durchführung der kriegswirtschaftlichen Maßnahmen in der Gemeinde Sorge zu tragen. Auf die Unterbringung der Kriegsanleihe hat er seinen Einfluß geltend gemacht und viel Erfolg gehabt. Die Kriegsfürsorge findet in ihm einen eifrigen Förderer
Als Inhaber einer Maschinenfabrik hat er diese zur Erstellung von Granaten eingerichtet, Es war stets sein Bestreben, den in dem Betrieb gestellten Anforderungen gerecht zu werden. Durch die persönliche Leitung de Betriebes hat er dem Vaterlande großen Dienste erwiesen (Kleinhans, Stadtsekretär)
Stanz- und Emaillierwerke Sendenhorst
15.02.1910 Ratsprotokoll
VII Antrag des Stanz -- u. Emaillierwerks auf Niederschlagung der Umsatzsteuer wird abgelehnt
VIII Antrag der selben Firma auf Verlegung des Fluchtlinienplans. Die Firma beabsichtigt auf der Parzelle III/1 hinter der Eisenbahn eine neue Fabrik zu bauen,. dieselbe stellt den Antrag, daß der hinter der Eisenbahn projektierte Weg statt einer Briet von 18 nur einen solchen von 8 m erhalten möge, ebenso daß die beiden Querstraßen von der Chausse Hoetmar durch die Parzellen III 1 und >9 fortfallen. Der Fortfall der Querstraßen wird genehmigt, der Fortfall der projektierten Straße längs der Eisenbahn wird verneint. Die Breite des Weges wird jedoch auf 10 m festgelegt
Schulchronik 1891ff
In der Charwoche 1910 wurde der erste Spatenstich getan und in der Osterwoche der Grundstein gelegt zum hiesigen Emaillierwerk (Nordtor). Mit der Ausführung des Baues wurde der Baumeister Flürenbrock aus Ahlen betraut.
Das Grundstück wurde von der hiesigen Pastorat angekauft (12 Morgen).
1918 X 9
Grundbucheintragung
bisheriger Eigentümer Sendenhorster Stanz -- und Emaillierwerke GmbH in Sendenhorst
neuer: Emaillierwerk "Krone" Raestrup und Otterstedde, KG in Oelde
Gebäude Nr 398a
Grundstücksgröße 31.987qm
1927
Aufstellung eines Federhammers (Fa. Ramesohl u & Co); Genehmigung durch den Kreisausschuß
(Beschreibung: Der Federhammer soll in der Schmiede des Werkes aufgestellt werden. Baugrund Quarzsand; Gewicht des Hammers 2000 kg, Gewicht der Bären 60 kg; Hubhöhe 0,22 cm
Hierzu Lageplan 1: 1000: Gegenüber der Greinkuhle, an der westlichen Grundstücksgrenze nach Decker; gegenüber Wohnhaus Bernhard Kössendrup. Östlicher Nachbar von Ramesohl Gerhard Kössendrup. Schmiede, in der der Hammer aufgestellt wurde, 17x 7 m
c) Alfred Voss & Co Gesellschaft mit beschränkter Haftung
1921 IV 21 B 183
Genehmigung zur Anlegung eines festen Dampfkessels: Firma Alfred Voß & Co, Schraubenfabrik
Grundstück Kirchspiel Sendenhorst
Hersteller Deutsche Babcock, Oberhausen 1899
Lage der Fabrik südlich Landstraße Beckum
1921 mit Briefkopf Sendenhorst i.W. bei Münster; Tel 52
Bezahlung der Grunderwerbssteuer in Höhe von 6600 Mark
d) Fa. Fischer, Hartsteinwerk Sendenhorst
Schulchronik 1891ff
Die Hartsteinfabrik in der hiesigen Feldmark (Osttor) wurde im Sommer 1910 gebaut und Anfang November 1910 in Betrieb gesetzt. Der Bauplatz wurde von dem Colonat zur Kaplanei gehörend, erworben.
1927 B 128
Bernhard Guddorf MS: Beschwerde: die Lastkraftwagen des Hartsteinwerks fahren ständig mit Überladung nach MS. Die münsterschen Fuhrunternehmer werden streng kontrolliert. Im Kreis Beckum ist jedoch keine Waage vorhanden. Fischer lädt ständig 3.500 Steine statt 3.000!
Nübell und Alfes Metallwarenfabrik
Fernruf 3
27.01.1927
Genehmigung zur Inbetriebnahme von 2 Friktionshämmern von je 300 kg Bärgewicht
Betriebswerk ist Brauerei Wieler
(Die geplante Aufstellung wurde im Amtsblatt Reg MS unter Nr 253 abgedruckt
Hierzu Lageplan 1:1000
Grundstück: südl. Oststraße westlicher Nachbar Hagemann Wohnhaus, östl. Hagemann; gegenüber nachträglich eingezeichnet Sandmann (heute Westmeier)
Silke Schütter, die Geschichte des Arbeitsmarktes in den Altrkreisen Warendorf und Beckum 1900 bis 1918
1912
An bedeutenden Gewerblichen Anlagen sind im Kreis vorhanden:
...
In Sendenhorst:
1 Centrifugenfabrik mit 18 Arbeitern
1 Emaillierwerk mit 75 Arbeitern
1912
Berechnung des durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienstes in der Landwirtschaft nach Vorschlag der Gemeinden
Durchschnittverdienst Männer Frauen
Stadt Sendenhorst 750 450
Amt Ahlen (niedrig!) 465 335
Amt Liesborn (höchst!) 775 575
Elektrizitätsverkauf und Brauerei H Wieler
1918 Verzeichnis der Kraftabnehmer
1. Erdmann
2. Hagemann
3. Bartmann
4. Holtel
5. Gehrmann
6. Jaspert
7. Lange
8. Brandhove
9. Westmeier
10. Höne
11. Roetering
12. Wallmeier
13. Münstermann
14. Wwe Beumer
15. Bäcker Daldrup
16. Pöttken
17. Jonsthövel
18. Koch
19. Bartmann, Placken
20. Everke
21. Wagenbauer Decker
22. Kruse
23. Bäcker Volkery
24. Bäcker Drees
Anm: 1-5 in der Nähe von Wieler; Leitung auf der Ost-Westachse. fehlt Süd- und Nordviertel (außer Placken)
1918 XI 14
H. Wieler, Brauerei und Elektrizitätswerk
durch die vielen Anschlüsse in den Kriegsjahren am E-.Werk sind die Maschinen im kommenden Winter nicht im Stande, in den Abendstunden das nötige Licht zu geben, falls die Kraftabnehmer nach 5 Uhr abends noch Strom entnehmen
Folgt Appell des Bürgermeisters an die Stromabnehmer_
StA Sendenhorst B 161
Gewerkschaften
Im Stadtbezirk Sendenhorst folgende Gewerkschaften:
1. Gewerkschaft christlicher Bauarbeiter
2. Gewerkschaft christlicher Metallarbeiter
3. Deutscher Metallarbeiterverband; Ortskartell Sendenhorst
Strontianit
1881 Archiv Ketteler Harkotten+
betr Strontianitgewinnung; bei den Akten Entwurf eines Vertrages betr. Ausbeute des Strontianit
Verhandelt zwischen von Ketteler und Dr. H. Reichardtsche Gruben bei Drensteinfurt in Westfalen; Betriebsdierektor L. Venator.
Die Gruben wollen das Grundstück Mollerskamp ausbeuten, das ganz nahe bei dem bereits vorhandenen Schacht liegt.
(Nicht erkennbar, ob Vertrag zustande gekommen)
1887
Stillegung der Gruben; hier: Auflösung der Pensions- und Unterstützungskasse
1887 XII 28 Münster
Der Dessauer Actien-Zucker-Raffinerie erwidere ich auf die gefällige Anfrage in welcher Weise die bis zum 1. 12. in Höhe von 426 Mark angesammelten Zinsen von dem in Folge Auflösung der Dr. Reichardschen Pensions- und Unterstützungskasse zu Drensteinfurt auf dei drei Gemeinden Drensteinfurt Stadt, Sendenhorst Stadt und Herben fallende Summe von 21.658 Mark zur Verteilung zu gelangen habe wie folgt:
Nach den Beschlüssen der Gemeindevertretungen S. und Herbern sollen von den Zinsen je ein Viertel, d. h. einschließlich des Kapitals 5000 Mark ausgezahlt werden (weil sie keine pensionsberechtigten, wohl aber hülfsbedürftige frühere Kassenmitglieder schon seit mehreren Jahren zu unterstützen haben). Die Stadt Drensteinfurt solle das Übrige, 11.871 Mark, erhalten.
Zahlungen an die Kämmereikasse in Sendenhorst
1905 II 27
Prozeßagent Schultz, Ahlen, in Sachen Wwe Anton Degener betr. Unterstützungsfond der früheren Dr. Reichardtschen Gruben betreffend: Der Ehemann der Bittstellerin Schreiner Anton Degener verunglückte am 20. IX. 1881 zu Wolbeck auf einem Schacht der R. Gruben. Der Verunglückte war s. Z. wie alle Arbeiter der Strontianit-Bergwerke Mitglieder der Knappschaftskasse. Bei Auflösung der Kasse erhielt die Stadt S. (u.a.9 5000 Mark mit der stiftungsmäßigen Bestimmung, aus den Zinserträgen die
Hinterbliebene früherer Bergleute zu unterstützen, später die Beträge dem Armenfonds zufließen zu lassen.
Antragstellerin ist seit langen Jahren die einzige anspruchsberechtigte Hinterbliebene. Stadt zahlte ihr auf wiederholte Vorstellungen 48-60 Mark Mietbeihilfe.
"Die Bittstellerin, Mutter von 4 Kindern, ist jetzt 56 Jahre alt, und hat ihre Kinder unter schweren Sorgen und harten Entbehrungen groß gezogen, Sie ist gegenwärtig völlig arbeitsunfähig und erhebt heute wohl nicht zu Unrecht Anspruch auf die ganzen Erträge des Fonds, da sie die einzige in Betracht kommende Unterstützungsberechtigte ist. ... "
Antwort Sendenhorst: Bürgermeister: Die Degener erhält bereits aus Armenmitteln Hausmiete (76 Mark), die notwendigen Hausbrandkohlen (18-20 M) und ca. 40 Mark in bar (jährlich), Diese Summe entspricht beinahe den gesamten Zinsen des Fonds. Keine weiteren Ansprüche!
1906 I 8 MS, Reg. Präs.
an Franz Degener, Ahlen, Klosterstr. 8: Statut des Drensteinfurter Knappschaftsvereins sah Unterstützung bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit vor: sonst nur Begräbniskosten. Das neue Statut von 1885 hat keine rückwirkende Kraft. Daher keine Ansprüche seiner Mutter Wwe. Degener.
Archiv Heereman M 741
Förderung von Strontianit
Acta betr, Ausbeute des Strontianits 1881 - 1890
1881
Vertrag zwischen Dr. Reinhardt - Heeremann
(Mit Situationsplan)
Nach dem Plan liegen die Gruben in Albersloh bei dem Anwesen Borgmann, Daher Schacht Borgmann
Eine Schmalspurbahn läuft vom Schacht Borgmann nach Süden über Furskenwiese, Markesheide (Sch. Berndt) und Friedhoff bis auf die Chaussee Drensteinfurt-Sendenhorst
1887 IV 4
Antrag des Peter Reul, Sendenhorst
An: Rentmeister Reitemeier
Gesuch um Erlaubnis, auf den Besitzungen des Herrn von Heereman nach Strontianit zu schürfen. Bitte um Preisangaben
Im Erlaubnisfall möchte er gern auf Oestfeld Berg, Nähe Hof Lackenberg (Albersloh) schürfen, da dort Strontianit gefunden sein soll
... Indem ich schon längere Zeit dieses Geschäft betreibe, bin ich in der Lage, das Erz auf eine Tiefe von 10 - 25 m zu fördern. Habe Pumpen und zwei Lokomobile
Ich war früher Steiger bei den Dr. H. Reinhardtschen Gruben Borgmann
Gesuch wird abgelehnt
1909-13 Heereman M 742
Peter Reul (vom Heeremanschen Rentmeister als ehrenwerter, rechtschaffener Mann charakterisiert) will auf Heeremanschen Grund Strontianit abbauen
1910
Vertrag zwischen Clemens August Freiherr Heereman von Zuydwyk, Surenburg und Peter Reul zu Sendenhorst:
Reul darf die Parzelle Albersloh, Sundern, durch unterirdischen Betrieb ausbeuten. Die Gesteinsmassen sind auf Schulze Alst's Grundstück abzulagern.
Abgabe von 1 Mark je Zentner
1913
endgültiger Abbruch der Ausbeutung
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A 849
Gesinde Klagen
1828 VII 31
Erschien die Ehefrau Kötter aus der Rinkhöver Bft mit der anzeige, sie habe seit einem Jahre einen Zimmerlehrling manes Bernard Riekötter aus der Stadt Beckum gebürtig in der Lehre. Derselbe hbae heute mittag gegen 1 Uhr seine Kleidungsstücke zusammengebunden und sich heimlich entfernt. Warum der Riekötter gegangen, könne sie nicht angeben. Wahrscheinlich sei er zu seinen Eltern zu Beckum gegangen und trüge sie daruaf an, zu bewirken, daß er angehaltn würde, seine Lehrzeit, welche noch ein Jahr dauerte, bei ihr auszudienen.
Bürgermeister Mues zu Beckum wird um Amtshilfe gebeten.
1828 VIII 4
Bernard Riekötter erklärt, er habe seine Lehrzeit als Zimmerlehrling bei dem Zimmermann Kötter aus hiesiger Bürgermeisterei verlassen und sich zu Enniger eine andere Unterkunft bie dem Zimmermann Mertenskötter ausgesucht.
Der Meister Kötter erklärt, der R. wäre ihm ungehorsam, folgte seinen Anweisungen nicht genau und schwärmte oft herum, selten könne derselbe Sonndtag zur rechten Zeit nach Hause, oft hätte er ihn gar nicht kommen hören.
2. wäre er am 3. vorigen Monats von ihm abgegangen ohn ihm etwas davon zu sagen, da seine Dienstzeit aber noch lange nicht am Ende wäre, so verlange er, daß er wieder eintreten solle und sich besser aufführe.
Der Bernard R. erklärte dagegen, daß er wenig zur Zimmerarbeit gebraucht werde, er habe viel Holz sägen müssen und werde oft zu Hausarbeiten gebruacht, wodurch ihm die Zeit zur Erlernung seiner Profession verloren gehe,. Auch müsse er sich über schlechte Kost beklagen. Der Meister verneinte dieses. Es wurde dem Meister jedoch strengstens anbefohlen, mit dem Lehrling gewissenhaft umzugehen und ihn wie er es nicht ander schuldig seim sei, sein Handwerk getreulich zu lernen, nicht unerlaubter Art als einen Knecht zu gebrauchen ...
Dem B R wurde dagegen aufgegeben, mit seinem Meister wieder nach haus zu gehen und sich als ein folgsamer und ordentlicher Lerhbrusch zu betragen.
Dieser dagegen erklärte, daß er solches durchaus nicht thue, er habe sich nunmehr in Enniger vermiethet und gehe auch jetzt gleich dort hin.
Hieruaf wurde ihm bemerklich gemacht, daß dieses nicht geschehen dürfe und könne, und er keine Erlaubnis dazu erhielte, worauf er antwortete, daß er dieses doch thue, und gleich zum Landrat gehen wollte, welcher dem Bürgermeister lehren sollte, ihm einen Verziehungsschein zu schreiben.
(Riekötter wird vom Bürgermeister, weil er sich sehr frech benommen, zu 48 Stunden Arrest in der hiesigen Wachtstube verurteilt. Polizeidiener muß ihn sofort abführen.
Nach abgelaufener Arrrestzeit wird Riekötter vorgeführt. Der Polizeidiener sagt, daß er weder Kost noch Trank vom ihm genommen habe. Der Riekötter versprach nun, folgsam seinem Meister zu dienen. Wird wieder zu seinem Meister zurückgeschickt mti dem Bemerken, daß er sich im Falle er Ursache habe, über seinen Meister zu beschweren, ihm die Hilfe nicht versagt werden könne.
1828 III 29
Colon Suermann aus dem Ksp Altahlen Beschwerde: vor 2 Moanten habe ich die Maria Kath Jungmann, Tochter des Kötterrs J. welche seit Ostern 3 Jahre bei mir wohnt, für die mit Oktober d, J angehende Dienstzeit gemiet und 1 1/2 Taler Weinkauf gegeben. Jetzt bringt Kötter Jungmann das Geld zurück mit dem Bemerken, seine Tochter könnte den Herbst nicht ferner bei mir bleiben, da sie zu ihn nach Hause zurückkehren sollte. Dieses sei unwahr, vielmehr habe der Vater das Mädchen bei dem Ökonom Frey vermietet.
Von der früheren Vermietung habe der Vater gewußt, habe deise gebilligt und das Mädchen wünsche bis auf die heutige Stunde noch ferner bei ihm zu verbleiben, er bäte daher den Jungmann aufzugeben, den Weinkauf wieder anzunehmen, und dieder Tochter den freien Willen zu lassen, bei ihm zu bleiben, wie sie solches gern wolle.
