Heimatverein Sendenhorst e.V. seit 1925
Heimatverein Sendenhorst e.V. seit 1925

Gewerbe 3/3

Kurlbaumbericht

Wegen des anzulegenden Accise-Hauses und den Thorschreiber Häusern

Sendenhorst den 3ten April 1803

 

In der unteren Etage des hiesigen Rathauses befindet sich die Stadt-Waage, welche mit Einschluü der Wohnung dees Waagemeisters für 12 Rthlr jährlich zum Besten der Kämmerei verpachtet worden ist. Das Gebäude it von der Beschaffenheot, daß von der Wohnung des Wagenmeisters und dem Raum, welcher jetzt zur Stadtwaage gebraucht wird, die Accise-Stube und Mehlwage füglich gemacht werden könnte, und läüt sich die Stadtwaage mit der Mehlwaage kombinireen, daü auf der ersteren nur wenig zu wiegen vorkömmt.

 

Ich setzte jedoch voraus, daß bei der Accise-Einrichtung nur das Gemahl, Schlachtvieh und Getränke importiert wird, indem, wenn alle Waren importiert, und die nach dem Gewicht zu verstauende Ware gewogen werden müssen. auch ein Lagerhaus angelegt werden sollte,. der Raum zu klein sein würde.

 

Sollte der untere Teil des Rathauses zur Akzise gebrauczht wertden, so würde die Kämmerei wegen der Pachtquanti entschädigt werden müssen

 

Es sind hier 4 Tore und eben so viel Pförtner als

 

1. im Osttore der Geisler

2. im südtore der Wessels

3. im Westtor der Bülte

4. im Nordtor der Brune

 

Nur allein der Bülte ad 3) kann etwas weniges, aber auch kaum seinen Namen schreiben, und die übrigen gar nicht. Es können solche also auch sämtlich als Thorschreiber nicht gebraucht werden.

 

Die 4 Pförtner Häuser sind zwar klein, sie sind aber künftig als thorschreiberhäuser brauchbar, wenn einen Reparatur-Kösten angewandt und die Stuben an die Seite des Eingangs im Thore angelegt werden

 

Kurlbaum

Übrigens wird noch bemerkt, daü die Stadt mit einem Wassergraben umgeben ist, welcher nur an einigen Orten von Fußgängern passiert werden kann.

 

Es ist dieser Graben aber sehr schmal und würden die Defraudanten nicht abhalten, wenn die Akzise eingeführt wird, indem kleine Paakete und Gefäße mit Leichtigkeit herüber geworfen werden können.

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1673 Drensteinfurt INA LH Schloß A (S. 22)

 

Bestätigung der Ordnung und Rolle der Linnentuchweberschaft der Stadt Münster von 1613 mit Nachträgen für die Freiheit Steinfurt

 

 

 

 

Privileg der Linnentuchmachergilde zu Sendenhorst

 

1695

 

Von Gottes Gnaden wir Friedrich Christian, Bischof zu Münster, Burggraf zum Stromberg, des Heil. Römischen Reiches Fürst und Herr zu Borkeloh tun kund und fügen hiermit zu wissen für uns und unsere Nachkommenden am Stift: Nachdem wir von sämtlichen Linnentuchmachern in unserem Wigbold Sendenhorst wohnhaft in Untertänigkeit gelangt und gebeten worden, wir geruhten ihnen zu ihrer und der Ihrigen besseren Nutzen und Aufkommen ein

ordentliches Amt und Gilde in Gnaden zu erteilen und zu verstatten, und dann wir unter anderm aus fürstlich väterlicher Neigung zu unseren lieben Untertanen dahier vornehmlich bedacht sein, daß wir deren Wohlfahrt und Bestes befördern, und sie bei gutem Gedeihen und Aufnehmen erhalten mögen, daß dahero wir vorbenannten Supplicanten sicher gnädigst stattgetan, und

ihnen ein priviligiertes Amt oder Gilde in nachfolgenden Artikelen bestehend, aus besonderer Gnade erteilet, und bestätiget haben, odrnen setzen und wollen diesem nach, daß

 

1. im Wigbold Sendenhorst niemand Brust-Linnen Tuch Nr. nono an und so weiter, wie auch Bildwerk, Lengete, Drill und dergleichen zu machen, zugelassen sein solle, er habe sich dann dergestalt zum Linnentuchmacher Amte qualifiziert, daß er sei römisch -katholischer Religion und freien Standes, auch allda oder anderwärts, allwo ein Amt oder Bruderschaft ist, Handwerk

gelernt, seine Lehre zwei Jahre beim ehrlichen Meister ausgehalten und davon genugsamen Schein seines guten Lebens und Gerichts vorgebracht, und dann auch also nach ausgehaltener Lehr zwei Jahr bei einem Meister als Knecht gearbeitet habem, es wäre denn, daß er mittels genugsamen Zeugnis dartun könnte, anderwärts schon als Meister gestanden und gearbeitet zu

haben, welchenfalls er zu jetzt erwähnten zwei Jahren nicht gehalten, gleichwohl mit dem Amte billigmäßige Abtracht zu machen und solle dabei nicht übernommen werden.

 

2. Sollen zwei aus derselben Mitte zum Amtsvorsteher erwählt werden, denendie anderen der Amtsbruderschaft gehorchen und folgen müssen, welche Vorsteher gute, ehrliche Leute sein und fleißige Obsicht haben sollen, daß unter den Brüdern und Gemeinschaft keine Uneinigkeit oder Sotterey entstehen möge. Da aber etwa Zank zwischen dem Meister und Knechten der Arbeit oder Handwerks halber entstehen würde, und darüber zu klagen hätten,solches den Vorstehern zum gütlichen Entscheid vorgebracht und geklagt werden solle.

 

3. Die Vorsteher sollen aus ihren Mitteln zwei Meistern verordnen, die alle14 Tage umgehen, und dembreiten Tuch, groß oder klein, so jedesmal auf den Tauen befunden wird, besichtigen, damit gute Kaufmannsware gemacht werden. Und doch dann ein scheinbar und strafbarer Mangel daran bei einem oder anderen Linnentuch her befunden würde, selbige von vorgem. zwei Meistern, den zeitlichen Beamten zu Wolbeck und Richter zu Sendenhorst genennet und angezeigt werden, damit der Deliquent nach Gelegenheit des Excesses mit einer gebührlichen Geldbuße, so zur Halbscheid der hohen Landesobrigkeit, die ander Halbscheid den Vorstehern des Amts zu der besserern Erhaltung ohne einige Einrede zu erledigen, sonsten nach Befinden bestraft werden möge.

 

4. Da jemand das Amt begehrt, derselbe soll zwei Meister zu Wahrheitsleuten gesinnen, die ihn solches auf vorgebrachten Schein seiner Qualifikation nicht oder weniger sondern zu dreimalen als von 14 Tagen zu 14 Tagen bei den zwei Amtsvorstehern darnach ewerben sollen.

 

5. Wann dann auf vorgebrachter Qualifikation und Beweis einer zum Amte zugelassen würde, derselbe soll zuvorderst sein Meister-Stück, als nämlich einen Fünfzehnden machen, und das Werk bei einem anderen Meister, wozu er verwiesen wird, schuren, daß selbe durch zwei verordnete Meister oder die Schurung richtig besichtigen lassen und wann sie richtig befunden, das

Meisterstück zu machen, zugelassen werden.

 

6. So bald nun aber das Meisterstück fertig, soll selbiges im Beisien der Vorsteher neben sechs dazu deputierten Meistern samt dem Kamme besehen werden, ob es ohne schädliche Gebrechen, breit und fest genugt gewebt, und wenn es tüchtig befunden, derselbe so ein Meister-Sohn ist und an eine Meistertochter sich verheiratet, den Bescheren das Ihrige, als dem Vorsteher 14 Schillinge, sonsten zusammen eines Tags zu essen, und eine halbe Tonne Bier, ein Pfund Wachs behuf der Lichter so in der Kirchen oder sonsten für einen Leichnam zu gebrauchen, und dann einen ledern Eimer ohne dem welchen ein jeder Einwohner zur Feuersnot zu verschaffen, schuldig geben, sonsten aber als ein Amtskind die Bruderschaft frei haben und darzu aufgenommen werden.

 

7. würde aber einer, der nicht ein Meister Sohn ist, die Burderschaft verlangen, derselbe solle, wann das Meisterstück wie obstehet gemacht, für sich fünf und für seine Frau fünf Rthlr als zusammen zehn Rhtlr nebst zwei Pfund Wachses, einen ledern Eimer und Hast denen Vorstehern zu geben gehalten sein,

 

8. Damit dann auch gute Gleichheit unter den Brüdern gehalten werden möge,sollen keinem Meister mehr dann drei Tauen zu bewerken erlaubt sein, jedoch das vierte Tau dem Meister selbsten darauf zu arbeiten vorbehalten.

 

9. soll kein Meister mehr als einen Lehrjungen haben, der sich von ihm annehmen und von den Vorstehern einschreiben lassen, daneben ein Pfund Wachs behuf der Lichter geben und bei seinem Meister die vorspezifizierten zwei Lehrjahre ehrlich aushalten, auch zwei Jahr als Knecht bei demselben dienen solle.

 

10. wann ein Meisteer verstorben und dessen Wittib an einen anderen Linnen Tuchmacher ehe und bevor sich in allen Punkten, wie oben gemeldet, bequem gemacht, verheiraten würde, solle dieselbe und der künftige Mann dieser Bruderschaft verlustig sein, eine Wittibe aber so im Wittibenstand verbleibt, dieselbe wie bevor durch ihre Rechte arbeiten lassen.

 

11. Damit auch die Begräbnisse der Abgestorbenen in der Bruderschaft ehrlich gehalten werden, soll ein jeder Bruder des Abgestorbenen Leichnam zu folgen und dem jüngsten Meister bei Strafe eines Pfund Wachses zu verboten verbunden sein.

 

12. Es sollen und mögen auch alle Jahr auf Sendenhorstischen Viehmarkt oder Montag nach St. Michaelisfest die Amtsbrüder, nach des Morgenfrüh dem Gottesdienst ordentlich beigewohnt, und für die Abgestorbenen Mitbrüder ihr Gebet Gott aufgeopfert, beisammen kommen und die Vorsteher oder auch Aufseher nachmittag nach Gefallen verändern, und denselben vor der Ver-

änderung von allem was behuf der Bruderschaft empfangen und gehoben richtige und klare Rechnung abfordern, und was im Vorrat in ein Buch schreiben, dem anderen Meister vorlesen und also vom Vorrat bis auf den Notfall getreulich und wohl verwahren und beilegen, bei Strafe eines halben Marks wegen der Absenz.

 

13. soll auch ein Meister den andern seinen Dienst gegen die Gebühr nicht abschwacken noch an sich ziehen, auch für Neuen Jahr und dem Heil. Fest St. Joannis Mitsommer keinen Meister erlaubt sein zu mieten, und zwar nicht geringer als auf ein ganz Jahr. auch nicht mehr zum Weinkauf geben als 3 Schill beim ehisten Anmieten; alles bei Strafe nach Ermäßigung welche dann ebenfalls halb der hohen Obrigkeit, und halb der Bruderschaft heimfalsen sollen.

 

14. Endlich und zum letzten soll uns und unseren Nachkommen freistehen, diese Artikel, Ordnung, concession und Rolle zu verändern, derselben ab und zusetzen, oder aber gestalten Sachen nach gänzlich zu revozieren und abzutun. Befehlen daher unsern Wolbeckschen Beamten, auch Richter zu Sendenhorst, hiermit gnädigst obbenennte Linnentuchmacher-Amtsgenossen bei obiger unserer Concession und Amts-Rolle richtig zu manutenieren und zu handhaben.

 

Urkundt unseres hierunter gesetzten Handzeichen und vorgedruckten hochfürstl. Secrets in unserer Stadt Münster, den 19ten August 1695

 

Friedrich Christian

 

 

LS (Pro copia authentica subscripsit Bernardus Josephus Langen juratus scriba judicii Sendenhorstensis mpp)

 

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Privilegium der Linnentuchmachergilde

 

1730

 

 

Ich, Joan Christoph Bernard Bisping, beider Rechte Lizentiat, auch in und außerhalb Senden­horst verordneter Richter und Gograf, tue kund, zeuge und bekenne vermitz gegenwärtigen offe­nen, versie­gelten Scheins, wie daß in Dato unten bemeldt vor mir Richtern und Gografen im Schein des Gerichts, auch des vereideten Ge­richtsschreibers und zum End geschriebenen Zeu­gen Gegenwart kommen und erschienen die ehrsame Adolph Tonbeynck senior und Diethrich Höerde, zu jetziger Zeit Gildermeister hie­singen Linentuchmacher- Amts, fort mit ihnen die sämtli­che Amts-Meister, fürhaupts und einhellig aussagend, wie daß Ihro Hochfürstliche Gnaden zu Münster, Friedrich Christian, hoch­seligen Gedächtnis, bei Lebzeiten und Regierung den in

diesem Wigbold wohnenden Linnentuchmachern zu deren besseren Nutzen und Aufkommen mit einem ordentlichen AAmt und Gilde begna­digt, und wie sie sich hernächst zu verhalten, einige Artikel vor­geschrieben und gnädigst erteilt, für welche hohe Gnade sie, die Komparenten, dem­selben zu allen Zeiten untertänigst verbunden wären.

Gleich nun solche gnädigste Konzession von den Meistern mit aller Verehrung angenommen, sie, die Komparenten auch die vorgeschrie­benen Artikel stets einfolgen, keineswegs denselben zu­wider zu handeln, weder denen zum Nachteil zu statuieren gsont, sondern solche Artikel stets in ihrer Stadt verbleiben und ihre völlige Kraft un dWirkung behalten sollen. Nachmals nun

wegen Gesinn- und Gewinnung des Amts die Gebühren in den der Rolle einverleibten Arti­kel zwar sich bestimmt finden, gleichwohl, daß solche Gebühr zu groß wäre, ist vor Ihro Hochfürstlicher Gnaden und anderen Amtsleitern geklagt wor­den, daher dieselben solches zu redimieren (ermäßigen) uns nach der Ahlenschen Amtsrolle und daß dieslbe einfolgen

sollte, hinverwiesen, wie dann auch wir von solcher Rolle eine au­thentische Kopie erhalten, gleich­wohl bei der Verlesung daraus, wie es in ein oder anderm Stück sich verhalten würde, keine gründliche Information haben können, sondern vielmehr ein Konfu­sion und Irrung unter den anwerbenden jungen Meistern entstan­den. Um diesem aber demnächst vorzubeugen und den

einen und den anderen nicht zu beschweren, sondern in allem eine Gleicheit zu halten, hätten die Komparenten es für höchst nötig erachtet, zusammen zu treten, über den einen oder anderen Punkt, wie es hinfüro damit sollte gehalten werden, reiflich zu deliberieren (abwägen) und darüber zu verordnen, so dann solchen ihren Schluß und Verordnung zu mehrerer Sicher­heit gerichtlich instrumentieren und ihnen ein oder mehere Instrumenta informa probante, um solches beim Amtsbuch verwahrlich hinzulegen. Hätten daher über einige Punkte reiflich sich beratschlagt, darüber statuiert und verordnet, statuieren und verodnen dann auch hiermit:

1. soll derjenige, der das Linnentuchmacher-Amt hinfüro gewinnen will, er sei ein Amtsmeisters Kind oder nicht, auf vorher beigebrachte in der Hochfürstl. Amtsrolle erforderliche Qua­lifi­kation zwei Amtsleute zu Werbersleute zu ersuchen und durch dieselben dreimal, und zwar je­desmal von 14 zu 14 Tagen, bei den Gildemeistern und Vorstehern danach werben zu lassen. Derjenige, der das Amt verlangt, soll nicht verbunden sein, die­sen Webmeister das geringste zu geben, nur wenn er aus freiem Willen ihnen spendiert. Diese zwei Werbsleute sollen auch nichts dafür fordern. Wenn nun zweitens derjenige, der das Amt werben läßt, zum Meister angenom­men und solcher ein Amtsmeisters­sohn, auch an einen Amtsmeisters-Tochter verheiratet wäre oder sich verheiraten würde, soll derseolbe für sich und seine Frau dem Amt insgesamt ein Pfund Wachs ge­ben, sonst aber für Gewinnung des Amts weder für sich noch für seine Frau etwas zu entrichten verpflichtet sein.

2. Sollte aber ein solcher Meistersohn eine Person heiraten oder wirklich zur Ehe haben, die keine Amtsmeisters Tochter, so soll der Mann ein halbes Pfund Wachs dem Amt auszukehren ver­pflichtet sein.

3. Wäre aber solch werbender Meister und dessen Frau kein Amtsmei­sters Sohn oder Tochter, so soll ein jeder fürhaupts (pro Kopf) dem Amt ein Pfund Wachs geben.

 

4. Damit ein Fremder, Mann oder Frau, welche keine Amtsmeisters Kinder sind, sich bei der Gewinnung des Amts über den erforderli­chen Gewinn nicht beschweren möge, sondern darin bei diesen schlechten Zeiten erleichtert sei, hätten sie beschlossen und statuiert, daß ein fremder Meister, der das Amt gewinnen würde, für sich vier Rthlr zum Gewinn geben solle. Wäre er verheiratet oder würde er eine Person, die keinen Amtsmeisters Tochter, heiraten, soll er für seine Frau gleich­falls vier Rthlr dem Amt zum Gewinn prästieren. Würde aber ein solcher fremder Meister eine Meisterstochter heiraten oder zur Ehe haben, zahlt er dem Amt keinen Gewinn sondern für sich allein dei vier Rthlr.

5. Wenn nun einer das Amt gewonnen und der neue Meister zur Anfer­tigung des Meisterstücks hinverwiesen und das Werk geschoren, daruaf durch zwei dazu verordnete Meister, ob die Scherung richtig, besichtigt worden, soll er einen jeden Meister drei Schilling sechs Deut sofort für seine Arbeit und Mühe erlegen, gleichfalls soll er, wenn er zu arbeiten anfängt, für

abermalige Besichtigung und ob alles ohne schädliches Gebre­chen sei, abermals jedem drei Schill. 6 Deut geben.

6. Wenn das Meisterstück verfertigt und das Werk neben dem Kamm und ob alles fehlerlos sei, nach Vorschrift der Rolle von de Gildemeistern und sechs andern, dazu abgeordneten Amts­meistern besichtigt ist, soll von dem neuen Meister jedem Gildemeikster 17 Schilling sechs Pfen­nig, und einem jedem zur Besichtigung ab­gestellten Meister drei Schilling 6 Deut übergeben werden.Die Mahlzeit und Tonne Bier soll wegfallen.

7. Der Gewinn und der Wachs sollen sofort, wenn das Meisterstück fertig, bei der Besichtigung bezahlt werden. Bis solches erhoben, soll der neue Meister andere Arbeit anzufangen nicht zu­gelassen sein.

8. Die Lehrjungen, wenn sie eingeschrieben werden, sollen den Gil­demeistern ingesamt sieben Schilling, damm Amt aber ein Pfund Wachs geben, es sein der Junge einen Meister oder eines an­deren Bürgers Sohn.

9. Der Lehrjunge soll dem Meister, welcher ihn zur Lehre genommen, für das Lehrgeld fünf Rthlr, dessen Frau ein Paar Pan­tofffel und 14 Schilling dafür entrichten. Das Lehrgeld soll der Lehrjunge, sobald er angenommen ist, sofort zur Hälfte auskeh­ren, die andere Hälfte soll er gelegentlich nach Ablauf eines viertel Jahres bezahlen.

10. Wenn aufgespürt, daß der eine oder andere Meister einen Lehr­jungen für geringeres Lehrgeld aufgenommen, was den anderen Meistern zum Nachteil gereicht, wurde einhellig bewilligt, daß solcher Meister dem Amt zwei Rthlr zur Strafe geben solle.

11. Damit sich ein neuer Meister nicht mit Unwissenheit entschul­digen kann, soll ihm die gegen­wärtigen Statuten, zuerst, damit er sich danch verhalten kann, vorgelesen werden. Die Komparenten hingegen gelobten zu meinen, des Richter, Hän­den, diesen Satzungen in allem zu folgen und denselben keineswegs entgegen zu leben.

Actum Sendenhorst, in meines Richters Wohnbehausung in Anwesen­heit David Lindeman und Henrich Hartmann als hierzu bestellten Zeugen.

Im Jahr nach unseres einzigen Erlösers und Seligmachers Jesu Christi heilwerten Geburt, Tau­sen Siebenhundert Dreißig, den 24. Monats November.

 

Beglaubigung durch Notar und Gerichtsschreiber Anton Schunigt

 

 

 

 

 

Bericht über die Leinenherstellung im Fürstbistum MS

ca 1803

 

SPO 99

... Für die Leinenhandlung zu MS wird ein grobes, aber auch dauerhaftes Leinen in gleicher Menge hergestellt. Die Länge und Breite der Stücke richtet sich bei der Arbeit nach der Be­stel­lung. bei Arbeit und Lohn und zum Handel aber nach den Orten, wo der Weber seine Wa­ren absetzen muß.

 

In MS ist das Stück Leinen zum Verkauf 5/4, 6/4, 7/ breit 54 Ellen lang;

Sassenberg: graues und weißes Leinen

Ahlen und Beckum

Telgte

In Sendenhorst insofern das Leinen nahc MS geht 1 3/4 Ellen breit 60 Ellen lang insofern es nach Warendorf bestimmt ist 1 5/8 Ellen breit, 52 Ellen lang

Werne

Drensteinfurt (MS oder WAF)

Lüdinghasuen

Olfen

Oelde und Stromberg

 

Die gewöhlichen Einkaufspreise sind (das Stück nach verschiedenen Breite und Länge):

MS 10 - 30 Rthrl

 

WAF 8 - 30 Rthlr


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1787 Bleichplätze

 

Empfang der Bleichplätze Verheurung, so alljährlich geschieht, resp. deren noch nicht planierten Wällen:

Alexander Schlencker 1.Platz 7ß

diesseits des Kreuzes

Fuest Sohn vom 2ten

Anna Elisabeth Hesselmann vom dritten

 

NB Ansonst haben aufm Wall gebleichet, vorhero aber nicht gemeldet:
JB Geileren, dessen Magd,

Anton Mönsterman, dessen Magd,

Wirt Silling, dessen Magd Summa 2 Rthlr

 

 

1804 Stadtarchiv

93 Webstühle in 64 Häusern

 

Häuser, in denen Webstühle vorhanden:

3 Nordstr. 18, Woestmann

31 Ostgraben 34, Lütkehues

8 Nordstr. 10, Heymann

10 Nordstr. 6, Burholt

12 Kirchstraße, Borgmann (später Mädchenschule)

22 Nordtor 39, Bücker

42 Placken 2, Bülte

59 Placken 8, Holling

62

66 Ostgraben 17, Brüggemann

68 Ostgraben 24, Quante

69 Ostgraben 22, Bering

74 Ostgraben 6, Panning

75 Ostgraben 4, Edeling

76 Ostgraben 2, Homann

63 Nordtor 6, Linnemann

58 Ostgraben 7, Bunte

145 Südgraben 26, Knipping

137 Südgraben 35, Linnemann

138 Südgraben 37, Panning

22 Nordtor 39 Bücker (Doppelhaus)

92 Schlabberpohl 9 Bennemann

94 Schlabberpohl 11 Rieping

95 Schlabberpohl 13 Schräder

98 Schlabberpohl 10 Linnemann

101 Schlabberpohl 4, Saerbeck

106

120 Südgraben 3, Tombeininck

154 Südgraben 4, Averdung

150 Südgraben 12, Schmitz

124 Südgraben 11, Strickmann

151 Südgraben 10, Lütkehaus

(121)

130 Südgraben 15, Recker

153 Südgraben 6, Bunger

121 Südgraben 3, Herte

129 Südgraben 21, Scheffer

126 Südgraben 15, Quante

131 Südgraben 25, Ostholt

132 Südgraben 27, Linnemann

134 Südgraben 31, Herweg

133 Südgraben 29, Jungmann

209 Westgraben 5, Lütkehaus

207 Westgraben 9, Linnemann

205 Schleiten 8, Telgmann

215 Weststr. 27, Seebröcker

25 Neustr 9, Krey

164 Südstr. 16, umgelegt 1806

182 Kühl Edeling

179 Drostenhof 11 Kleyer

174 Drostenhof 1 Klessing

163 Südstr. 18 Geisthövel

164 Südstr. 16 ?

165 Südstr. 14 Bartmann

203 Schulstraße 4 Linnemann

26 Neustr 11, Kammann (Umsiedler, Bußmanns Garten, 210)

252 Stiege-Nstr. Edeling

254 Nordstr. 7 Spiegelberg

255 ? Brüggenkötter (zus, mit Nordstr. Nachtigäller)

258 Nordstr. 13 Schomacker

261 Nordgraben 1 Panning

264 Nordgraben ?

235 Weststr. 6 Debbelt

234 Weststr. 8 Bering

61 270 ?

 

 

 

Leineweber lt Urkunden, Armenhaus

 

1716 U 79

Diethrich Verführt oo Gertraudt Lüttighauß, Bürger und Linnentuchmacher

 

1719 U 80

Johann Pappenberg. Bürger und Linnentuchmacher

 

1725 U 84

Diederich Böcker oo Gerdrud Luttighaus (in erster Ehe verh. mit D. Verführt?)

 

1726 U 84

Henrich Schockemöller, verw. Bürger und Linnentuchmacheramtsgenosse

 

1726 U 85

 

Anna Slickmann Ehefrau des Werner Kössendrup, Linnetuchmacher

 

1766

Henrich Hagedorn, Bürger und Tuchmacheramtsverwandter, Ostgraben

 

1766 U 96

Konrad Melchior Heyman, Bürger und Tuchmacher (Haus Nr.8 neu)

Berndt Henrich Bunger, Tuchmacher

 

1770 U 97

Bernard H Panning, Bürger und Linnentuchmacher oo M Cath Hintzenbrock (Panning Haus Nr 74 neu)

 

1772 U 99

Cath Quante, oo Hermann Langenkamp, Telgte, Tochter des +Tuchmacheramtsverwandter Melchior Quante

 

1777 U 102

J Gerh Hagedorn oo Cath Overkamp, Bürger und Tuchmacheramtsverwandter, Ostgraben, 63 neu

 

1784 U 105

Anton Klessing, Linnetuchmacher zu S. Ostgraben

 

1785 U 107

Franz Herm. Herweg, Tuchmacher zu S. oo Clara Averdung, Haus Südgraben134 neu)

Z Leinentuchmacher B Herm Averdung (126 neu), Bernd Dirck Bücker

 

1790 U 110

Theodor Henrich Edeling Linnetuchmacher zu S. oo Maria Westhues, Haus Weissenstiege 252 (neu)

 

1791 U 114

Die Gildemeister des Weberamts Bernd Linneman und Th Hermann Edeling, Linnentuchmacher zu S. zeigen an, daß sie von Th Herman Edeling ex causa scussionis 2 St. Gartenland für das Linnentuchmacheramt gekauft haben

 

1796 XII 1 U 117

Adolph Linnemann oo Anna Maria Hummel verkaufen dem Linnentuchmacheramt ein Stück Gartenland in der Alten Stadt für 24 Rthlrt, jährl Heuerzahlung 14ß

Mitanwesend: Linnentuchmacheramtsgildemeister Joseph Jungman, Adrian Bunte

 

 

 

Die Geburtsbriefe der Stadt WAF 1584 - 1804

QFGSTADt WAF 3, 1964, Hg Franz.Julius Niesert, Wilhelm Wallmeier

 

1637 IX 5

238: Johan Rutgerman, Leinentuchmacher

E: + Bernd R. oo Else Hardewick binnen S.

Z: Herman Selliger, Herman Spithove, Bürger zu S.

 

1676

862: Jörgen Wettendorf, welcher das Linnentuchmachen hierbinnen zu erlernen vorhat

E: Johan W oo Elis Modersohn in der Stadt S.

Z Ernst Brandhove, Henrich Mollenbecke zu S.

 

1687

1151: Berndt Köeßendrupf, welcher das Linnetuchmachen hierbinnen zu erlernen vorhabens

E: Bertram oo Anna K.

Z: Henirch Hiddinghoff, Berndt Haederwick von S. gebürtig

 

1693

1428: Dietherich Herweg von S. welcher das Linnentuchmachen hiebinnen zu erlernen vorhabens

E: Andreas H, Maria Bredensteins in der Stadt S.

Z: Caspar Vennewaldt, Henrich Spithover, zu S. hat Andreas Herweg seinen Sohn in die Lehre bestellt bei Dietrich Arndts, Bürger und Linnentuchmacher hieselbst

 

1694

1475 :Johan Heeßen

E: Werner H oo Margarethe Schockmöller

Z: Ernst Brandhove, Berndt Wessels beide aus der Stadt S. hat Werner H seinen Sohn bei Berndt Beldeman hieselbst in die Lehre bestellt.

 

1712

2102: Balth Schöckinghove von Everswinkel

E: Johan Sch oo Clara Linneman im Ksp S. Sohn soll Linnentuchmachen lernen

 

1723

2483: Herman Heyman von S.

E. Dietr H oo Cath Veltma

Z: Dietr Torwesten, Bernd Bücker von S. bürtig

Herman H. hat sich zur Erlernung des Linnentuchmacherhandwerks bei Joh Follen in die Lehre bestellt

 

1724

2531: Johan Dietr Linneman

E: Johan L oo Clara Höltenschmitt

Z: Herman Heyman, Herman tor Wosten, beide aus S gebürtig Linneman hat sich bei Joh Holtkampf in die Lehre bestellt (Linnentuchweben)

 

 

Quellen und Forschungen zur Geschichte der Stadt Warendorf 2. Band Warendorf 1952

 

1766-1636 Johan Wessel, Linnentuchmacher (ehel. frei Geburt St.S.)

3293-1686 Henrich Ruitman, Linnentuchmachergeselle von S.

3334-1688 Andreeß Vennewaldt, Linnentuchmachergeselle aus der Stadt S.

3734-1698 Diderich Zurbonsen, Linnentuchmachergeselle von S.

3820-1701 Dieth Schotte, Linnentuchmachergeselle von S.

5469-1751 Johan Dirck Hintzenbrock Bomsidenmacher aus S.

1712 2102: Balth Schöckinghove von Everswinkel E: Johan Sch oo Clara Linneman im Ksp S. Sohn soll Linnentuchmachen lernen

 

nach dem 7j Krieg Gräften und planiertes Walland als Bleiche be­nutzt

1780-1792 Verpachtung der stadteigenen Fischereien

a) Stadtgräfte West- Nordttor Georg h Lindemeyer -3-1

b) Stadtgräfte von der Nordporte bis an Gerichtsschreiber Langen von der Stadt angeheurten neuen Garten J B Bücker 14ß

c) Nordengräfte von B Bückers Durchschlag bis an die Ostpforte (Alexander Schlenker 1-12 RT)

d) Ost - bis Südtor (kein Gebot)

 

1789

Verpachtung der planierten Wälle nach der Südpforten auf 12 Jahre

Pachtbedingungen:

P. müssen angrenzende Stadtgräben aufwerfen und sauberhalten.

9 Fuß zum Prozessionsweg freihalten

Pächter der Südenbleichplätez müssen an Prozessionstagen das Linnen aufnehmen, außerdem 2 Fuß für den Fußpatt frei halten

Jede Bleiche hat einheitliches Maß von 22 uß breit und 66 Fuß lang; mehr wird nicht verheuert

Vom Michaeli bis Maitag sind die Plätze wieder zum Waschen gemein

P. müssen gestatten, daß Anwohnende ihr Wasser durch die Bleichplätze leiten.

 

Verpachtung in der Regel an die am Südengraben wohnenden Hauseigentümer:

- David Kössendrup

- Wilm Buman

- Herman Kuckuck

- B H Bülte

- J H Saerbeck

- Herman Schaffer

- J Henr Spiegelberg

 

weitere verpachtete Bleichplätze:

- nächst der Südpforten, Bürgermeister J B Bückers Frau

- wie oben

- 3/4 Bürgerm. Bartels, nach + 1792 Anton Kamman und Fried Hummel

- 5 J Henr Lütkehues

- 6 Anton Strickmann

Gesamteinnahmen jährlich 24-15- Rthlr

 

 

A 765

1812 X 6

Langen an den Vorsteher der hiesigen Leiwandweber:

Angabe der sich seit 1806 niedergelassenen Weber

 

1814

Verzeichnis derjenigen, welche nach Aufhebung des Amts als Meister arbeiten, wie folgt

.... 14 Angaben

_

 

Spezialorganisation MS 99

(Gesamtdarstellung der gewerblichen Verhältnisse im Fürstbistum Münster von Kriegs- und Domänenrat Ribbentrop)

 

 

1803

 

Das Leinengewerbe (Auszug)

 

 

... nächst gelegenen Stadt oder nach Everswinkel und Senden, als die einzigen Ksp. des Amts Wolbeck, ferner Ascheberg in welchen der Weber wenn er nicht schon gegen Lohn eines solchen Linnenhändlers arbeitet, wie dies fast allgemein der Fall ist, die Übernahme seiner Ware finden kann. Die Art ,und Weise, wie auf Lohn gearbeitet wird, besteht darin, daß der Leinenhändler die aufgezogenen Kette mit dem erforderlichen Garn zum Einschlage hergibt und stückweise die Verwebung mit dem Weber akkordiert.

Das ist besonders in WAF der Fall, wo mehrere Linnenhändler deswegen das Weber-Amt übernommen, um dadurch das - sie von keinem auszeichnende Recht, die Ketten in ihren Häusern selbst auszeichnen zu lassen, zu erlangen.

Das Linnen im Erbfürstentum MS wird mehrenteils vom Flachs gemacht und Hanfgarn welche die Weber in einigen Bezirken des Amts Wolbeck, namentlich Ahlen und BE verbrauchen, liefert bloß grobes Linnen zum Hausbedarf. Die Ksp. Milte und Füchtorp, Amt Sassenberg sind die einzigen, welche so genanntes Löwentlinnen, eigentlich Legge-Linnen- für die Osnabrücksche Linnen-Handlung geben. die Gegenden von Bervergern, Greven, Riesenbeck, Saerbeck brauchen zwar auch Hanfgarn als Lein, dies geschieht nur zur Kette; der Einschlag wird vom Flachsgarn genommen und das davon gewebte Linnen dient bloß zur Haushaltung.

Die Güte des Linnen ist sehr verschieden: Zu WAF und in allen denjenigen Gegenden, wo die in jener Stadt wohnenden Linnenhändler das Linnen beziehen, findet man dasselbe sehr los und dem sogenannten Halbdichten gleich.

Die Ämter Wolbeck und Werne schaffen durchgängig, falls die Fabrikation nicht für Warendorf geschieht, grobes aber dauerhaftes Linnen, das Amt Stromberg gibt sich keine Mühe und sein Leinen wird überall als schlecht verworfen. Bevergern, Dülmen, Horstmar, Nottuln, Hiddinxel ---> MS, grober dauerhaftes

Leinen

Die Länge und Breite der Stücke richtet sich bei der Arbeit und Bestellugn nach den Gütestücken (?) des Bestellers, bei der Arbeit auf Lohn und zu Handel aber nach den Orten, wo die Weber seinen Waren absetzten muß.

 

Im Münster ist das Stück Linnen zu verkaufen (folgen Ellen-Maße; Länge 54)

Sassenberg, Everswinkel,

Ahlen, Beckum

Zu Sendenhorst in sofern das Linnen nach Münster geht 1 3/4 x 60 insofern es nach Warendorf bestimmt ist 1 5/8 x 52 Ellen

Drensteinfurt liefert ebenfalls nach MS und WAF. Lüdinghasusen

Olfen Oelde und Stromberg

 

Die gewöhnlichen Einkaufspreise sind (das Stück nach den verschiedenen Längen und Breiten) Sendenhorst nicht aufgeführt; aber Dreinsteinfurt 7-12 Rthlr

Damit eie hochlöbl Organisatiomns-Comm übrigens die ganze Beschaffenheit der Stücke noch näher übersehen kann, so habe ich so viel als möglich und fast an allen Orten, wo sich nur die Linnenhändler zum Abschnitte bewegen lassen wollten, Proben beigebracht, und sind hinter die Untersuchugsprotokolle des Kurlbaum auf besonderen Bogen bestätigt.

 

Die Vorschriften der Leinen-Fabrikation bestehen in Leggeordnungen und Zunftrollen, denn das Edikt vom 25. März 1765 befiehlt:

. daß da, wo Zünfte sind und die Gildemeister die Schere rahmen, da einmalig Länge setzen, die Arbeit auf den Weberstichen fleißig assistiren und den Amtsgenossen zur Verfertigung untadelhafter Arbeit anhalten, auch die vorgefundenen Fehler bestrafen sollen.

an Leggen und also an Leggeordnungen, welche immer nach der Lokalität jedes einzelnen Bezirks einer Provinz gegeben werden müssen, haben wir hier nur noch eine, nämlich die zu Warendorf, und das ,was das anliegende Prokjekt einer Legge-Ordnung für Oelde vorschreibt, ist nie zustande gekommen vielmehr hier im Jahre 1801 selbst die Legge völlig eingegangen.

 

Auch die Stadt MS erfuhr das Schicksal, daß sich ihre Legge, wozu sie ein besonderes Haus aber keine Legge-Ordnung besaß, seit dem siebenj. Krieg nicht erhalten wollte.

 

Stromberg hat mindesten der Kaufmann Hüffer eine Privatlegge in seinem Hause angelegt, um darauf alles Leinen zum eingenen Handel messen und sortieren zu lassen. Daß man dergleichen Eingriffe in die landesherrliche Polizei so lange duldet, wird auch von vielen Leinen-Händlern getadelt, aber wie soll der Kaufmann den Betrügereien der Weber anders begegnen, wenn sämtliche Anstalten dazu fehlen.

Die Legge-Einrichtung zu WAF, welche die Verordnung vom 25. März 1765 bestimmt, bindet eigentlich die sämtlichen Weber des Amts Sassenberg in Bezug auf das zum Verkauf gemachtge Linnen, bestimmt die Größen der Stücke genau auf 1 5/8 Ellen breit und 52 Ellen lang, weiß auf 1 1/2 Ellen breit und 54 Ellen lang, befiehlt die gleiche Tellung aller Scherr-Rahmen, die gleiche Kettung von 57 3/4 Ellen lang, 74 Ellen breit und 1/8 Elle Zwischenkante; ordnet ferner eine Stempelung des LInnens, sowohl ehe es zur Bleiche gebracht wird als wenn es bald weiß ist, an, wenn übrigens nach einem siebenjährigen Durchschnitt 1381 Stücke aus der Stadt und 7551 Stück vom Land jährlich eingebracht, und die Leggestelle kann in Durchschnittauf 407 Rthlr rechnen

Die Zunftrollen der Weber, welche ich für die zweite Vorschrift zur Fabrication des Linnens halte, sind mehrenteils noch von dem Anfang und Schlusse des 17. Jh datiert:

 

 

Die Weberrolle für die Stadt MS 1. II 1697

WAF 5. Dezember 1629

===> 0.695m eine Brabanter Elle

a) 1 5/8 x 52 = 1,13 m x 36.14 m = 40.8 m2

b) 1 1/2 x 54 = 1.04 m x 37.5 m = 39 m2

c) 57 3/4 m lang = 40 m

7/4 Elle = 1.22 m

 

... zum bloßen Vermerkung der bezahlten Leggenbahnen, mit einem kleinen Stempel versehen, und auf der Bleiche, wenn die Ware beinahe ihre Weische völlig besitzt, mit einer nicht einmal neu und fehlerfrei befundenen Kett gemessen.

So artet die Legge aus, nur die Linnenhändler zeigen jetzt gar ihre Zufriedenheit, wenn das graue Linnen beim Einkauf 1 5/8 Ellen breit und 51 Ellen Länge hält, weil es durch das schädliche REcken auf der Bleiche immer so viel gewinnt, daß sie es für 54 Ellen verkaufen können.

Zur Legge, deren Lokale höchst traurig ist, sind ..

 

==> Städten des Amts Wolbeck für die Leinenhändler zu MS, und die über in Lüdinghausen, Freckenhorst und Olfen für die Leinenhändler in diesen Orten selbst.

Die Weber des platten Landes, welche nicht zugleich Ackerleute sind, befinden sich mit denen der Städt im gleichen Verhältnis und bringen insofern das Wben nicht von Bauern zur ...

... Dazu gehört indesssen Vermögen und zur Erreichung einer solchen Unabhängigkeit ist der übrige Teil der Weber viel zu arm. Er muß daher auf Lohn arbeiten und erhält in beiden Fällen dazu das Garn geliefert. Auf Lohn arbeiten vorzüglich die Weber in Ahlen, Beckum, Harsewinkel, Oelde und Stromberg für die Linnenhändler zu WAF, in den übrigen

... zuvor dasselbe mit einer Kette, nach WAF Maß, gemessen und die Leggegebühren, von jedem in der Stadt gewebten Stück mit 1ß, von jedem auswärts gewebten aber 2ß erlegt sind.

Nach solcher Vorschrift hat man mehrere Jahre verfahren, die Legge ordentlich eingerichtet. Beschau- und Leggemeister angestellt, auch fleißige Visitationen vorgenommen. Allein abermalen wird das Linnen wieder auf Treu und Glauben bloß grau gekauft, auf den Weberstühlen nicht mehr

besehen, auf der Legge ...

 

 

 

Leineweberei Sendenhorst

 

Anton Schulte, Die Untersuchung der gewerblichen Verhältnisse in den Städten des Kreises BE durch die preußische Verwaltung 1803, in:

 

Heimatkalender Kreis BE 1957, S. 55-71 und:

Zwischen Ems und Lippe, Vorträge und Aufsätze zur Geschichte des Beckumer und Warendorfer Landes, aus dem Nachlaß herausgegeben von Siegfried Schmieder, QFB 5, Beckum 1972, S. 114-132

 

Bericht Sendenhorst außerdem in "Heimatbl. Glocke" Nr 27, 29. 1. 1954

Aus der Einleitung (Schulte): Beträchtlich älter als die Kornbrennerei, auch weit wichtiger, war die Leineweberei, über die Kurlbaum an allen Orten von Ribbentrop in seinem Gesamtbericht ausführlich verwertete Sonderprotokolle aufnahm. Am stärksten war sie 1803 noch in Sendenhorst vertreten. Seine 55 Leineweber mögen, wenn man die von Kurlbaum angewandte

Berechnung zugrunde legt, mit ihren Hausangehörigen ein gutes Viertel der Ortsbevölkerung ausgemacht haben. (BE , Ahlen je ein Sechstel) Sendenhorst Leinwand gehörte gleich der Ahlener zu den feineren Sorten (Flachsleinen); in den übrigen Städten auch größere Quantitäten an Hanfgarn.

Ribbentrop bemängelt die Mangelhaftigkeit der Bleichvorrichtungen

in Sendenhorst. Sendenhorst hatte sich fast um den ganzen Ort herum auf den planierten Stadtwällen eine schmale Bleiche geschaffen. Trotzdem ging das meiste Leinen grau nach WAF, dessen berühnte Emsbleichen auch die gesamte Erzeugung aus den übrigen Städten es Kreises aufnahm.

Die enge Beziehung zum Warendorfer Leinenhandel war es vermutlich gewesen, die das S. Leinengewerbe, vielleicht gar ungeschmälert, über die Leinenkrisen des 18 Jh hinweggebracht hatte. WAF behauptete immer noch, trotz eines katastrophalen Niedergangs seiner bedeutenden Leinenproduktion, den Vorrang als erste Textilstadt des MS-Landes; 1803 23 kapitalkräftige Leinenhändler.

Neben der Lohnarbeit für solche Warendorfer Leinenkaufleute (im kleineren Umfang auch für mstr Händler) verwebten die S. Leineweber indes auch das von ihren Mitbürgern Haus für Haus gesponnene Flachsgarn auf deren Rechnung. Auch dieses Leinen wurde nach WAF weiterverkauft. Das Erwerbsleben in S. beruhte also in weit stärkerem Maße noch, als es die ansehnliche Zahl der Weber zum Ausdruck brachte, auf dem Leinengewerbe.

 

(BE bescheidene Spätblüte der Leinenherstellug wirkt anachronistisch, da allenthalben im MS-Land im 18 Jh Rückgang)

===> Grund, Ansteigen der Garnpreise im 18 Jh; Ahlen gibt Leineweberei auf und beschränkt sich auf Garnverkauf durch Hausspinner. Ebenfalls Oelde, Stromberg: Verkauf des Hanfgarns in großen Mengen an Osnabrücker Händler.

Oelde: ca 1700, in Ermangelung eigentümlicher Länderei und des Ackerbaus besteht Handel und Wandel mehrenteils in der Linnentuch-macher-Hantierung.

Leineweberei

1. Ahlen

Leinsamen, nur wenige Hanfsamen eingesät; Leinsamen, insbesondere Rigaischer Samen, aus MS und Holland; der meiste Samen wird aber von den Landleuten selbst gezogen.

Hanfsamen von Holland und Eigenerzeugung.

Leineweberei nicht unwichtig, 1/6 der Bürger Leineweber; Verkauf von Linnenund Arbeit gegen Lohn

2. Beckum

In der Stadt (1567 EW) sind 43 Leineweber. Die Leineweber debitieren ihre Fabrikate in nicht unbedeutender Quantität grau nach WAF und MS und erhalten Verdienst von den Landleuten (gegen Lohn); 6. Teil der Bürger Besonders Hanfgarn

3. Oelde

Außer 21 Leineweber keine Fabrikanten, und auch selbst LW arbeiten nur gegen Lohn für Eingesessene und Landleute; jedoch ein Färber Leinsamen teilweise aus WAF, meist jedoch Hanfgarn

 

4. Sendenhorst

Außer den Linnenwebern sind hier keine Fabrikanten, sondern nur Handwerker, die für die Stadt- und Landbewohner arbeiten.

Bedarf an Leinsamen größtenteils selbst gezogen; nur 4. 5. Jahr fremder Samen (Münster)

 

20. Das Hauptgewerbe der hiesigen Einwohner besteht in der Leinenfabrikation und der Spinnerei. Es sind hier 55 LW, welche teils für eigene Rechnung zum Verkauf und teils für Lohn weben, Jeder Eiwohner spinnt mit seinen Hausgenossen, und wenn er nicht ganz arm ist und sein Garn aufbewahren kann, so läßt er Leinwand weben, welche er, so wie die Weber selbst, nach WAF verkauft. Die Unvermögenden verkaufen das Garn an die Leineweber und Krämer. ...

 

5. Stromberg

Lein- und Hanfsamen; Hauptgewerbe Ackerbau und Spinnerei

 

 

1805

Bericht der Kriegs- und Domänenkammer MS

 

... Dieser durch einen Graben umschlossene Ort zählt 1294 Einwohner, 12 Brau-Stellen, 3 Brandtweins-Classen und 6 Juden-Familien Die Stadt ernährt sich (folgt Übernahme Kurlbaum-Bericht) ... vom Leineweben und Flachsspinnen, ersters durch 55 Leinweber auf eigene Rechnung zum Theil gegen Lohn für Rechnung benachbarter Leinen-Händler.

 

 

Stephanie Reckers, Statistische Darstellung der gewerblichen Wirtschaft Westfalens um 1800: in: WF 17-19; MS 1964-66

 

1816: erstmalig "Statistische Tabellen"; Zahlen spiegeln nicht den Normalzustand wieder (Kontinentalsperrre; Kriege!)

 

1795: Städte des Oberstifts:

- Warendorf 3730 Ew

- Bocholt

- Vreden

- Rheine

- Coesfeld 2061 Ew; alle übrigen Städte, auch BE und Ahlen, lagen darunter

 

Handel und Handwerk in fürstbisch. Zeit nicht auf die Städte beschränkt Sehr starke Verbreitung auf dem platten Lande; strenge Trennung Stadt/Land fehlt.

 

Leinengewerbe 1816:

Oberstift (Reg-Bez) 1982 Leinenwebstühle

6708 Nebenerwerbsstühle

34 Stühle auf 1000 Einwohner

10 Stühle; Amt Wolbeck

Kernmünsterland vor allem Freckenhorst, Sassenberg und Everswinkel

 

Legge WAF: 2. Hälfte 18. Jh von einiger Bedeutung. Stadt war bedeutendster Leinenort des MSlandes; Krise wird bekämpft durc

- verschärfte Leggeordnung 1765

- Herstellung von extrafeinem Linnen

- Bildwerk und Damast

 

Zwei Zentren der Leinenherstellung im Münsterland:

- Westmünsterland

- WAF und Nachbarorte (Freckenhorst, Everswinkel)

 

Ribbentrop 1803: In WAF 1400 Stück aus der Stadt, 7600 aus der Umgebung zur Legge gebracht; Gesamtwert 170.000 Rthlr; Auf WAF fällt 43% der Handelssumme

 

Garnspinnerei 1803: vor allem Amt Stromberg

Beträchtlicher Falchs- und Hanfanbau besonder auf den schweren, mäßig feuchten Böden (ua Ahlen, Telgte, Drensteinfurt, Beckum,. Wolbeck; wahrscheinlich auch Sendenhorst)

Amt Wolbeck vor allem Flachsgarn

 

Tuchgewerbe

Tuch-oder Wandmacher (Wolltuche); Mitte 18. Jh noch sehr in Blüte, 1816 bedeutungslos.

Ahlen Stadt 1764 7, 1816 0. ebenso BE

Kleiderordnung verbietet den Bauern, Tücher zu tragen, die mehr als 1 Rthlr pro Elle wert sind.