1828 13 VI
Magd Jungmann erklrät im Besein des Kolonen Suermann vor dem Bürgermeister zu Sendenhorst:
Sie wolle zwar gerne bei Suermann bleiben, aber ihr Stiefvater (Jungmann) wolle sie diesen Winter zu Hause haben, und wenn sei dieses auch nur ungern täte, so müsse sie sich hierzu doch wohl verstehen, da ihr Stiefvater mit ihrer Mutter nur schimpfe und diese sehr übel behandeln würde, wenn sie nicht zu ihm käme.
Der Colon S. erklärte, daß es ihm bekannt sei, daß der Kötter Jungamnn seine Frau nicht gut behandle und wollte der M A Jungmann gestatten, bei ihrem Vater zu wohnen, nur müsse er bemerken, daß er die Verhältnisse und Sinnesarbeit des Kötters Jungmannn zu gut kenne, als daß er gluaben könnte, er habe das Mädchen nöthig oder wolle ihm nicht eine Schikane spielen, zu dem wüßte er auch, daß das Mädchen diesen Winter bei dem Oekonomen Frei als Magd dienen sollte, welches er nicht erlaubte so wie er sich seiner Rechte vorbehielte, sobald sie aus dem aelterlichen Hause ginge.
1829 Nov 25
Ehefrau Pohlmann zeigt kalgend an, daß ihre 17j Tochter Elisabeth Gronewäller welche sich im Dienste des Oekonomen Frey befinde, gestern wegen erlittener Mißhandlungen ihren Dienst verlassen und befinde sich bei ihr, Sie glaube nicht, daß sliche in den Dienst des Frey wieder zurücktreten brauche, bäte um Erlaubnis. solche bei sich behalten zu dürfen und die Sachen zu untersuchen und zu bestrafen.
Gleichzeitig sagt Elisabeth Gr. aus: Ich bi s17 Jahr alt, habe 1 Jahr bei dem Colon Vrede als Kindermädchen gewohnt und kam hieraus nach Frey bei der Herbstwechselung. Lohn ist nicht abgesprochen, meine Mutter hat gesagt, sie möchten mich anlernen als tüchtige Magd und geben war ordentlich wäre. Ich bin bereits 7 Wochen bei Frey, habe alle Arbeiten verrichte, bin aber sehr oft unverschuldet geplagt worden, hierzu habe ich aber nichts gesagt. Gestern bin aber für einen Dieb ausgeschimpft, hiermit kann ich aber nicht friedig sein und habe darauf gestern meinen Dienst entlassen
Auf Befragung schränkt Frey die Aussage ein. Seiner Frau könne nicht übel genommen wernde, wen sie die Magdr zu Zeit zu Zeit zurecht weise.
Nach Aussage des Schäfers Everhard Westhoff (bei Frey) mit Recht zurechtgewiesen (zuletzt beim Dreschen) denn die Magd wäre faul und schludrig.
---- Mangel an Arbeitskräften - Bauern reklamieren ihre Knechte und Mägde, die den Dienst verlasen wollen ----
Münster Reg. 1830 Januar
Es ist angezeigt worden, daß Dienstboten, welche keine guten Zeugnisse zu erhalten fürchten, unter dem Vorwande, daß sie nicht weiter dienen, sondern sich auf andere Weise ernähren wollen, die Abschiede der letzten Dienstherrschaft veweigern, einige Zeit ruhen und dann wieder in den Deistn treen, ohne Atteste vorzuzeigen. Es versteht sich aber von selbst, daß Dienstboten, welche eine Zeitland dienstlos gewesen, und dann wiede in den Dienst treten, sich mit Zeugnissen ihrer frühreren und zwar letzten Dienstherrschaft, oder ihrer Obrigkeit zu Dienen ausweisen und diejenigen Herrschaften, welche dieselben ohne Atttste annehmen nach § 12 der Gesindeordnung bestraft werden müssen.
1830 IV Everswinkel
Schneider Theodor Kemper zeugt an, daß der Schneidergesell Engelbert Debbelt aus Sendenhorst nicht bei ihm als Gesell gedient sondern habe denselben im verflossenen Sommer einige Wochen Aushülfe im Tagelohn geleistet. Daher kein Gesindeschein notwendig.
1833 VIII Bürgermeister Brüning an LR
Mitteilung, daß der aus Enniger gebürtige Johann Henrich Diekmann sich zu künftigen Winter bei den hiesigen Eingesessenen 1 schöckinghoff, 2. v Rhemen, 3. Wessel, 4. Elmenhorst, 5. Borgmann zugleich sich vermietet hat und von jedem 1 Taler Weinkauf genommen hat. Antrag, das Geld von seiner zukünftigen Brodherrschaft einzuziehen.
Der D., welcher mir als ein liederlicher Bursche bekannt ist, denn er ist auf Enniger gebürtig, dürfte für seine Betrügerei, da er nur die Weinkäufe nimmt, um sie zu versaufen, exemplarisch bestraft werden.
1833 X 21
Elias Stern, Handelsmann, trägt dem Bürgermeister folgende Klage vor. Der hiesige Kleinhändler Salomen Herz (Ahlen) habe seine Tochter Schönchen, 17 Jahre alt, auf ein halbes Jahr als Dienstmagd gegen Miete von 4tlaer, dazu neue Schürze, ein Hemd und 1 Paar Schuhe gemietet. Dieselbe sei indes nach Verlauf von 2 Monaten wieder von ihm nach haus geschickt worden, unter dem angeblichen Vorwand, das Mädchen könne die Arbiet nicht verrichten. Daselbe habe aber schon 1/2 Jahr bei Levy Meyer in WAF und in Sendenhorst bie Herz Alsberg als Dienstmagd gewohnt, dabie fleißig gearbeitet und gut aufgeführt, worüber Atteste vorliegen
Bitte, daß Salomen Herz veranlaßt werde, den Loh, die Kost und die Schuhe, sowie Leinwand zu einem Hemde oder einer Schürze zu zahlen
Bemerkung ders Bürgermeisters von Ahlen: Die Angelegenheit gehört vor ein Gericht, da Salomon Herz nicht zahlen will. Aufforderung an Elias Stern, zu klagen.
Salomon Herz gibt an Schönchenn Stern sei einige Monate bei ihm gewesen, dann sei sie krankt geworden indem sie mit Geschwüren behaftet wurde. Sie ging nach Hause und sollte wiederkommen, wenn sie gesund war, was bisher nicht geschehen.
Herz stellt den Antrag, daß Stern ihm 20 Taler zahle, weil er durch die Abwesenheit seiner Tochter einen Schaden gehabt.
Beliegend zwei Zeugnisse von Hirsch Alsberg und Joseph Selig Löwenstein (»gut und ehrlich betragen, und ihre Dienste gefällig versehen, auch die Kinder gut aufgepaßt«)
1834 IX 29 Enniger
Klage des Gesellen des Maurers Schmetkamp Johann Weber aus Weringholzhausen. Er sei ca 1/4 Jahr bei Schmetkamp als Geselle gewesen für 2 1/2 Sg täglich. Als er jetzt abgehen wollte (zu Saerbeck Sendenhorst) will Schm. ihm keinen Dienstentlassungsschein ausstellen, weil er noch Schulden hat, die aber der Saerbeck bezahlen will.
Schmetkamp erklärt sich nach Vorladung bereit, Weber zu entlassen.
1835 I 17
Weber Kleihorst Bft Eickendorf, Drensteinfurt, beschwert sich, daß der Johan Hch Rieping aus Sendenhorst im vergangenen Herbst als Webergeseel auf ein halbes Jahr gemietet und den Weinkauf von 5 Sg gezahlt habe. Gestern sei Christian Silling aus Sendenhorst gkeommen und hätte den Weinkauf zurückgeben wollen unter der Vorgabe, daß Rieping sein Schwiegersohen werden sollte. Kleihorst will sich nicht damit zufrieden geben, weil jetzt keine Zei tmehr ist, noch einen tüchtigen Gesellen in Dienst zu bekommen. Rieping soll evtl. Ersatz stellen.
1835 Juni
Beschwerde der Caroline Meyer zu Wolbeck, Kaufhändler Abrahm Rose habe ihre Tochter Sophia entlassen, obwohl er sie für eine halbes Jahr angemietet.
Entgegnung des Rose: .. habe sie aber aus seinen Dienst entlassen müssen, weil sie mit unnvertilgbaren Läusen behafte wesen und er befürchten müssen, nebst Frau und Kindern mit Ungeziefer besetzt zu werden. Übrigens sei die Sophia Meier gutwillig abgegangen
Hierauf Aussage der Sophia Meier: Die Kinder des Abraham Rose seien wahrscheinlich inder Schule mit Ungeziefer behaftete worden, von Seiten der Brotherrschaft aber, haben man ihr zur Last geben wollen, daß sie wegen Mangel an Reinlichkeit heirzu die Veranlassung gegeben habe, dies sei aber keinewegs der Fall gerwesen, indem sie ihre Leibwäsche ordnungsmäßig wöchentlich gewechselt und auch 20 Stück Hemden besitze. Daß sie bei ihrer früehrern Brodherrschaft, der Wwe Moses in WAF bei welcher sie 2 1/2 Jahre als Magd gedient stets körperlich reinlich gewesen, darüber wollte sie das erforderliche Attest beifügen
24. Juli 1835
Rose zahlt 3 Taler als ausgefallenes Kostgeld und nimmt die Meier wieder in Dienst
30. Juni 1835
Witwe Moses (die nicht deutsch schreiben kann) läßt durch Abaham Leffman ein Zeugnis über gute Führung der Sophia Meier ausstellen
1835 Okt 9 LR an Bm Brüning
Der beim Colon Grieskamp Ksp Sendenhorst wohnende Hch Frochte aus Vorhelm klagt darüber, daß er von seinem Brodherrn deshalb, weil er für da 13te Infanterie. Reg ausgehoben worden, um ihn daher vor Ablauf seiner Mietzeit verlassen müsse, so hart behandelt werde, daß er den Dienst bei ihm nicht länger aushalten könne, und hat deshalb polizeilichen Schutz gegen denselben nachgesucht.
Anweisung an den Bürgermeister den Frochte zu schützen und Grieskamp zurecht zu weisen.
1836 Juli 24
Dienstmagd Gertrud Köhler aus Liesborn hat vor ca 7 wochen ihre Brodherrschaft in Walstedde ohne deren Einwilligung, auf den Verdacht einer Veruntreuung verlassen und ist seitdem nicht zurückgekehrt, Jetzt ist zu erfahren, daß selbige bei ihrem Schwager, dem Kötter Beinert im Ksp Sendenhorst seit dieser Zeit wohnt, Der Gendarm Sebon ist mit der Festnehmung dieser Person zur Einleitung einer gerichtlichen Verfolgung beauftragt. Bitte um Amtshilfe
Bürgermeister von Drensteinfurt
Anm.: Die Gertr Köhler ist nach Drensteinfurt abgeführt
1838 April Haus Köbbing
Da der Weberlehrling Bernard Zellerhoff von Everswinkel auf den Antrag seines Lehrherrn des Weber Gehrmann zu Sendenhorst schon zu demselben zurückgekehrt ist, so bitte ich zu protokollieren, daß derselbe ohne ohne Zustimmung des Everw. Armenvorstandes sich aus der Lehre bei Arreststrafe nicht entfernen dürfe.
Zur Person: Ders. ist gegenwärtig im 17ten Jahre, obgleich seine Eltern noch leben ist er so gut wie verwaist und wird schon seit 1832 aus Armenmitteln erzogen, Der Vater verließ seine Frau bald nach der Heirath, man sagt durch ihr dazu gezwungen, und ist sein Aufenthalt unbekannt, die Mutter, eine geborene Christina Brüser, ist wegen ihres berüchtigten Lebenswandels der Erziehung des Kindes unwürdig und sind Maßregeln eingeleitet, die jede fernere Einmischung in dieselbe verhindern werden.
Der Junge selbst ist noch nicht verdorben und war es nothwendig, um ihn dafür zu schützen und vor den Einflüsterungen seiner Mutter zu verwahren, daß er auswärts bei einem tüchtigen Meister untergebracht werde ... Junge ist zurückgekehrt (aus Heimweh, weil er in der Nähe seiner Mutter sein möchte). dagegen muß die Trennung von der Mutter unbedingt durchgezogen werden!
1838 Dez 28 Ahlen
Bote Lenferding Ahlen beschwert sich, daß Drechsler Bartmann seinen Sohn Bernhard als Lehrling in seinem Handwerk angenommen, denselben bereits 1 1/4 Jahr in der Lehre gehabt und jetzt vor einigen Tagen ohne kundgemachte Ursache entlassen und weigere sich demselben einen Entlassungsschein zu geben.
Das Lehrgeld sei zu 12 Taler bestimmt, worauf Bartmann bereits 6 Taler erhalten habe,
Aussage Bartmann: Lehrling Lenferding hat mehrmalen gegen ihn geäußert, daß er am Erlernen des Drechsler. Handwerks keine Lust habe und aus der Lehre entlassen zu werden wünsche. Dieserhalben und weil er des Nachts im Bette uriniert, so daß ein zweiter Lehrling, welcher bei ihm geschlafen mit naß geworden sei. Entlassungschein wolle er ihm geben, wenn der Lenferding den Stempelboten zu brächte. Er würde auch den Lehrling wider einstellen, wenn sein Vater dazu ein Bette für ihn hergeben wolle.
Darauf Aussage Lenferding: er beabsichtige den Bartmann zu verklagen, weil er seinen Sohn nicht an die Proffession gehalten, sondern zu Ackerbau genutzt und bei anderen in Tagelohn gegeben habe. Ferner, weil er seinen Sohn häufig geschlagen habe und weil er ihn ohne Grund weggejagt habe.
- Ausgang nicht bekannt -
1842 August 10
Faßbinder J B Mays Beschwerde über seinen früheren Lehrling Riegers aus Münster, den er aufs neue bis Oktober gemietet, der aber am 24. Juli nach MS auf 14 Tage Urlaub gegangen sey, aber nach Ablauf der Zeit nicht zurückgekehrt und statt dessen bei Mstr Stolteben in Münster in Dienst getreten.
Bat den Riegers zum Wiedereintritt in seinen Dienst anzuhalten.
1842 Okt 5
Näherin Gertrud Seiler zeigte an: Die aus Ahlen gebürtige Elisabeth Kerkloh hat sich mit Einwilligung ihrer Eltern afu 2 Jahre als Nählehrling bei mir zugesagt, aber nach dem sie erst 1 Jahr bei mir ausgehalten, am 1 des voringen Moants abgegangen zu ihren Eltern, dananch baer bei Cath. Brocks in Dienst getrteen
Ich muß daher daruaf antragen, daß die C. Kerkloh von Polizeiwegen angehlaten werde., zu mir zurückzukehren
Die Eltern der Kerkloh bestreiten, daß eine feste Zeit ausgemacht wurde
1842 Nov 14
B. Schmetkamp, Lehrer, zeigt an, daß sie die Hauslehrerstelle beim Herrn Pellengahr, Ksp Albersloh übernommen habe, Bittet um den erforderlichen Polizeischein
Wird vom Bürgermeister Brüning abgelehnt, da Sch. als im Lehrer-Institut zu Büren wohnhaft notiert. Wegen Nichtanmeldung in Sendenhorst wird er in eine Strafe geommen.
1844 JUni 24
Beschwerde des Zimmermanns Tawidde, daß ihm sein Gesell Johannn Schotte, gebürtig aus Ahlen, ohne Veranlassung aus dem Dienst gegangen und hat sich zu seinem Bruder auf Palsterkamps Kotten in Hoetmar begegeben. Schotte hat noch Vorschüsse zurückzuzahlen
1844 Okt 21
Maurer Schmetkamps Beschwerde: diesen Morgen sind mein Gesell Gerhard Eustermann aus Ahlen und mein Lehrling Bernhard Krampe aus dem Kirchspiel ohne alle Veranlassung und ohne Kündigung aus meinem Dienst gegangen und haben sich nach WAF begeben, wo sie wahrschinlich bei dem Marer Zellerhoff in Arbeit getreten sind. Krampe ist noch minderjährig; ferner ist anzuzeigen, daß»der <Krampe sich bei jeder Gelegenheit betrinkt und namentlich am hiesigen Markttage und gestern ganz betrunken gewesen ist, Auch der Eustermann hatte sich gestern berauscht.. Bitte um Mithilfe der Polizei.
Eustermann erklärt in der Vernehmung: Der Hauptgrund, warum ich den Schmetkamp verlassen habe war, daß ich kein Geld von ihm erhalten konnte. Ich stund zu ihm in Tagelohn.
Krampe: Meine Lehrzeit war mit dem 1. Okt abgelaufen und nur auf Bitten des Sch, bin ich über die Lehrzeit hinaus geblieben
1845 Okt 15
dem Ackerknecht Johann Gerhard Poppenburg wird auf seinen Antrag zum Bescheide erteilt, daß der Branntweinbrenner Westhoff nicht angehalten werden kann, ihn in Dienst zu nehm,en, da im kein Weinkauf gegeben, ein Mietkontrakt mithin nicht als bestehend betrachtet werden kann nach §§ 22 et 23 der Gesindeordnung.
1846 Arpil 11
Anzeige des Schulze Bernd: vor 3 Wochen kam die Tochter des Polizeidieners in Vellern zu mir und bot sich als magd an. Ich mietete dieselbe fürs alufende Sommer-Halbjahr und gab irh 1 Taler Weinkauf, Da Dieselbe aber nicht zugegangen ist, so miß ich bitten, daß dieselbe von Polizei wEgen zum Antritt des Dienstes angehalten werde.