WAF, Telget stellen meist grobes Tuch her:Soldaten, Schiffer und Bauerntuch

 

Statistik:

Amt Wolbeck 1795:

-Einwohner 60.263

-auf dem Lande 38.899

- Städte und Wigbolde 21.364 65:35

 

Bevölkerung 1795 1818 1959

WAF 3730 3818 15.545

Ahlen 1763 2319 38.893

Beckum 1459 1822 20.132

Sendenhorst 1107 1379 4.532

Drensteinfurt 825 1020 2.671

 

Gustav Schmoller, die Entwicklung und die Krisis der dt Weberei im 19. Jh (Dt. Zeit- und Streitfragen Jg 2 H 17-32 Berlin 1873)

 

Weberei --> Bekleidungsgewerbe

64-90% Nahrung

14-20% Kleidung

5 -18% Wohnung

 

1806 Prokopfverbrauch Leinwand ca 4 Ellen (Preußen)

1849 5 Ellen

 

1806 3/4 Ellen Baumwolle

1849 16 Ellen (!)

 

===Es ist notorisch, wie arm in Bezug auf tuchene Bekleidung das Landvolk. d.h. die Masse der Nation vor 1806 gewesen, Der Tuchrock des Bauern mußte viele Jahre aushalten und oft erschienen Knechte un Tagelöhner im strengsten Winter im leinenen Kittel===

 

Verschiedenen Entwicklungstufen der Weberei

1. Nebenbeschäftigung, Tagelohn (Bauer, Handwerker)

2. gewerbsmäßig, Garn stellt der Kunde

3. hnadwerksmäßig; Absatz auf Wochen- und Jahrmärkten

4. für den Absatz im Großen

a) Hausindustrie, Weber erhält Garn und Muster; nur Webelohn

b) Weber arbeitet als eigener Unternehmer, kauft Garn und verkauft auf eigene Rechnung

 

Tagesleistung, mittleres Ergebnis in 12 Stunden 3-6 Ellen (4.2-8.4m)

 

1738 Erfindung der Schnellschütze erlaubt Verdopplung (erst ab 1820 in Dtl) Technische Verbesserungen des Webstuhls nicht in Sendenhorst !

Bedeutende Verbesserungen bei den Hilfsmaschninen (Spulen, Scheren), nur von größeren Betrieben zu finanzieren.

 

1840

Durchschnittpreis für einen einfachen Stuhl 6 Rthr; 1875 11-30 Rthlr

 

Häusliche Weberei lange Zeit als Nebenbeschäftigung in Wintermonaten;

Arbeitskräfte genug vorhanden; kein Anspruch auf Perfektion

 

Leineweben als Nebenbeschäftigung sehr weit verbreitet; auch Baumwolle. Mit dem Mangel an Arbeitskräften auf dem Lande Abnahme.

 

Anforderungen (1875): schöne Bleiche, gute Appretur, schönes Aussehen

===>Der kleine Webermeister der ein eigenes Haus, einen eigenen Garten hat, kann immer noch bestehen, wenn auch schlechter als früher.

 

17/18 Jh: Leggeämter (meist staatl) sorgen für gleichmäßige Produktion.

====> keine techn. Fortschritte, Verbesserungen, Anregungen kommen nicht über Weber waren fast allerwärts kleine selbst. Unternehmer, die Linnengarn einkauften, Wolle erwarben und verspinen ließen, daraufs ganze bestimmte von den Reglements vorgeschriebene Stapelartiekl anfertigten, sie von den Schauämtern stempeln ließen und dann die Waren ohne Vermittlung einesCommisssionärs auzf den Märkten an die sog Kaufleute verkauften, welche das Gewebe bleichen, färben vollends zurichten ließen und in den Welthandel brachten.

Kaufmann --->Export

Vorteil, Gewinne des Exports gehen hinab bis in die Hütte des kleinen Meisters, der auf dem Lande siedelte, und ein kl Grundstück bewirtschaftete.

Nachteil: Schwerfällig, für neue Artikel kaum zu bewegen, kaum technischer Fortschritt

nach 1815: nur die Masse der mittelmäßigen Weber bleibt im Geschäft, die übrigen satteln um. ab 1840 Krisis der dt Leinenindustrie

 

Die westf. Linnenindustrie, viel mehr Kunstindustrie als die schlesische hat in den 40er Jahren fast gar nicht gelitten, Damast und Jaquard

 

 

Carl Biller, Der Rückgang der Hand-Leinwandindustrie des Münsterlandes, Leipzig 1906 (Abhandlungen aus dem staatswissenschaftl. Seminar zu MS i. W 2. Heft)

 

Ende des 18. Jh Leineweberzünfte für den Exprot ohne Bedeutung; Schwerpunkt der Leinwandverfertigung lag auf dem flachen Lande

 

Hanf: gröberes Gewebe, Löwendlinnen

Flachs: feiner! Kreis WAF, der mit Ravensberg un Lippe an Güte und Feinheit des Produkts die unbestreitbar erste Leinwandgegend war.

 

Berufsweber deutlich abgesetzt von den nebenamtl. Webern (Hauswebern)

Legge: soll die überschüssige Hausleinwand exportfähig machen.

===>Leinwand wurde von vereideten Beamten entfaltet, über einen Meßtisch,die Leggebank gezogen, auf Länge, Breite und Güte geprüft und je nach Befund gestempelt.

 

WAF Mittelpunkt für Herstellung un Versand der feinen Leinwand im Münsterlande. Warendorfer Bleichen waren weithin berühmt.

 

1765 verschärfte Leggeordnung; Stepmelung soll dem Kaufmann Güte, Länge und Breite garantieren;

alle graue Leinwand mußt vor der Bleiche zur Legge gebracht werden und erhielt dort von den Leggemeistern einen viereckigen Akzisestempel

Gildemeister haben die Scherrahmen zu messen

---> Probleme der Länge (Recken)

 

Garnhandel: Bauer tauscht Garn gegen Waren beim Händler ein; umherziehende Händler sammeln und fassen zusammen

 

Leggeordnung von WAF verbietet das Bleichen!

 

Hauptabsatz (Ausland) Bremen und Holland

 

Nach der Regulierung der Hörigkeit hoher Bedarfan Arbeitskräften; Bauer investiert mehr Arbeit in eigenen Grund und Boden, dazu Kultivierung der Gemeinheitsflächen.

 

Starker, dramatischer Rückgang der Leinenindustrie 1810-1820. Besonders südl Teil Kreis Beckum, Warendorf usw.

 

1816 im gesamten Kreis Beckum 257 Webstühle zur gewerbsmäßigen Leinenerzeugung (nur Schätzung, nicht Zählung!)

===> Oft im Sommer Tagelöhn, im Winter Webstuhl

1819 Kreis BE: auf 94 Einwohner ein Webstuhl (WAF 22: 1)

 

Krise der Leinenindustrie bedeutete kein totaler Ruin! Westfalen nicht Schlesien: Stockte der Absatz, so verringerte sich der Zuschuß zum Einkommen, die landwirtschaftl Einnahme blieb.

 

ab 1830 deutlicher Rückgang der Leinwandfertigung nicht zu übersehen (trotz Fabriken)

Der bedeutendste Bleichplatz blieb Warendorf (Kunstbleiche, Chlor, und Rasenbleiche

 

1849: In den Städten des Kreises BE arbeiten 96 Meister und 43 Gesellen als Leineweber auf eigene Rechnung; 124 Stühle; 104 dazu als Nebenbeschäftigung 39 Einwohner auf einen Stuhl

 

Noch 1875 vorwiegend Handwebstühle

1879 Schutzzölle ermöglichen weiterhin Handstuhlweberei

Erst ab 1880 endgültig Siegszug des mech, Webstuhls

1895 Kreis BE noch 38 Betriebe mit 49 Personen

 

Leineweberei im Münsterland; hier nach dem Amtsblatt der Regierung

 

1822 XI

Die neue Leggeanstalt in WAF, die schon seit Nov 1821 betrieben wird bewährt sich, gleich den dortigen Bleichereien fortdauernd

 

1823 VI

Warendorfer Bleicherei steht eine wesentliche Verbesserung bevor: auf der

Hauptbleiche wird ein Trockenhaus errichtet

 

1824 I

Leinsamengewinnung, da Rußland die Einfuhr "unserer" Leinwand verbietet und er Provinz eine bedeutende Nahrungsquelle verkümmert

 

1828 IV

Zum allgemeinen Leidwesen der arbeitenden Klasse erhalten sich die Preise für Leinwand und des Garns auf dem früheren niedrigen Stande, und es ist überhaupt wenige Absatz in diesen Fabrikaten

 

1829 X

Zu WAF war im Handel mit feiner Leinwand ein entmutigender Stillstand eingetreten, da im ganzen Sommer nichts verkuaft wurde; auch die gröberen Sorten waren wenige gesucht

Leinwand, besonders die gröbere und Garn fanden mehr Absatz und stiegen merklich im Preise. Ausfuhr nach Holland lebhafter. Weiterhin hohe Branntweinpreise

 

1831 III

Garn- und Leinwandhandel bei steigenden Preisen fortwährend lebhaft

 

1831 IV

Zu WAF fiel der Preis für Bettbühren um 3 Sgr; nach Leinwand und Garn war ungeachtet des gesunkenen Preises meistens wenig Nachfrage

 

1831 XII

In Leinwand ist ungeachtet der sehr gesunkenen Preise kein Absatz, da von Holland die Bestellungen ausbleiben, war die Not der vielen hiesigen Weber und Spinner bei der Teurung der Lebensmittel sehr vermehrt Rückgang der Fleischpreise; Schweinefl 3-6 sg kg 7 sg 6 Pfg 4000 g pro Thlr

 

1844 Juni, Juli

die Baumwollenweberei hat wieder einigen Aufschwung erhalten, und der Webelohn ist etwas erhöht. Dagegen befindet sich die Leinenfabrikation und der Leinenhandel fortwährend in gedrückter Lage

___________

 

Statistik 1814

Bernard Bennemann, Bernd Hernich Linnemann, Burholt und Strickman, als (ehem) Vorsteher der Leinewebergilde geben an:

Verzeichniß der Jenigen welche nach auf hebung des Amts hier als Meistern arbeiten wie volget:

1. Joan Henrich Hinssenbrock

2. Henrich Westhuß

3. Th. Bülte

4. Th. Bering

5. Bernd Theodor Krey

6. Arnold Lücke

7. Wilhelm Schmitz jun

8. Joseph Böckman

9. Anton Kössendrup

10. Hch Herweg

11. Henrich Griestop

12. Bernd Th Sebröcker

13. Anton Feigler

14. Joan Bernd Zimmerman

 

Sendenhorst Statistik

Häuser, in denen Leineweber wohnten

 

Nr.

Straße

Jahr

Name

1

Nord 22

1863

B Hermann Jasper, Weber

3

Nord 18

1852

Everhard Woestmann, Weber

 

 

 

1863 Fr. Köstermann, Maurer (!)

21

Nordtor 32

1852

B: Bücker, Weber

 

 

 

1863 ders. Steinhauer

22

Nordtor 39

1852

Th. Bücker, Weber

 

 

 

1870 ders. Arbeiter

25

Neustr. 9

1852-95

Johann B.Kammann, Weber (heute Hauser)

42

Placken 2

1852

Bernhard Beumer, Weber

 

 

 

1870 ders. Weber

58

Ostgr 7

1870

Bernd Rottkemper, Weber

278

1895 Adolf r

1895

Adolf Harbaum, Weber

319

Nordgraben 6

1895

Heinrich Ahlandt Weber

 

 

 

 

1817 Warendorf (A765)

Dem vernehmen nach werden seit einiger Zeit von hiesigen Eingesessenen mehrerer der Schau- und Siegelanstalt entzogenen Bettbühren und Baumseiden, die aller Vermuthung nach nicht von der vorschriftsmäßigen Güte sind, und nicht das bestehende Ellen Maaß einhalten, in dortiger Gegend abgesetzt, und dabei einem solchen Handel die Einkäufer, welche die Waren gewöhnlich auf Treu und Glauben annehmen, offenbar betrogen werden, so ersuche ich Euer Wohlgeboren, Ihre Administrirten mit den Kennzeichen, welche die Güte und das Vorschriftsmäßige Ellenmaß hiesiger Bettbühren und Baumseiden Fabrikate nachweisen, und aus der in drei Exemplaren anliegender Verordnungen vom 17. Januar vor. Jahres hervorgehen, gefälligst bekannt zu machen, womit sich hiesige Fabrikaten in Ihrem Bezirke einfinden werden, sogleich konfiszieren zu lassen

Bürgermeister Unterschrift

 

1817 Mai

Immobilar- und Mobilarvermögen des vormaligen Weber-Gilde-Amts der Stadt Sendenhorst

- 3 Stück Gartenland vor der Stadt Sendenhorst belegen

- ein schwarzes Begräbnistuch

- ein messingner Kerzenleuchter

- ein Gesellenschild

- Schulden 72 Taler

 

 

Bleichplätze

 

1794 VI 10

bei versammelten Rat wurde wegen den Bleichplätzen in dem letztplanierten Walle von Süden nach Westen nach Besichtigung resolviert, daß diese Bleichplätze einen langen Distrikt faßten, eine anzulegende Wäsche zu wenig, mithin 2 Wäschen und also auf dem Ende der sämtlichen Bleichen eine anzulegen wäre, jedoch so, daß zu jeder Bleiche 2 Pöste in die Gräfte gesetzet und darüber 2 Überläger, und hierauf 2 Schalen, jede 10 Fuß lange gelegt würden. Ferner müßte bei der einen Wäsche nächst der Westpforten annoch 1 Schale mit 2 Pöaste zu Durchsetzung der Gräfte um das Wasser aufzuhalten zu können, gesetzte werden, und ist der Kostenanschlag (Schalen von 55 Fuß) 8 - 16 - 4. Taler

Eodem ist von Süden nach Osten der Wasserabfluß so von die Südstraße in die Gräfte kommt, besichtiget und befunden worden, daß da das Wasser nur durch einen Graben innerhalb des Walles nach die Gräfte hinfließet, dieser Graben aber immer zugetreten wird, und also das Wasser sehr öfters in den daran liegenden Gärtens steiget, daß über diesen Graben also eine Wasser Rinne anzulegen wäre, und hierzu 3 Stück Schalen, jede 10 Fuß lang erfordert würden, wären also die Kosten für 30 Fuß Schalen per Fuß 2ß; gesamt 2-21 Taler

 

 

A 765 1814 Oktober

Die ehemaligen Vorsteher der Leinewebergilde Bernard Bennemann, Bernd Henrich Linnemann, Burholt, Strickmann geben ein Verzeicnis derjenigen, welche nach Aufhebung des Amts als Meister arbeiten:

1. Joan Hch Hinßenbrock

2. Henrich Westhues

3. Theodor Bülte

4. Theodor Bering

5. Bernd th Krey

6. Arnold Lücke

7. Wilhelm Schmitz jun

8. Joseph Böckmann

9. Anton Kössendrup

10.Henrich Herweg

11.Henrich Griestop

12.Bernd Theodor Seebröcker

13.Anton Feigler

14.Johann Bernd Zimmermann

 

1818 August

Schreiben an Langen (Lieber Langen)

Reg Rat Kottreyer (?) wird heute nebst Kaufmann SChweling aus Greven in Legge-angelegenheiten nach sendenhorst kommen und diesen Abend sich dorch einfinden. Da er behufs Einrichtung einer Legge-Anstalt die dortigen Kaufleute und Leinweber zu sprechen wünscht, so bin ich beauftragt, Sie zu ersuchen, selbige zu einer Konferenz in der Art zu bestellen, daß sie sich auf die erste Aufforderung auf dem Rathause versammeln können

(Langen leitet die Aufforderung an Eferke, Böcker, Bennemann, Konrad Heumann und Linnemann weiter)

 

 

1823 Jul 15 A 765

Meistbietender Verkauf des Zunftvermögens der Leineweberzunft (drei Stück Gartenland)

1. 1 Stück auf dem vordersten Stadtskamp, zwischen Wirt Silling und Bunger 16 Ruten groß; Zuschlag erhält Anton Schlüter für 19 Taler

2. 1 Stück in der Alten Stadt, gegen Osten an Bergmanns Garten, gen Süden an des zeitlichen Küsters, gegen Westen an de Vikars, gegen Norden an den Fahrweg; bisher an Wwe Linnemann verpachte 8 Ruten

Handelsmann Schmedkamp für 16 Taler 15 Sg

3. ein Stück auf dem hintersten Stadtskamp zwischen Land des Postmeisters Bonse und des Pastors zu Enniger, bis in Pacht von Bernhard Heinrich Kerkmann; Anton Schlüter für 28 Taler

Zeugen des Verkaufs Linnemann, Bennemann (für die Leineweber)

 

1827 Weberstatistik

46 Stühle, 5 Gehülfen, 1 Lehrling

Selbstständige Weber in den Häusern:

3, 8, 10, 26, 27, 28, 59, 112, 62, 70, 74, 80, 92, 101, 113, 121, 130, 131, 133, 1378. 138. 145. 150, 151, 154, 160, 207, 209, 215, 230, 244, 252, 254, 255, 257, 262. 281

(40 Haushalte)

3.

 

 

1850 VI Amtsblatt, Nachrichten

Der andauernde Aufschwung der Nesselweberei veranlaßt viele Leineweber, sich auf jenen Industriezweig zu verlegen, indessen sind auch die Leinen-Preise bei größerer Nachfrage etwas in die Höhe gegangen

 

1850 X Amtsblatt

Die Fabrikation des Leinens hat sich gehoben und hält sich letzteres ziemlich gut im Preis

 

1851 VII Amtsblatt

Wollmarkt Paderborn: Ankäufer sind Fabrikanten aus dem Bergischen, Hessischen, Siegenschen und der Grafschaft Mark.

 

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Spezialorganisation MS 99

(Gesamtdarstellung der gewerblichen Verhältnisse im Fürstbistum Münster von Kriegs- und Domänenrat Ribbentrop)

 

 

1803

 

Das Leinengewerbe (Auszug)

 

 

... nächst gelegenen Stadt oder nach Everswinkel und Senden, als die einzigen Ksp. des Amts Wolbeck, ferner Ascheberg in welchen der Weber wenn er nicht schon gegen Lohn eines solchen Linnenhändlers arbeitet, wie dies fast allgemein der Fall ist, die Übernahme seiner Ware finden kann. Die Art ,und Weise, wie auf Lohn gearbeitet wird, besteht darin, daß der Leinenhändler die aufgezogenen Kette mit dem erforderlichen Garn zum Einschlage hergibt und stückweise die Verwebung mit dem Weber akkordiert.

Das ist besonders in WAF der Fall, wo mehrere Linnenhändler deswegen das Weber-Amt übernommen, um dadurch das - sie von keinem auszeichnende Recht, die Ketten in ihren Häusern selbst auszeichnen zu lassen, zu erlangen.

Das Linnen im Erbfürstentum MS wird mehrenteils vom Flachs gemacht und Hanfgarn welche die Weber in einigen Bezirken des Amts Wolbeck, namentlich Ahlen und BE verbrauchen, liefert bloß grobes Linnen zum Hausbedarf. Die Ksp. Milte und Füchtorp, Amt Sassenberg sind die einzigen, welche so genanntes Löwentlinnen, eigentlich Legge-Linnen- für die Osnabrücksche Linnen-Handlung geben. die Gegenden von Bervergern, Greven, Riesenbeck, Saerbeck brauchen zwar auch Hanfgarn als Lein, dies geschieht nur zur Kette; der Einschlag wird vom Flachsgarn genommen und das davon gewebte Linnen dient bloß zur Haushaltung.

Die Güte des Linnen ist sehr verschieden: Zu WAF und in allen denjenigen Gegenden, wo die in jener Stadt wohnenden Linnenhändler das Linnen beziehen, findet man dasselbe sehr los und dem sogenannten Halbdichten gleich.

Die Ämter Wolbeck und Werne schaffen durchgängig, falls die Fabrikation nicht für Warendorf geschieht, grobes aber dauerhaftes Linnen, das Amt Stromberg gibt sich keine Mühe und sein Leinen wird überall als schlecht verworfen. Bevergern, Dülmen, Horstmar, Nottuln, Hiddinxel ---> MS, grober dauerhaftes

Leinen

Die Länge und Breite der Stücke richtet sich bei der Arbeit und Bestellugn nach den Gütestücken (?) des Bestellers, bei der Arbeit auf Lohn und zu Handel aber nach den Orten, wo die Weber seinen Waren absetzten muß.

 

Im Münster ist das Stück Linnen zu verkaufen (folgen Ellen-Maße; Länge 54)

Sassenberg, Everswinkel,

Ahlen, Beckum

Zu Sendenhorst in sofern das Linnen nach Münster geht 1 3/4 x 60 insofern es nach Warendorf bestimmt ist 1 5/8 x 52 Ellen

Drensteinfurt liefert ebenfalls nach MS und WAF. Lüdinghasusen

Olfen Oelde und Stromberg

 

Die gewöhnlichen Einkaufspreise sind (das Stück nach den verschiedenen Längen und Breiten) Sendenhorst nicht aufgeführt; aber Dreinsteinfurt 7-12 Rthlr

Damit eie hochlöbl Organisatiomns-Comm übrigens die ganze Beschaffenheit der Stücke noch näher übersehen kann, so habe ich so viel als möglich und fast an allen Orten, wo sich nur die Linnenhändler zum Abschnitte bewegen lassen wollten, Proben beigebracht, und sind hinter die Untersuchugsprotokolle des Kurlbaum auf besonderen Bogen bestätigt.

 

Die Vorschriften der Leinen-Fabrikation bestehen in Leggeordnungen und Zunftrollen, denn das Edikt vom 25. März 1765 befiehlt:

. daß da, wo Zünfte sind und die Gildemeister die Schere rahmen, da einmalig Länge setzen, die Arbeit auf den Weberstichen fleißig assistiren und den Amtsgenossen zur Verfertigung untadelhafter Arbeit anhalten, auch die vorgefundenen Fehler bestrafen sollen.

an Leggen und also an Leggeordnungen, welche immer nach der Lokalität jedes einzelnen Bezirks einer Provinz gegeben werden müssen, haben wir hier nur noch eine, nämlich die zu Warendorf, und das ,was das anliegende Prokjekt einer Legge-Ordnung für Oelde vorschreibt, ist nie zustande gekommen vielmehr hier im Jahre 1801 selbst die Legge völlig eingegangen.

 

Auch die Stadt MS erfuhr das Schicksal, daß sich ihre Legge, wozu sie ein besonderes Haus aber keine Legge-Ordnung besaß, seit dem siebenj. Krieg nicht erhalten wollte.

 

Stromberg hat mindesten der Kaufmann Hüffer eine Privatlegge in seinem Hause angelegt, um darauf alles Leinen zum eingenen Handel messen und sortieren zu lassen. Daß man dergleichen Eingriffe in die landesherrliche Polizei so lange duldet, wird auch von vielen Leinen-Händlern getadelt, aber wie soll der Kaufmann den Betrügereien der Weber anders begegnen, wenn sämtliche Anstalten dazu fehlen.

Die Legge-Einrichtung zu WAF, welche die Verordnung vom 25. März 1765 bestimmt, bindet eigentlich die sämtlichen Weber des Amts Sassenberg in Bezug auf das zum Verkauf gemachtge Linnen, bestimmt die Größen der Stücke genau auf 1 5/8 Ellen breit und 52 Ellen lang, weiß auf 1 1/2 Ellen breit und 54 Ellen lang, befiehlt die gleiche Tellung aller Scherr-Rahmen, die gleiche Kettung von 57 3/4 Ellen lang, 74 Ellen breit und 1/8 Elle Zwischenkante; ordnet ferner eine Stempelung des LInnens, sowohl ehe es zur Bleiche gebracht wird als wenn es bald weiß ist, an, wenn übrigens nach einem siebenjährigen Durchschnitt 1381 Stücke aus der Stadt und 7551 Stück vom Land jährlich eingebracht, und die Leggestelle kann in Durchschnittauf 407 Rthlr rechnen

Die Zunftrollen der Weber, welche ich für die zweite Vorschrift zur Fabrication des Linnens halte, sind mehrenteils noch von dem Anfang und Schlusse des 17. Jh datiert:

 

 

Die Weberrolle für die Stadt MS 1. II 1697

WAF 5. Dezember 1629

===> 0.695m eine Brabanter Elle

a) 1 5/8 x 52 = 1,13 m x 36.14 m = 40.8 m2

b) 1 1/2 x 54 = 1.04 m x 37.5 m = 39 m2

c) 57 3/4 m lang = 40 m

7/4 Elle = 1.22 m

 

... zum bloßen Vermerkung der bezahlten Leggenbahnen, mit einem kleinen Stempel versehen, und auf der Bleiche, wenn die Ware beinahe ihre Weische völlig besitzt, mit einer nicht einmal neu und fehlerfrei befundenen Kett gemessen.

So artet die Legge aus, nur die Linnenhändler zeigen jetzt gar ihre Zufriedenheit, wenn das graue Linnen beim Einkauf 1 5/8 Ellen breit und 51 Ellen Länge hält, weil es durch das schädliche REcken auf der Bleiche immer so viel gewinnt, daß sie es für 54 Ellen verkaufen können.

Zur Legge, deren Lokale höchst traurig ist, sind ..

 

==> Städten des Amts Wolbeck für die Leinenhändler zu MS, und die über in Lüdinghausen, Freckenhorst und Olfen für die Leinenhändler in diesen Orten selbst.

Die Weber des platten Landes, welche nicht zugleich Ackerleute sind, befinden sich mit denen der Städt im gleichen Verhältnis und bringen insofern das Wben nicht von Bauern zur ...