Nach Vernehmung stellt sich heraus, daß eine Unbekannte unter dem Namen der Tochter des Polizeidieners sich hat mieten lassen. Bereits der dritte Fall!
1846 Juli 14
Anzeige des Schreiners Hoppe, Stadt Sendenhorst, Am vorigen Sonntag habe ich meinen Gesellen Joseph Krich wegen unordentlichen Betragens und Nachtschwärmerei entlassen. Er kam darauf in betrunkenem Zustande in mein Haus, raisonierte und schlug auf den Tisch. Ich wies denselben daruaf aus dem Hause, er blie baer vor der Tür stehen unds tobte und schlug mir die Tür in Stücke
Zeugen. ehefrau des Polizeidieners Degenhart und der Polizeidiener, welcher letzterer Ruhe stifttete.
Vernehmung des Kirsch, gebürtig aus Salzkotten. Gibt an noch rückständigen Lohn zu fordern
Der anwesende Polizeidiener D. bemerkte, daß er so wenige als seine Frau gesehen, daß der Kirsch sich unordentlich betragen.
1846 August 5
Ackerknecht Wilhelm Schaefer begründet, warum er den Dienst beim Colon Jönsthövel quittiert. (Schäfer Salzkotten)
1846 August 24 Amtmann Everswinkel an Brüning
Webergeselle Hch Börding von hier ist gegen den Willen seines seitherinen Meisters und gegen meine ausdrückliche Anordnunng unter Aufgabe seines Dienstverhältnisses zur Eisenbhan-Arbeit nach Vorhelm und gegen abgegangen. Bitte um Amtshilfe
hierzu Viceamtmann Brüning sen. an Schachtmeister Hölscher:
Nach Anzeige des Herrn Atmammns Gruve zu Everswinkel ist der Webergeselle Hch Börding gegen den Willen seines Brodherrn und gegen das ausdrückliche Verboth des Amtamnnes, unter Auggabe seines Dienstverhältnisses zur Eisenbahnarbeit im Berecihe der Gemeinde Vorhelm gegangen, derselbe wird von polizeiwegen reklamiert. Sollte dieser Börduing ohne Legitimation unter den dortigen Eisenbahn-Arbeitern aufgenommen sein, so ersuche ich Sie, mir denselben zu Vernehmung zuzuschicken
1846 Nov 9
Böttchermeister Bücker: sein Gesell, welcher mehrmals ungebührlicherweise der Arbeit sich entzogen habe, und aus seinem Dienste gelaugen sei, habe heute wieder nicht arbeiten wollen,. sonder zu Bette bleiben und erkläre, nicht arbeiten zu wollenm, weil er krank sei,. Es wurde hierauf eine ärztliche Untersuchung veranlaß, durch den Herrn Doctor Forstmann, wodurch sich ergab, daß der Gesell Hermann Schlenker vollkommen gesund und abreitsfähig ist, der selbe wurde daruaf vorgeführt und auf Verhalt vernommen:
Ich gestehe, daß ich um 7 Uhr diesen Morgen aufgestanden bin, obwohl ich sonst 6 Uhr aufstehen muß. Ich habe darauf zu meinem Meister gesagt, ich könne nicht arbeiten und bin auch sem Hause zu dem Schreiner Hoppe und dann zu dem Schneider Meyer gegangen um mir die Zeit zu vertreiben, weil ich eine schlechte Brust und Magenschmerzen habe.
Androhung des Arrestes, falls er nicht sofort zu seinem Meister zurückkehrt
1847 Aug 2
Anzeige S Elmenhorst: Gestern nachmittag ist meine Magd Angela Vogelsang aus Marienfeldd ohne gegründete Veranlassung von mir abgegangen und bei ihrem Bruder, dem Kötter Vogelsang in Albersloh eingetreten.
Ich trage nun darauf an, daß die V. unverzüglich in meinen Dinest zurückgebracht werde.
1847 Nov 22
S. Bernd stellt die Behauptung seines Knechts Hermann Schmitz richtig, er habe ihn entlassen: Nur Verweis, daß er das Korn nicht gehörig ausgedroschen hatte, wofür er als Bindemeister (?) sorgen müßte und ihm bemekrtlich gemacht, daß mir ein Knecht, der sendnen Dienst nicht besser vcershen, nicht dienen könne. ... Schmitz war übrigens micht krank, sondern hatte einen schlimmen Fuß, den er beschädigt, als er im Nachbarhauses seiner Liebsten beim Einfangen einer Kuh behilflich gewersen. Ich bin übrigens erbötig, dem Schmitz wieder anzunehmen.
1848 Mai 29
Ehefrau Krampe beschwert sich, daß S. Horstrup ihre Tochter Maria Cath entlassen habe (ohne alle Ursache), angeblich aus dem Grunde, weil sie nicht dreschen und melken könne. Da sie aber als Kindermädhcen mti dem ausdrücklichen Vorbehalt vermietet worden, daß sie weden dreschen och melken könne, ... Bitte um einvernehmliche Regelung
1848 Sept 4
Ackerknecht Johan Jacobsmeyer im Dienste des Schulzen Tergeist gibt an, ohne alle Ursache von seiner Herrschaft entlassen worden zu sein
keine weiteren Vorgänge
1849 Okt 15
Schulze Behring beschwert sich, er habe die Dienstmagd Westen, Schwester der Elis Westen aus Hopsten, für eine halbes Jahr gegen Weinkauf 1 Rthlr gemietet. Dieselbe sei bei ihm nicht zugegangen
Randbemerkung AmtmannHopsten: Aufenthalt unbekannt. therese und Elisabeth Westen sind am 15,Juni 1847 aus dem Zuchthaus, wo sie acht und neuen Wochen wegen Vagabundierens, Betrugs. kleinen Diebstahls gessen, entlassen und seit dieser Zeit sich stets vagabundierund herumgetrieben. Trotz Zwangspaß noch nicht wieder in ihre Heimat zurückgekehrt.
1951 April 8
Antrag des Wilhelm mertesn, nach § 137 Gewerbeordnung dafür zu sorgen, daß sein Lehrjunge Bernard Phillip, der von Okt 1849 bis Okt 1852 bei ihm eine Lehre mache, gegen seinen Willen nach Niesmann in Ahlen gegangen
Rechtfertigung des Philipp (aus Hoetmar): Der Bäcker Mertens hat seine ganze Wirtschaft verkauft und ist im Hause kein Herr mehr. Mertens habe ihm vor 5 Wochen gesagt, er soille sich nach einem anderem Herrn umsehen, weil er das Bäckergewerbe aufgeben und gesonnen sie, aus dem Hause ziehen
Außerdem muß ich bemerken, daß Herr Mertens wohl seinen ganzen Hausrat, aber nicht mich verkaufen konnte
Mertens bestreitet die Angaben seines Lehrjungen: er habe, da er kinderlos, zwar dem Jose. Panning, den er adoptiert habe, sein Vermögen übertragen, aber sich die lebenslängliche Nutznießung vorbehalten
1851 Juli 16
Antrag der Witwe Jaspert an den Magistrat zu Münster, ihren Sohn Heinrich, 21 Jahre, der als Schustergeselle in Münster dient, zu Rückkehr nach Sendenhorst anzuhalten: Da sich derselbe einem irregligiösen Lebenswandel ergeben hat, und sein Bruder jetzt das elterliche Haus verlassen soll
1853
Brennereibesitzer Heinrich Brüning Sendenhorst: Therese Potthast, mit der er einen Jahreskontrakt (13 Taler, Reisekosten und Weinkauf) geschlossen, hat ihren Dienst vorzeitig verlassen und ist bei Brennereibesitzer Wilhelm Böcker angefangen
1853 April 25
Kolon Lüring Vorhelm: hat den 15j Sohn des Tgl Linnemann namens Alexander als Schweinehirt gemietet. Trotz Weinkauf hat der Tgl Linnemann Bernhard (vulgo Sander) heute, als ich seiner Bitte nach einer unentgeltlichen Überlassung von 1/2 SCheffel Weizen nicht willfahren wollte, den Jungen eigenmächtig mit nach Hause genommen
1854 Arpil 13
Ackerwirt Wieler zeigt an ,er hab die Dienstmagdt Maria Hölscher aus Bockel Amts Rietberg für April bis Oktober gemietet und einen Taler gezahlt. Dieselbe habe bis heute den Dienst nicht angetreten. Er bittet, Zangsmittel anzuwenden
Auskunft Amt Rietberg: Maria Hölscher unbekannt, Es handelt sich wahrscheinlich um eine Betrügerin namens Anna Maria Kriener aus Neuenkirchen und hat diese Person sich nämlich im Münsterlande unter dem Namen M. H bei mehreren Kolonen zugleich als Dienstmagd vermietet. Kriener ist zu 8 Monaten Gefängnis verurteilt
1854 Aug 30
Der in pol Gewahrsam genommen Dienstmagd Grüne aus Beckum wird vorgehalten
1. vomm Brennereibsitzer Brüning wegen unerlaubten Umgangs mit männlichen Dienstboten unfreiwillig entlassen zu sein.
2. sich beim Pächter Nienaber abgemeldet, aber nicht zugezogen zu sein
3. Seitdem in verschiedenen zum Teil übelbeleumdeten Familien, insbesodner bei Günther und Bartels sich umhergetrieben zu haben
4. Im Haus des Viktualienhändlers Hagemann am Sonntag Zank und Lärm angestiftet und einen Zusammenlauf von Menschen verursacht zu haben, bei welcher Gelegenheit sogfar Tätlichkeiten verübt wurden
Comparentin hat sich auf dem kürzesten Wege nach Beckum zu begeben und dort zu meldent. Im Falle ferneren zwecklosen Herumtreibens, wird sie aufgegriffen und dem Landesarbeitshause zugeführt
1857 Sept 7
Seilermeister Anton Lütkehaus meldet, seine Dienstagd Elisabeth Waldmann aus Hoetmar, 28 J., sei heimlich des Nachts aus der Wohnung gegangen, habe ihren Koffer und 1 Tlr (empfangenen Weinkauf) zurückgelassen. Er beantragt, die Polizei solle sie wieder zurückbringen. Darauf Aussage der Waldmann:
Der L. ist notorisch dem Trunke ergeben, lärmt und tobt oft Tag und Nacht und läßt mich selbst zur Nachtzeit nicht ruhig schlafen, indem er in mein Schlaflokal mehrfach eingedrungen und mich widerholt im Bette gefaßt hat.
Überdies ist das ganze Hauswesen des L. ganz zerrüttet, Streit, Zank und Mißhandlung und ärgerliche Auftritte unter den Eheleuten oder mit den Gesellem oder dem Lehrling sind an der Tagesordnung.
Die Ortspolizeibehörde hat sich daher genötigt gesehen, den L. als einen Trunkenbold zu bezeichnen.
Nichdesteweniger dauert die Ruhestörung im Hause zur großen Belästigung aller Nachbarn fort, welche dadurch fast täglich zu leieden haben, und sich darüber laut beklagen, Unter solchen Umständen halte ich mich berechtigt, meinen Dienst zu verlassen, welcher meine Gesundheit, Ruhe und sogar meinen guten Nahmen gefährdet. (Bürgermeister stimmt der Aufhebung des Dienstverhältnisses zu, überläßt es der Waldmann aber, sich ihren ausstehenden Lohn zu verschaffen).
1859 Aug 12
Tischlermeister Joseph Bartmann trägt vor: Er hat die unverehelichte Maria Anna Kalverkamp aus Ennigerloh am 1. April in Dienst genommnen, die er am 5. Aug zur Pflege ihrer kranken Muter nach Ennigerloh beurlaubt, aber nicht wiedergekommen sei
Die Kalverkamp wird vom Polizeidiener von Oelde zum Dienst angehalten
1859 Okt 20
Unverehelichte Magdalena Sievert, Magd bei Brennereibesitzer Bernhard Böcker trägt vor, Im verflossenen Sommer wurde ich durch ein Übel der rechten Hand unfähig, meinen Dienst in der Wirtschaf tzu verrichten und bin mit der Erlaubnis der Herrschaft zu meiner Herstellung auf circa 5 Wochen zu meinen Verwandten gezogen. Nachdem die Hand durch angewandte Heilmittel wieder hergestellt worden, bin ich wieder in den Dienst des Bücker zurückgetreten. Letztere hat mir nun auf den Lohn des letzten halben Jahres einen Abzug von 4 Tlr an meinemn Lohn resp. an mir zugesagten Trinkgeldern gemacht. Da das Übel an der Hand während meine Dienstzeit bei dem Böcker und der Gelgeenheit der Ausübung emines Dienstes, mithin ohne mein Verschulden entstanden ist, so halte ich den Böcker nicht für befugt, den vorgedachten Abzug am Lohn zu machen (Ergebnis nicht bekannt)
1860 Sept 22
Beschwerde Schustermeister Lücke, Seilermeister Anton Lütkehaus habe seien Tochter Bertha vertragsmäßig unter Zahlung von Weinkauf in Dienst genommen, sie aber ohne Grund nach einer Woche wieder entlassen, was die Eheleute Isaac Lefmann bestätigen können.
1860 Dez 4
Handelsmann Reinhaus zeigt an, seine Magd Bertha Löwenstein (unten Samuel genannnt!) habe ihren Dienst ohne Grund verlassen
1860 Dez 15
Bäckergeselle Johann Henrich Spanhorst, im Dienst bei Bäcker Wieler, will seinen Dienst beenden: Grund: Indes ist die Behandlung seitens des Wieler eine Sache, daß ich den Dienst zu verlassen gezwungen sehe. Ein überaus heftiges Wesen und Vorwürfe aller Art habe ich bis jetzt ertragen, bis derselbe sich heute tätlich an michtr ergriffen hat, indem er mit der Faust gegen mein Stirn schlug, wie solches die Ehefrau Wieler, sowie die Mutter der letzteren werden zu bekunden wissen. Ich beantrage demnach die Entlohnung des bisherigen Dienstverhältnisses
1861 Aug 8
Lehrer Drees an Bürgermeister Kreuzhage: Teile mit, daß unsere Nagd Anna Heitmann nciht mehr bei Kolon Ringhoff sondern hier in Sendenhorst bei dem Bäckeer Keuthage auf der Nordstraße ist. Ich ersuche, das Nöthige zu veranlassen und die Ann heitmann in ihren Dienst zurückführen zu lassen
Zeugen Henrich Spiethöver Nr, 18, 20 Jahre alt, und Lehrling beim Spithover, Heidelmann 17 Jahre, geben die Harte und auschweifende Behandlung der Magd an
Aussage der Dienstmagd Anna Heitmann 30 Jahr alt, gebürtig aus Bielefeld: ... Obwohl ich außer den gewöhnlichen häuslichen und Gartenarbeiten täglich zweimal die Kuh des Lehrers, welche in einer cica 3/4 Stunde von hier entfernten Weide geht, zu melken und die Milche zu Hause zu tragen habe, so wird mir doch fast täglich vorgeworfen, daß ich zuwenig leist, und zwar in einer schimpfenden und heftigen Art und Weise. Am Samstage jeder Woche muß ich regelmäßig bis um Mitternacht arbeiten und schon um 5 Uhr Morgens wieder tätig sein, so daß ich mich am Sonntage regelmäßig ermattet fühle.
1861 Nov 2
Anzeige des Lehrers Drees, daß seine Magd Heitmann eigenmächtig ihren Dienst verlassen habe. Antrag, sie in ihren Dienst zurückführen zu lassen. Darauf Aussage der M. Christina Heitmann:
Ich habe den Dienst des Lehrers Drees abermals hiermit verlassen müssen, weil derselbe mir unterträglich geworden ist. Man bürdet mir mehr und gleichzeitig soviel Arbeiten, bald in bald außer dem, Hause auf, daß ich solche auch mit Anstrengung aller Kräfte nicht zu lestein vermag. Nichts desteoweniger werde ich täglich und bei jedem Anlasse von der Lehrerin Drees mit Schimpfworten überhäuft, überhaupt mit steter Härte behandelt, sp daß ich nach der Gesindeordnung für berechtigt halte, den Diestn ohne Aufkündigung zu verlassne.
Dabei Bestätigunng des Nachbarn KJüster Wilhelm Harde -
Ex post bemerkte die Heitmann, daß die Lehrerin Drees ihre Dienstboten schlecht behandele, berufe sich sich auf das Zeungnis der früheren Dienstmagd
- Lehrer Drees verlangt mit starken Worten die Rückkehr der Heitmann, gibt sich aber schließlich mit einem Verzicht zufrieden.
1862 Jan 17
Brennereibesitzer Beumer erklärt, er habe den Tgl Henrich Haverkamp sive Haverkemper gestern entlassen. Ders. habe ein Scheibe zerbrochen. Darüber zur Rede gestellt, habe er wörtlich erklrärt, er wolle es schon gedenken und solle die Scheibe ihm teuer zu stehen kommen.