... Dazu gehört indesssen Vermögen und zur Erreichung einer solchen Unabhängigkeit ist der übrige Teil der Weber viel zu arm. Er muß daher auf Lohn arbeiten und erhält in beiden Fällen dazu das Garn geliefert. Auf Lohn arbeiten vorzüglich die Weber in Ahlen, Beckum, Harsewinkel, Oelde und Stromberg für die Linnenhändler zu WAF, in den übrigen

... zuvor dasselbe mit einer Kette, nach WAF Maß, gemessen und die Leggegebühren, von jedem in der Stadt gewebten Stück mit 1ß, von jedem auswärts gewebten aber 2ß erlegt sind.

Nach solcher Vorschrift hat man mehrere Jahre verfahren, die Legge ordentlich eingerichtet. Beschau- und Leggemeister angestellt, auch fleißige Visitationen vorgenommen. Allein abermalen wird das Linnen wieder auf Treu und Glauben bloß grau gekauft, auf den Weberstühlen nicht mehr

 

besehen, auf der Legge ...


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Leineweberei Sendenhorst

 

Anton Schulte, Die Untersuchung der gewerblichen Verhältnisse in den Städten des Kreises BE durch die preußische Verwaltung 1803, in:

 

Heimatkalender Kreis BE 1957, S. 55-71 und:

Zwischen Ems und Lippe, Vorträge und Aufsätze zur Geschichte des Beckumer und Warendorfer Landes, aus dem Nachlaß herausgegeben von Siegfried Schmieder, QFB 5, Beckum 1972, S. 114-132

 

Bericht Sendenhorst außerdem in "Heimatbl. Glocke" Nr 27, 29. 1. 1954

Aus der Einleitung (Schulte): Beträchtlich älter als die Kornbrennerei, auch weit wichtiger, war die Leineweberei, über die Kurlbaum an allen Orten von Ribbentrop in seinem Gesamtbericht ausführlich verwertete Sonderprotokolle aufnahm. Am stärksten war sie 1803 noch in Sendenhorst vertreten. Seine 55 Leineweber mögen, wenn man die von Kurlbaum angewandte

Berechnung zugrunde legt, mit ihren Hausangehörigen ein gutes Viertel der Ortsbevölkerung ausgemacht haben. (BE , Ahlen je ein Sechstel) Sendenhorst Leinwand gehörte gleich der Ahlener zu den feineren Sorten (Flachsleinen); in den übrigen Städten auch größere Quantitäten an Hanfgarn.

Ribbentrop bemängelt die Mangelhaftigkeit der Bleichvorrichtungen

in Sendenhorst. Sendenhorst hatte sich fast um den ganzen Ort herum auf den planierten Stadtwällen eine schmale Bleiche geschaffen. Trotzdem ging das meiste Leinen grau nach WAF, dessen berühnte Emsbleichen auch die gesamte Erzeugung aus den übrigen Städten es Kreises aufnahm.

Die enge Beziehung zum Warendorfer Leinenhandel war es vermutlich gewesen, die das S. Leinengewerbe, vielleicht gar ungeschmälert, über die Leinenkrisen des 18 Jh hinweggebracht hatte. WAF behauptete immer noch, trotz eines katastrophalen Niedergangs seiner bedeutenden Leinenproduktion, den Vorrang als erste Textilstadt des MS-Landes; 1803 23 kapitalkräftige Leinenhändler.

Neben der Lohnarbeit für solche Warendorfer Leinenkaufleute (im kleineren Umfang auch für mstr Händler) verwebten die S. Leineweber indes auch das von ihren Mitbürgern Haus für Haus gesponnene Flachsgarn auf deren Rechnung. Auch dieses Leinen wurde nach WAF weiterverkauft. Das Erwerbsleben in S. beruhte also in weit stärkerem Maße noch, als es die ansehnliche Zahl der Weber zum Ausdruck brachte, auf dem Leinengewerbe.

 

(BE bescheidene Spätblüte der Leinenherstellug wirkt anachronistisch, da allenthalben im MS-Land im 18 Jh Rückgang)

===> Grund, Ansteigen der Garnpreise im 18 Jh; Ahlen gibt Leineweberei auf und beschränkt sich auf Garnverkauf durch Hausspinner. Ebenfalls Oelde, Stromberg: Verkauf des Hanfgarns in großen Mengen an Osnabrücker Händler.

Oelde: ca 1700, in Ermangelung eigentümlicher Länderei und des Ackerbaus besteht Handel und Wandel mehrenteils in der Linnentuch-macher-Hantierung.

Leineweberei

1. Ahlen

Leinsamen, nur wenige Hanfsamen eingesät; Leinsamen, insbesondere Rigaischer Samen, aus MS und Holland; der meiste Samen wird aber von den Landleuten selbst gezogen.

Hanfsamen von Holland und Eigenerzeugung.

Leineweberei nicht unwichtig, 1/6 der Bürger Leineweber; Verkauf von Linnenund Arbeit gegen Lohn

2. Beckum

In der Stadt (1567 EW) sind 43 Leineweber. Die Leineweber debitieren ihre Fabrikate in nicht unbedeutender Quantität grau nach WAF und MS und erhalten Verdienst von den Landleuten (gegen Lohn); 6. Teil der Bürger Besonders Hanfgarn

3. Oelde

Außer 21 Leineweber keine Fabrikanten, und auch selbst LW arbeiten nur gegen Lohn für Eingesessene und Landleute; jedoch ein Färber Leinsamen teilweise aus WAF, meist jedoch Hanfgarn

 

4. Sendenhorst

Außer den Linnenwebern sind hier keine Fabrikanten, sondern nur Handwerker, die für die Stadt- und Landbewohner arbeiten.

Bedarf an Leinsamen größtenteils selbst gezogen; nur 4. 5. Jahr fremder Samen (Münster)

 

20. Das Hauptgewerbe der hiesigen Einwohner besteht in der Leinenfabrikation und der Spinnerei. Es sind hier 55 LW, welche teils für eigene Rechnung zum Verkauf und teils für Lohn weben, Jeder Eiwohner spinnt mit seinen Hausgenossen, und wenn er nicht ganz arm ist und sein Garn aufbewahren kann, so läßt er Leinwand weben, welche er, so wie die Weber selbst, nach WAF verkauft. Die Unvermögenden verkaufen das Garn an die Leineweber und Krämer. ...

 

5. Stromberg

Lein- und Hanfsamen; Hauptgewerbe Ackerbau und Spinnerei

 

 

1805

Bericht der Kriegs- und Domänenkammer MS

 

 

... Dieser durch einen Graben umschlossene Ort zählt 1294 Einwohner, 12 Brau-Stellen, 3 Brandtweins-Classen und 6 Juden-Familien Die Stadt ernährt sich (folgt Übernahme Kurlbaum-Bericht) ... vom Leineweben und Flachsspinnen, ersters durch 55 Leinweber auf eigene Rechnung zum Theil gegen Lohn für Rechnung benachbarter Leinen-Händler.

 

 

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Stephanie Reckers, Statistische Darstellung der gewerblichen Wirtschaft Westfalens um 1800: in: WF 17-19; MS 1964-66

 

1816: erstmalig "Statistische Tabellen"; Zahlen spiegeln nicht den Normalzustand wieder (Kontinentalsperrre; Kriege!)

 

1795: Städte des Oberstifts:

- Warendorf 3730 Ew

- Bocholt

- Vreden

- Rheine

- Coesfeld 2061 Ew; alle übrigen Städte, auch BE und Ahlen, lagen darunter

 

Handel und Handwerk in fürstbisch. Zeit nicht auf die Städte beschränkt Sehr starke Verbreitung auf dem platten Lande; strenge Trennung Stadt/Land fehlt.

 

Leinengewerbe 1816:

Oberstift (Reg-Bez) 1982 Leinenwebstühle

6708 Nebenerwerbsstühle

34 Stühle auf 1000 Einwohner

10 Stühle; Amt Wolbeck

Kernmünsterland vor allem Freckenhorst, Sassenberg und Everswinkel

 

Legge WAF: 2. Hälfte 18. Jh von einiger Bedeutung. Stadt war bedeutendster Leinenort des MSlandes; Krise wird bekämpft durc

- verschärfte Leggeordnung 1765

- Herstellung von extrafeinem Linnen

- Bildwerk und Damast

 

Zwei Zentren der Leinenherstellung im Münsterland:

- Westmünsterland

- WAF und Nachbarorte (Freckenhorst, Everswinkel)

 

Ribbentrop 1803: In WAF 1400 Stück aus der Stadt, 7600 aus der Umgebung zur Legge gebracht; Gesamtwert 170.000 Rthlr; Auf WAF fällt 43% der Handelssumme

 

Garnspinnerei 1803: vor allem Amt Stromberg

Beträchtlicher Falchs- und Hanfanbau besonder auf den schweren, mäßig feuchten Böden (ua Ahlen, Telgte, Drensteinfurt, Beckum,. Wolbeck; wahrscheinlich auch Sendenhorst)

Amt Wolbeck vor allem Flachsgarn

 

Tuchgewerbe

Tuch-oder Wandmacher (Wolltuche); Mitte 18. Jh noch sehr in Blüte, 1816 bedeutungslos.

Ahlen Stadt 1764 7, 1816 0. ebenso BE

Kleiderordnung verbietet den Bauern, Tücher zu tragen, die mehr als 1 Rthlr pro Elle wert sind.

WAF, Telget stellen meist grobes Tuch her:Soldaten, Schiffer und Bauerntuch

 

Statistik:

Amt Wolbeck 1795:

-Einwohner 60.263

-auf dem Lande 38.899

- Städte und Wigbolde 21.364 65:35

 

Bevölkerung 1795 1818 1959

WAF 3730 3818 15.545

Ahlen 1763 2319 38.893

Beckum 1459 1822 20.132

Sendenhorst 1107 1379 4.532

Drensteinfurt 825 1020 2.671

 

Gustav Schmoller, die Entwicklung und die Krisis der dt Weberei im 19. Jh (Dt. Zeit- und Streitfragen Jg 2 H 17-32 Berlin 1873)

 

Weberei --> Bekleidungsgewerbe

64-90% Nahrung

14-20% Kleidung

5 -18% Wohnung

 

1806 Prokopfverbrauch Leinwand ca 4 Ellen (Preußen)

1849 5 Ellen

 

1806 3/4 Ellen Baumwolle

1849 16 Ellen (!)

 

===Es ist notorisch, wie arm in Bezug auf tuchene Bekleidung das Landvolk. d.h. die Masse der Nation vor 1806 gewesen, Der Tuchrock des Bauern mußte viele Jahre aushalten und oft erschienen Knechte un Tagelöhner im strengsten Winter im leinenen Kittel===

 

Verschiedenen Entwicklungstufen der Weberei

1. Nebenbeschäftigung, Tagelohn (Bauer, Handwerker)

2. gewerbsmäßig, Garn stellt der Kunde

3. hnadwerksmäßig; Absatz auf Wochen- und Jahrmärkten

4. für den Absatz im Großen

a) Hausindustrie, Weber erhält Garn und Muster; nur Webelohn

b) Weber arbeitet als eigener Unternehmer, kauft Garn und verkauft auf eigene Rechnung

 

Tagesleistung, mittleres Ergebnis in 12 Stunden 3-6 Ellen (4.2-8.4m)

 

1738 Erfindung der Schnellschütze erlaubt Verdopplung (erst ab 1820 in Dtl) Technische Verbesserungen des Webstuhls nicht in Sendenhorst !

Bedeutende Verbesserungen bei den Hilfsmaschninen (Spulen, Scheren), nur von größeren Betrieben zu finanzieren.

 

1840

Durchschnittpreis für einen einfachen Stuhl 6 Rthr; 1875 11-30 Rthlr

 

Häusliche Weberei lange Zeit als Nebenbeschäftigung in Wintermonaten;

Arbeitskräfte genug vorhanden; kein Anspruch auf Perfektion

 

Leineweben als Nebenbeschäftigung sehr weit verbreitet; auch Baumwolle. Mit dem Mangel an Arbeitskräften auf dem Lande Abnahme.

 

Anforderungen (1875): schöne Bleiche, gute Appretur, schönes Aussehen

===>Der kleine Webermeister der ein eigenes Haus, einen eigenen Garten hat, kann immer noch bestehen, wenn auch schlechter als früher.

 

17/18 Jh: Leggeämter (meist staatl) sorgen für gleichmäßige Produktion.

====> keine techn. Fortschritte, Verbesserungen, Anregungen kommen nicht über Weber waren fast allerwärts kleine selbst. Unternehmer, die Linnengarn einkauften, Wolle erwarben und verspinen ließen, daraufs ganze bestimmte von den Reglements vorgeschriebene Stapelartiekl anfertigten, sie von den Schauämtern stempeln ließen und dann die Waren ohne Vermittlung einesCommisssionärs auzf den Märkten an die sog Kaufleute verkauften, welche das Gewebe bleichen, färben vollends zurichten ließen und in den Welthandel brachten.

Kaufmann --->Export

Vorteil, Gewinne des Exports gehen hinab bis in die Hütte des kleinen Meisters, der auf dem Lande siedelte, und ein kl Grundstück bewirtschaftete.

Nachteil: Schwerfällig, für neue Artikel kaum zu bewegen, kaum technischer Fortschritt

nach 1815: nur die Masse der mittelmäßigen Weber bleibt im Geschäft, die übrigen satteln um. ab 1840 Krisis der dt Leinenindustrie

 

Die westf. Linnenindustrie, viel mehr Kunstindustrie als die schlesische hat in den 40er Jahren fast gar nicht gelitten, Damast und Jaquard

 

 

Carl Biller, Der Rückgang der Hand-Leinwandindustrie des Münsterlandes, Leipzig 1906 (Abhandlungen aus dem staatswissenschaftl. Seminar zu MS i. W 2. Heft)

 

Ende des 18. Jh Leineweberzünfte für den Exprot ohne Bedeutung; Schwerpunkt der Leinwandverfertigung lag auf dem flachen Lande

 

Hanf: gröberes Gewebe, Löwendlinnen

Flachs: feiner! Kreis WAF, der mit Ravensberg un Lippe an Güte und Feinheit des Produkts die unbestreitbar erste Leinwandgegend war.

 

Berufsweber deutlich abgesetzt von den nebenamtl. Webern (Hauswebern)

Legge: soll die überschüssige Hausleinwand exportfähig machen.

===>Leinwand wurde von vereideten Beamten entfaltet, über einen Meßtisch,die Leggebank gezogen, auf Länge, Breite und Güte geprüft und je nach Befund gestempelt.

 

WAF Mittelpunkt für Herstellung un Versand der feinen Leinwand im Münsterlande. Warendorfer Bleichen waren weithin berühmt.

 

1765 verschärfte Leggeordnung; Stepmelung soll dem Kaufmann Güte, Länge und Breite garantieren;

alle graue Leinwand mußt vor der Bleiche zur Legge gebracht werden und erhielt dort von den Leggemeistern einen viereckigen Akzisestempel

Gildemeister haben die Scherrahmen zu messen

---> Probleme der Länge (Recken)

 

Garnhandel: Bauer tauscht Garn gegen Waren beim Händler ein; umherziehende Händler sammeln und fassen zusammen

 

Leggeordnung von WAF verbietet das Bleichen!

 

Hauptabsatz (Ausland) Bremen und Holland

 

Nach der Regulierung der Hörigkeit hoher Bedarfan Arbeitskräften; Bauer investiert mehr Arbeit in eigenen Grund und Boden, dazu Kultivierung der Gemeinheitsflächen.

 

Starker, dramatischer Rückgang der Leinenindustrie 1810-1820. Besonders südl Teil Kreis Beckum, Warendorf usw.

 

1816 im gesamten Kreis Beckum 257 Webstühle zur gewerbsmäßigen Leinenerzeugung (nur Schätzung, nicht Zählung!)

===> Oft im Sommer Tagelöhn, im Winter Webstuhl

1819 Kreis BE: auf 94 Einwohner ein Webstuhl (WAF 22: 1)

 

Krise der Leinenindustrie bedeutete kein totaler Ruin! Westfalen nicht Schlesien: Stockte der Absatz, so verringerte sich der Zuschuß zum Einkommen, die landwirtschaftl Einnahme blieb.

 

ab 1830 deutlicher Rückgang der Leinwandfertigung nicht zu übersehen (trotz Fabriken)

Der bedeutendste Bleichplatz blieb Warendorf (Kunstbleiche, Chlor, und Rasenbleiche

 

1849: In den Städten des Kreises BE arbeiten 96 Meister und 43 Gesellen als Leineweber auf eigene Rechnung; 124 Stühle; 104 dazu als Nebenbeschäftigung 39 Einwohner auf einen Stuhl

 

Noch 1875 vorwiegend Handwebstühle

1879 Schutzzölle ermöglichen weiterhin Handstuhlweberei

Erst ab 1880 endgültig Siegszug des mech, Webstuhls

1895 Kreis BE noch 38 Betriebe mit 49 Personen

 

Leineweberei im Münsterland; hier nach dem Amtsblatt der Regierung

 

1822 XI

Die neue Leggeanstalt in WAF, die schon seit Nov 1821 betrieben wird bewährt sich, gleich den dortigen Bleichereien fortdauernd

 

1823 VI

Warendorfer Bleicherei steht eine wesentliche Verbesserung bevor: auf der

Hauptbleiche wird ein Trockenhaus errichtet

 

1824 I

Leinsamengewinnung, da Rußland die Einfuhr "unserer" Leinwand verbietet und er Provinz eine bedeutende Nahrungsquelle verkümmert

 

1828 IV

Zum allgemeinen Leidwesen der arbeitenden Klasse erhalten sich die Preise für Leinwand und des Garns auf dem früheren niedrigen Stande, und es ist überhaupt wenige Absatz in diesen Fabrikaten

 

1829 X

Zu WAF war im Handel mit feiner Leinwand ein entmutigender Stillstand eingetreten, da im ganzen Sommer nichts verkuaft wurde; auch die gröberen Sorten waren wenige gesucht

Leinwand, besonders die gröbere und Garn fanden mehr Absatz und stiegen merklich im Preise. Ausfuhr nach Holland lebhafter. Weiterhin hohe Branntweinpreise

 

1831 III

Garn- und Leinwandhandel bei steigenden Preisen fortwährend lebhaft

 

1831 IV

Zu WAF fiel der Preis für Bettbühren um 3 Sgr; nach Leinwand und Garn war ungeachtet des gesunkenen Preises meistens wenig Nachfrage

 

1831 XII

In Leinwand ist ungeachtet der sehr gesunkenen Preise kein Absatz, da von Holland die Bestellungen ausbleiben, war die Not der vielen hiesigen Weber und Spinner bei der Teurung der Lebensmittel sehr vermehrt Rückgang der Fleischpreise; Schweinefl 3-6 sg kg 7 sg 6 Pfg 4000 g pro Thlr

 

1844 Juni, Juli

die Baumwollenweberei hat wieder einigen Aufschwung erhalten, und der Webelohn ist etwas erhöht. Dagegen befindet sich die Leinenfabrikation und der Leinenhandel fortwährend in gedrückter Lage

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Statistik 1814

Bernard Bennemann, Bernd Hernich Linnemann, Burholt und Strickman, als (ehem) Vorsteher der Leinewebergilde geben an:

Verzeichniß der Jenigen welche nach auf hebung des Amts hier als Meistern arbeiten wie volget:

1. Joan Henrich Hinssenbrock

2. Henrich Westhuß

3. Th. Bülte

4. Th. Bering

5. Bernd Theodor Krey

6. Arnold Lücke

7. Wilhelm Schmitz jun

8. Joseph Böckman

9. Anton Kössendrup

10. Hch Herweg

11. Henrich Griestop

12. Bernd Th Sebröcker

13. Anton Feigler

14. Joan Bernd Zimmerman

 

Sendenhorst Statistik

Häuser, in denen Leineweber wohnten

 

Nr.

Straße

Jahr

Name

1

Nord 22

1863

B Hermann Jasper, Weber

3

Nord 18

1852

Everhard Woestmann, Weber

 

 

 

1863 Fr. Köstermann, Maurer (!)

21

Nordtor 32

1852

B: Bücker, Weber

 

 

 

1863 ders. Steinhauer

22

Nordtor 39

1852

Th. Bücker, Weber

 

 

 

1870 ders. Arbeiter

25

Neustr. 9

1852-95

Johann B.Kammann, Weber (heute Hauser)

42

Placken 2

1852

Bernhard Beumer, Weber

 

 

 

1870 ders. Weber

58

Ostgr 7

1870

Bernd Rottkemper, Weber

278

1895 Adolf r

1895

Adolf Harbaum, Weber

319

Nordgraben 6

1895

Heinrich Ahlandt Weber

 

 

 

 

1817 Warendorf (A765)

Dem vernehmen nach werden seit einiger Zeit von hiesigen Eingesessenen mehrerer der Schau- und Siegelanstalt entzogenen Bettbühren und Baumseiden, die aller Vermuthung nach nicht von der vorschriftsmäßigen Güte sind, und nicht das bestehende Ellen Maaß einhalten, in dortiger Gegend abgesetzt, und dabei einem solchen Handel die Einkäufer, welche die Waren gewöhnlich auf Treu und Glauben annehmen, offenbar betrogen werden, so ersuche ich Euer Wohlgeboren, Ihre Administrirten mit den Kennzeichen, welche die Güte und das Vorschriftsmäßige Ellenmaß hiesiger Bettbühren und Baumseiden Fabrikate nachweisen, und aus der in drei Exemplaren anliegender Verordnungen vom 17. Januar vor. Jahres hervorgehen, gefälligst bekannt zu machen, womit sich hiesige Fabrikaten in Ihrem Bezirke einfinden werden, sogleich konfiszieren zu lassen

Bürgermeister Unterschrift

 

1817 Mai

Immobilar- und Mobilarvermögen des vormaligen Weber-Gilde-Amts der Stadt Sendenhorst

- 3 Stück Gartenland vor der Stadt Sendenhorst belegen

- ein schwarzes Begräbnistuch

- ein messingner Kerzenleuchter

- ein Gesellenschild

- Schulden 72 Taler

 

 

Bleichplätze

 

1794 VI 10

bei versammelten Rat wurde wegen den Bleichplätzen in dem letztplanierten Walle von Süden nach Westen nach Besichtigung resolviert, daß diese Bleichplätze einen langen Distrikt faßten, eine anzulegende Wäsche zu wenig, mithin 2 Wäschen und also auf dem Ende der sämtlichen Bleichen eine anzulegen wäre, jedoch so, daß zu jeder Bleiche 2 Pöste in die Gräfte gesetzet und darüber 2 Überläger, und hierauf 2 Schalen, jede 10 Fuß lange gelegt würden. Ferner müßte bei der einen Wäsche nächst der Westpforten annoch 1 Schale mit 2 Pöaste zu Durchsetzung der Gräfte um das Wasser aufzuhalten zu können, gesetzte werden, und ist der Kostenanschlag (Schalen von 55 Fuß) 8 - 16 - 4. Taler

Eodem ist von Süden nach Osten der Wasserabfluß so von die Südstraße in die Gräfte kommt, besichtiget und befunden worden, daß da das Wasser nur durch einen Graben innerhalb des Walles nach die Gräfte hinfließet, dieser Graben aber immer zugetreten wird, und also das Wasser sehr öfters in den daran liegenden Gärtens steiget, daß über diesen Graben also eine Wasser Rinne anzulegen wäre, und hierzu 3 Stück Schalen, jede 10 Fuß lang erfordert würden, wären also die Kosten für 30 Fuß Schalen per Fuß 2ß; gesamt 2-21 Taler

 

 

A 765 1814 Oktober

Die ehemaligen Vorsteher der Leinewebergilde Bernard Bennemann, Bernd Henrich Linnemann, Burholt, Strickmann geben ein Verzeicnis derjenigen, welche nach Aufhebung des Amts als Meister arbeiten:

1. Joan Hch Hinßenbrock

2. Henrich Westhues

3. Theodor Bülte

4. Theodor Bering

5. Bernd th Krey

6. Arnold Lücke

7. Wilhelm Schmitz jun

8. Joseph Böckmann

9. Anton Kössendrup

10.Henrich Herweg

11.Henrich Griestop

12.Bernd Theodor Seebröcker

13.Anton Feigler

14.Johann Bernd Zimmermann

 

1818 August

Schreiben an Langen (Lieber Langen)

Reg Rat Kottreyer (?) wird heute nebst Kaufmann SChweling aus Greven in Legge-angelegenheiten nach sendenhorst kommen und diesen Abend sich dorch einfinden. Da er behufs Einrichtung einer Legge-Anstalt die dortigen Kaufleute und Leinweber zu sprechen wünscht, so bin ich beauftragt, Sie zu ersuchen, selbige zu einer Konferenz in der Art zu bestellen, daß sie sich auf die erste Aufforderung auf dem Rathause versammeln können

(Langen leitet die Aufforderung an Eferke, Böcker, Bennemann, Konrad Heumann und Linnemann weiter)

 

 

1823 Jul 15 A 765

Meistbeitender Verkauf des Zunftvermögens der Leineweberzunft (drei Stück Gartenland)

1. 1 Stück auf dem vordersten STadtskamp, zwischen Wirt Silling und Bunger 16 Ruten groß; Zuschlag erhält Anton Schlüter für 19 Taler

2. 1 Stück in der Alten Stadt, gegen Osten an Bergmanns Garten, gen Süden an des zeitlichen Küsters, gegen Westen an de Vikars, gegen Norden an den Fahrweg; bisher an Wwe Linnemann verpachte 8 Ruten

Handelsmann Schmedkamp für 16 Taler 15 Sg

3. ein Stück auf dem hintersten Stadtskamp zwischen Land des Postmeisters Bonse und de Pastors zu Enniger, bis in Pacht von Bernhard Heinrich Kerkmann; Anton Schlüter für 28 Taler

Zeugen des Verkaufs Linnemann, Bennemann (für die Leineweber)

 

1827 Weberstatistik

46 Stühle, 5 Gehülfen, 1 Lehrling

Selbstständige Weber in den Häusern:

3, 8, 10, 26, 27, 28, 59, 112, 62, 70, 74, 80, 92, 101, 113, 121, 130, 131, 133, 1378. 138. 145. 150, 151, 154, 160, 207, 209, 215, 230, 244, 252, 254, 255, 257, 262. 281

(40 Haushalte)

3.