Hierzu Vernehmung des Tgl Heinrich Klodt: Ich arbeite häufig im Haus des Brennereibesitzers Beumer, was auch gestern der Fall war. Gegen Abend, es war schon dunkel, rief mich der Beumer auf die Diele und forderte mich auf, dieselbe mit der Laterne zu erhellen, was ich auch tat. Gleichzeitig erschien dort der Hewnnrich haverkemper, welcher auf das demselben angewiesene Schlaflokal an der Diele stieg und anscheinend angetrunken war und mit dem Beumer im erregten Tone sprach und unter anderem die Äußerung von sich gab: Die eingestoßenen Scheibe koste ihm 5 Silbergroschen, welceh dem Beumer teuer zu stehen kommen sollen.
1862 Febr 13
Handelsmann Marcus Reinhaus Beschwerde, daß seine Dienstnagd Malchen Michel ihn und seine Frau mit Schmähworten beleidigt, worauf er gezwungen gewesen, die Michel zu entlassen
Zeugen: die zweite Magd Bertha Lücke und Witwe M. Anna Decker geb. Strieckman
Rechtfertigung der Michel, sie werde von der Frau des Reinhaus und den acht Kindern in der Art behandelt, daß sie den Dienst nur mit der äußersten Geduld zu vesehen im Stande sei
1864 Jan 8 Laer
Anzeige des Müllers Heinrich Tombrinck, sein Müllergeselle Hermann Jasper habe ihn kontraktbrüchig unter Zurücklassung eines Briefes verlassen. Polizeiliche Zurückführung verlangt
Text des Briefes: Lieber Meitesr
Ich kan nicht unterlassern, den ich habe gestern abend einen Brief bekommen, ich müste gleich nach hause kommen, den meine beiden Brüder sind Beide nach die soldahten und mein Vater ist krank und das schwerlich krank, so der wieder Besser ist, komme ich wieder, den meine mutter kan die Arbeit nicht thun den ich bin gestern gleich weggegangen
Harman Jaspert
Jaspert erklärt dem Sendenhorster Bürgermeister, er habe bei seinem Vater sein wollen der krank war. Kehrt nach Laer zurück; damit war die Sache erledigt (Heimweh?)
Der Müller fordert und erhät 12 Taler Entschädigung für denn Kontraktbruch seines Müllerknechts.
Schreiben des Vaters Anton Jaspert an den Amtmann zu Laer, in dem er seine Bereitschaft zur Zahlung erklärt, alelrdings: Das Geld schicken wir ihm dabeiu, wir müssen es selber leihen.
1869 Mai 20
Magd Catharina Klasemeyer aus Oelde, wohnhaft beim Colon lange im Ksp, wurde wiederholt im angetrunkenen Zustand angetroffen.am Pfings-Feiertrage, trieb sich dieselbe in einem so angetrunkenen Zustand in der hiesigen Stadt umher, daß im Interesse der öffentlichen Ruhe und Ordnung die Fortschaffung derselben in polizeilichen Verwahrsam nöthig wurde. Amt Oelde wird ersucht, die Eltern zu benachrichtigen
1870 Nov 3
Weber Johann Heinrich Beumer trug vor, daß seine Tochter Franziskar ohne seine Einwilligung bei der Näherin Caroline Achmeier (Genius)zu Wolbeck sich auf eine wieteres halbes Jahr vermietet habe. Rückgabe des Koffers
1871 Juli 24
Brennereibesitzer Hermann Panning: Er habe seit Oktober 1870 den Ackerknecht Franz Schnieder eingestellt. Bei der im vorigen Jahr stattgehabten Mobilmachung ist derselbe zum Militärdienste einberufgen und konnte dafür den Dienst nicht antreten. Nun ist er seit 3 Wochen vom Militärdienst entlassen, hat aber seinen Dienst nicht angetreten. Schnieder streitet ab, mehr als ein halbes Jahr gemietet zu sein.
1873 April 10
Brennereibesitzer Joseph Ridder zeigt an, daß sein beweinkaufter Knecht Heinrich Dieckmann wegen Krankheit seinen Dienst nicht angetreten habe. Ein Attest liegt vor. Ridder verlangt, daß D. nach Genesung bei ihm den Dienst antrete. Dazu Aussage:
Auf Ladung erschiender 68jährige Knecht Heinrich Dieckmann, welcher eingestand, sich im betrunkenen Zustand zwar bei Ridder vermiethet zu haben, jedoch gehindert sei, den Dienst anzutreten, weil er seit Herbst vorigen Jahres noch bis Oktober vom Colon Jasper (Borbein) beweinkauft sei.
Hierzu Amtmann Ahlen: ... daß es mir zwcklos hat erscheinen wollen, den Kolon Jasper zu veranlassen, weil bei dem allgemeinen Mangel an Dienstpersonal wohl wahrscheinlich keine wahrheitsgetreue Aussage zu erwarten ist. Dagegen kann ich versichern, daß D. zwar gesund, aber alt und abgearbeitet ist, und ein Freund geistiger Getränke, den ich dieserhalb einem Brennereibesitzer gar nicht empfehlen kann.
1873 Okt 7
Böttcher Theodor Bücker zeigt an, sein auf drei Jahr eingestellter Lerhling habe den Dienst wieder verlassen und sei nach Kinderhaus zurückgekehrt. Der Lehrling wird polizeilich aufgefordert, in seinen Dienst zurückzukehren.
1873 Okt 19
Müller Joseph Wöstmann: Sein beweinkafuter Müllerknecht Heinrich Eickholt aus Ksp Amelsbüren habe seinen Dienst nichtr angetreten.
1873 Dez 18
Gastwirt und Brennereibesiterz Topp hat Brennerkencht Theodor Weigold aus MS, 24 Jahre alt, gemietet. Derselbe erkrankte an Schwindsucht und begab sich zu S. Bisping nach Ostbevern zur Genesung. Topp hielt den Koffer und den zuständigen Lohn zurück (30 Taler). Topp zeigt sich unbeeindruckt von ärztlichen Attesten und verlangt die polizeiliche Vorführung. Darauf Amtmann Telgte:
... daß ich nunmehr in dieser Dienstsache keinen Federstrich merh mache, indem ich nicht einsehe, weshalb dem Weichholz, der offenbar schwindsüchtig ist, diese kostbaren Weiläufigkeiten gemachte werden. Sollte der Topp nunmehr och nicht zufrieden sein, so werde ich veranlassen, daß der W. auf Kosten des Topp in Münster ovm Kreisphysikus untersucht wird.
1885 April 3 Drensteinhfurt
Beschwerde des Hermann Söster, sein 15j. Sohn sei zur Aushülfe in der Ackerwirtschaft und Brennerei beim herrn Schulze Elmenhorst in der dortigen Stadt vermietet gewesen. Nach beendeter Dienstzeit weigerte sich S. E. den Koffer mit den Effekten herauszugeben. Der Sohn soll eine Schreinerlehre machen, kann aber die Lehre nicht antreten, weil er ohne Kleidungsstücke ist.
Angeblich war Joseph Söster nach einer sechswöchigen Probezeit auf auf ein Jahr beweinkauft worden (Jahreslohn 60 Mark). Nach Meinung des Vaters habe sein minderjähriger Sohn keinen Vertrag abschließen können.
1886 Juni 1
Erschien der Schuhmachermeister Anton Wiedehage von hier und gab zu Protokoll: Der beim Schuhmachermeister Everhard Hövelmann in Albersloh in Arbeit stehende Gesell Josef Neuhaus aht sich vor etwat 14 Tagen verpflichtet, innerhalb drei Tagen die Arbeit bei mir anzutreten. Derselbe ist bis jetzt bei mir nicht erschienen und bitte ich zu veranlassen, daß derselbe sofort den Dienst bei mir antritt, eventuell zwangsweise vorgeführt wird
Rückschirft Gemeindevorsteher Osthues: Neuhaus und sein Vormund hätten zwar mit wiedehage darüber gesprochen und auch einen Brief von ihm erhalten, demselben aber nicht zugesagt
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Handwerk im 19. Jh nach den Akten des Stadtarchivs
1822
Verordnung der Kgl Regierung, daß scih Maurer und Zimmergesellen, welche Meister werden woillen einer Prüfung unterziehen müssen; ebenfalls Brunnen- und Rohrmacher.
Voraussetzungen. Lesen, Schreiben Zeichnen. Müssen merkwürdige Gebäude gesehen haben, Kostenanschlag
Daneben: Gewerbeschein auf Maurerflickarbeit ohne Prüfung
Liste der ungeprüften Bauhandwerker:
4 Zimmerleute
Johan Frenking und Henrich X haben zusammen fünf Windmühlen in Accord und eine im Tagelohn gebaut
Johan Bernd Brandhove 39J, vermutlich der beste Zimmermann dahier. Kann nach einem Bauriß arbeiten,
Wilhelm Stockhoff, Pumpenmacher, hat in MS gearbeitet
1832
Bürgermeister Marcus:
die ungeprüften Meister besitzen wenige Geschicklichkeit. Zur Ausführung großer Gebäude führt sie ihr Ruf nicht, daher sie auch wohl nicht schaden
1833
Steinhauer und Steinsetzer; anerkannt:
- Joh Henrich Bröcker
- Theodor Herman Bröcker
- Hermann Niehues
- Heinrich Niehues
1836
Antrag des Zimmermans J Bernh Brandhove auf Zulassung wird zugestimmt
(Amtsblatt 1836 Dez, Nr. 321 Der Zimmermann Johan Bernhard Brandhove zu Sendenhorst ist in das Verzeichnis der zum selbständigen Gewerbe- Betriebe berechtigten Bauhandwerker aufgenommen)
1841
Maurer Andreas Ostholt hat 1820 dem Schenkwirt B Wessel im Ksp Überwasser ein neues Wohnhaus als selbstständiger Meister errichtet
1850
erstes Prüfungszeugnis für Zimmergeselle Theodor Flürenbrock (geb Ksp Neuahlen); selbständiger Betrieb als Zimmermeister
Nachweis der ausgeführten Bauten Bernhard Kössendrup:
48 Jahre; seit 16 Jahren selbstständig:
1817 für Thier in Münster
auf dem alten Steinweg MS, Gebäude für den Höcker Esmann
Zinngießer Bartels auf der Hörster Str
Kramer Speickmann aufm Bispinghof
Hier in der Stadt S. ergab sich übrigens keine Gelegenheit zum Neubau für mich.
Mühlen- und Radmacher Joh Frencking:
Bau der dritten hiesigen Mühle für den Herrn Gastwirt Schwarte; von Sendenhorst bestätigt.
Zimmermann Johan Bernard Brandhove
39 Jahre; wegen Schwächlichkeit des Vaters schon 1814 im Geschäft
Als Meisterknecht das Haus für Joh Hermann Hoppenkötter gebaut
1817 das hiesige Stadtsprützenhaus
Kotten des Kötters Wefers (?) aufm Elmenhorster Berg
1820 Bau eines Hauses für Zimmermeister Bröcker; Anfertigung des
Grundrisses
Henrich Saerbeck
38 J. seit 1818 Meister als Maurer
1818 Bau einer Fachwerkscheune für Gemeinderat Wichard
1819 Bau von 2 Häusern in MS unter einem Dach für Perückenmacher Holters zusammen mit seinem Bruder Theodor (2 Jahre jünger)
1822 neuer Giebel für Schreinermeister Schmalz im Krummen Timpen MS
Bei der neuen Anlage der Magdalenenstr MS für Kleidermacher Freese das erste Gebäude
1831
Polizeistrafe für Heinr Saerbeck (2 Thl) für unbefugte Arbeit
außerhals seines Wohnorts (Höcker Holtkamp)
erhält 1832 Konzession; ebenfalls Bruder Theodor Saerbeck
1843 Stadtchronik
XI Gewerbe-Verhältnisse und Verkehr
Außer der Landwirtschaft wird Branntweinbrennerei betrieben, welche letztere gute Fabrikate liefern und sich deshalb eines vorzüglichen Abwsatzes erfreuen.
(Ergänzung: Früher was MS der alleinige Absatzort; nachdem der Ort aber durch passable Wege mit der blühenden Fabrick-Gegend des Bergischen in Verbindung gebracht, hat sich der Handel dieser Fabrickgegend zugewandt)
die Leineweberei, welche in früherern Zeiten einen bedeutenden Erwerbszweig bildete, wird wegen Mangels an Absatz zu lohnenden Preisen nur in geringem Umfange mehr betrieben.
Die Handwerker arbeiten größten Theils für Tagelohn und viele als Maurer, Steinhauer, sie gehen auf die benachbarten Orte. Von den Tagelöhnern erwerben sich viele guten Verdienste durch Grasmähen im Holländischen. Die zehn Juden-Familien treiben Manufacturenwaren und Schacherhandel jeder Art.
---> sehr geschöntes Bild für 1843!!
Zimmermeister B H Bröcker
1820 Holzhaus für Sch Tergeist
1852 A476
»Beschwerde des Drechslers Hch Klümper die Pfeifenhandlung von Seiten des Bernhard Zimmermann betr.
Mein einzige Erwerbszweig zum Unterhalte für mich und meine Familie ist die Pfeifenhandlung. So lange ich nun hier bin, hat mich der Pfeifenhandel, den mötigen Unterhalt für mich und meine Familie verschafft. Nun tritt mir aber seit einigen Monaten der Victualienhändler Bernard Zimmerann hemmend entgegen, indem er auch mit einen Pfeifenhandlung sich befaßt, öffentlich zur Schau an seinem Hause ausssatellt, die Producte von der Fabrik bezieht, die er selbstreden biliger geben kannm als ich die meinigen, die ich selbst verfertige, und sicheren Vernehmens mit den Pfeifen hausiert oder doch neben seinem Victualiengschäfte mit einem sehr geringen Gewinn, zumal er mit vielen Artikeln handelt, unterzubringen wei´. Dadurch ruiniert er meine einzige Erwerbsquelle, «
(Zimmermann soll die Pfeifenhandlung verboten werden »Wenngelich ist auch nicht speciell die Gesetze kenne, so scheint es mir der Natur der Sache nach nicht gerechtfertigt, daß Bernard Zimmerann als Victualienhändler auch mein Beschäft nebenbei treiben darf, um mich zu ruinieren«
Antwort Des Bürgermeisters: die Besteuerungsgesetze erlauben den Krämern auch den Verkauf von Pfeifengeräten. Da Zimmermann aber zum geringsten Steuersatz veranschlagt ist, und es sich um eine Erweiterung des Geschäfts handelt, wird Zimmermann höher veranschlagt werden müssen.
Blotevogel, Zentrale Orte
Tabelle 13
Austattung der zentralen Orte im Reg Bez Münster 1820
Sendenhorst
Einwohner 1821 1200, mit dem Kirchspiel 2200
Bürgermeisterei
Notariat |
1 |
Schornsteinfeger |
1 |
Drechseler |
8 |
Böttcher (ein Meister) |
2 |
Rademacher |
2 |
Maurer |
2 |
Schneider |
10 |
Bäcker |
6 |
Stellmacher |
1 |
Schmiederr |
6 |
Seiler |
4 |
Handelsmann |
1 |
Viktualienhändler |
1 |
Gesundheit: |
|
approb. Arzt |
1 |
Wundarzt |
! |
Apotheke |
1 |
Hebammern |
3 |
Markttage |
2 |
Postwärterei |
|
|
|
|
|
|
|
Handwerk im 19. Jh nach den Akten des Stadtarchivs
1822
Verordnung der Kgl Regierung, daß scih Maurer und Zimmergesellen, welche Meister werden woillen einer Prüfung unterziehen müssen; ebenfalls Brunnen- und Rohrmacher.
Voraussetzungen. Lesen, Schreiben Zeichnen. Müssen merkwürdige Gebäude gesehen haben, Kostenanschlag
Daneben: Gewerbeschein auf Maurerflickarbeit ohne Prüfung
Liste der ungeprüften Bauhandwerker:
4 Zimmerleute
Johan Frenking und Henrich X haben zusammen fünf Windmühlen in Accord und eine im Tagelohn gebaut
Johan Bernd Brandhove 39J, vermutlich der beste Zimmermann dahier. Kann nach einem Bauriß arbeiten,
Wilhelm Stockhoff, Pumpenmacher, hat in MS gearbeitet
1832
Bürgermeister Marcus:
die ungeprüften Meister besitzen wenige Geschicklichkeit. Zur Ausführung großer Gebäude führt sie ihr Ruf nicht, daher sie auch wohl nicht schaden
1833
Steinhauer und Steinsetzer; anerkannt:
- Joh Henrich Bröcker
- Theodor Herman Bröcker
- Hermann Niehues
- Heinrich Niehues
1836
Antrag des Zimmermans J Bernh Brandhove auf Zulassung wird zugestimmt
(Amtsblatt 1836 Dez, Nr. 321 Der Zimmermann Johan Bernhard Brandhove zu Sendenhorst ist in das Verzeichnis der zum selbständigen Gewerbe- Betriebe berechtigten Bauhandwerker aufgenommen)
1841
Maurer Andreas Ostholt hat 1820 dem Schenkwirt B Wessel im Ksp Überwasser ein neues Wohnhaus als selbstständiger Meister errichtet
1850
erstes Prüfungszeugnis für Zimmergeselle Theodor Flürenbrock (geb Ksp Neuahlen); selbständiger Betrieb als Zimmermeister
Nachweis der ausgeführten Bauten Bernhard Kössendrup:
48 Jahre; seit 16 Jahren selbstständig:
1817 für Thier in Münster
auf dem alten Steinweg MS, Gebäude für den Höcker Esmann
Zinngießer Bartels auf der Hörster Str
Kramer Speickmann aufm Bispinghof
Hier in der Stadt S. ergab sich übrigens keine Gelegenheit zum Neubau für mich.