 

 

1850 VI Amtsblatt, Nachrichten

Der andauernde Aufschwung der Nesselweberei veranlaßt viele Leineweber, sich auf jenen Industriezweig zu verlegen, indessen sind auch die Leinen-Preise bei größerer Nachfrage etwas in die Höhe gegangen

 

1850 X Amtsblatt

Die Fabrikation des Leinens hat sich gehoben und hält sich letzters ziemlich gut im Preis

 

1851 VII Amtsblatt

 

Wollmarkt Paderborn: Ankäufer sind Fabrikanten aus dem Bergischen, Hessischen, Siegenschen un der Grafschaft Mark.

Die Mitglieder der westphaalschen Bos# in Haarlem 1720 bis 1743 1937 Holland hat siet den Freiheitsk„mpfen einen st„ndigen Bedar an handwerkern, Arbeitern f�r Industrie und Landwirtschaft und Soldaten Haarlem: Bierbrauerei und Textilgewerbe, Bleichen Westphaalsche Bos (B�chse) seit 1631 Unsterst�tzungskasse auf Gegenseitigkeit der eingewanderten deutschen Gastarbeiter - ca 20% blieb in Haarlem und heiratete Ahlen: eine Person Gerrit Bruijninck Beckum: 2 Personen u.a. Eernst Smullinck Sendenhorst (Sennenhorst) 1721 III 2 Jan ten Buijinck (Boyinck) 1740 V 1 Willem Ederling (Eedlinck) Jongmann, uijt Munsterlant reformiert weever (Edling) 1725 VII 29 Marcus Heijsen (Heesen) 1733 Adolf Panninck

___________________ 

Mühlen

 

 

Grundsätzliches:

 

 

Errichtung einer Wassermühle in der Lippe bei Werne

1256 IX 20 WUB 605

Bischof Otto schlichtet einen Streit zwischen Cappenberg und dem Ritter Ludolf von Werne wegen einer anzulegenden Mühle: super constructione eiusdam molendini, quod idem Ludolf edificare ceperat iuxta pontem Wernen inferius in descensu aque. Cappenberg sah seine Fischerei beeinträchtigt. Genaue Beschreibung der Lage der anzulegenden Mühle: ... ut videlicet dictus Ludolf a constructione novi molendin penitus desistens, ad locum suum pristinum, qui Rikesmolen dicitur, redeat, ibique sicut ab antiquo fuit molendinum, si voluerit, faciat reparari, nec in ascensu nec in desceensu Lippe nec ipse nec sui successores ullo unquam tempore aliud construit molendinum. Illam vero connexionem lignorum, que fit ad restrictionem aquarum, que vulgo slacht dicitur, ad XXX pedes protendere poterit in ripa Lippie, non in latitudine ascensus vel desncensus aque. ... Ihm wird ferner erlaubt durch die Mitte der Insel, die zu Cappenberg gehört, bei der Rikesmolen einen Graben anzuilegen, damit die Wassermassen seine Mühle nicht zerstören ...

Zeugen: Geistliche ... Remfridus de Heringen canonici Monasterienses ...

 

 

Mühle, landesherrliches Regal:

1326 Varlar

Lodewicus de Hassia Bischof von Münster genehmigt den Bau einer zweiten Mühle als Entschädigung für von der münsterschen Kirche erlittenen Schaden

 

1539 Schatzung

De molner

 

1591 Hofkammer XX i Nr 1h

Beschwerde der Witwe zur Mollen, WAF, daß ihre Mühle hohe Pacht und Belastung trage. Der Bau einer zweiglindigen Mahlmühle durch Dietrich von Berge zu Neuenbgraben habe ihr Abbruch getan, ferner die Molle zum Saßenbergh und die Windmühle zu Everswinkel.

Nun will Heinrich Ledebur zur Brochmollen eine Mühle im Ksp Sen­denhorst bauen, von dann das Ksp sonderlich in Sommerszeiten und wenn Frost ist, die Einwohner des Flecks als die Kerspelleute ihr Korn alhier malen lassen.

Der Mühlenbau des Ledeburs möge still gelegt werden, damit dem Fiskus kein Einnahmeverlust eintstehe.

 

Regierung fordert auf den Protest hin von den Amtleuten zu Wolbeck Bericht an, der an Richter Bernhard Koeningh zu Sendenhors tzur Be­arbeitung weitergeleitet wird.

 

Gograf Koningk berichtet, Ledebur habe sei tüber einem Jahr in Sendenhorst bei Zimmerleuten und adneren Personen sich verlauten lassen, daß er vom Domkapitel wie von anderen her vergüsntigt sei, auf seinem Alten Platz uff der Angel, wo vor etzlichen Jahren eine Mühle gewest sein sol, aufs neue eine Olyemühle zu bauen

 

o.D. (1591)

Henrich Ledebur schreibt seinem Schwager Arndt von Raesfeldt, Drost zu Wolbeck, daß er jüngst umgangen Sommerzeit bey Sendenhorst uff seinem Grund und Boden ein Vloetwerk machen und ein Haus daneben aufrichten lassen, um eine Olye Mollen zu bauen, was jedem freistehe. Er wisse wohl, daß ihm nicht erlaubt sei, eine Kornmühle zu machen.

 

1675 Freckenhorst Akten 252c

Protest der Äbtissin von Freckenhorst wegen des Plans des Drosten von Merveld vor der Stadt Sendenhorst eine neue Windmühle zu bauen und setzen zu lassen, da doch an einem solchen Platz niemalen eine Mühle gestanden, wann aber...

 

 

Grützmühle

1701 Armen U 7

Bitter Spading bekundet, daß Elisabeth Hesse, Frau des Rudolph Ritter, 10 Rthlr zur Kaufsumme für eine Roß- oder Grützmühle liehe. Pfandsetzung der Mühle

 

 

ca 1700 Hofkammer XX i Nr 1

Beschreibung der fürstlichen Mühlen im Amt Wolbeck

a) Große Mühle zu Telgte, zuständig für Stadt und Kps Telgte, handrup und Wersewinkel

b) kleine Mühle zu Telgte

c) Mühle zu Wolbeck: zwei Räder unterschlägtig, 2 Gänge; muß von Maitag (12. Mai) bis Michaeli stille stehen. Malgenossen kommen aus Wolbeck, Albersloh, Hiltrup, Angelmodde, Alverskirchen, St. Mauritz, Rinkerode, Telgte, Horstmann P. Alverskirchen. Steht auf steinernem Fuß

 

1804 Stadtarchiv I 1-28

Mühlen:

4 Handgrützmühlen zum Gebrauch durch andere gegen Lohn:

1) Wwe Hermann Hch Hageodorn

2) Bernhard Hch Fust

3) Werner Geermann

4) Johann Bernhard Witte

eine Roßmehlmühle beim Wirt Christian Silling zum eigenen Gebrauch aks Branntweinbrenner und Wirtschafter

 

1815 A 765

Auf Anfrage teilt die v Galensche Verwaltung mit:

1. die alte Mühle bei sEndenhorst ist in der Brandversicherung mit 1500 Tlr eingetragen, Diese Mühle hat nur einen Ganf.

2. die 1813 vor dem Osttor der Stadt Sendenhorst neu gebaute zweigängie Mühle ist zu 4500 Tlr versichert, das bei der Mühle erbaute Müllershaus zu 500 Tlr

 

1821 A 765

Gastwirt Schwarte und Ökonom Frey beabsichtigen vor dem hiesigen Westtore auf dem sogenannten Bülte eine neue Windmahlmühle von der gewöhnlichsten Art ganz aus Holz, mit einem Mahlgang und das ganze Gebäude in der Mitte der Grundfläche auf einem Zapfen, eine sog, Bockmühle zu errichten.

Obwohl dahier schon zwei Mahlmühlen, beide durch Wind getrieben, vorhanden, so ist doch zu vermuten, daß auch diese Unternehmung mit Nutzen für die Entrepreneurs ausgeführt wird,. auf jeden Fall wird diese Anlage für die hiesige Stadt und Umgegend Vorteile bringen und um so mehr, als nunmehr die zwei vorhandenen Mühlen an den Meistbietenden verpachtet werden, und , da das Pachtquantum wahrscheinlich sehr hoch kommen wird und die bisherigen Mühlknechte solche selbst anzupachten beabsichtigen, leicht Bedrückungen der hiesigen Eingesessenen stattfinden können.

Der Bauplatz ist 280 Schritte von der Landstraße entfernt; keine Bedenken!

v. Westhoven, Bürgermeisterverwalter

 

 

 

1853 StASendenhorst A 797

Gewerbeanlagen in Sendenhorst (Angabe für die Feuerversicherung)

 

1. Nr. 285 Mühle (Graf von Galem)

 

2. Nr. 284 Mühle (Graf von Galen)

 

3. Nr. 287 Mühle (Schwarte)

 

 

1856f StASendenhorst A302

Verhandlungen betr. die vom Müller HG Broeckelmann zu Sendenhorst nachgesuchte Genehmigung zur Anlegung einer Korn-Windmühle

 

1856 IV 26

Müller B. reicht Gesuch ein, vor dem Südtor Flur III 466/269 auf dem Anteil des A. Terwesten eine Windmühle mit zwei Mahlgängen an­zulegen.

 

hierzu Gutachten Bürgermeister Kreuzhage vom August 1856:

Parzelle wird nördlich und westlich von dem Kulturwegen umgeben, welche an der mit einem ca 8 Fuß breiten Graben versehene städt Bleiche 467/268 auf einem ca 5 Fuß hohen Damm ca 12 Fuß Breite in den Hellenbach überschreitet und zu einem Acker von ca 16 Morgen führt.

Einwendungen:

a) Zuwegung nicht ausreichend

b) Behinderung der Bewirtschafter des Ackerlandes, Besitzer Vikar Meinert (Scheuen der Pferde; ...nicht nur durch den Anlbkick der sich drehenden Flügel, sondern mehr noch in Folge des starken Ge­räusches, welches der heftige gegen die Leinwand treibende Wind verursacht, und zwar um so eher als die Stärke des Windes das Ge­räusch vermehrt

 

hierauf Bekanntgabe des geplanten Mühlenbaus in der Ausgabe 36 des Öff. Anzeigers (Beiblatt Amtsblatt Kgl Regierung)

 

1856 IX 22

Massive Einsprüche Vikar Meinert (im Wesentliche wie Bürgermeister Kreuzhage s.o.) ... besonders da ich zur Kultivierung meiner Län­dereien nur Bauerpferde benutzen muß, die mitunter jung und scheu sind und großes Unglück und Schaden entstehen kann. ferner: Vika­rie hat verschiedene Grundstücke auf dem Stadtskamp; der Weg dahin an der Mühle vorbei wird im Frühjahr zur Dahinschaffung des Dün­gers, im Herbst zur Abholung der Früchte benutzt.

Weg zum Hellenbrüggenkamp ist ein eigentlicher Fuhrweg ! Täuschung der Behörde auf Kosten der Vikarie-Interesse

 

1857 I

Einreichung der Pläne (Baumeister Flürenbrock Sendenhorst und Bau­meister Elkner: Aufforderung an Bauinspektor Borggreve Hamm, die Mühle zu prüfen und zum Betrieb zuzulassen

 

1857 XI 10 (!)

Vorlage des Prüfungsberichts: Die Mühle ist zwar an der vorge­schriebenen Stelle gebaut; alle anderen Umstände haben jedoch mit dem Bauantrag nichts zu tun (die massiven, teueren, Umfassungsmau­ern wurden weggelassen bzw. in Holz ausgeführt. Bröckelmann hat die Mühle nicht nach den eingereichten Plänen gebaut; er hat vielmehr eine gebrauchte Mühle gekauft, sie restaurieren lassen und auf dem Grundstück aufgestellt. Im Ganzen genommen ist die jetzt von dem B. errichtete Mühlenanlage gut ausgeführt und dagegen nicht zu er­innern: Da jedoch bedeutende Planabweichungen erst Genehmigung nach­dem die Regierung den Änderungen zugestimmt hat

 

___________________


Mühlen in Sendenhorst

 

 

1539 Schatzung

De molner

 

1591 Hofkammer XX i Nr 1h

Beschwerde der Witwe zur Mollen, WAF, da ihre Mühle hohe Pacht und Belastung trage. Der Bau einer zweiglindigen Mahlmühle durch Dietrich von Berge zu Neuengraben habe ihr Abbruch getan, ferner die Molle zum Saßenbergh und die Windmühle zu Everswinkel,

Nun will Heinrich Ledebur zur Brochmollen eine Mühle im Ksp Sendenhorst bauen, von dann das Ksp sonderlich in Sommerszeiten und wenn Frost ist, die Einwohner des Flecks als die Kerspelleute ihr Korn alhier malen lassen.

Der Mühlenbau des Ledeburs möge still gelegt werden, damit dem Fiskus kein Einnahmeverlust entstehe.

 

Regierung fordert auf den Protest hin von den Amtleuten zu Wolbeck Bericht an, der an Richter Bernhard Koeningh zu Sendenhorstzur Bearbeitung weitergeleitet wird.

 

1675 Freckenhorst Akten 252c

Protest der Äbtissin von Freckenhorst wegen des Plans des Drosten von Merveld vor der Stadt Sendenhorst eine neue Windmühle zu bauen und setzen zu lassen, da doch an einem solchen Platz niemalen eine Mühle gestanden, wann aber...

 

 

Grützmühle

1701 Armen U 7

Bitter Spading bekundet, daß Elisabeth Hesse, Frau des Rudolph Ritter, 10 Rthlr zur Kaufsumme für eine Roß- oder Grützenmühle liehe. Pfandsetzung der Mühle

 

 

1853 StASendenhorst A 797

Gewerbeanlagen in Sendenhorst (Angabe für die Feuerversicherung)

 

1. Nr. 285 Mühle (Graf von Galem)

 

2. Nr. 284 Mühle (Graf von Galen)

 

3. Nr. 287 Mühle (Schwarte)

 

 

1856f StASendenhorst A302

Verhandlungen betr die vom Müller Hch Broeckelmann zu Sendenhorst nachgesuchte Genehmigung zur Anlegung einer Korn-Windmühle

 

1856 IV 26

Müller B. reicht Gesuch ein, vor dem Südtor Flur III 466/269 auf dem Anteil des A. Terwesten eine Windmühle mit zwei Mahlgängen anzulegen.

 

hierzu Gutachten Bügermeistere Kreuzhage vom August 1856:

Parzelle wird nördlich und westlich von dem Kulturwegen umgeben, welche an der mit einem ca 8 Fuß breiten Graben versehene städtischen Bleiche 467/268 auf einem ca 5 Fuß hohen Damm ca 12 Fuß Breite in den Hellenbach überschreitet und zu einem Acker von ca 16 Morgen führt.

Einwendungen:

a) Zuwegung nicht ausreichend

b) Behinderung der Bewirtschafter des Ackerlandes, Besitzer Vikar Meinert (Scheuen der Pferde; ...nicht nur durch den Anlbkick der sich drehenden Flügel, sondern mehr noch in Folge des starken Geräusches, welches der heftige gegen die Leinwand treibende Wind verursacht, und zwar um so eher als die Stärke des Windes das Geräusch vermehrt

 

hierauf Bekanntgabe des geplanten Mühlenbaus in der Ausgabe 36 des öff. Anzeigers (Beiblatt Amtsblatt kgl Regierung)

 

1856 IX 22

Massive Einsprüche Vikar Meinert (im Wesentliche wie Bürgermeister Kreuzhage s.o.) ... besonders da ich zur Cultivierung meiner Ländereien nur Bauerpferde benutzen muß, die mitunter jung und scheu sind und großes Unglück und Schaden entstehen kann. ferner: Vikarie hat verschiedene Grundstücke auf dem Stadtskamp; der Weg dahin an der Mühle vorbei wird im Frühjahr zur Dahinschaffung des Düngers, im Herbst zur Abholung der Früchte benutzt.

Weg zum Hellenbrüggenkamp ist ein eigentlicher Fuhrweg; Täuschung der Behörde auf Kosten der Vikarie-Interessen

 

1857 I

Einreichung der Pläne (Baumeister Flürenbrock Sendenhorst und Baumeister Elkner: Aufforderung an Bauinspektor Borggreve Hamm, die Mühle zu prüfen und zum Betrieb zuzulassen

 

1857 XI 10 (!)

Vorlage des Prüfungsberichts: Die Mühle ist zwar an der vorgeschriebenen Stelle gebaut; alle anderen Umstände haben jedoch mit dem Bauantrag nichts zu tun (die massiven, teueren, Umfassungsmauern wurden weggelassen bzw in Holz ausgeführt. Bröckelmann hat die Mühle nicht nach den eingereichten Plänen gebaut; er hat vielmehr eine gebrauchte Mühle gekauft, sie restaurieren lassen und auf dem Grundstück aufgestellt. Im Ganzen genommen ist die jetzt von dem B. errichtete Mühlenanlage gut ausgeführt und dagegen nicht zu erinnern: Da jedoch bedeutende Planabweichungen, erst Genehmigung nachdem die Regierung den Änderungen zugestimmt hat

 

 


 

 

PKW

 

1921 IV 21 A998

RP: Das Kraftrad des Herrn Hermann Jaspert, Sendenhorst, ist in das Eigentum des Herrn Heinrich Nattler Lutum Nr. 17, Kreis Coesfeld, übergegangen

(Kompensation gegen Nahrungsmittel?)

 

Verfügung vom 7. II. 1924:

Nachweis der beantragten Erlaubnisscheine für Kraftfahrzeuge, Fahrräder usw.

 

1. Dr. Bernhard Geiping, prakt, Arzt Südstr. (57 J)

2. Dr. Theodor Untiedt, prakt. Arzt Oststr, (32 J)

 

Kirchspiel: Nachweis der Milchwagen (Pferdefuhrwerke)

Joh Bruland, Bracht 28 (54 J)

Theodor Rielmann Elmemhorst (64 J)

Homann Hardt (55 J)

B. Austermann, Jonsthövel (58 J)

 

1939 IX 14 B 128

Frau Heinrich Decker: Bitte um schriftliche Bestätigung, daß ihr Personenwagen IX 7446 am 1. September von der Poliezbehörde auf Veranlassung des Bürgermeisters im betriebsfertigen Zustand "so wie ihn mein Mann verlassen hat, der über Nacht zum Heeresdienste einberufen wurde, am 26. 8. voll Benzin und 6 fach bereift für den Reichsluftschutzbund beschlagnahmt wurde (Polizeihauptwachtemeister Schulte und Herr Everke)

 

1941 X 23 B 128

Hauptwachtmeister der Schutzpolizei Schulte ist zur Schutzpolizei nach Rheine zum 1. XI versetzt worden.

Gendarmeriewachtmeister Herken übernimmt den gesamten Polizeidienst

Auftrag jeden Morgen zwischen 6 und 6.30 dem LR die Luftschutzlage zu melden.

 

1941 XI 7

Weltanschauliche Schulung der Ordnungspolizei: Mitteilung des Themas: Rote Weltrevolution

- Der Angriff des Untermenschen ...

- der Weltbolschewismus ..

- warum Krieg mit Stalin? ...

 

1943 X 19

Hinweis dauf einheitlichen, strammen und exakten Gruß der Polizei bei Besichtigung durch den Chef der Ordnungspolizei

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WZ 54, S. 278

 

Bonse/Post:

... Nach dem bestimmten Zeugnisse des jetzigen Postverwalters Gerard Bonse in S. ist nun aus dem Besitze seiner Familie eine fürstl. Thurn- und Taxis'sche Bestallungsurlunde aus dem Ende jenes Jahrhunderts (17. Jh) abhanden gekommen, durch welche einem Vorfahren die Wahrnehmung der Poststelle in S. übertragen wurde. Letzterer muß der damalige Bürgermeister Heinrich Bonse gewesen sein (+ Neujahr 1700), dessen Haus an der Südpforte des Städtchens stand.

Anm: Hch Bonse war kein Bürgermeister

Das Haus wurde erst 1714 gebaut

Erste Bestallung Urkunde 1741

 

1773 VII 31

 

Beim Antritt des Generalpostmeisters Bestallungsurkunde für Gerhard Heinrich Eustachius Bonse, * 1732, Bürgermeister zur "weiteren Bedienung derer Posthalterey zu S. ...

 

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Schornsteinfeger

 

1804 StAS alt II 1-2

In der Stadt zwei Schornsteinfeger:
a) Johan Melchior Quante 74Jahre und seit 54 Jahren tätig (seit 1750) ... „braucht solches Metier auch noch würklich und ist niemals auch die geringste Klage über ihn geführt“

b) Johan Henrich Quante, sein Sohn, 32 Jahre und seit 6 Jahren tätig, keine Klagen bekannt

 

1817 A 656

für die Stadt Sendenhorst Joan Henrich Qante; 49 J.

Bezirk Stadt und Kirchspiel

angeordnet 1786 durch den Magistrat (im Alter von 18 Jahren!)

»Der Quante hat das Schornsteinfegen von seinem Vater erlernet, und nachdem derselbe 1786 das Geschäft ausführlich vorgestanden, und der Magistrat sich davon überzeugt hatte, wurde derselbe angenommen.

Einkommen an Emolumenten 40 Taler und sonstiges Lohn

versteht auch den Beruf recht gut

 

1842 A 773

Schornsteinfeger Andreas Quante, 34 Jahre

Gebühr für das Kehren

- Stadt und Dörfer 1 Sg 3 Pfg

- Brennereien und Brauereien 2 Sg

- im Kirchspiel 2 Sg 6 Pf

- Kötterhäuser im Ksp 2 Sg

Einrichtung von bisher nicht üblichen Schornsteinfeger-Zwangsbezirken

 

1843

Zeugnis für Schornsteinfeger Andreas Quante:

* 1808 IV 13 zu Sendenhorst

15 Jahre Schornsteinfeger

Konzession durch die Regierung erteilt

als Bezirksschornsteinfeger eingewiesen in den Bezirk der Gemeinden Stadt-Ksp-Enniger-Vorhelm

 

1844 VI 22

Andreas Quante stellt seinen Bruder Johann Quante als Gehülfen ein.

 

1856 VI 5 Münster

Zeugnis für den Schornsteinfegerlehrling Theodor Quante betr. bestandener Gesellenprüfung

 

1858 XI 4

Schornsteinfeger-Geselle Theodor Quante legt ein vom demselben namens des Bezirksschornsteinfegers Quante in Drensteinfurt geführtes Fegeregister der Stadt und des Kirchspiles vor, das sachgemäß geführt war.

 

 

1859 VIII 9 Münster

 

Theodor Quante erwirbt den Meistertitel und erhält den Bezirk Stadt und Landgemeinde Sendenhorst sowie Enniger. In Vorhelm fegt Schornsteinfeger Geppert für 6 Thlr, die er jährlich der Witwe Quante (Mutter des Theodor Qu.) überweist. Theodor Quante muß jährlich 15 Thlr an Unterstützung an seine Mutter zahlen.

 

_____________________

 

1670

 

in Sendenhorst wohnende (steuerfrei) Soldaten

 

Berndt zur Geist miles, noch nicht 1665

Johan Rebender, ein Soldat, auch 1665

Joh Soerbecke, weggelaufen, ein Soldat

Dietrich Breulman, ein Soldat

Bitter Mestrup, miles

Henrich Monsterman, ein Soldat

Berndt Schneyer, ein armer Soldat

Berndt Seveker, verbrannt, aufgebauet, verarmet und ein Soldat geworden

Joh Hagemann, miles, Frau verstorben, wüst

 

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Sparkasse

 

1910 A 998

Jahresgehalt des Sparkassengegenbuchführers Dorsel

1- Grundgehalt 2000 Mark

2. Wohnungsgeld 400

 

3. alle drei Jahre Alterszulage von 200 M bis zur Höchstsumme von 1200 d.h. Endgehalt 300 Mark monatlich

 

 

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Strontianit

 

 

 

StA Sendenhorst A 773

1881 Okt

Auf Anfrage teilt Bürgermeister der Regierung mit, daß sich im hiesigen Stadtbezirke keine Strontianitgruben befinden

 

1881 Archiv Ketteler Harkotten+

betr Strontianitgewinnung; bei den Akten Entwurf eines Vertrag betr. Ausbeute des Strontianit

Verhandelt zw v Ketteler und Dr. H Reichardtsche Gruben bei Drensteinfurt in Westfalen; Betriebsdirektor L. Venator.