Mühlen- und Radmacher Joh Frencking:
Bau der dritten hiesigen Mühle für den Herrn Gastwirt Schwarte; von Sendenhorst bestätigt.
Zimmermann Johan Bernard Brandhove
39 Jahre; wegen Schwächlichkeit des Vaters schon 1814 im Geschäft
Als Meisterknecht das Haus für Joh Hermann Hoppenkötter gebaut
1817 das hiesige Stadtsprützenhaus
Kotten des Kötters Wefers (?) aufm Elmenhorster Berg
1820 Bau eines Hauses für Zimmermeister Bröcker; Anfertigung des
Grundrisses
Henrich Saerbeck
38 J. seit 1818 Meister als Maurer
1818 Bau einer Fachwerkscheune für Gemeinderat Wichard
1819 Bau von 2 Häusern in MS unter einem Dach für Perückenmacher Holters zusammen mit seinem Bruder Theodor (2 Jahre jünger)
1822 neuer Giebel für Schreinermeister Schmalz im Krummen Timpen MS
Bei der neuen Anlage der Magdalenenstr MS für Kleidermacher Freese das erste Gebäude
1831
Polizeistrafe für Heinr Saerbeck (2 Thl) für unbefugte Arbeit
außerhals seines Wohnorts (Höcker Holtkamp)
erhält 1832 Konzession; ebenfalls Bruder Theodor Saerbeck
1843 Stadtchronik
XI Gewerbe-Verhältnisse und Verkehr
Außer der Landwirtschaft wird Branntweinbrennerei betrieben, welche letztere gute Fabrikate liefern und sich deshalb eines vorzüglichen Abwsatzes erfreuen.
(Ergänzung: Früher was MS der alleinige Absatzort; nachdem der Ort aber durch passable Wege mit der blühenden Fabrick-Gegend des Bergischen in Verbindung gebracht, hat sich der Handel dieser Fabrickgegend zugewandt)
die Leineweberei, welche in früherern Zeiten einen bedeutenden Erwerbszweig bildete, wird wegen Mangels an Absatz zu lohnenden Preisen nur in geringem Umfange mehr betrieben.
Die Handwerker arbeiten größten Theils für Tagelohn und viele als Maurer, Steinhauer, sie gehen auf die benachbarten Orte. Von den Tagelöhnern erwerben sich viele guten Verdienste durch Grasmähen im Holländischen. Die zehn Juden-Familien treiben Manufacturenwaren und Schacherhandel jeder Art.
---> sehr geschöntes Bild für 1843!!
Zimmermeister B H Bröcker
1820 Holzhaus für Sch Tergeist
1852 A476
»Beschwerde des Drechslers Hch Klümper die Pfeifenhandlung von Seiten des Bernhard Zimmermann betr.
Mein einzige Erwerbszweig zum Unterhalte für mich und meine Familie ist die Pfeifenhandlung. So lange ich nun hier bin, hat mich der Pfeifenhandel, den mötigen Unterhalt für mich und meine Familie verschafft. Nun tritt mir aber seit einigen Monaten der Victualienhändler Bernard Zimmerann hemmend entgegen, indem er auch mit einen Pfeifenhandlung sich befaßt, öffentlich zur Schau an seinem Hause ausssatellt, die Producte von der Fabrik bezieht, die er selbstreden biliger geben kannm als ich die meinigen, die ich selbst verfertige, und sicheren Vernehmens mit den Pfeifen hausiert oder doch neben seinem Victualiengschäfte mit einem sehr geringen Gewinn, zumal er mit vielen Artikeln handelt, unterzubringen wei´. Dadurch ruiniert er meine einzige Erwerbsquelle, «
(Zimmermann soll die Pfeifenhandlung verboten werden »Wenngelich ist auch nicht speciell die Gesetze kenne, so scheint es mir der Natur der Sache nach nicht gerechtfertigt, daß Bernard Zimmerann als Victualienhändler auch mein Beschäft nebenbei treiben darf, um mich zu ruinieren«
Antwort Des Bürgermeisters: die Besteuerungsgesetze erlauben den Krämern auch den Verkauf von Pfeifengeräten. Da Zimmermann aber zum geringsten Steuersatz veranschlagt ist, und es sich um eine Erweiterung des Geschäfts handelt, wird Zimmermann höher veranschlagt werden müssen.
Blotevogel, Zentrale Orte
Tabelle 13
Austattung der zentralen Orte im Reg Bez Münster 1820
Sendenhorst
Einwohner 1821 1200, mit dem Kirchspiel 2200
Bürgermeisterei
Notariat |
1 |
Schornsteinfeger |
1 |
Drechseler |
8 |
Böttcher (ein Meister) |
2 |
Rademacher |
2 |
Maurer |
2 |
Schneider |
10 |
Bäcker |
6 |
Stellmacher |
1 |
Schmiederr |
6 |
Seiler |
4 |
Handelsmann |
1 |
Viktualienhändler |
1 |
Gesundheit: |
|
approb. Arzt |
1 |
Wundarzt |
! |
Apotheke |
1 |
Hebammern |
3 |
Markttage |
2 |
Postwärterei |
|
|
|
|
|
|
Freie, Freistuhlgüter, "liberi nostri"
1318 XI 1 WUB VIII 1293
liberis nostris:
1. Johannes de Rynchoven libero comite nostro
2. Johanne dicto der Meghedeson
3. Levoldo de Kulsinctorrpe
4. Henrico de Schegtorpe
5. Hermanno de Righove
6. Wulphardo filio eius
7. Reyncken de Meldinchoven
8. Johanne ibidem de Egelbertyng
9. Johanne Hoykeman
10.Hermanno dicto Hobelrey
11.Johanne filipo Webelen in Rameshovele
12.Wulphardo ibidem
Die Familien im Einzelnen:
Greve, Greive
1318 Johannes de Rynchoven, Freigraf (Greive)
1332 Johan Greve to Rinchove
Suermann, Rinkhoff
1318 Herman de Righove
Wulphard filius eius
1360 Vrederic to deme Zode
1332 Henrich v Schenctorpe
Mellinghoff
Meghedesone
1318 Johannes dictus der Meghedeson
Kössendrup
1312 Levoldus de Kulsinctorpe
1318 Levoldus de Kulsinctorpe
1360 Diderich van Kelsinctorpe und Sohn Johannes
Schenctorpe
1318 Henricus de Schegtorpe
1318 Reyncken de Meldinchoven
1338 Johan de Molner van Meldinchoven
Watermann
Johann ibidem (Meldinghove) de Egelberting
Rotkötter
1312 Johannes Hoykinc (liber)
1318 Johannes Hoykeman
Hoppe
1318 Hermann d Hobelrey
1360 Hermann Hoppe
Heimann
1318 Johannes filius Webelen in Rameshovele
Wulphard ibidem
1332 Wulphard v Rameshovel
Jungmann
1312 Hermannus de Hertoghe
Leveking
1312 Albertus Levekinc, liber
v. Stromberg (Ahlen, Haus Hove?)
1332 Johan v Stromberg, Freier
Freistuhl auf der Hohen Wardt
1374 Cord Voes van der Woltbecke, bisch Freigraf des Stuhlts ton Honwarde
1381/84 Steneke van der Steghe, Freigraf upper Honwarde und Sendenhorst
1398 ders. nur Honwarde
1382 Freigrafschaft auf dem Drein, einst Rolf Boleke (Überwasser U 130)
1450 Henrich v Molenbecke gt Kunschap "upper Honwarde"
1489 Lambert Becker ders. Stuhl
==>gehört uspr zur Schröderschen Freigrafschaft (nicht der Stadt MS) Umfaßt Teile Ksp Ahlen, Albersloh, Vorhelm, Sendenhorst
Freigrafen, Sendenhorst
1502-1511 Haus Harkotten, Archiv Ketteler Urk
Albert Swolle, Freigraf des Bischofs von MS
1516 BE UB
Albert vo Swolle, Freigraf zu Ennigerloh, belehnt Johan Glade mit Gladengut
beim Freistuhl zu Keybbinck
Freigrafen, Sendenhorst
Freigrafen der Grafschaft Ahlen - Sendenhorst
(nach Lindner, Veme)
1269 Heymo von Harwic
1298 Walram (bischöflicher Freigraf)
1318 Johan von Rynckhove
1327 Knappe Herman Spaen, auch Gograf von Ahlen
1328 Bernhard Hasle
1332 Reinherus von Frilwic
1354-67 Bernt de Bose
1335-37 Knappe Ludolf Spane
1336 Ludolf von Wisch, de auctoritate Hermanni Scroderi
1318 WUB VIII 1293
Knappe Henricus dictus Schredere überträgt Kentrup die Hufes Kusteshove in Osterwich Ksp Ahlen für 65 Mark als Eigentum.
Verzicht vor seinem Freistuhl: presentibus liberis nostris Johanne de Rynchoven libero comite nostro... folgen weitere Freie aus dem Raum Sendenhorst
1318 XI 8 WUB VIII 1295
Bischof Ludwig bestätigt den Verkauf der Kosteshove in Ahlen an Kentrup, nachdem vier Tage vorher der Verkauf vor dem Freistuhl getätigt worden war. Die Zeugen sind Bürger und Ministeriale, keine Freien!
Godefrido de Hesnen milite
Rodolf de Hetfelde, iudice nostro in Alen
Ludolpho de Alen
Conrado de Mechlen
Wernhero de Alen
Albero de Polinghen
Ludolpho de Wysch, iudice nostro in Sendenhorst
Engelbert dicto Bitter
Wescelo et Brunone de Quernhem, fratribus
Themone de Golegrope
Gerhardo de Foro
Hermann dicto Tylscat
Wernhero dicto Wynman
Johann dicto Gremme
necnon iudice et consulibus opidi nostri in Sendenhorst
1319 QFA I 23
Nochmaliger Verzicht des Ritters Gottfried Volenspit auf das Eigentum der halben Danylinchove zugunsten Kappenbergs (der erste Verzicht erfolgte 1306)
... viro strenuo et honesto Henrico dicto Scrodere, domino iudicarie sedis in Sendenhorst, que vulgariter vryestol dicitur necnon et comiti et liberi ad dictam sedem pertinentibus
1328 IV 19 Drensteinfurt U 6 (uspr. Urkunden Riepensell), gedruckt Kindlinger UB III U 122
Henricus dictus Schrodere de Alen miles, Kinder Hermann und Jutta, Schwester Mechtild, verkaufen den Mstr. Bürgern Wilbrand Voghet und Johann Vos curia d Suthof thon Broke in p Sendenhorst cum judicio d burghericht als durschlacht Eigen für 100 M vor dem Freigericht bei Sendenhorst; Freigraf Bernard de Hasle
Sehr lange Zeugenreihe; Bürgen
amici nostri Ludolfsu dictus Langhe
Rotgerus dictus clot
Levoldus de Escenne
Bernarud de Hasle
Rodolfus de Berghe
Craftho de Telghet
Ludolfus de Wisch
Wynekinus de Ysfort, famuli
Zeugen a) 20 münstersche Bürger, unter ihnen Henrico de Sendenhorst
b) Conrado Scoke
Gerlaco de Grimpse
Arnoldo Wetinctorp
Volberto dicto Scoke
Friderico de Emerne, famulis
1332 Marienfeld U.
Vor dem Freigrafen des Ritters Henrich Schroder, Reynher van Frilwic, verkauft der Knappe Engelbert Bitter 5 Äcker bei der villa tor Hart an Marienfeld
Bügen: Ludolf van der Wisch
Ludolf Spanm
Conrad Schocke
Gyso Torck
Johan Walegarden, Knappen
Zeugen Henrich van Schenctorpe
Johan Greve to Rinckhove
Wulfard van Rameshovele
Lutbert und
Johan von Stromberg, Freie
1336 Niesert UB II 26
... Hermanni Scrodere de Alen, armigeri ad quem comitatus qui Vrigrafscap nuncupatur, pertinebat, nobis personaliter assedente in platea regia prope oppidum Sendenhorst ante curtim dictam toe Ghest
1354 Ägidii U 114
Bernhardus dictus Bose, Freigraf des Knappen Rodolphi dicti Boleken, bekundet Gütergeschäfte im Ksp Amlincburen
Z Conrad Retbergh
- Godfrido de Schonenbecke, advocatus dominorum
- Lambertus de Bocholte
- Godfride dicto vanme Dyke
1360 Ägidii U 125
Johan van Vorsthovele verkauft das Erbe to der Wostene im Ksp Drensteinfurt
Zeugen:
- Herman Hoppe
- Conrad Spaen als Richter
- Dietrich van Kelsinctorpe
- Johan, sein Sohn
- Friedrich to dem Zode
Siegel des Andreas van der Heghe
(es handelt sich wohl um Verkauf von Freigut vor dem Freigrafen; vgl. Zeugenreihe)
1362 Msc II, 6 S. 482
Die Freistuhlleute verkaufen ihre Rechte an den Gütern Beatrishove zu Meldinchoven an den Domherrn Rotger von Ramesberg ...
Beatrishove to Meldinchoven, Bft thor Hardt, Johan dictus Kosseman (Korseman), qui se locationem et conductionem certorum annorum in dicto manso habere et Blideke uxor, Elisabet, Johannes Gertrudis, eorumdem liberi, qui se homines lignis vulgariter dictos vryen nostri vrigraviatus super Drenum vcl in Sendenhorst asserebant
Acta in opido nostro Sendenhorst iuxta cymeterium
Z: ... Bernhardo d. Boeze, dicti vrigraviatus vrigravio
Andreas de Heghe ibidem gogravius, famulus
Alberto van der Wyck, proconsul (von Münster)
1362 XII 20 QFA U 48
Wessel und Gottfried, Söhne des Gotfried von Vechtorp, verzichten vor dem Freistuhl zu Wilshorst auf das Gut Nyehusinch (gelegen zu Evener, Ksp Heeßen)
Zeugen:
Hermann rector scolarum in Alen
Öubert dictus Cloet
Bernardus dictus Bose, vrigravio
Rodolpho dictus Boleken
Rutgero de Wiscelo famulis
Johanne Lnderinch vulgariter dicto eyn vrye
Gerhardo et Waltero famulis Wesceli et Godecini de Vechtorpe
1366 Kindlinger Beiträge U 165
Johan von Derne, Burgmann zu Mark, verzichtet auf das Freigut Hesselinchof zu Oesterich Ksp Ahlen zugunsten Kentrups vor Bernd gehyten dey Bose, Freigraf Bolken von Lipperode
Zeugen die Freien
Diderich und Johan van Aquick,
Ghert dey Weghener
folgen Knappen
1367 Domkapitel III f
Ankauf der Freigrafschaft super Dreno durch Bischof Florenz
Stuhlherr Rudolf dictus Boleken (auch Freigraf Boleken von Lipperode) der die Freigrafschaft von Bertold domino de Buren zu Lehen trug
(Bernhard Boze bezeugt, daß vor seinem Gericht vor Sendenhorst Rudolf Boliken die Freigrafschaft auf dem Drene verkauft und Münster aufgetragen habe)
Anm. - die verkaufte Freigrafschaft scheint nicht identisch zu sein mit der Freigrafschaft Sendenhorst
- Bernhard Bose bleibt in seinem Amt
- vor Sendenhorst wohl vor dem Hofe Tergeist
Boleke nach WUB III
1223-39 Friedrich
1231 Diakon in Liesborn
1282-99 Eberhard, Burgmann zu Lipperode, Söhne Heinrich, Johann, Hermann
1277 Kanoniker zu Paderborn
1367 Domkapitel IIIf
Bernd Bose bekundet den Verkauf der Freigrafschaft auf dem Drene durch Rudolf Boliken vor seinem Gericht
1381 Kollegiatstsift Beckum U 76
Der Freigraf des Bischofs von Münster, Knappe Steneke van der Steghe, bezeugt Gerichtshandlung
ferner anwesend Wullf van Ludinchusen, Amtmann aufm Drene
1399 INA WAF Harkotten I U 56
Steneken von der Steghe, Freigraf upper Honwarde und zu Sendenhorst bezeugt Güterverkauf im Ksp Telgte
1458 I 16
Im Gericht zu Sendenhorst läßt Godeke van der Sunger die Güter der Brüder Dietrich und Gert van Hövel im Ksp Drensteinfurt beschlagnahmen
1458
Hinrick van Molenbeck, Freigraf des Johan Pfalzgraf bei Rhein
1471 VII 15 Lotharingisches Kloster Urkunden (Rep 101 10V)
Vor Hinrik Nysman, Richter zu S., verkauft Berndt Rothoff sein freies und aliges Gut Hoykenhove Ksp Sendenhorst, Bft Bracht und zu Rameshovel an Joh Rothof
Die Hove ist belastet mit 2 M an den Rentmeister zu Wolbeck und 8 Sch Weizen an St. Mauritz
Bernd Rothoff oo Alke; Tochter Barbara
Johann Rothoff oo N.N; Tochter Styne
1481 Lotharingische Kloster U 8
Lambert Becker, Freigraf, belehnt mit Zustimmung des Rentmeisters Egbert Volbert den Joh Rothof mit der Hoykenhove Ksp S, Bft Bracht
Z Lubbert to Weesten Bürgermeister zu S. Henrich Nyseman Richter, Gerd Nase
1489
Hynrick Nysman, sen.Richter (des Freigerichts?)1492 Fraterhaus U
1492
Richter Hinrich Nysman
1502-1511 Haus Harkotten, Archiv Ketteler Urk
Albert Swolle, Freigraf des Bischofs von MS
hierzu:
1500 IX 5 Weistum des Korffschen Gogerichts zu Warendorf über das Recht des hammerwirfes in der gemeinen Mark: Man solde bliven in eyner gemeynen marke van eyns man kempne, tunen, hagen und vraven myt hovenne, meggen und gravene, so veer, als eyn man mochte werpen myt eynemme haerhamere, daer men eyn segede mede haert, als he stond in eynemme graven und worpe myt siner vorderen handt den hamer under sinbem lucteren bene hin in der marke.
Zeugnes des Freigrafen Thonies tomme Steynwege und des Gografen Gerdt Haver.
Standenoten des Gerichts, ... Herman tor Becker, Albert Swolle
1516 BE UB
Albert von Swolle, Freigraf zu Ennigerloh, belehnt Johan Glade mit Gladengut, Ksp Beckum, beim Freistuhl zu Keybbinck
1533 Lotharingisches Kloster U12
Joh Smedes, Freigraf, bezeugt der Cath Lors, jetzige Frau des Berndt Lawegge, das am 14. III. abgegebene Zeugnis vor dem Freistuhl zu Sendenhorst des Berndt Sandwech, Bürgermeister zu S. und des Hynrich Wesselynch, daß sie vor dem +Freigrafen Albert Swolle zu Freistuhlrecht angenommen sei und empfängt die Huldigung wegen des freien Gutes Hoikynkhove anders gt. Drystenhove Ksp Sendenhorst
Z: Evert Bocker, Hynrich Boker, Merten Loer, Thonys Becker, Bürger zu Sendenhorst.
ufkundigen wollen, Sie bitte um Behandigung Berndt thor Straten, ihres zukünftigen Gemahls
1536 V 22 Haus Borg Urk
Albert Wulffert erscheint vor Notar Pancratius Stipelman, Kleriker des Bitums Münster und Wylhem Mollenbeck gt Kuntscap Richter zu Sendenhorst mit einigen Freunden zu einer Burspreache im Burgericht der Bft Sunger
Dagegen protestiert Henrich Kerckerinck thor Sunger mit dem Freigrafen Johan Smedes, da er keine Bursprache von dieser Seite über seine ererbten Güter zulassen wolle.
Geschehn in der burschaft gt. de Sunger vor der Havestadt.
1540 Schwieters, östl. Teil LH S. 255
Hinrick Nysman, Bewirtschafter des Niesmannsgutes in der ft Rieth, Drensteinfurt, wird von Bischof Franz belehnt mit der Brüninckhove, unses gnädigen Herrn vryen Stoilgude to Sendenhorst
1548 Mensing U 100
Hinryck Nysman, Drensteinfurt oo Gertrud ton Santwege Sendenhorst
Freistuhlgut
Stuhlfreie; Freie
zur Rechtsgeschichte:
Kindlinger Geschichte der Familie und Herrschaft Volmarstein
Nr. 73 Verzeichnis der Güter, Einkünfte und Gerechtsame der Familie von Rinkenrode (Ende 13./Anfang 14 Jh):
Hec pensio dicitur Konynkdenst et datur in palmis de Liberis
... folgen ca 30 Namen u.a.
- Nycink 10 den
- Ghennegge 6 den
- Brunynk 20 den
1367
Andreas van der Heghe, Gograf zu Sendenhorst, bezeugt die Auflassung der vrien hove to Schenctorpe durch Evert Fyte und seine Frau.
Verzicht auf Gewinn, den sie an der freien Hove durch Freigraf Aleve (verschrieben für Roleve) Bolikin haben.
Zeugen: Die Schöffen zu Sendenhorst Anrd van Hasle, Johan Vust, Henrich van Derne
1476 ebd U 4
Vor Henrich Cleyhorst, Richter zu MS verkaufen Elseke ton Santweghe und Tochter Mette ihr Erbrecht an der Hoykinkhove Ksp. S. Bft Bracht vor dem Bome to Rameshovel und an dem von Thomas Vos bewohnten Hofe in Sendenhorst an Bernd Roethoff
Z: Hinrich Zudarto, Godeke v Haltern, Bürger zu MS
Freie in Urkunden:
1. 1325_
Hinrico de Scenctorepe
Johan Scenctorpe
Bernhard d. Cock
Hermanno Levekemann
Johan Greve v. Rynchove
2. 1331
Andreas Heghe
Wescelus de Quernem
Joha de Sungeresch
Conradus Retberch
Johannes Hushere
Henrich Cluppel
Johan d. Greve de Rinchove
Wescelus de Loen
3. 1338 Vinnenberg U 49
Johan Husher
Bernhard de Koc
Wulfhart van Rokesle
Johan de Molner van Meldinchoven
Freigraf: Rheyme van dem Hame, Schwiegersohn des Freigrafen Schröder
4. 1360 Ägidii UB 125
Johan van Vorstovele verkauft das Erbe to der Wostene im Ksp Drensteinfurt
Zeugen (Freie):
- Herman Hoppe
- Dietrich van Kelsinctorpe
- Johan, sein Sohn
- Friedrich ton den Zode
- Conrad Spaen, Freigraf
Siegel des Andresa van dern Heghe
Freistuhlgüter bis 1370
Levekemann
ton Sode
Wulfert ?
Greive
Rinkhoff ?
Rameshovel
Hobelrey
Schenctorp
Meldinchoven I (Watermann)
Meldinchoven II
Hoykmann
Kulsinctorpe
Freistuhlgüter im alten Kreis Lüdinghausen
nach Schwieters nur geringe Prozentsätze
Werne 142:3 2.07%
Hüvel 27:1=3.6%
Bockum 33:2 5.7%
Walstedde 51:1 1.9%
Verbreitete Bezeichnung Frie: Frye to Beckedorp, Frie to Auquak, Frie to Dalbockum. Frie to Barkhusen, Frie to Walstedde
urspr. Freistuhlgüter in Sendenhorst
Kulsinctorpe (Levold = Mey ?)
Joh v Rinchove = Greve
Joh Bruninc = Niesman
Ludolf de Rameshovele = Heimann
Hertoges (Hoppe)
ton Zode (Suermann)
Levelinchove
Schenctorpe
Meldinghoven (de Molner)
Meldinghoven II
Rameshovele = Jungmann
1360
Auflassung eines Gutes vor dem Gericht zu Sendenhorst
Zeugen: Hermann Hoppe
Conrat Span, Richter
Diderich von Kelsinchtorpe
sein Sohn Johannes
Vrederic to deme Zode
Siegelankündigung des Andreas van der Heghe
Freistuhl
1514 Mensing U 59
Vor Bürgermeister, Schöffen und Rat verpachten Johan Loer und Gese ein Gartenstück bei der Nordstraße zwischen dem Freistuhl und dem Sengehennehaus an Johan tho Beckentorpe oo Catharina.
Die Pächter dürfen ein Haus errichten und mit Hypotheken belasten.
Pacht 1 ½ Hornsche Gulden
Verkaufsrecht (auf das Haus) gehört dem Johann Loer
Zeugen: Johan Hocker, Evert Bodeker
Gefängnis
Wegen Eröffnung der Gefängnisse an und Losschließung auch Hinführung der Delinquenten
1698 Hofkammer II 30g 3
Notarielle Zeugenbefragung, veranlaßt durch Bürgermeister Henrich Lippers und Balthasar Suermann:
Zeugen (sämtlich über die 60 und 70 Jahre alt):
- Berndt Schröder
- Meister Berndt Bleckman
- Dietrich Heyman
- Andreß Herwegh
- Johann und Henrich Wettendorff
- Joan Burholt
- Dietrich Thorwesten
Wegen Eröffnung der Gefängnisse an und Losschließung auch Hinführung der Delinquenten zum Gericht zwischen dem Vogten Ksp Sendenhorst und hiesigem Gerichtsdienern einige Mißverständüsse und Zweyffoll entstanden, also daß die Vogt, wan etwa ein Deliquent in ihre Vogtei betreten und zur Haft geliefert, sich von den an und Losschließen auch Hinführen zum Gerichte gänzlich entziehen und diese Verdießlichkeeit dem Gerichtsdienern allen aufdringen wöllen, gleich nun dieses von alters hero nicht gebreuchlich gewesen, und wie anitzo in glaubhaffte Erfahrung kommen, daß nacherwähnte Leute dieser Sachenhalbeer und wie es mit Eröffnung der Gefängnisse, An- und Losschließung deren Delinquenten vor diesem gehalten, die beste Wissenschaft haben sollte, so ersuchen wird Euch Notarium hiemit, nachwerwähnte Männer - nämlich
- Bernd Bleckmann
- Bernd Schröder
- Dietrich Heymann
- Andreß Herweg
- Joan und Henrich Wettendorff
- Joan Burholt
- Dietrich Thorwesten zu befragen:
1. ob die Zeugen gesehen, daß der jetzige Vogt des Ksp Sendenhorst Martin Suermann zu der Zeit, wie Evert Becker aus der Pforten gesetzt worden, die Klammern in Post geschlagen, woran der Evert geschlagen worden
2. ... daß Vogt Suermann den Halsband, welchen er Evert ihm selbst um den Hals tun müssen, in Hand gelangt
3. ob die Zeugen andere Vögte gekannt (ja; der eine Gerdt, der ander Dietherich Haßkenhoff)
4. ob nicht zur Zeit Voten Gerdt Haßkenhoff verschiedene Diebe und Brenner betreten worden ?
5. diese Täter wurden allemal in die zum Fronenamt gehörige Behausung bei dem Gerd Haßkenhoff inhaftiert; die Deliquenten wurden in dieser Behausung an einen Klotz mit einer Ketten geschlossen gelegt
6. Haßkenhoff hat die Täter an- und losgeschlossen und, wenn nötig, hat er sie mit einem Strick zum Rathaus zum Gericht geführt
7. sogar ein Bürger aus Sendenhorst mit Namen Henrich Thüte wurde wegen verübten Diebstahl von Gerdt H. gefangen genommen
Die Zeugen bestätigen im Wesentlichen alle Fragen
Geschehen in der Behausung des Notars Joannes Veltmann
Zeugen Joan Schrulle, Henrich Hölscher
Baufälligkeit des Sendenhorster Gefängnisses
1706 Dep AV MS Msc 335,4
Richter Bisping an Drost Merveldt, Wolbeck:
.. daß die zur Abstraffung der Malefitzpersonen und anderer Deliquenten zu Sendenhorst Örter, in specie der Kack gantz baufällig, daß keine Execution mehr darauf geschehen könne, daß Rollhäußel umgefallen, der zur Abstraffung der zur Zahlung der Brüchten nicht capablen excedenten hergesetzten Phael aus der Erden gezogen, die Hafftplätze und gefengnüsse dergestalt schlecht ungehn (?) undt ahn solchen Örtern angeordnet, daß nicht allein der Inhafftirte baldt daraus können, sondern auch ein jeglicher Freundt und Bekanter mit ihm rehden, Unterricht geben, auch zum Loeßkommen nöthige Instrumente wie auch wohl einig gifft beybringen können.
Wie dann auch Ew. Hochwolgeb, Gnaden anoch erinnerlig wirdt bevorstehen, daß in kurtzen Jahren noch zwey Malefitz Persohnen daruß entkommen undt dha solches hinführo geschehn, die darauf entstehende Ohngelegenheit mihr ahngehälset werden dörffte.
Diesem vorzukommen habe zwar den Bürgermeistern die ... zu thon undt alles besser einzurichten bedeutet, dan welche zur Antwort erhalte, daß die Stadt ihrer Ohnvermögenheit halber dhazu nicht fähig were, gleichwol die Gefengnisse dergestalt sicher sein müssen, damit die Inhafftierte nicht entkommen können.
Als gelangt meine gehorsambste Bitte, dieserhalb gehörigen Orths Befehlch zu ertheilen und allerseitige Reparation gnädig anzubefehlen
Euer hochwolgeb. Gnaden
unterthänig gehorsambster
Anschrift:
Ihro hochwolgeb, gnaden Herrn Ditrich Burchardt Freyherrn von Mervelt Herrn zu Westerwinkel, Obermarschall und Drostren Ambts Wolbeck, meinen gnädigen Herrn
gehorsamster Bericht
Johan Christoff Bernardt Bisping, Richter zu Sendenhorst.
Antwortnotiz:
Es wirdt den Burgermeistern zu Sendenhorst hier durch ernstlig ahnbefoelen, die hier einbemelte sachen dergestalt in esse zu bringen, daß der Rigter hier uber ferners nicht zu klagen habe.
Dittrig Burchardt Freiherr von Merveldt.
Anlaß der Bescherde war eine Eingabe der Eingesessenen des Ksp Hoetmar 1706:
Hochwollgebohrener gnädiger auch hochedeler und hochgebietende Herrn
Ew. Hochwochwollgebohrene Gaanden und hochedele Herren können wir endtsunterschriebene Eingesessene im Kirspell Hoetmar unterthänigst supplicando und clagend vor und anzutragen nicht umbgehen, wie daß der Herr Richter zu Sendenhorst uns Eingesessenen wieder alten üblichen Gebrauch, auch Recht und Gerechtigkeit ahnmuthen und beschweren will, auch würcklich angemuthet, beschwert und respective ahnbefohlen: Erstlich, daß wir den Mißtäthern Wettendorff mit dem Frohnen vermöge Beybringung genugsamber Manschaft bey 50 Goltgl, Straaeff arrestiren sollen.
Zweytens alß dieser Arrestant zum Gericht geführet, und sienr selbst aigener Bekändniß nach hat inhaftiert werden müssen, hat sich zugetragen, aöß keiner den Kerker eröffnen noch zuschliesen wöllen, daß dieser Inhaftierte pro tertio eine Zeitlang und ohngefähr zwölff Tage in offenem Kercker bewachet und verwahret worden.
Quartio ist wahr, daß die Wacht in obangezogener Frist durch das Kirspel umbgangen, und in die andere Wacht habe schreiten müssen
5to Vohr als der Inhaftirte auß Befelh des Richgters endtlich ins Block gelegt und am Hals und Arm geschlossen und die Kerkerthür verriegelt und verschlossen, haben wir ebenfals die Wacht dafür halten müssen, womit der Herr Richter nicht friedig gewesen, sondern
sexto iust wahr, obzwahren die Thür vor dem Kercker verschlossen gewesen, hat nicht dweniger der Richter die dafür siehnde Wacht dapffer geprügelt, also und dergestalt, daß die Wacht die Gefängnis hat wieder aufschließen müssen.
Septimo wahr, obzwahren die Frohnen gebühret, den Inhaftierten das Essen und Trincken zuzutragen, so hat dweniger nicht der Richter die Wacht befohlen, daß sie den Inhaftirten essen und trincken zutragen söllen
8mo ist weiter wahr, daß der Richter dahie befohlen, daß sogahr ein jeder Baur selbsten die Wacht versehen sölte: und wölle absolute keine Knegte an der Wacht tolleriren oder passiren lasen.
9mo wahr, daß dieserhalb weiter der Richter mit Prügeln und Schlägen die Leuethe vor der Wacht tractiert und überfallen, kein Volck zu dieser wacht bekommen noch beordern können
10. ist whar, und bey menschendenken nicht erdacht, daß die Kirspels Leuthe oder Bauren im K. Hoetmar bey incarcerirung einiger Mißthäöter wacht gehalten haben
11. verfölglich ist wahr, daß das K. Hotmar nicht schuldig bey denen inhaftirten wacht zu halten, sondern wohll verpflichtet, einen zeitlichen Frohnen oder Vogdten zu assistiren, damit der Malefactor zur Haft oder Gefänknüs gebracht werde.
12. wahr, wan ein Malefactor von hoher landtsfürstl. Obrigkeit zur Haft und zum schliesen verurtheilet wird, ist das schließen den fueßknegden allemahl anbefohlen.
13. Und wie ahr und solche gefängnüsse zu Sendenhorst nicht bequemb, oder dazu tauglich seint sint selbge nach dem Ambtshauß Walbeck geführet worden, wobey
14. wahr, daß zu solchem endt von Ihro hochfürstl. Gnabden oder dero Regierungs Rhäte die Fueß Knegde beordert, den Kerkcerk allemahl zu eröffnen und zuzuschliesen
15. ist auch wahr, daß auffem Ambtshause zu Wolbeck zur gewöhnlichen Wacht allemahll Pfahllbauren beordert werden, daher
16. wir Kirspelß Leuthe zu Hoetmar nicht schuldig sein, den Inhaftirten das essen und Truncken zuzubringen
17. vielweniger der kercker oder Gefängnis zu eröffnen und zu schliesen.
16. noch viel weniger bey Schelmen und Diebe wacht zu halten, und dieserhalb und prügeln zu lassen, gestalt wir dieserwegen zu protestiteren befueget, und hiermit von allen wiederrechtlichen Attentaten und dieserhalb uns nichtiglich aufgebürdeten Lasten und Beschwernüssen am sierligstfen protestieren, dieselbe geruhen wollen, uns die hülffliche Handt hierin zu bieten und dieses wiederrechtliche Verfahren dem Herrn Richtern und künftig bey nahmbhafter Straff inhibiren zu lassen
Euw hochwollgeb Gnaden und hochedle Herren
unterthänigst gehorsambste
Johan Stratman und Herman Werderhoff, provisoribus namens der Eingesessenen im Kirspel Hoetmar
Albersloh hat kein Gefängnis!