Die Gruben wollen das Grundstück Mollerskamp ausbeuten, das ganz nahe bei dem bereits vorhandnen Schacht liegt.

(Nicht erkennbar, ob Vertrag zustande gekommen)

 

1887

Stillegung der Gruben; hier: Auflösung der Pensions- und Unterstützungskasse

 

1887 XÜ 28 Münster

Der Dessauer Actien-Zucker-Raffinerie erwidere ich auf die gefällige Anfrage in welcher Weise die bis zum 1. 12. in Höhe von 426 Mark angesammelten Zinsen von dem in Folge Auflösung der Dr. Reichardschen Pensions- und Unterstützungskasse zu Drensteinfurt auf die drei Gemeinden Drensteinfurt Stadt, Sendenhorst Stadt und Herben fallende Summe von 21.658 Mark zur Verteilung zu gelangen habe wie folgt:

Nach den Beschlüssen der Gemeindevertretungen Sendenhorst und Herbern sollen von den Zinsen je ein Viertel, d. h. einschließlich des Kapitals 5000 Mark ausgezahlt werden (weil sie keine pensionsberechtigten, wohl aber hülfsbedürftige frühere Kassenmitglieder schon seit mehreren Jahren zu unterstützen haben). Die Stadt Drensteinfurt solle das Übrige, 11.871 Mark, erhalten.

Zahlungen an die Kämmereikasse in Sendenhorst

 

1887 A 773

Gendarm Wachholz meldet der Polizeibehörde zu weiterer Veranlassung: Im Anfang dieses Jahres sind die auf dem Ostfelde befindlichen 2 Strontinaitschächte, von dem einer im Stadtbezirk und der andere merh an dem großen Mergelhaufen gelegen ist, im Ksp, auf Veranlassung der Dessauer Strontianit Gesellschaft durch den ehemaligen Steiger Reul und die Arbeiter Josef Frochte und Streffing, sämtlich von hier, zugefüllt worden..( Diese Zufüllung soll oberflächlich und nicht den Vorschriften entsprechend geschehensein). Durch ERkundigungen habe ich festgestellt, daß beied Schächte eine ungefähre Tiefe von 40 Meter haben sollen und soll der im Stadtbezirk gelgenen nur afu 30 Meter von oben zugefüllt sein, die oberer Öffnung betrug 3 Qumeter.

 

1895 Juni A 773

Bergrevier Recklinghausen fordert Alois Kuschar, Strontianitgrubenbesitzer, auf den von ihm und H. Degenhardt (Steiger) gemeinsamen durchgeführten Strontianitberieb durch einen ausführlichen Betriebsplan zu belegen. "Bis die Genehmigung erfolgt, muß der Betrieb, den Sie angeblich auf dem Colonate des Franz Horstmann gt Mais im Ksp Sendenhorst eröffnet haben, eingestellt bleiben“

 

 

1905 Ü 27

Prozeßagent Schultz, Ahlen, in Sachen Wwe Anton Degener betr. Unterstützungsfond der früheren Dr. Reichardtschen Gruben betreffend: Der Ehemann der Bittstellerin Schreiner Anton Degener verunglückte am 20. IX. 1881 zu Wolbeck auf einem Schacht der R. Gruben. Der Verunglückte war s. Z. wie alle Arbeiter der Strontianit-Bergwerke Mitglieder der Knappschaftskasse. Bei Auflösung der Kasse erhielt die Stadt S. (u.a.9 500 Mark) mit der stiftungsmäßigen Bestimmung, aus den Zinserträgen die Hinterbliebeen früherer Bergleute zu unterstützen, später die Beträge dem Armenfonds zufließen zu lassen.

Antragstellerin ist seit langen Jahren die einzige anspruchsberechtigte Hinterbliebene. Stadt zahlte ihr auf wiederholte Vorstellungen 48-60 Mark Mietbeihilfe.

"Die Bittstellerin, Mutter von 4 Kindern, ist jetzt 56 Jahre alt, und hat ihre Kinder unter schweren Sorgen und harten Entbehrungen groß gezogen, Sie ist gegenwärtig völlig arbeitsunfähig und erhebt heute wohl nicht zu Unrecht Anspruch auf die ganzen Erträge des Fondes, da sie die einzige in Betracht kommende Unterstützungsberechtigte ist. ...

Antwort Sendenhorst: Bürgermeister: Die Degener erhält bereits aus Armenmitteln Hausmiete (76 Mark), die notwendigen Hausbrandkohlen (18-20 M) und ca 40 Mark in bar (jährlich), Diese Summe entspricht beinahe den gesamten Zinsen des Fonds. Keine weiteren Ansprüche!

 

1906 I 8 MS, Reg. Präs.

An Franz Degener, Ahlen, Klosterstr. 8: Statut des Drensteinfurter Knappschaftsvereins sah Unterstützung bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit vor: sonst nur Begräbniskosten. Das neue Statut von 1885 hat keine rückwirkende Kraft. Daher keine Ansprüche seiner Mutter Wwe. Degener.

 

1909 A 773

Heinrich Silling beabsichtigt auf dem Colonate Heinrich Werring Ksp Sendenhorst einen Versuchsschacht zur Gewinnung von Strontianit niederzubringen. Flur 23; Nr 50/55

Näheres nicht bekannt

 

 

 

Archiv Heereman M 741

Förderung von Strontianit

 

Acta betr, Ausbeute des Strontianits 1881 - 1890

 

1881

Vertrag zwischen Dr. Reinhardt - Heeremann

(Mit Situationsplan)

Nach dem Plan liegen die Gruben in Albersloh bei dem Anwesen Borgmann, Daher Schacht Borgmann

Eine Schmalspurbahn läuft vom Schacht Borgmann nach Süden über Furskenwiese, Markesheide (Sch. Berndt) und Friedhoff bis auf die Chaussee Drensteinfurt-Sendenhorst

 

1887 IV 4

Antrag des Peter Reul, Sendenhorst

 

An: Rentmeister Reitemeier

Gesuch um Erlaubnis, auf den Besitzungen des Herrn von Heereman nach Strontianit zu schürfen. Bitte um Preisangaben

Im Erlaubnisfall möchte er gern auf Oestfeld Berg, Nähe Hof Lackenberg (Albersloh) schürfen, da dort Strontianit gefunden sein soll

... Indem ich schon längere Zeit dieses Geschäft betreibe, bi nich in der Lage, das Erz auf eine Tiefe von 10 - 25 m zu fördern. Haabe Pumpen und zwei Lokomobile.Ich war früher Steiger bei den Dr. H. Reinhardtschen Gruben Borgmann

Gesuch wird abgelehnt

 

1909-13 Heereman M 742

Peter Reul (vom Heeremanschen Rentmeister als ehrenwerter, rechtschaffener Mann charakterisiert) will auf Heeremanschen Grund Strontianit abbauen

 

1910

Vertrag zwischen Clemens August Freiherr Heereman von Zuydwyk, Surenburg und Peter Reul zu Sendenhorst: Reul darf die Parzelle Albersloh, Sundern, durch unterirdischen Betrieb ausbeuten. Die Gesteinsmassen sind auf Schulze Alst's Grundstück abzulagern.

Abgabe von 1 Mark je Zentner

 

1913

endgültiger Abbruch der Ausbeutung

 

 

Martin Gesing, Der Strontianitbergbau im Münsterland QFW Band 28 1995

Anhang:

Verzeichnis der Stronianitgruben nach Gemienden in alphabetischer und chronologischer Reihenfolge:

  1. 566 - 581

 

 

 

Gemeinde Sendenhorst

 

Anna (auch Ostfeld oder Ostheide)

Bauerschaft:

Standort: Flur 43, Flurstück Nr.860/224'

Gewann-/FlurstUcksname: ohne

Kolonat/Grundbesitzer:

Kartierung: HK 25 NE, 4113 Enniger, Schacht Nr.29

 

1879/1880 Beginn der Abteufungsarbeiten durch die Dr. H. Reichardt'sche Gruben zu Drensteinfurt.

21.04.1881 Ludwig Venator: auf den Schächten Heumann 1/11 und Ostfeld sowie auf einigen Tagebauen in Sendenhorst sind beschäftigt I Obersteiger, 2 Oberhauer, 36 Hauer und 60 Arbeiter fiber Tage.(43)

26.09.1881 Betriebsleitung hat Obersteiger Heinrich Hermes aus Sendenhorst, Aufsicht führt Oberhauer Kuschar.(44)

01.10.1881 Die 25m-Sohle soll weiter ausgebaut werden.(43)

12.11.1881 Der Schacht hat 26m Teufe erreicht, 2 Luftschächte haben 25m Teufe. Auf der 15m-Sohle wurden 61m Strecken aufgefahren, auf der 25m-Sohle 136m.

Betriebsplan: die süd6östlichen Feldörter sollen auf 15m, 20m und 30m

abgeteuft werden. Die Gangmächtigkeit beträgt 60cm.3

22.04.1882 Mutung auf Schwefelkies .4

01.08.1883 Vorläufige Betriebseinstellung am heutigen Tag.(44) Die Schachtteufe beträgt 42m.(92) Die Grube besteht aus zwei Maschinenschächten von 42m Teufe, einem Luftschacht von 40m Teufe und 4 Luftschächten von 25m Teufe. Aufgefahren wurden:

I.Sohle(IOmTeufe) bisM5rzl882 ca. 200m Strecken

2. Sohle (I 5m Teufe) 1880 ca. 110m

3. Sohle (25m Teufe) Mdrz 1882 ca. 420m

4. Sohle (40m Teufe) Mürz 1882 ca. 156m

Etwa 90m nordöstlich des Maschinenschachtes 11 befindet sich ein Versuchsschacht von 8 m Teufe und 20m Streckenlänge.

 

 

Juni 1886 Ludwig Venator: der Haufwerksbestand betragt 36,05 T.(81)

13.06.1887 Der Sendenhorster Gendarm meldet, daß der Schacht auf Veranlassung der Dr. H. Reichardt'sche Gruben von dem Steiger Peter Reul und den Arbeitern Jobst Frochte und Johann Streffing, alle wohnhaft in Sendenhorst, zugefüllt worden sei: 'In letzter Zeit habe ich mehrfach Bemerkungen hierüber gehört, wonach sich schließen läßt, daß Zuwerfen der Schdchte nicht genügend der Vorschrift gemäß, und nur oberflächlich geschehen sein soll. Durch Erkundungen habe ich festgestellt, daß beide Schächte eine ungeführe Tiefe von 40 Meter haben sollen, und soll der im Stadtbezirk gelegene nur auf 30 Meter von oben zugefüllt sein. Die obere Oeffnung betrug 3 Quadrat Meter Wenn auch vielleicht augenblicklich ein Nachstürzen der aufgefüll1ten Erdmassen nicht zu befürchten ist, so kann dieses doch sehr leicht in späterer Zeit zu erwarten und Unglücksfdlle nicht auszuschließen sein. "(99)

17.08.1887 Erklärung von Steiger Peter Reul: der Schacht wurde his auf 4m Teufe zugefüllt.(99)

April 1969 Die Sendenhorster Feuerwehr richtet den Schacht als Löschwasserent nahmestelle her. Der Schacht ist mit einer Betonplatte verschlossen.

 

Anm.

1) Etwa 75m nördlich des Hauses Bücker. Die Lage des Strontianitganges ist eingetragen auf der Gangkarte vo Ludwig Venator (Abb.35).

2) Auswertung des Grubenbildes im BA Hamm vom August 1883.

3) (44) und Auswertung des Grubenbildes im BA Hamm vom November 1881.

4) Ludwig Venator und ein Herr Oskar Kiessmann werden unterm 22.4.1882 vom Vorstand der Dessau Zuckerraffinerie AG (gegr. 1871) ermächtigt, für die Gesellschaft Mutungen auf Schwefelkies vorzuneh- men.(43)

5) Auswertung des Grubenbildes im BA Hamm vom August 1883.

6) Ein weiterer unvorschriftsmäßig verlassener Schacht lag im Kirchspiel Sendenhorst. Es wird nicht erwähnt, an welchen der Schächte sich die Meldung des Gendarms bezieht. Der Arbeiter Johann Streffing erklärt am 20.8.1887 (in Quelle 87), daß der Schacht im Kirchspiel Sendenhorst erst bis 15m Teufe und dann ganz zugefüllt worden sei.

7) Die Glocke v. 1.3.1969 und 12.5.1969.

 

 

 

 

  1. Gemeinde Kirchspiel Sendenhorst

     

     

Antonius

 

Bauerschaft: Bracht

Standort: Flur 17, Flurstück Nr.56

Gewann-/Flurstücksname: Kolonat/Grundbesitzer: Kolonat Jungmann

Kartierung: HK 25 NE, 4112 Sendenhorst, Schacht Nr.5

 

03.03.1904 Betriebsplan von Peter Reul, Sendenhorst: 10m Teufe geplant. Förde rung von Hand, Wasserhaltung vorläufig von Hand, später durch ein Lokomobile.(42)

06.04.1904 Rceul erhält einen Erlaubnisschein zum Gebrauch von Sprengstoffen auf Schacht Antonius

09.04.1904 Der Schacht ist 6 Fuß(1,88m) tief und ruht zur Zeit. Die Arbeiter haben bis zum 20. April andere Arbeit angenommen.(42)

01.05.1904 Vorläfige Betriebseinstellung bei 4,50m Teufe wegen zu grober Wasserzuflüsse.(42)

16.06.1904 Der Schachtbetrieb ruht noch immer, jetzt wegen zu niedriger Preise.(42)

  1. Der Schachtbetrieb ruht noch immer.(42)

 

 

 

Bartmann

 

Bauerschaft: Bracht

Standort: Flur 18, Flurstück Nr.1201

Gewann-/Flurstücksname: "Schüerkämpe"

Kolonat/Grundbesitzer: Klonat Wilhelm Bartmann

Kartierung: HK 25 NE, 4112 Sendenhorst, Schacht Nr.6

 

1881 Der Schacht wird von der Magdeburger Strontianit-Bergbau-Gesellschaft betrieben. Er baut auf demselben Gang wie Grube Victoria (Gemeinde Kirchspiel Sendenhorst).'

29.10.1881 Ingenieur Wilhelm Jaensch für die Magdeburger Strontianit-Bergbau-Gesellschaft: lim Teufe mit dort angesetzter Sohle erreicht. Aufsicht führt Steiger August Gerstmann.(46)

07.11.1881 Hauer Hermann Schmitz (* 15.9.1851 in Sendenhorst) wurde bei Schießarbeiten schwer verletzt.(43)

Noch 1881 Betriebseinstellung.(92)

  1. Die Grube befindet sich ab heute im Besitz der Strontianitbergbaugesellschaft von Goerne & Cie.(46)

 

 

 

Diana 1/11

 

Bauerschaft: Brock

Standort: Flur 2 1, FlurstUck Nr. 15 8/25

Gewann-/FlurstUcksname: "vorderste Allekamp"

Kolonat/Grundbesitzer: Kolonat Austermann genannt Schulze Berndt

Kartierung: HK 25 NE, 4112 Sendenhorst, Schacht Nr.17

 

05.01.1881 Konzessionsgesuch der Strontianitbergbaugesellschaft von Goeme & Cie zum Ban eines Maschinenhauses mit stationdrem Dampfkessel. (69)3

21.04.1881 Betriebsplan: 23m Teufe geplant. Zur Belegschaft gehören Obersteiger Brombach, Grubensteiger Gustav Mühler, 16 Hauer, 4 Schlepper, 2 Maschinisten, I Zimmermann und 2 Arbeiter über Tage.(46)

19.05.1881 Zur Aufrechterhaltung des Betriebes mußte kurzfristig ein zweiter Dampfkessel aufgestellt werden.(69)

24.05.1881 Das geplante Maschinenhaus hat Grundmaße von 10,68 x 7m, die H6he wird 6,30m betragen. Auch Wohngebäude sollen am Schacht errichtet werden.(69)

10.10.1881 Der Schacht arbeitet mit etwa 60 Mann Belegschaft. Aufsicht führt Josef Ortmüller, Oberaufsicht Albert Höfling, beide wohnhaft in der Bauerschaft Brock.(46)

  1. Betriebsplan: Schacht I hat 25m Teufe erreicht. Die Bausohlen liegen bei 8m und 25m Teufe. Der Schacht soll auf 45m abgeteuft werden.

  2. Bei 42m ist eine dritte Bausohle geplant. Schacht 11 liegt ca. 200m seitlich von Schacht I auf einem Parallelgang und hat 18m Teufe erreicht. Auch dieser Schacht soll auf 45m abgeteuft werden.(46)

25.01.1882 1 Verletzter durch Abrutschen von der Fahrt und Sturz in den Schacht.(37)

Juli 1969 Einsturz eines Luftschachtes in einem Waldstück von Landwirt Heinrich Leifert. Die Feuerwehr stellt eine Teufe von mehr als 7m test. Bei einem Pumpversuch wird der Wasserspiegel um eineinhalb Meter gesenkt. Da er ab dann konstant bleibt, wird der Schacht als L6schwasserentnahmestelle hergerichtet und mit einer Betonplatte verschlossen.4

 

 

 

Geilern

 

Bauerschaft: Bracht

Standort: Flur 11, Flurstück Nr. 128

Gewann-/Flurstücksname: "Steinkühlerfeld"

Kolonat/Grundbesitzer: Kolonat Geilern

Kartierung: HK 25 NE, 4113 Enniger, Schacht Nr.7

 

11.06.1882 Betriebsplan von Kaufmann Heinrich Silling aus Sendenhorst: 12m Teufe geplant. Die Leitung des Betriebs hat Obersteiger Heinrich Hermes aus Sendenhorst.(69)

  1. Betriebseinstellung wegen zu grober Wasserzuflüsse. Der Strontianitgang fiel bis zu 80' nach Südwesten ein, er war 0-50cm müchtig und führte 0-15cm Strontianit.5

 

 

 

Glück Auf

 

Bauerschaft: unbekannt

Standort: unbekannt

Gewann-/Flurstücksname: unbekannt

Kolonat/Grundbesitzer: unbekannt

Kartierung: keine

 

  1. Wilhelm Klapdor, Drensteinfurt: der Schacht wird wegen Unbauwürdigkeit bei 8m Teufe eingestellt. Der Gang soll durch verschiedene Schürfe und Tagebaue in nördlicher Richtung weiter ausgebeutet werden.(43)

 

 

 

Glück Auf

 

Bauerschaft: Bracht

Standort: Flur 18, FlurstUck Nr.83

Gewann-/Flurstücksname: "Kuhkamp"

Kolonat/Grundbesitzer: Jungmann

Kartierung: HK 25 NE, 4112 Sendenhorst, Schacht Nr.26

 

14.07.1888 Anmeldung von Wilhelm Klapdor, Drensteinfurt: Tagebau von maximal 4,50m Teufe und 3,50m Lönge geplant. Förderung und Wasserhaltung von Hand. Aufsicht führt Klapdor selbst.(43)

20.07.1888 Anmeldung und Betriebsplan für einen Schacht von 8m Teufe. Wasserhaltung und Förde- rung von Hand.(43)

  1. Der Schacht wurde eingestellt und ist bereits zugefüllt.(43)

 

 

 

 

Glück Auf

 

Bauerschaft: Bracht

Standort: Flur 11, Flurstück Nr. 1 667

Gewann-/Flurstilcksname: "Hörderfeld"

Kolonat/Grundbesitzer: Kolonat Linnemann

Kartierung: HK 25 NE, 4113 Enniger, Schacht Nr.38

 

23.08.1891 Anmeldung und Betriebsplan von Steiger Peter Reul aus Sendenhorst: 8m Teufe geplant. Wasserhaltung und F6rderung von Hand. Aufsicht führt Peter Reul (38)

02.10.1891 Peter Reul an den Bergrat in Recklinghausen: "Beehre mich hiermit Euer Wohlgeboren die ergebenste Mittheilung zu machen, daß ich den angemeldeten Schacht Glück Auf, bei Colon Linnemann, nicht in Betrieb halten konnte, indem sich die hiesigen Arbeiter ihre Landarbeiten bestellten, und bitte ergebenst mir die Genehmigung gütigst verlängern zu wollen."(38)

14.03.1892 Wiederaufnahme des Untertagebetriebs.

08.04.1892 Der Untertagebetrieb ist eingestellt.9

15.04.1892 Der gesamte Grubenbetrieb wird wegen Unbauwürdigkeit endgültig eingestellt. Das Schachtloch wurde bereits verfüllt.(38)

 

 

 

 

Hartmann

 

Bauerschaft: Hardt

Standort: nicht exakt bestimmbar

Gewann-/Flurstücksname: nicht exakt bestimmbar

Kolonat/Grundbesitzer: Kolonat Hartmann

Kartierung: HK 25 NE, 4113 Enniger

 

05.10.1880 Der Schacht wird von den Dr. H. Reichardt'sche Gruben zu Drensteinfurt betrieben. Dort arbeiten die Bergleute Joseph Jungmann, Heinrich Westkemper und Anton Frochte.(100)

 

 

 

 

Heinrich

 

Bauerschaft: Bracht

Standort: Flur I 1, Flurstück Nr. 160

Gewann-/Flurstücksname: "Vorderer Hagenholt"

Kolonat/Grundbesitzer: Kolonat Theiner"

Kartierung: HK 25 NE, 4113 Enniger, Schacht Nr.8

 

28.05.1893 Anmeldung des Schachtes von Heinrich Silling aus Sendenhorst.(38)

14.06.1893 Betriebsplan von Heinrich Silling: 8m Teufe geplant. Wasserhaltung durch Maschinen, Förderung von Hand.(38)

  1. Betriebseinstellung.

 

 

 

 

Heinrich

 

Bauerschaft: Bracht

Standort: Flur 19, Flurstück Nr. I

Gewann-/Flurstücksname: "Brockkamp"

Kolonat/Grundbesitzer:Kolonat Heinrich Schulze Horstrup

Kartierung:HK 25 NE, 4112 Sendenhorst, Schacht Nr.35

 

17.09.1901 Heinrich Silling aus Sendenhorst meldet einen Versuchsschacht an.(41)

21.02.1902 Heinrich Silling hat den bisherigen Versuchsschacht (nach einer vorübergehenden Betriebsstillegung?) wieder in Betrieb gesetzt und zur Wasserhaltung eine Lokomobile aufgestellt. Aufsicht führt Hauer Bernhard Bischob aus Sendenhorst.

25.02.1902 Betriebsplan: 8m Teufe geplant. Förderung von Hand.(41)

  1. Betriebseinstellung.

 

 

 

Heumann I/II (auch Heimann)

Bauerschaft: Bracht

Standort:nicht exakt bestimmbar

Gewann-/Flurstücksname:

Kolonat/Grundbesitzer:vermutlich Kolonat Heumann (Heimann)

Kartierung: HK 25 NE, 4113 Enniger, mögl. Schacht Nr.35 oder Nr.36

 

05.10.1880 Auf dem Schacht arbeiten die Bergleute Wilhelm Jordan, Gerhard Franzkoch (seit 4-5 Monaten), Hermann Schmitz, Hermann Degenhardt, Anton Bäcker, Peter Merters, Heinrich Greive, Wilhelm Lüke und Joseph Jungmann (alle wohnhaft in Sendenhorst).