1771
Archidiakonatsgerichtsbarkeit: Richter Boichorst wegen Arrestation in Albersloh:
... hat besagter Zeller Weerland unterm Wengischen Regiment vor einige Zeit sich zu Kriegesdiensten engagieren lassen. Als aber vernommen, daß besagte Marie Cath Stengeman sich abermalen eine Zeitlang in der Nachbarschaft aufm Haus Sunger aufgehalten, habe selbe in Verhaft ziehen lassen und wird an Rosenhaus im Dorf Albersloh verwahrlich aufbehalten, als aber in meiner
Jurisdiktion keine förmliche Gefängnis vorhanden, sondern in privatem Haus durch Schützen bewahrt werden muß, so desto kostbarlicher, als bei dieser Saatzeit der Bauersmann dadurch seine nötige Arbeit versäumen muß,anbei befürchte, daß, da alle ihre Verwandten daselbst herum wohnen, sie des Arrests entkommen möchte (soll nach MS transportiert werden)
1779 Kabinettsregistratur 874
Die Gefängnisse im Hochstift betr.
Anm. Zeit der Aufklärung, man kümmert sich um die menschenwürdige Unterbringung der Gefangenen
Gefängnisse und Kerker fast durchgängig verfallen ... an einigen Orten so schlecht angelegt, daß die Gesundheit der Arrestanten wegen ihrer Lage und Tiefe höchst schädlich sein
Die vorgeschlagene Reparatur und Einrichtung der Gefängnise sei nicht allein eine sehr nützliche sondern fast nötige Sache, weil jene nur zur sicheren Verwahrung, nicht aber zur Strafe der Übeltäter sein müßten.
- Bis 1781 Untersuchung und Berichte durchgeführt
Wolbeck
Es sind ansonsten in diesem Amte verschiedene hochf. Gerichtsbarkeiten als Ahlen, Beckum, Sendenhorst und Telgte, in welchen dei betreffendenMissetäter in jedem besonderen Gerichte zur Inquisition gezogen, in denen unter den Rathäusern befindlichen Behälter so lange aufbewahrt werden, bis daran der Inquisationsprozeß entweder vollzogen oder aber während der Zeit die Inquisiten nach Münster gebracht werden. Solche Behälter sind aber gar nicht sicher und feste genug, um die Inquiiten darin aufbehalten zukönnen.
.. (Vorschlag, für Sendenhorst und Telgte sowie Wolbeck ein Gefängnis in Wolbeck einzurichten wird fallen gelassen Wir haben es nützlicher zu sein befunden, daß zu BE, Ahlen, Sendenhorst und Wolbeck zum sichern und nicht unbequemen Aufenthalt der Inquisiten auf jedem Ort ein besonderes Gefängnis aus folgenden Gründen eingerichtet würde:
Wenn z B zu BE ein Verbrecher eingezogen und nach Wolbeck, Sendenhorst oder Ahlen transportiert würde, so könnt der Fall sich ergeben, daß notwendiger Weise die denuntierte Zeugen von einem solchen Ortsrichter verabladet ... viele Bote und Fuhrlohn, Reise und Atzungskosten
Hinweis auf Untersuchungen und Kostenanschläge des Hauptmann Boner
=> Franz Arnold Matthias Boner, Hauptmann, Festungsbaumeister, *1723
+1813
Bericht: (über den Amtshausturm)
In diesem Amte ist lt des vom Amtsrentmeister erstatten berichts der auf dem Amtshausplatz zu Wolbeck belegene Turn das einzige eigentliche Gefängnis; dieser ist aber völlig zerfallen und seit vielen Jahren in ganz unbrauchbram Stande, die Herstellung und nötigen Reparation liegt der Hofkammer allein auf.
Es sind ansonsten in diesem Amte verschiedene Gerichtsbarkeiten als zu Ahlen, Beckum, Sendenhorst und Telgte, in welche die betretenen Missetäter in jedem besonderen Gerichte zur Inquisiation gezogen, und in denen unter den Ratshäusern befindlichen Behälter so lange aufbewahrt werden bis daran der Inquisitionsprozeß entweder vollzogen oder aber während der Zeit die Inquisiten nach MS gebracht. Solche Behälter sind aber gar nicht sicher und feste genug, um die Inquisiten darin aufbehalten zu können.
Vorschlag dezentral in den Gerichtsorten des Amtes Gefängnise bequenlich einzurichten, denn: die Instandsetzung des Amtsturms Wolbeck (Einrichtung von drei Gefängnissen und Wacht- und Verhörstube) würde nach Kostenvoranschlag Hauptmann Boner 1355 Rthlr kosten. Zudem muß die Einrichtung der Gefängnisse von den Städten geleistet werden, die des Amtsturms aber von der Hofkammer.
Das Rathaus zu Sendenhorst ist durchgehendes nur von Reihwänden gebauet, und ist der unterer Theil deselben ganz von Heuerleuten bewohnetn, wovon der Stadtsmagistrat die Heuer ziehet. Ich habe die Eintheilung der Gefängnisse auf zweierley Art gezeichnetn:
Nach der unteren Klappe ... wäre ein Gefängnis nebst eine Arrestanten-Wachtstube anzulegen, wo sodann der übrige Teil annoch bewohnet werden könnte.
Wann aber mehrere Gefängnisse anzulegen erforderlich sein würde, könnten von der Wohnung nur noch die Küche, eine Stube, Aufkammer und unter selben der Keller übrig bleiben.
Der Magistrat zu Sendenhorst hat mich auch das Beckumer Thor, welches oberhalb allenfalls zu zwei Gefängnissen und einer Wachtstube eingerichten werden könnte, angewiesen und von dem Plan ebenfalls hierbey zu legen ...
Dieses Thor hat aber folgende Unbequemlichkeiten:
a) es müßte die Träppe außerhalb angelegt werden
b) die Abtritte von unten bis oben neu angelegt werden und dessen Abfluß durch einen Canal in die Stadtsgraben befördert oder vermittels eines Behälters gemacht werden.
c) der obere Stock, welcher nur von Holz gebaut ist, und wosoeblst die Gefängnisse anzilegen wären, müßten weil selber zu niedrig, mit dem Dach gänzlich abgenommen und entweder massiv oder mit Reihwänden erbaut werden.
d) in die Gefängisse wurde bei Winterzeit kein Mensch vor Kälte dauern können, es wäre denn daß das Thor unten mit einem guten starken Gewölbe versehn würde, welche in allem viele Kosten verursachen würde.
Unterschrift JB (?) Boner, Artill. Haubtmann
Kostenvoranschlag:
I. Mauer Materialien 66
II. Maurer Lohn 19
III.Zimmer-Materialien 56
IV. Zimmer-Lohn 40
V. Schlosser und Schmied 42
A 598
Gefangenenverpflegung:
1816 Kgl Regierung betr. Verpflegung der Unbemittelten Gefangenen
... Hiermach besteht die Verpflegung der Gefangenen täglich in 1 1/2 Pfd gut gebackenes Roggen Brod, einer Portion Gemüse, dem nötigen Lager Stroh und der erforderlichen WäscheDie Gemüse-Protion muß 3 Pfd betragen und mit Gett gekocht seyn - wo es übrigens thumlich, ist es besser, wenn zwei mal des Tages warme Spisen gereicht werden. Des Morgens z. B. Mehl-suüüe bestehend aus 4 1/2 Loth Gersten Mehl 3/8 Loth Butter, 3/8 Loth Salz und
des Mittags eine GEmüse Portion bestehend aus 1/2 Mezze Kartoffeln 1 Loth Mehl, 1 Loth Butter 1 Loth Salz, 1/2 Loth Suppenkräuter oder zur Abwechslung bei dieser Portion anstatt der Kartoffeln 12 Loth Graupen.
Für Wäsche eine Hemdes,. wenn nämlich die Gefangenen lange sitzen., all 8 Tage 8 Deut, höchstens 1 Ggr.
Gastwirt Silling übernimmt die Verpflegung der Gefangenen und rechnet mit der Stadt ab.
1833
Schreiner Bartmann wegen verfertigten Schreinerarbeiten am Arrestlokale 4- 27 Thlr (Luchte Blindladen; schlichte Tür)
Schmied Stapel Haken zu neuen Blendladen an die Gefängnis am Osttor
1895 12. Jan Ratsprotokoll
wurde beschlossen, für das Arresthaus Stroh und 2 Decken anzuschaffen und zwar die Decke zum Preis von 12 Mark für beide Stücke
Das Stroh soll der Gefangenenwärter Klose anschaffen
B144
Arrestlokale, Gefängnisse 1919-1946
1926
Keine Teilung der Transportkosten zwischen Stadt und Ksp.
Die im Ksp aufgegriffenen Gefangenen werden auch von der Landgemeinde übernommen
1927 Austrup:
Die hiesigen Polizeigefängnisse entsprechen den Anforderungen
1929
betr. ausbrechender Brand: Beleuchtungsanlage vorhanden. Der nachtwächter ist angewiesen, das Poliezigefängnis währen der Nacht wiederholt zu revidieren.
06.5.1929
Ergebnis der Besichtigung:
3 Zellen, Klappfenter; Dampfheizungsrohr.
Waschgelegenheit wird im Flur angelegt
je zwei Decken in einer Zelle
je eine Matratze
Beleuchtung durch Tagelicht
1 Trinkwasserkrug
kein Wasserglas
Tisch: einer; die Zellen sind klein, ein Stuhl kann nicht untergebracht werden
Teller und Eßbesteck werden vom Poliezeibeamten gestellt
Deckenbezug und Laken fehlen
handtuch wird zum Gebrauch gestellt
Die Arrestzellen werden gleichzeitig als Obdachlosenheim benutzt
1937
Offerte für Matratzen-Auflagen
Größe 200x85
Grau-Leinen. Alpenheu
Matratzen mit Kopfkeile
Offers erhält Auftrag (nach Aussage Offers (1992) mußten öfters neue Matratzen angefertigt werden, weil die Arrestzellen zu feucht waren und die Matratzen durchfaulten)
1924 Besichtigung (B144)
zementfußboden
nachts kein Licht, nur licht auf dem Flur
Elektrische Schlle funktioniert nicht, Die Wachte ist nachts nicht besetzt
Kein Tisch vorhanden; Zelle zu klein
Essen stellt Gemeinde durch Gasthaus
Herweg
... lle an das peinliche halßgericht bescheiden werden. Demnach sint auch darby vyff Stoilfryen als Ordelwyser nemptlich Berndt tor Straitenn bynnen Sendenhorst, Lenderman und Horn Ksp Herberen, Nyßman im kerspell Sendenhorst Wyggerman im Ksp Asschebergh gesessen.
14. die vorgeschriebenen vier Schöffen sind ihres Alters zwischen 40 und 50 Jahren und alle gesessen in der Stadt Wolbeck
Befragung wegen der Gerichtsbarkeit (Zusammenfassung)
1579 VI 6
Vor Christof Schotteler, verordneter Richter und gogreve zu Sendenorst, erschien Johan Rohde, Freigraf, als Fiscus und zugelassener Anwalt hoher Obrigkeit und aht gegen und wider Bürgermeister und Raitmann zu Sendenhorst ein schriftlich Libell eingewandt ... in demselbe Klage-Libelle gebeten ... und lautet wie folgt:
... übergibt diese nachfolgende Klag-Articul nicht in gestalt eines zierlichen Libells sondern schlechter summarischer Anzeuge und narratiom derer geschieht dringlich bittend, Beclagter darauf per orbum zu respondiren ... und was alsdan vermeit wird, erbiete sich Anwalt, sofern und viel es nötig, darzutun und zu erweisen ...
folgt Schilderung des Falls »Michel Klopper«
....
1571
Freigericht des Erbmarschall Morrien zu Rinkerode im Gogericht Sendenhorst, Bauerschaft Eickenbeck, Freistuhl in des Richters Garten, zuständig für das gesamte Ksp Rinkerode, außer Westermann, Jodefeld, Aldrup zum Zollhaus.
Landgogericht zu Sendenhorst auf dem Mer
Gogericht und Freigericht binnen Sendenhorst unter dem Rathaus
das andere Freigericht zum Zollhaus (in des Zöllners Behausung) vor Albersloh
das Holzgericht zu Hoetmar vor dem Bierhaus
Freigericht zum Zollhaus gehören Alster, Arenhorster, Sunger,Rummeler, Wesseder und Storpper Bauerschaft und die Wentruper Männer bei Hiltrup (Wentrup, Lemebuell, Brinkman, Overdick, Danmann, Loggeman). Gograf Lennep will dies nicht gestatten, daß sie an des Landesfürsten Freistuhl zum Zollhaus gezogen werden
Amt Wolbeck
ursprünglich auf dem Drein
1359 X 30 Domkapitel, Archidiakonate Nr 9
EH Conrad Graf von Rietberg bekundet, daß sein Herr, Bischof Adolf von Münster, ihm 300 Mark bezahlt hat, für die ihm das Amt auf dem Dreyne vom Bischof versetzt waren.
1530 ebda U 25
Schiedsspruch wegen Erbansprüche der Brüder Wedemhover auf den Hof Wedemhove in WAF, die das Land verlasse und mit Brand und anders Schaden getan. Geleit für die Brüder; Sühne in Aussicht gestellt
==> Obmann der Verhandlung Dietrich v Merveldt Rentmeister zu Wolbeck und Drost zu Sassenberg
vgl 1541: Herr Gerdt von Merveldt, Domherr, Archidiakon zu WAF
Preußische Gerichtsorganisation:
Land- und Stadtgericht Ahlen
seit 1831 Direktor
Land und Stadtrichter 1815ff
bestand bis 1849
1849-1875 Kreisgerichtskommission Ahlen
1876ff
Amtsgericht Ahlen
Land und Stadtgericht Sendenhorst
Land- und Stadtrichter. Vagedes Ass. 1815-1817
Vagedes
1815-17 Sendenhorst
1819-38 L- u. Stadtgericht MS, Land und Stadtrichter
1849-1864 Direktor des Kreisgerichts Coesfeld
(Quelle: Karl Oppenheim, Verzeichnis der Richter und Staatsanwälte der Gerichte des Münsterlanades seit 1815 in: WZ 109, 1959, S.
1733
specificatio was ein zeitlicher Richter zu S. von seiner Bedienung in fixo jährlich habe einzukommen resp. abzunutzen.
1. Kötter Schockemöller Ksp S.e so oft ein Richter seinen Dienst antritt, zum Wilkkomen 2 Rthlr
2. Geldrenten
- Zum Brüchtenanschlag jährlich aus der Rentmeisterei drei Rhtlr
- ebenfalls daraus 2 rhtlr behuf Kleidung
- Schulte Bockholt aus seinem Erbe 2 Rthlr
- Zeller Ahalndt 1-7 Rthlr
- Zeller Hagemann Ksp Steinfurt 1 Rthlr
- Zeller Menneman Ksp Steinfurt 1 Rthlr
- aus dem Ksp Sendenhorst zwei Eingesessene, die von der von der
münsterschen Landfolge und dergleichen Dienste freigelassen, gesamt 2
Rthlr
- drei Bürger zu S. geben aus ihren Häusern Eier und Hühner, jährlich wechselnd
-
Ludgeri A 18
ca 1750
Verzeichnis deren aus dem Gerichte S. prästiert werdenden Hühner
1. Zeller Menneman Ksp Steinfurt 2 Hühner
2. Zeller Hageman ibidem 1 Gams 2 Hühner
Stadt Sendenhorst
Henrich und Bernd Hölscher, nun Florens Schlencker und Bernd
Hoene 1 Huhn
Diederich Rüschenschmidt nun Hesselman, ein Jahr ein Huhn
das andere 5 Eier
Hermann Heese nunc Kötter Führer Bartman ebenso
Joan Teralst nunc Geilern ein Jahr ein Hun 2 Pf, das andere und dritte 5 Eier 2 Pfennig
Georg Lessel, nun Beuman (Beumer) wie vor
Joan Hintzenbrock nun Feigel (Feigeler) ebenso
Außem Fraterherren Hause nun Gerichtsschreiber Schunicht 1 Huhn
Beschwerde des Inhabers der Katharinenvikarie, Sievert, der die Vikarienhove gepachtet habe, werde vom Drosten von Merveldt zu unberechtigt hohen Diensten gezwungen (Vogtbede ?)