21.04.1881 Ludwig Venator für die Dr. H. Reichardt'sche Gruben: Schacht I hat 35m Teufe erreicht. Dort und bei 20m Teufe werden die Sohlen zum Abbau vorgerichtet. Schacht 11 soll auf 30m Teufe niedergebracht werden. Dort soll die Sohle angesetzt und der Abbau vorgenommen werden.(44) Auf den Schächten Heumann und Ostfeld und auf einigen Tagebauen in Sendenhorst werden beschäftigt I Obersteiger, 2 Oberhauer, 36 Hauer und 60 Arbeiter über Tage.(43)

26.09.1881 Die Betriebsleitung hat Obersteiger Heinrich Hermes aus Sendenhorst. Aufsicht führt Oberhauer Wilhelm Klapdor.(43)

01.10.1881 Schacht 1: die Aufbereitung des Ganges geschieht auf der 35m-Sohle. Die 20m-Sohle soll weiter aufgefahren werden. Schacht 11 soll auf 30m abgeteuft werden.(43)

14.11.1881 Betriebseinstellung.(44)

  1. Die Dr. H. Reichardt'sche Gruben legen Mutung auf Schwefelkies ein fair die Orter Hermann, Hermann 11-111, IV, V und VI. 18

     

     

     

Katharina

 

Bauerschaft: Bracht

Standort: Flur 15, Flurstück Nr.4319

Gewann-/Flurstilcksname: "Brechter Berg"

Kolonat/Grundbesitzer: Kolonat Telges gen. Kerckmann

Kartierung: HK 25 NE, 4113 Enniger, Schacht Nr. IO

 

02.02.1903 Anmeldung und Betriebsplan von Steiger Peter Reul aus Sendenhorst: 10m Teufe geplant. Wasserhaltung und Förderung von Hand. Aufsicht führt Peter Reul.(41)

17.03.1903 Der Schacht wurde wegen vollkommener Unbauwürdigkeit eingestellt und ist bereits verfüllt.(41)

 

 

 

Mö11mann

 

Bauerschaft: Bracht

Standort: nicht exakt bestimmbar 20

Gewann-/Flurstücksname: unbekannt

Kolonat/Grundbesitzer: Haus zur Wiese

Kartierung: HK 25 NE, 4112 Sendenhorst

 

30.08.1901 Betriebsplan von Schmidt, Huppertz & Cie: vorerst 10m, später 22m Teufe geplant. Dort solien jeweils die Sohlen angesetzt werden. Wasserhaltung und Förderung vorläufig von Hand, sp5ter durch eine Lokomobile. Aufsicht führt Peter Schmidt, bei dessen Abwesenheit Hauer Heinrich Johnen aus Drensteinfurt.(41)

14.10.1901 Der Schacht hat 10m Teufe erreicht, der Gang wurde auf eine Länge von etwa 9-10m überfahren. Er ist 40-50cm stark und besteht aus taubem Gestein. Der Tiefbaubetrieb wurde daher eingestellt. Das Mineral wird im Ausgehenden des Ganges in etwa 2 - 2,50m Teufe gewonnen.(41)

 

 

Schöckinghoff

 

Bauerschaft: Brock

Standort:

Gewann-/Flurstücksname:

Kolonat/Grundbesitzer: Kolonat Schöckinghoff (auch Schickinghoff)

Kartierung: HK 25 NE, 4112 Sendenhorst, mögl. Schacht Nr.6021

 

05.10.1880 Der Schacht wird von den Dr. H. Reichardt'sche Gruben zu Drensteinfurt betrieben. Dort arbeiten die Bergleute Joseph Jungmann (seit 2 Tagen), Heinrich Weisendorf und Bernard Bolte.(100)

 

 

 

 

Silling

 

Bauerschaft: Jönsthövel

Standort: Flur 13, Flurstück Nr.85

Gewann-/FlurstUcksname: "Busch"

Kolonat/Grundbesitzer: Kolonat Silling

Kartierung: HK 25 NE, 4113 Enniger, Schacht Nr. 18

 

03.11.1883 Anmeldung und Betriebsplan von Martin Schauss: 8m Teufe geplant. Förderung und Wasserhaltung von Hand. Aufsicht führt Schauss.(44)

09.11.1883 Der 40cm mächtige Gang hat eine Ausfüllung von 10- 15cm Strontianit.(44) Er streicht 165' und füllt 75' (ohne Richtungsangabe) ein. 22

  1. Betriebseinstellung.(44)

     

     

     

     

 

Victoria

 

Bauerschaft: Bracht

Standort: Flur 18, FlurstOck Nr.3 023

Gewann-/Flurstücksname:

Kolonat/Grundbesitzer: Rothkötter

Kartierung: HK 25 NE, 4112 Sendenhorst, Schacht Nr.44

 

21.08.1881 Ingenieur Wilhelm Jaensch für die Magdeburger Strontianit-Berbau-Gesellschaft: auf dem Rothkötterschen Grundstück steht ein Lokomobile für die Strontianitgewinnung.(69)

29.10.1881 Bei 25m Teufe wurde die Bausohle angesetzt, nach Süden wurde bereits 80m Strecken vorgetrieben. Bei 9m Teufe wurde eine weiter Sohle eingerichtet und in beide Richtungen je 10m Strecken aufg fahren. Aufsicht führt Obersteiger Gottfried Hemprich aus Helbra bei Eisleben.(46)

1881 Betriebseinstellung.(92) Die Belegschaft betrug zuletzt 18 Mann.24

  1. Der Schacht befindet sich seit heute im Besitz der Strontianitbergbau gesellschaft von Go erne & Cie.(46)

     

     

 

 

Volking

 

Bauerschaft: Rinkhöven

Standort: nicht exakt bestimmbar

Gewann-/Flurstücksname:

Kolonat/Grundbesitzer: Kolonat Volking

Kartierung: HK 25 NE, 4113 Enniger

 

1882 Der Schacht wird von Dr. H. Reichardt'sche Gruben zu Drensteinfurt betrieben. Der Strontianitgang ist eingetragen auf der Gangkarte vo Ludwig Venator (Abb.35).

 

 

 

 

 

Vrede

Bauerschaft: Rinkhöven

Standort: nicht exakt bestimmbar

Gewann-/Flurstücksname:

Kolonat/Grundbesitzer: Kolonat Vrede

Kartierung: HK 25 NE, 4113 Enniger

 

1882 Der Strontianitgang ist eingetragen auf der Gangkarte von Ludwi Venator (Abb.35). Die Abbaurechte liegen bei den Dr. H. Reichardt' sche Gruben zu Drensteinfurt.

 

 

 

 

 

Wilhelm

Bauerschaft: Brock

Standort: Flur 21

Gewann-/Flurstücksname: unbekannt

Kolonat/Grundbesitzer: Kolonat Laumann

Kartierung: HK 25 NE, 4112 Sendenhorst

 

6.06.1892 Anmeldung und Betricbsplan von Peter Reul aus Sendenhorst: 8m Teufe geplant. Aufsicht führt Peter Reul.(38)

2.07.1892 Betriebseinstellung. Der Schacht wurde bereits mit Mergel verfüllt.(38)

 

 

Schacht

 

Bauerschaft Bracht

Flur 11, Flurstück Nr. 15 9

Flurstücksname: "Hörderfeld"

Kolonat/Grundbesitzer: Kolonat Münning

Kartierung: HK 25 NE, 4113 Enniger, Schacht Nr.23

 

18.02.1882 Magdeburger Strontianit-Bergbau-Gesellschaft: es wurden zwei kleine Schürfschdchte 90m voneinander entfernt angelegt. Der südliche Schacht hat eine Sohle bei 20 Fuß (=6,28m) Teufe, der nördliche bei 30 Fuß (=9,41m). Der nördliche Schacht ist ca. 80m von einem auf Kolonat Theiner angelegten Schacht entfernt (siehe unten) Aufsicht führt Obersteiger Gottfried Hemprich aus Helbra bei Eisleben.(46)

29.03.1882 Betriebseinstellung. Der südliche Schacht (Schacht 1) wird zugefüllt, der nördliche (Schacht 11) soll nach Eintreffen einer Dampfpumpe wieder in Betrieb gesetzt werden.(46)

05.04.1882 Der Schacht ist ab heute im Besitz der Strontianitbergbaugesellschaft von Goerne & Cie.(46)

 

 

 

Schacht

 

Bauerschaft: Bracht

Standort: Flur 11, Flurstück Nr. 1 60

Gewann-/FlurstOcksname: "Vorderer Hagenholt"

Kolonat/Grundbesitzer: Kolonat H. Wüller gen. Theiner

Kartierung: HK 25 NE, 4113 Enniger, Schacht Nr.8

 

18.02.1882 Magdeburger Strontianit-BergbauGesellschaft: der Schacht hat 20 Fuß (=6,28m) Teufe erreicht. Er ist ca. 80m vom nördlichen Schacht auf Kolonat Münning entfernt. Etwa 500m nord6stlich soll ein weiterer Schacht abgeteuft werden (siehe unten). Aufsicht führt Obersteiger Gottfried Hemprich aus Helbra bei Eisleben.(46)

29.03.1882 Betriebseinstellung. Der Schacht wird zugefüllt.(46)

05.04.1882 Der Schacht ist ab heute im Besitz der Strontianitbergbaugesellschaft von Goerne & Cie.(46)

 

 

 

Schacht

 

Bauerschaft: Bracht

Standort: Flur I 1, Flurstück Nr. 161

Gewann-/Flurstücksname: "Hörderfeld"

Kolonat/Grundbesitzer: Kolonat H. Wüller gen. Theiner

Kartierung: HK 25 NE, 4113 Enniger, Schacht Nr.30

 

18.02.1882 Magdeburger Strontianit-Bergbau-Gesellschaft: 30 FuB (=9,41m) Teufe geplant. Aufsicht führt Obersteiger Gottfried Hemprich aus Helbra bei Eisleben.(46)

 

29.03.1882 Betriebseinstellung. Der Schacht wird zugefüllt.(46)

  1. Der Schacht ist ab heute im Besitz der Strontianitbergbaugeselischaft von Goerne & Cie.(46)

     

     

     

 

Schacht

 

Bauerschaft: Bracht

Standort:

Gewann-/Flurstücksname: "Hörderfeld"

Kolonat/Grundbesitzer:Kolonat Hartmann

Kartierung: HK 25 NE, 4113 Enniger, mögl. Schacht Nr.22

 

03.07.1888 Amtmann Brüning aus Vorhelm: Heinrich Silling aus Sendenhorst will einen Strontianitschacht auf Kolonat Hartmann betreiben.(44)

08.06.1889 Anmeldung und Betriebsplan von Heinrich Silling: 8m Teufe geplant. Aufsicht führt Steiger Aloys Kuschar aus Sendenhorst.(44)

  1. Betriebseinstellung,"weil sich in der Tiefe kein Strontianit vorfand. " (44)

     

     

     

Schacht

 

Bauerschaft: Jönsthövel

Standort: unbekannt

Gewann-/Flurstücksname: unbekannt

Kolonat/Grundbesitzer: Kolonat Silling

Kartierung: HK 25 NE, 4113 Enniger

 

  1. Amtmann Brüning aus Vorheim: M. Eick will einen Strontianitschacht auf Kolonat Silling anlegen.(44)

 

 

 

Schacht

 

Bauerschaft: Bracht

Standort: Flur 18, Flurstück Nr.79

Gewann-/Flurstücksname: "Blanken"

Kolonat/Grundbesitzer: Kolonat Wilhelm Bartmann

Kartierung: HK 25 NE, 4113 Enniger, Schacht Nr.24

 

24.08.1891 Betriebsplan von Hermann Degenhardt aus Sendenhorst: 4m Teufe geplant. Es werden 2 Grubenarbeiter beschäftigt. Aufsicht führt Hermann Degenhardt.(38)

  1. Der Abbau findet im Tagebau von 5m Länge, 2m Breite und 4m Tiefe statt.(38)

 

 

 

Schacht

 

Bauerschaft: Bracht

Standort: Flur 18, Flurstück Nr. 157

Gewann-/Flurstücksname: "Blanken"

Kolonat/Grundbesitzer: Kolonat Schulze Horstrup

Kartierung: HK 25 NE, 4113 Enniger, Schacht Nr.25

 

02.10.1892 Anmeldung von Hermann Degenhardt & Albert Kuschar Sendenhorst: 8m Teufe ge plant.(38)

01.06.1893 Betriebseinstellung.(38)

 

 

 

Schacht

 

Bauerschaft: Hardt

Standort: unbekannt

Gewann-/Flurstücksname: unbekannt

Kolonat/Grundbesitzer: Kolonat H. Münning

Kartierung: HK 25 NE, 4113 Enniger

 

21.03.1894 Anmeldung von Heinrich Silling aus Sendenhorst: 8m Teufe geplant. (3 8)28

26.04.1894 Der Betrieb ist seit 14 Tagen wegen mangelnder Bauwürdigkeit eingestellt.(38)

 

 

 

 

Schacht

 

Bauerschaft: Bracht

Standort: Flur 15, Flurstück Nr.231

Gewann-/FlurstUcksname:

Kolonat/Grundbesitzer: Kolonat Franz Horstmann gen. Mais

Kartierung: HK 25 NE, 4112 Sendenhorst, Schacht Nr.46

 

19.04.1895 Die Steiger Hermann Degenhardt und Albert Kuschar aus Sendenhorst wollen einen Versuchsschacht anlegen. Förderung von Hand, Wasserhaltung durch Lokomobile.(38)

10.06.1895 Betriebseinstellung bei 8m Teufe wegen Unbauwardigkeit. Nordöstlich des Versuchsschachtes soll ein Tagebau von 5m Teufe angelegt werden.(38)29

 

 

 

Schacht

 

Bauerschaft: Bracht

Standort: Flur 15

Gewann-/Flurstücksname:

Kolonat/Grundbesitzer: Kolonat Franz Horstmann gen. Mais

Kartierung: HK 25 NE, 4112 Sendenhorst, Ndhe Schacht Nr.46

 

10.06.1895 Anmeldung und Betriebsplan für einen Versuchsschacht von den Steigern Hermann Degenhardt und Albert Kuschar aus Sendenhorst. Wasserhaltung und Förderung von Hand. Ab 8m Teufe erfolgt die Wasserhaltung durch die Lokomobile des Grundeigentümers. In ca. 6m Entfernung vom alten Schacht soll der Strontianitgang auch durch Tagebaue abgebaut werden.(99)

 

 

 

Schacht

 

Bauerschaft: Hardt

Standort: unbekannt

Gewann-/Flurstücksname: unbekannt

Kolonat/Grundbesitzer Kolonat Münning

Kartierung: HK 25 NE, 4113 Enniger

 

19.07.1895 Anmeldung der Abteufungsarbeiten.

August 1895 Betriebseinstellung wegen zu großer Wasserzuflüsse.

 

 

 

Schacht

 

Bauerschaft: Hardt

Standort: unbekannt

Gewann-/Flurstücksname: unbekannt

Kolonat/Grundbesitzer: Kolonat Theiner

Kartierung: HK 25 NE, 4113 Enniger

23.03.1896 Betriebsplan von Peter Reul aus Sendenhorst: 10m Teufe geplant. Da Abteufen geschieht durch einen Hauer. Aufsicht führt Pete Reul.(39)

  1. Heinrich Silling aus Sendenhorst: Betriebseinstellung wegen Unbau würdigkeit.(39)

     

 

 

 

Schacht

 

Bauerschaft: Hardt

Standort: unbekannt

Gewann-/FlurstLicksname: unbekannt

Kolonat/Grundbesitzer: Kolonat Münning33

Kartierung: HK 25 NE, 4113 Enniger

 

15.04.1896 Anmeldung der Abteufungsarbeiten von Heinrich Silling aus Senden horst.34

  1. Heinrich Silling: Betriebseinstellung wegen Unbauwürdigkeit.(39)

 

 

 

Schacht

 

Bauerschaft: Bracht

Standort: Flur 18

Gewann-/Flurstücksname: unbekannt

Kolonat/Grundbesitzer: Kolonat Jungmann

Kartierung: keine

 

08.06.1896 Betriebsplan von Peter Reul aus Sendenhorst: Versuchsschacht von 8 Teufe geplant. Das Abteufen geschieht durch einen Hauer.(39)

  1. Betriebseinstellung bei 8m Teufe wegen Unbauwürdigkeit.(39)

     

 

 

Schacht

 

Bauerschaft: Bracht

Standort:Flur 18, Flurstück Nr.121

Gewann-/Flurstücksname:

Kolonat/Grundbesitzer:Kolonat Bartmann

Kartierung: HK 25 NE, 4112 Sendenhorst, Schacht Nr.62

 

  1. Strontianitgrüber Hermann Degenhardt aus Sendenhorst beantragt die Verlängerung sei

nes Sprengstofferlaubnisscheins.(101)

10.11.1896 Die Verldngerung wird bewilligt.

 

 

 

Schacht

 

Bauerschaft: Bracht

Standort: unbekannt

Gewann-/Flurstücksname: unbekannt

Kolonat/Grundbesitzer: Kolonat Rotkötter (auch Rothkötter)35

Kartierung: keine

 

19.04.1900 Heinrich Silling aus Sendenhorst: Beginn der Schürfarbeiten.(40)

 

 

 

Schacht

 

Bauerschaft: Brock

Standort: Flur 20, Flurstilck Nr.234/34

Gewann-/Flurstücksname:

Kolonat/Grundbesitzer: Kolonat Tieskötter

Kartierung: HK 25 NE, 4112 Sendenhorst, Schacht Nr.47

 

23.02.1903 Heinrich Silling aus Sendenhorst: der Schacht wird wegen Unbauwürdigkeit eingestellt.(41)

 

 

 

Schacht

 

Bauerschaft: Sandfort

Standort: Flur 23, FlurstUck Nr.50/55

Gewann-/Flurstücksname:

Kolonat/Grundbesitzer: Kolonat Heinrich Werring

Kartierung: HK 25 NE, 4112 Sendenhorst, Schacht Nr.45

 

April 1909 Anmeldung eines Versuchsschachtes von Heinrich Silling aus Sendenhorst.(47)

23.06.1909 Betriebsplan: 8m Teufe geplant. Die Schachtmaße betragen 2 x 1,30 M. Förderung von Hand, Wasserhaltung durch eine Lokomobile. Heinrich Silling beantragt einen Erlaubnisschein zum Besitz von Sprengstoffen für den Aufseher Bernhard Bischob aus Sendenhorst36.(99)

Januar 1910 Betriebseinstellung wegen mangelnder Bauwürdigkeit

 

 

 

Tagebau

 

Bauerschaft: Bracht

Standort: unbekannt

Gewann-/Flurstilcksname: unbekannt

Kolonat/Grundbesitzer: Kolonat Jungmann

Kartierung: keine

 

03.07.1888 Amtmann Brüning aus Vorhelm: Wilhelm Jordan aus Sendenhorst will einen Schacht auf Kolonat Jungmann anlegen.(44)

  1. Wilhelm Jordan: Tagebau von 7m Teufe geplant.(44)

 

 

 

Tagebau

 

Bauerschaft: Bracht

Standort: unbekannt

Gewann-/FlurstLicksname: unbekannt

Kolonat/Grundbesitzer: Kolonat Rothk6tter

Kartierung: HK 25 NE, 4112 Sendenhorst

 

  1. Amtmann Brüning aus Vorhelm: Peter Reul aus Sendenhorst betrei einen Tagebau auf Kolonat Rothkötter.(44)

 

 

Tagebau

 

Bauerschaft: Bracht

Standort: unbekannt

Gewann-/Flurstücksname: unbekannt

Kolonat/Grundbesitzer:Kolonat Jungmann

Kartierung: keine

 

  1. Anmeldung eines Tagebaus von Wilhelm Klapdor.(43)

  2. Der Tagebau wurde eingesteilt und ist bereits verfüllt.(43)

 

 

Tagebau

 

Bauerschaft: Jönsthövel

Standort: unbekannt

Gewann-/Flurstücksname: unbekannt

Kolonat/Grundbesitzer: Kolonat Baggelmann

Kartierung: keine

 

  1. Hermann Degenhardt & Co (vermutlich Albert Kuschar) aus Sendenhorst melden einen

Tagebau an.(38)

 

 

Tagebau

 

Bauerschaft: Bracht

Standort: Flur 18

Gewann-/Flurstücksname: unbekannt

Kolonat/Grundbesitzer: Kolonat Jungmann

Kartierung: keine

 

01.07.1896 Betriebsplan von Bergmann Anton Holthaus aus Sendenhorst: Tageb von 5m Teufe, 4m L5nge und ca. 1,80m Breite geplant. Die Seitenwände des Tagebaues fallen schräg nach unten, die Breite der So beträgt ca. 0,60m. Falls erforderlich wird die Wasserhaltung und die Förderung von Hand betrieben.(99)

30.11.1806 Holthaus beantragt einen Erlaubnisschein für den Besitz von Spren stoffen für seine Strontianitgrdberei.(101)

03.12.1896 Holthaus erhült den beantragten Erlaubnisschein.(l01)

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen

 

  1. In (43) vom 5.4.1882 wird der Standort mit Flurstück 17, Nr 108 angegeben.

  2. Krebs 1939, S. 55

  3. Dazu ein Situationsplan un Bauzeichnung sowie Pläne 7. 3. 1881

4) Die Glocke v. 19./20.7.1969.

5) Krebs 1939, S.55.

6) Möglicherweise Grube Glück Auf vom 14.7.1888 und der namenlose Tagebau vom 15.8.1888, beide Gemeinde Kirchspiel Sendenhorst.

7) Vgl. auch den Standort des namenlosen Schachtes in Gemeinde Kirchspiel Sendenhorst vom 3.7.1888 in der Gewann "Hörderfeld".

8) Dem Betriebsplan liegen ein Zeugnis und ein Empfehlungsschreiben von Ludwig Venator bei.(38)

9) vom 15.4.1892.

10) Der Strontianitgang ist eingetragen auf der Gangkarte von Ludwig Venator (Abb.35).

11) Siehe auch den namenlosen Schacht in Gemeinde Kirchspiel Sendenhorst vom 18.2.1882.

12) Krebs 1939, S.56.

13 Bischob, geboren am 18.9.1855 in Sendenhorst, war seit 1888 als Bergmann beschäftigt und legte am 5.4.1902 seine Prüfung zum verantwortlichen Aufseher auf Strontianitgruben ab; (4 1) vom 5.4.1902.

14 Krebs 1939, S.56.

 

15 Der Schacht wird bei Krebs 1939, S.54 als Hermann I bezeichnet.

16 Der Schacht und die Lage des Strontianitganges sind auf der Gangkarte von Ludwig Venator eingetragen (Abb.35).

17 Die Bergleute werden zu einer Vernehmung vorgeladen. Es scheinen Unregelmäßigkeiten mit den auf der Grube gelagerten Sprengstoffen vorgekommen zu sein.

18 Ludwig Venator und ein Herr Oskar Kiessmann werden unterm 22.4.1882 vom Vorstand der Dessauer Zuckerraffinerie AG (gegr. 1871) ermächtigt, für die Gesellschaft Mutungen auf Schwefelkies vorzunehmen.(43)

19 Der Strontianitgang ist eingetragen auf der Gangkarte von Ludwig Venator (Abb.35).

20 Auf den Grundstüken von Haus zur Wiese, etwa 1.000-1.200m von Schacht Kohle (Gemeinde Kirchspiel Drensteinfurt) entfernt.

21 Der Strontianitgang ist auf der Gangkarte von Ludwig Venator eingetragen (Abb.35).

22 Krebs 1939, S.55.

23 Als Standort wird auch Flurstock Nr.29 angegeben. Der Strontianitgang mit Namen Rothkötter ist eingetragen auf der Gangkarte von Ludwig Venator (Abb.35).

24 (64) vom 14.1.1882.

25 Dazu eine Lageskizze mit den Standorten der insgesamt 4 Sch5chte.

26 Siehe auch Schacht Heinrich und den namenlosen Schacht vom 23.3.1896, beide in Gemeinde Kirchspiel Sendenhorst.

27 Vgl. auch den Standort von Schacht Glück Auf (Gemeinde Kirchspiel Sendenhorst) vom 23.8.1891.

28 Vermutlich betrieb Heinrich Silling ebenfalls die namenlosen Schächte vom 19.7.1895 und 15.4.1896, beide in Gemeinde Kirchspiel Sendenhorst.

29 Siehe den namenlosen Schacht in Gemeinde Kirchspiel Sendenhorst vom 10.6.1895.

30 Siehe auch den namenlosen Schacht vom 19.4.1895.

31 Vgl. auch den namenlosen Schacht vom 15.4.1896.

32 Krebs 1939, S.56. Wie der namenlose Schacht vom 21.3.1894 (Gemeinde Kirchspiel Sendenhorst) wurde vermutlich auch dieser Schacht von Heinrich Silling aus Sendenhorst betrieben. Vgl. auch den namenlosen Schacht (Gemeinde Kirchspiel Sendenhorst) vom 15.4.1896.

33 Vgl. den namenlosen Schacht in Gemeinde Kirchspiel Sendenhorst vom 19.7.1895.

34 Krebs 1939, S.56.

35 Vgl. auch den namenlosen Tagebau auf Kolonat Rothkö6tter (Gemeinde Kirchspiel Sendenhorst) vom

3.7.1888.

36 Zu Bischob siche auch Schacht Heinrich (Gemeinde Kirchspiel Sendenhorst) vom 17.9.1901.

37 Krebs 1939, S.57.

 

 

33. Gemeinde Sendenhorst oder Kirchspiel Sendenhorst

 

 

 

Heinrich I.

 

 

Bauerschaft: unbekannt

Standort: unbekannt

Gewann-/Flurstücksname: unbekannt

Kolonat/Grundbesitzer: unbekannt

Kartierung: keine

 

Juni 1881 Auf der 10m-Sohle wurden his jetzt 122m Strecken aufgefahren.