1557
Hochwerdige in godt genedyge abbdissin mach Jg. clagnde nycht verbergen, dat gegenwerdige Syvert J G Egenhoryger hefft van my eyne hove, daer he my Jaerpacht jarlyngs und etliche Denste van doth. So mach der Erenfeste und Erbar Dideryck van Merffelde, Droste thor Wolbecke, etlich denste an syck gekofft hebben: van den Vossen der Syvert eyn is to done: so hadde em de Droste gebodden laten, etliche ffoer to done bis thom Hükesdyke; beclaget sick Syvert, solcke denste plegen se nycht to done der fageth-beddde (Vogtbede). Ock was Syverth in mynem denste: myt wagen und perden: dare dorch mochte dem Drosten de denst geweygeth werden:so dat imme de droste eyn perd herfft affpanden laten: Myt demodych bidden J. g. wylle doen J g Egenhorigen eyn genedych vorwedder erlangen: und nycht hoger myt densten beswerth werden: dan syne eldern vor und henach sus lange gedae hebben: dat wyll de Weyge Godt belowen: De J. G. alle tydt gelücksalig fryste. DAtum donderdage na ... 1557
J g Denstwyliger Rotgerus Mismecker (Vikar an St. Katharina)
1660 AV MS Dep Msc 391, 1
Beschwerde, wie daß diesen vergangenen Nacht zwischen ein und zwei Uhren, fünf Soldaten unangekloppet in Herman Kerckloes, unsers l. Vetters Behausung durch die Wand gebrochen, die Sprenckelroeden zerschnitten, in das Haus mit großer Ungestümigkeit eingefallen, unsern Vetter und Sohn mit Kusen von Haubt bis Fueßen jemerlich zerschlagen, beiden ihre Häupter und härne Pfannen eingeschnlagen, ja ohn einig Wortwechslung mit größter Furie dergestalt tryctirt, daß sie vom Haubt zbis Fueß geschwollen und alle ... nach des beigefügten Scharffrichters attestatio ... und als den Deliquenten gefragt worden, von wannen sieh kehmen und warumb solcher nechtlicher Einfahl geschehe, dan sie keinem Menschen beleidiget hetten, haben die Executanten thätlich fünff Pferde aus dem Stall genohmen und weggeführt, aber ehest geandtwortet und vermeldet, daß sie von Herrn Licentiaten Wittfelt von MS um die Execution zu verhengen abgesandt werten, der doch mehrere mahlen wie erweißlich, executiren lassen und ihme niemalen Pfandweigerung von Kerkloe geschehen.
kuse = Keule
Hof Elmemhorst des Stift Überwasser
Vogtei
1477
Everwin, greve to Benthem und Her zu Steinforde ekennet, daß er für sich uns seine Tochter Mette verkauft aht Steneke Clevorn, Bürger zu Münster, seine Vogtei über den Hof zu Elmenhorst und über die Höfe, die in den Hof behören. Er belehnt Steneken mit der Vogtei als ein lediges Lehen. Nach dem Tode Stenekens soll die Vogtei gegen Zahlung von 42 Gg an das Haus Steinfurt zurückfallen.
1512
Ida v Merfeldt, [btissin zu ]berwasser, bekennt, sie habe Lambert Buck, Bürger zu MS, mit dem Hof zu Elmenhorst mit den Huisen Hoven und Luiden dar in horende und mit allem ihren tobehorungen unses gestichts SChulten guide to Schulten guides Rechte, ... als he uns darauf Huldigunge und eide gedain ud verbrievet hevet.
Z: ... Johan Moneke to Eniger, Reiner Jodevelt, Amtmann
1537
Ida v Mervelde belehnt Lambert Buck, borger zu MS mit dem hove zu Elmenhorst
x
Belehnung mit dem Hof Elmenhorst (Ermgard Schenking) für Lambert Buck
Z: Berndt v Oer, Serries v d Hegge, Johan Haike zum Wulvesberghe, Johan Bisping, Johan Warendorp
Gerichtstage
Seit 1817 regelmäßig nach Aufhebung des Stadt- und Landgerichts Sendenhorst
1850 I 30 Amtsblatt
ZU Ahlen sind 2 Gerichts-Commissionen eingerichtet, für die Stadt und das Amt Ahlen, die Stadt und das Amt Sendenhorst und das Amt Vorhelm incl. des Ksp Enniger.
B 29
Im Kalenderjahre 1948 wird in Sendenhorst im Gasthof Herweg an folgenden Tagen Gerichtstag abgehalten:
12. Januar
8. März
10. Mai
12. Juli
11. Oktober
13. Dezember
gez. Dr. de Vries, Amtsgerichtsrat Ahlen
1693 XI 10 Stadtarchiv S.
Feststellung ob ein gepachtetes Ackerstück aus zwei oder drei Stücken bestehe:
Affirmation der vier Bauerrichter:
- Bernd Zeller Selling
- Hermann Zeller Vreden
- Henrich Schulte Elmenhorst
- Tonies S. Northoff
Gerichtsdiener zu Sendenhorst
(auch Frone)
1658 F M LA 361 Br 31
Feststellung des Viehbestands im Kirchspiel in Anwesenheit u. a. des Frohnen Gordten Haßkenhoff
1677
Nach der Entlassung des Vogts Dietrich Hasekenhoff wird Martin Suermann als Kirchspielsvogt vereidigt.
1678
von Merveldt, Wolbeck: Dietherich Haßkenhoff bewohnt das zum Frohnendienst gehörige Haus noch ohne aber die daraus schuldigen Dienste zu prästieren. Es ergeht der Befehl, daß der H, sich also stündlich mitt seinen ihme zubehörigen Sachen aus solchem Hause sich verpacke und selbiges bis ferner Verordnung verschlossen werde
1688 Stadtrechnungen
Extraord. Restanten
Mertin Surman als Fronen in 6 Monaten 27 - 9 Schill. Praetenidrt in extra ordinar. die Freiheit
1702 Quelle?
Nachdem die Sendenhorster Vogtei nach Abstand Martin Suermann vacant geworden, wird Evert Bartmann in Vorschlag gebrachtr, auch seiner Treu und Fleißes halber sonderlich gerühmt
1729 V 6 FM LA 422.5
Nach + Gerhardt Bülte, gewesener Gerichtsdiener zu Sendenhorst, ist die Stelle vakant. Die Bürgermeister zu S. sind zur Anstellung verpflichtet, auch wenn der Gerichtsdiener durch den Richter vereidigt wird. Da die Anschaffung eines Ger D. dringen nötig (periculum moru). Dringende Aufforderung an die Sendenhorster Bürgermeister, sofort einen Ger. D. einzustellen und dem Richter zu repräsentieren.
Beamte zu Wolbeck
1731 FM LA 422.5
Everdt Bartmann, Gerichtsdiener, suppliciert beim Landesherrn wegen notwendiger Reparatur des Fronenhauses.
(Auskunft Wolbeck: Haus ist dem Fronendienst annex; vor ca 26 Jahren hat der jetzige Frone einige Reparatur machen lassen. Auch sind zwei wüste Hausplätze zum Garten gelget, wofür der jetzige Frone Everd Bartmann die Briefe tragen muß)
Notare in Sendenhorst:
1651 AV Msc 328
Joannes Möllemkamp
1688 Stadtrechnungen
Joannes Velmtann fertigt Schreiben für die Stadt an
1693 Stadtarchiv
Joan Veltman
1696/97 Stadtarchiv
Melchior Leopold Langen, Anwalt und beeidigter Gerichtsprokurator; wahrscheinlich verwandt mit dem gleichzeitigen Sendenhorster Pfarrer Joan Langen
1705 - 1716 Melchior Leopold Langen
1725 - 1726 Johannes Bernardus Cattiou
1726 - 1737 Henrich Benediktus Berg
1722 Anton Schunicht
1751 Stefanus Mertens
1756 - 1781 Jodocus Henricus Duffhues
1784 - 1796 Jodocus Hermannus Marmett* (Zulassung 1775)
1804 Joan Bernard Drees
* im Hause des Notars Henrich Marmet auf der Weststraße (1796, U 117)
Notare nach den Urkunden des Armenhauses Sendenhorst:
1612 Johannes zur Becke
1616 - 1652 Joannes Möllenkamp *
1627 - 1636 Johannes Grüter
1653 - 1667 Joannes Beerman
1671 - 1672 Henrich Hintzen
1686 Joan Engelbert Lange
1691 - 1712 Joannes Veltman **
1722 - 1734 Anton Schunicht (und Gerichtsschreiber)
1719 - 1737 Henrich Benedikt Berg ***
1728 Engelbert Wilhelm Langen junior
1751 Stefan Mertens****
1796 Bernard Henrich Schmedding
* wohnt in Sendenhorst: 1618 U 14, in der Stube des Notarhauses zu S. 1644 U 32, in der Küche des Hauses des Notars
** wohnt in Sendenhorst:1696 U 68, auf der Stube im Hause des Notars
*** wohnt in S. 1737 U 90: im Hause des Notars an der Oststr. in der Schreibstube
**** wohnt in S. 1751 U 91: im Hause des Notars hinter dem Kirchhof in der Schreibstube
1784 Kabinettsregisteratur 2681
Notar und Prokurator Joseph Brund zu Sendenhorst
Scharfrichter, Nachrichter usw.
vgl. Klaus Gimpel, Nachrichten über die Henker (Büttel, Scharfrichter) in Münster. In: WZ 141 (1981) S. 151 - 168
1640 - 52
Franz Heinrich Metelen (Meitling), Scharfrichter der Stadt Münster
vohrer Scharfrichter in Ahlen, einjährige Probezeit. Kam 1652 bei einer Pulverexplosion ums Leben. Seine Frau Anna Schneider heiratete 1658 den Scharfrichter Stephan Claes
1662
Hans Peter Meitelinch, Scharfrichter zu Sendenhorst; vermutlich Sohn von Franz Heinrich Meitling und Anna Schneider (s.o.)
1677 IV 9
Nachdem dasiger Sendenhorster Vogt Dietrich Hasekenhoff einiger selbst bewirkter Excessen und sonst anderer bewegender Ursachen halber seine Dienste erlassen und dann Martin Suermann auf sonderliche Recommandation dazu hinwieder angeordneter und allhier in gewöhnlicher Beeidung genommen
Martin Suerman sol den Vogts-Eid lt Landgerichtsordnung leisten. Er hat die erforderlichen Pfändungen und Executionen im Ksp S. durchzuführen
1696 X 7
Vogt des Ksp Sendenhorst: Martin Suerman
Nachlaß Druffel, Akten 25
1779:
Nachrichterey zu Ahlen und Sendenhorst
Droste zu Wolbeck beantragt die Cassation der Nachrichter, weil sie ihm seine Gefälle viele Jahr nicht bezahlt, auch nicht bezahlen könnten. Die Zahlung soll sub poena cassation anzubefehlen sein. Der Nachrichter zu Sendenhorst hat auch darauf gezahlt, der zu Ahlen aber nicht. Überlegung, den Nachrichter zu Ahlen zu kassieren und den zu Telgte mit dem Amt zu betrauen (unter Voraussetzung der Zahlung der Gefälle)
1782 III 6
hat die Hofkammer gleichmäßig für Schmitz gegen Vagedes wegen der Nachrichterei zu Sendenhorst berichtet, gegen Rekognition von 50 Rthlr und Übernahme der sonstigen Bedingungen wie bei Ahlen.
Placet 3. April 1782 (wie bei Ahlen)
1866 Amtsblatt
Schiedsmänner
Kirchspiel Landwirt Martin Frey
Stadt Bürgermeister Hennemann
1869
Kirchspiel Landwirt Kerkmann
Stadt Rendant Bernhard Lammerding
Zeugen Gericht
1312
Hermann Schröder tauscht mit Marienfeld Grundstücke aus (u a campum iuxta villulam tor Hart prope Sendenhorst)
Zeugen:
Lutbertus plebanus in Albersloh
Hermannus d Hertoghe +
Levoldus de Kulsinctorpe
Johannes Hoykinc
Albertus Levekinc, liberi
Ludolfus
Henricus
Levoldus d. de Wisch
Conradus et
Conradus dicti Schoke
Hermann Pykenbroc,
Hermann dictus Witte
Ysfridus
Wolterus Stoltehake
Everhardus d Buck
Everhardus de Kudinctorpe et alii
Siegel Pfarrer Godefridus in Sendenhorst und Ludolphus de Wisch
1318 XI 8 WUB VIII U 1295
Bischof Ludwig bekundet, daß vor seinem Vertreter Ritter Hermann von Merveldt die Familie von Schröder eine Hufe in der Bft Oestrich an Kentrup abgetreten hat-
Z: Gotfried von Hesnen R
Rudolf de Hetvelde, unser Richter in Ahlen
Albert von Polingen
Ludolf de Wysch, iudice nostro in Sendenhorst
Engelbert Bitter
Wessel,
Bruno de Quernhem, Brüder
Theomo d Golegrope
Gerhard de Foro
Hermann d Tylscat
Werner d Wynman
Johann D. Gremme
necnon iudice et
consulibus opidi nostri in Sendenhorst
1318 XI 1 WUB VIII 1293
Verkauf von Gütern in Oestrich an Kentrup durch die Familie von Schröder
Verzicht und Auflassung vor dem Freistuhl des Ausstellers:
Zeugen: liberis nostris..
Joh de Rynchoven, libero comite nostro
Joh de der Meghedesone
Levoldo de Kulsinctorpe
Henrico de Schegtorpe
Herman de Righove
Wulphardo filio eius
Reyncken de Meldinchoven et
Joahne ibidem de Egelbertyng
Joh filio Webelen in Rameshovele
Wulphardo ibidem
Joh Hoykeman
Herman d Hobelrey
Henrico de Vrylwich
Hernico der Berhorst
(qui simul viva et una voce eodem loco et ipso tempores dicta bona nostra propria esse et fuisse plenarie sceumdem fidem suam fatebantur
Presentibus etiam viris honestis---folgt Adel, vor allem aus dem Raum Hamm (Burgmannen Mark)
1319 VII 31 Sendenhorst WUB VIII 1351
Gobelinus, Rektor der Kirche zu Sendenhorst, und Knappe Ludolf de Wisch, Richter der Stadt Sendenhorst, bezeugen Rentenbelastung eines Hauses am Markt durch Sendenhorster Bürger für Ludgeri (3 1/2 mstr. Mark)
acta in foro opidi Sendenhorst
praesentibus discretis viris
Conrado d Scoken
Gerewino d Swarten de Stenvorde
Wescelo de Lon
Wescelo
Bruno de Quernem fratres
Johan de Puteo
Johann van den Stocke
Everhard d. Buc
Volpert Scoken
Joh d Bovesche
Hinricp d de Wisch
Richard de Hammone
Hermanno de Rinchoven
Hinrico van den Stocke de Sendenhorst
1319 VII 31 (am selben Tag) WUB VIII 1352
Knappe Ludolf de Wisch, R der Stadt Sendenhorst, bekundet Rentenverkauf aus einem Haus beim Osttor und Ostgraben an Hinricus Stocke de Sendenhorst, Bürger zu MS als Memorie für seine +Frau Gerburgis.
acta in foro opidi in Sendenhorst
Hinrico cappelano ibidem
Conrado d. Scoken
Gerwin d Swarten de Stenvorde
Wessel de Lon
Wessel, Bruno fratres de Quenhem
1325 VIII 5 WUB VIII 1876
Die Brüder Wescelus und Bruno dicti Quernem bekunden, daß sie unter Zustimmung der Hildegundis,Gattin des Wescelus und seiner Kinder Gerhardus und Otburgis das Eigentum der Hofe Westenhorst im Ksp Ennighere dem Bernardus dictus Lewen und seien Erben vor dem Gericht in Sendenhorst verkauft haben.
Zeugen: Johannes dictus van den Stocke, tunc temporis iudex, Engelbertus dictus Bitter, Conradus dictus Retberg, Bernhardus de Hasle, Hermannus de Rinchoven, Lyvoldus van der Wisch, Everhardus dictus Buch, Johannes thon Sode, Johannes dictus Oldecet, Hermannus dictus Vulf, Hermannus de Rokesler, Ludolfus van der Wisch, Conradus dictus Rodemeger, Andreas van der Heghe, Themo dictus Gulegrope, Johannes de Curia (auch de foro), Johannes de Walegarden, Nyger de Stenvordia,
Hermannus van der A, plebanus de Sendenhorst, Ecbertus eius capellanus et Wilhelmus de Ghenecghe ceterique
Siegel Wesceli de Quernhem WS 256,1
1327 IX 9 FM U 436
Conrad dictus Scoke, iudex in Sendenhorst, bezeugt Rentenverkauf der Sendenhorster Familie Buck aus ihrem Haus auf der Südseite des Kirchhofs in S. an die mstr. Bürgerin Kruse . Die Einnahmen sollen zur Memorie der Konegundis Kruse in der Michelskapelle im Dom verwandt werden.
Bürgen: Hermann d. Sterreman
Wilhelm d Arnoldinch, Bürger in S.
Z: Wilhelm Arnoldinch
Hermann d Wulf
Wernhero ton Sode
Johanne dicto Bonce, consulibus ibidem
Hermann d Witte
Gotfried d Bonenstote
Levold de Wisch
Volbert d Scoke
Gerhard d Crume
Herman d Sterreman
d. Syvke, precone ibidem
Siegelankündigung des Richters
Johan Pleban in Sendenhorst
Lutbertus Kaplan St. Michael
Engelbertus dictus Bytter
Bruno de Quernhem
Joh de curia morantis in Monasterio (aufrecht schreitender Löwe)
1359 MS Stadt U15
consules et scabini opidi S., bezeugen coram iudicio in Sendenhorst, daß Joh Odbertinchg domino Lodewico dicto Hesse (!!!!Bischof Ludwig von Hessen!!!!), Rektor der Michaelskapelle im Dom eine Rente aus seinem Haus verkauft hat
Siegel der Stadt!
Z: Domino Johanne, plebano ibidem
Lubertus de Drenhusen
Conrado di Retbergh
Hinrico de Alstede
Everhardo Fryte
Everhardo Sterreman
Johanne dicto Bonse
Gerhardo van den Zode
Johanne Arnoldinch tunc scabinis ibidem