Januar 1882 Auf der 17m-Sohle wurden his jetzt ca. 50m Strecken aufgefahren.1

 

 

Tagebaue

 

Bauerschaft: unbekannt

Standort: unbekannt

Gewann-/Flurstlicksname: unbekannt

Kolonat/Grundbesitzer: unbekannt

Kartierung: keine

 

  1. Obersteiger Heinrich Hermes, Steiger Hermann Degenhardt und di Strontianitgrdber Heinrich Brinkrolf und Aloys Kuschar, alle au Sendenhorst, betreiben je einen Tagebau.(44)

 

 

Tagebaue

 

Bauerschaft: unbekannt

Standort: unbekannt

Gewann-/Flurstücksname: unbekannt

Kolonat/Grundbesitzer: unbekannt

Kartierung: keine

 

08.12.1888 Albert Kuschar hat mehrere Schürfe von Im Teufe und zwei Schür von bis zu 3m Teufe wegen Bauunwürdigkeit eingestellt. 3 Scharfe vo bis zu 3m Teufe liegen noch offen.(44)

  1. Alle SchUrfe wurden wegen des schlechten Wetters vorl5ufig eing stellt.(44)

 

 

Tagebau

 

Bauerschaft: unbekannt

Standort: unbekannt

Gewann-/Flurstücksname: unbekannt

Kolonat/Grundbesitzer: unbekannt

Kartierung: keine

 

27.10.1891 Peter Schmidt meldet einen Tagebau von Wilhelm Jordan aus Sendenhorst an.(38)

 

 

 

Krebs, Beschreibung der Strontianitvorkommen im Münsterland Dipl. Arbeit 1939 (im Landesoberbergamt)

 

5

________________________

 

 

 

Windmühlen

 

 

 

1322 I 29 WUB VIII 1539 Münster

Grundstückstausch in Ennigerloh (boven der burech) gegen das fundum in quo molendinum Hohorst quod vento impellitur ... est constructum

1322 II 1 WUB VIII 1540

Bischof Ludwig tritt mit Einwilligung seines Knappen Godescalcus dictus de Walegarden, den Grund, auf dem die Windmühle zu Hoest (Hohorst) nebst Zubehör erbaut ist, und der zur lehnrührigen Hufe ton Hobroke gehört, an Marienfeld ab.

 

 

 

Ahlen

1383 Domdechanei U C 3

B Heidenreich erteilt Stadt Ahlen die Genehmigung, eine Wind- Korn und Ölmühle anzulegen (Die Stadt Ahlen erhält wegen erlittenen Brandschadens die Genehmigung, auf der Mauer innerhalb der Stadt eine Windmühle und außerhalb eine Korn- und Oleymühle auf der Weerze vor der Südpforte zu errichten

 

ca 1350 AUB 1, 8

Joh v Altenwallstedde, Sohn Richards verkauft Äcker im Südtal vor der Ostpforte nahe bei der Mühle

 

1371 ebda U 13

B Florenz vergönnt der Stadt Ahlen, die Werse zu verleiten und eine Mühle anzulegen

 

1377 AUB 5., 60

Joh von Walstedde verkauft freies Wigboldland vor der Westpforte zu Ahlen by der windemolen up der Gheyst

 

angeblich 1439 in Holland die ersten Windmühlen gebaut

 

Beckum

1464

Windmühle vor dem Osttor

 

Windmühle auf der Geist

 

1450 Liesborn Akten 170

Hof Rüschey: 6 Stücke Land tegen der mollen

 

1518 Mensing U 70

testament Evert tom Santwege: tochter Else erhält das Haus in Sendenhorst, in dem der Molner wohnt

 

1527 Freckenhorst U 380

Land vor Sendenhorst beneden der wyndemollen

 

1588 Liesborn A 170

Rüschey: 6 Stücke Land bi der windemollen O Everdt Bispinck, W die Kirche zu Sendenhorst

1 Stück up der Potbreden over den Mollenwegh

 

1712

Johann Hugeman, Windmöller

 

1783 XI 17 Copie in A928

Clemens August von Galen verpachtet auf 30 Jahre die ihm eingetüm­lich zugehörige Windmühle zu Sendenhorst der Stadt Sendenhorst be­ginnend mit dem 1. IV 1784 (bis 1814); Jährliche Pacht 135 Rthlr, zahlbar in guten Pistolen zu 5 Rthlr

Reparaturen gehen zu Lasten der Stadt; das nötige Holz für Mühlen-Ständen und Hammer und Achse liefert Freiherr von Galen. Die Stadt

darf den 30 Teil als Multerkorn erheben. Sollte die Mühel durch einen starken Sturmwind umfallen, übernimmt von Galen den Wieder­aufbau, die Mühle muß von der Stadt mit 1500 Thlr versichert wer­den

 

1786 IV 10 Stadtarchiv Mühlenbuch

Arbeitsvertrag für Dirck Frencking als Mühlenknecht:

Erschien in die Kämmerei für versammelten Magistrat Berndt Dirck Frenking, bittend, ihm, weil er nach seines Vaters Absterben be­reits etliche Jahre die hiesige Windmühle als Mühlenknecht bedie­net, doch als Mühlenknecht förmlich anzunehmen, worauf dann von Bürgermeister und Rat gemeldt. Berndt Dirck Frenking unter nachbenannten Conditiones als Mühelnknecht angenommen als näm­lich:

1. soll er B. D. F. als Mühlenknecht dem alten Sprichwort "wer erst kommt, der erst mahlet" nicht zuwider sein.

2. soll er den Bürgern, so das Mehl höchst nötig, den Kirchspiels­leuten den Vorzug geben.

3. soll er auf der Mühel in Setzung der Säcke und Beutels eine gute Ordnung halten.

4. soll er das ihm anvertraute Korn und Mehl fleißig bewahren, damit ein jeder das seinige erhaltet.

5. soll er nicht mehr oder weniger Multer nehmen als was die Ge­rechtigkeit fordert.

6. soll der Hausmann, in und außerhalb des Ksp., billigermaßen ge­halten und nicht verstoßen werden.

7. soll er bei militärischer Einquartierung der Camisbäcker für allen anderen geholfen werden.

8. soll er jeden gut und unstrafbares Mehl mehlen; wofern nicht, soll er den Schaden ersetzen und dem Befinden nach von Bürgermei­ster und Rat gestrafet werden.

9. soll er jederzeit einen unverheirateten Knecht haben

10. soll der Wind fleißig gebrauchet und nicht gesparet werden.

11. soll der Schade, so der Müller bevorstehet, ohne Anstandt die Herrn Bürgermeister gemeldet werden.

12. sollte die Mühle durch seine Nachlässigkeit einen ansehnli­chen Schaden leiden, so soll er für solchen Schaden haften und dafür angesehen werden.

13. Erhaltet er, wenn der Stein gehauen wird, aus der Mul­terkasten zu mahlen, jedes Mal 9 Multer Faß voll Korn.

14. Latten zu Ausbesserung deren Staken werden ihm geliefert. Die Arbeit muß er ohnentgeltlich verrichten, Päle und Büssen jedem Stein muß er sich selbst verschaffen und kann ebenfalls nichts da­vor gefordert werden.

 

Dagegen soll er, Frenking, zu genießen haben:

1. für Lohn jährlich zum 2. April 7 Rthlr

2. von allem Multerkorn den 13. Scheffel

3. für das nötige Licht, das er selbst anschafft, behält er das Steinmehl.

4. Das Fett zum Schmieren schafft er sich selbst an; dafür erhält er jährlich zum 2. April 2 Rthlr

5. Falls aber Frenking dem Vertrag nicht auf das genaueste nach­kommt, wemm er sich mit Hand oder Mund gegen Bürgermeister und Rat vergriffe oder sonst Zänkereien auf der Mühle anfängt, in diesem Fall behält sich der Magistrat ausdrücklich vor, ihn von derm Mühle zu entfernen.

Damit ist dieser Kontrakt geschlossen. Frenking hat versprochen, der Vereinbarung zu Händen der Bürgermeister Dirck Herm Wieler und Joan Berndt Bücker getreu und fleißig nachzukommen.

 

Im Nachhinein hat der Magistrat mit Frenking wegen der An­schaffung der Mühlen-Laken folgenden Kontrakt geschlossen:

1. übernimmt Frenking, die notwendigen Mühlenlaken zu bessern und nähen zu lassen, auch die alten ausbessern zu lassen.

2. Die Laken müssen dauerhaft gefärbt und im guten Zustand sein.

3. die erforderlichen Seile werden ihm unentgeltlich gelie­fert. Dagegen empfängt er jährlich zum 1. April 11 Rthlr 7 Schil­ling. Dieser Kontrakt ist auf zehn Jahre festgesetzt und nimm am 1. April 1787 seinen Anfang.

 

 

Stadt Sendenhorstisches Mühlenbuch 1784-1804

 

1784 X 18

bei versammelten Rathe aufm Rahthauses hat der Herr Ratsherr Hen­rich Bartels nachstehende Mühlenrechnung vom 3. April bis 30. September laufenden Jahres erstattet

 

 

 

 

 

Empfang

Roggen 81--4--8

Weizen 9-15--2

Malz 26------

Branntweinkorn 12-16--2

Schweinekorn 6-24--6

==========

136--4--8

Abgang dem Mühlenmeister Wiese 13--2-10

dem Herrn König in MS (Farbe und \l) 3-15--9

Alexander Schlenker 5-10--6

Caspar Stamkotte --18--8

dem Mühlenknecht für das 13. Scheffel 10-11--3

für das Ausmessen 4------

dem Secretario für diese Rechnung 9--4

==========

48-21--8

 

bleibt 87-11---

==========

 

welche auch vom Herrn Mühleninspektor Bartels sofort bar gezahlt. Da aber die Stadt wegen neuer Anpachtung der Mühle den Weinkauf noch rückständig, wie nicht weniger von dem Mühlstein an Seine Exzellenz, Herrrn Erbkämmerer Freiherr von Galen die Stadt die 87 Rthlr 11 Schilling zu solcher Abfindung ihm, Bar­tels, zurückgegeben, um für das, was die Stadt an Seine Exzel­lenz überwiesen, die Quittung beizubringen.

 

1785

Empfang 103-21---

Abgang 19-14-11

bleibt 84--6--1

 

ferner Mühlenmeister Wiese für 5 Fuhren Bäume

zu Spaen des Mühelndaches und daraus bereiteten

6600 Spaen (Schindel?) 18-24---

Abschlag für den neu gekauften Mühlenstein 39-14---

Fracht desselben von MS 2-21---

Trinkgeld (Dranckgelt) -3--6

ein Maß Branntwein -4--8

für Verzehr und Mühe dem Bürgermeister Bücker -25--7

für rückständige Schmiedearbeiten (Anton Mönster-

mann) 15--4--4

 

1785 2. Halbjhar

Empfang 98--4--8

Abgang

Joan H Wsthues für Nähelohn der neuen und Aus-

besserung der alten Mühlenlaken 1-14---

Joan H Bülte für neue Laken (Nähelohn) 1-23--4

Joan Herm Brandhove für Latten 2--7---

für das gekaufte Garn für die Laken 4-18--8

 

1785

Tauschläger Schlenker 4-----

neuer Mühlstein:

mit einem Knecht den neuen Stein bereitet und

eingezogen, 9 Tage gearbeitet

den Meister wegen des neuen Steins nach Haltern

geschickt

48 Fuß Schlaen, 1 1/4 Fuß breit

für die Juni-Publikation (Verkauf des alten Mühlsteins

8 Fuß Bretter zur Ausbesserung des Multerkastens

Fracht-Lohn für die Späne zum neuen Mühlendach

von Ascheberg

2 Mühlenlaken einzufärben

Tauschläger Schlenker für gemachte Seile

 

1786

neue Dachnägel 9-10--6

Schulte Zuralst für gelieferte Stütten, Staken und

Botenlohn 2-21---

6 Maß gekochtes Leinöl zur Anfärbung der Laken 2-16---

Farbe 1------

zur Reparatur gearbeitet 1 Mann, 144 Tage

für Essen und Schlafen täglich 4ß 8d 24------

tgl ein Glas Branntwein 1-20---

tgl 3 Maß Bier 7-20---

Georg Bergmann für geliehe Rinne -18--3

 

1787 Jahresrechnung

Empfang 255--8--3

Jahrespacht 135------

Rentmeister und Jäger 2% 2-19--7

Schmied Münstermamm 14--8--6

Überschuß 85-22--2

 

 

1787

Mühlenkencht Berndt Dirck Frencking und Frau liefert einen Noteiner als neuer Bürger

Erwerb des Bürgerrechts

 

1787

Ausschreibung der Schmiedearbeiten an der Mühle auf 10 Jahre.

Bedingungen

u.a.inbegriffen das sog. Kottenwertk, das Kreuzen, große und kleine Stillen, auch das Blicken, Stailen und Schärfen.

Was der Schmied verfertigt, dafür kann er das alte Eisen un­entgeltlich wieder zurücknehmen.

Bieter: Joan Bernt Lange

J D Mönstermann

J B Osthues

J B Lange erhält den Auftrag für jährlich 20-21 Rthlr

Pauschalvertrag mit Tauschläger Schlenker auf 10 Jahre zur Lie­ferung von Seilen für die Mühle; jährlich 5 Rthlr

 

1789

Vorschriften für den Verkauf des Multerkors: ... sonderlich bei jetziger Teuer soll das Korn alle 14 Tage verkauft werden.

 

1796

neuer Vertrag mit Frenking auf ein Jahr als Mühlenknecht.

Änderungen: ... sollen die hiesigen Stadteingesessenen mit dem Mahlen immer vorgezogen werden und sobald erwiesen, daß ein Fremder den hiesigen Bürgern mit Mahlen vorgezogen würde, so soll der Mühlenknecht jedesmal mit einer Mark oder höher be­straft werden. soll er die Mühle bei vorkommenden Wind nicht müßig stehen lassen, sondern unaufhörlich mahlen; jedoch darf er bei zu starkem Wind der Mühle keinen Schaden zuführen.

 

1797

Vergabe der Schmiedearbeiten an der hiesigen von Galenschen Wind­mühle

Bernd Henrich Stapel 30 Rthlr

Seilerarbeiten SChlenker 11 Rthlr

Unterhaltung der Laken (Frenking) 15 Rthlr

alles auf 10 Jahre; angegeben Jahresbetrag

 

1797 VII 31

Wwe Frenking meldet den Tod ihres Mannes und bittet, ihr die Mühle weiter zu überlasssen, die sie mit ihrem Schwiegerbruder (Schwager) und einem Knecht betreiben will.

 

1798

Kontrakt mit Joannes Frenking auf ein Jahr. ... wird er, Frenking, sich zur Bequemlichkeit der Eingesessenen eine Wohnung wenigstens auf der Westtraße nehmen, um die Mühle observieren zu können.

 

1798

.. da an der Mühle ein neuer Stein eingezogen und auch ein Fluchtstaken angefertigt und in Gang gebracht wurde, und da die Arbeit wegen der Abholung der Gereitschaft von Ascheberg der Stadt viel Kosten gemacht hat, so ist mit Meister Wieler folgender Kon-

trakt geschlossen:

1. übernimmt er für 7 Jahre die Anfertigung eines neuen Sta­ken, welcherjedoch am Mühlenberge liegen word: Latten und son­stoge Gerätschaft wird ihm geliefert; Kosten 12 Rthlr

2. wegen eines zu bereitenden Steins erhält er 7 Rthlr

3. wird der Fluchtstaken von Seiten der Stadt zuerst aus dem Gro­ben behauen werden.

 

1800

Mühlenknecht Frenking erklärt, er könne keinen kundigen Mühlenknecht bekommen und habe daher einen Lehrburschen gemietet. Die Stadt ist nicht einverstanden, beharrt auf Einhaltung des Vertrags und setzt Frist

 

1803

neue Mühlenaxe soll bei S. Brüning in Enniger gehauen werden und durch Zimmermeister Anton Berges gefällt, abgehauen und ge­sägt werden 2-14 Rthlr

 

1803

Lieferung von Latten, 12 oder 24 Fuß lang, 1 x 2.5 Zoll; gesamt 1500-2000 Fuß; Lammerding liefert für 27 Schill. pro 100 Fuß

 

Frenking

oo NN

 

Dirk + 1797 VII Johannes

 

 

 

1810-1814

Acta Anpachtung der hiesigen Windmühle betr, auch Nachrichten betr Windmühle Osttor

 

1811 XI 12

Kommunalempfänger Suermann berichtet an Maire Langen. außer dem jährlichen Pachtquantum werden weiter keine landesherrliche Ab­gaben gezahlt, als der Betrag zur freien Grundsteuer, bei dem vorhin ausgeschriebenen Allgemeinen Steuern, welches Sie als vormaliger Receptor des Ksp Sendenhorst in Ihren Hebelisten

werden beantwortet finden

 

1813 II 18

Conventions-Protocoll über die Erbauung einer neuen Windmühle;

unterschrieben von

1. Maire Langen

2. Munizipalräte Schwarte

3. Arneman

4. Lange

5. von Rhemen

6. Bennemann

7. Angelkotte und die ehemaligen Stadträte

8. Lammerding

9. Linnemann

10.Lütkehaus

 

 

1810 V 24

Langen weist rechtzeitig auf die auslaufende Pachtzeit (1814) hin und stellt zur Diskussion ob erneute Pachtung oder Bau einer eigenen Mühle

Mit der gepachteten Mühle ist das Mühlenrecht verbunden (der Zwnag der Einwohner von Stadt und Ksp nur auf dieser Mühle mahlen zu lassen)

 

1811 III

Antrag der Gemeinde auf Bau einer zweiten Mühle (auf starkes Betreiben Langens hin!):

... Die hiesige Gemeinde wünscht es sehnlichst und schon seit langen jahren, daß in der hiesigen Maire noch eine Windmühle erbauet werden möge, indem die dahier vorhandenen windmühle des Herrn Grafen von Galen nicht im Stande ist, die ganze Marie stets mit Mehl zu versehen

 

1811 V 26

Langen an Arrond.Präfekt Wiethaus:

Der Gemeinderat hat wegen des Mangels eines Fonds festgestellt, die Mühle nicht bauen zu können. Er hat Langen aufgefordert ex propriis diese Mühle zu bauen.

Der Präfekt des Dep (Dtmd) genehmigt, .. überlasse Ihnen ob Sie den Herrn Lagen anraten wollen seine Kräfte in betr dieses Baues dessen Unterhaltung und Ertrag vorsichtig zu prüfen

 

 

1813 II 18

Conventions-Protokoll über Erbauung einer neuen Windühle

Anwesend: Maire Langen,

die Herren Munizipalräte Schwarte, von Rhemen, Arnemann, Lange, Bennemann, Angelkotte

die vormaligen Stadträte Lammerding, Linnemann, Lütkehues

1. Es soll eine Mühle gebaut werden (einstimmig)

2. die Mühle soll genauso wie die vor dem Westtor errichtet werden

3. Kosten 2000 Thlr

4. Kosten soll gemeinsam durch Umlage gemäß dem Grunststeuerfuß aufgebracht werden

- Ort, wo die Mühle gebaut; Westtor oder Osttor? (Entscheidung fällt zugunsten Osttor, Stadtgemeinheit/Bersenkamp)

 

1813 II 13

Societäts-Contract betr. gemeinsamer Bau (und Finanzierung) einer Windmühle

1. Bürger Adolf Lammerding, Schönbfärber

2. Wirt Theodor Schwarte

3. Bürgermeister und Wirt J H Suermann

4. Schuster Bernard Henrich Feigeler

5. Schuster Stephan Ahrens

6. Brwandweinbrenner Joan Henrich Bücker

7. Wirth Joan Henrich Wiegert

8. Drecksler Bernard Henrich Feiling

9. der Handelsjude Ansel Salomon

10.der Weisgeber Joan Theodor Illiges

11.der Brandweinverschenker Joan Hermann Lütkehues

12.der Schmied Joan Hermann Lange

13.der Kuafmann Joan Bernard Schmetkamp

14.der Chirurgus Joan Valentin Sulzer

15.Der Weber Neranrd Bennemann

16.der Weber Bernard Herman Linnemann

17.der Wirth Bernahrd Henrich Silling

(Lt Schreiben an Notar Meyer MS ("Lieber Vetter und Freund") haben 25 angesehene Bürger der Stadt einen Societäts-Contract abgeschlossen, wonach sie auf ihre eigenen Kosten und GEfahr eine neue Windmühle vor der Stadt bauen lassen wollen

 

1813 IV

Contract mit dem Mühlenbau-Meister Bernard Steingreber und Bernard Berntmeyer, beide Ibbenbüren, und den Deputierten der Stadt betr. Neubau einer Windmühle

 

1813 IV 26

Beschluß, die Mühle mit zwei Glinden (Geländern) vor dem Westtor zu errichten

 

1813 IV

Erhebliche Schwierigkeiten, das Geld aufzubringen; Jeder Deputierte sollte 100 thlr zeichnen; tatsächlich nur von Schmedkamp, Langen, Schwarte, Bücker, von Vagedes.

Alle übrigen sind nicht bereit: der Wiechard hat sich entfernt, Sulzer ist zehnmal vorbeigegangen ohne sich zu melden; die übrigen haben erklärt, daß sie kein Geld hergeben wollten

 

1813 V 20

Mühlenbauer wollen Geld sehen; Deputierte drücken sich; Langen: Übrigens ist die ganze Sache mir sher unangenehm. da ich mir viele Mühe gegeben habe um den Bau vorzunehmen

 

1813 V 24

Wirt Schwarte und Brandweinbrenner Bücker erklären: jetzt, da die Gelder zum Bau der Mühle angeschafft werden müßten, wäre keiner zu Hause, und wie es schine wolle man Sie auf der ganzen Sache sitzen lassen.

Bücker, Schwarte, Langen beschließen, auf eigene Kosten die Mühle zu bauen. Das Holz aus dem Greving-Sundern, das der Herr Friedens­richter von Vagedes für 200 Thlr angekauft hat, soll übernmommen wer­den

 

1813 VIII 7

Ankauf des Busches bei der Schirmerhove durch Langen nach Verkauf der neu erbauten Mühle an Graf von Galen. Begründung:" Nun muß ich wieder einen anderen Handel machen, indem nunmehr mein Hauptge­schäft Ökonomie sein soll"

 

1813 VIII 15

Arragenement zwischen den Herren, die die Mühle bauen wollten und dem Erbkämmerer Graf von Galen: Von Galen baut die Mühle vor dem Osttor auf Lammerdings Land auf dem sogenannten Berlenkamp. Genehmigung liegt seit 1811 vor.

von Galen errichtet die Mühel im Laufe des Jahres 1814

 

1814 IV 1

Protokoll üner Rückgabe der auf 30Jahre gepachteten Mühel durch die Stadt Sendenhorst

Längere Verhandlungen über Ausgleichszahlungen (90 thlr)

 

1813 IV 26

Langen an sämtliche Eingesessene:

Da aber die Kommunen Stadt und Ksp eine gemeinschaftliche Kasse haben und die Vorsteher des Ksp S. den Nutzen der Mühle nicht berechnet haben, die Stadt S. aber gemeinschaftlich für den Bürgerstand diese Mühle zu bauen wünscht ...

 

 

1851 Wößmann kauft vom Erbkämmerer Matthias von Galen, Haus Assen, die auf hölzernen Pfählen stehende Kornwindmühle

1880 Abbruch und Errichtung des jetzigen Steinbauz

1885 Dampfkraft

1887 Übetragung auf den Sohn Josef Wößmann

1933 Einbau eines Walzenstuhles; Flügel werden überflüssig

1934 Willy Wößmann

1936 Lageranbau

1946 Erweiterung durch Silo

 

 

 

 

Neuhaus - Mühle (ursprünglich Mühle Schwarte)

 

 

1821 IV 19 A 765

Erbauung einer Windmühle (Schreiben Bürgermeister an LR)

Der Gastwirt SChwarte und Oeconom Frey dahier beabsichtigen vordem hiesigen Westtore auf dem sogenannten Bülte eine neue Windmahlmühle von der ganz gewöhnlichsten Art, ganz von Holz, mit einem Mahlgang und das ganze Gebäude in der Mitte der Grundfläche auf einem Zapfen, eine sogenannte Bockwindmühle; zu erbauten.

Obnwohl dahier schon zwei Mahlmühlen, beide durch Wind getrieben, vorahnden sind, so ist doch zu vermuthen, daß auch diese Unternehmu8ng mit Nutzen ausgeführt wird. Auf jeden Fall wird diese Anlage für die hiesige Stad tund Umgebung Vortheil bringen und um so mehr, als nunmehr die zwei hier vorhandenen Mühelen an den Meistbiethenden verpachtet wwerden, und, da das Pachtquantum wahrscheinlich sher hoch kommen wird und die bisherigen Mühlknechte solche selbst anzupachten beabsichtigen, leicht Bedrückuing der hiesigen Eingesessenen stattfinden kann.

Baupaltz 280 Schritte von der Landstraße entfernt

 

1821 Jun 5

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist gibt die Reg. die Genehmigung zum Bau der Mühle

 

 

 

Ziegelei

 

1774

Tabelle der im Jahr 1774 im Monat August vor Sendenhorts neu angelegten und erbauten Ziegelei und dazu aufgenommener Kapitalien

 

Creditores Kapital Zinsen

1. Rezeptor Kocks 200 schatzfrei

2. Frau Caspar Cajetan Bucholtz 200 7

3. dieselbe 100 3-14

4. Provisoren der Kirche 30 1-14

5. Joan Henrich Bücker 100 4

 

 

1786 Stadtsbuch

Verkauf der Ziegeleimaterialien (Balken, Bretter, Holz; Ziegel, Pfannen)

an Meitsbietende: insgesamt 61 Käufer.

Mehrfach Ersteigernde (Hausbau oder Umbau?)

Adolf Panning 10

Alexander Schlenker 2

Jseolf Bruns 3

Gert Henr Bonse 2

Gerichtsschreiber Marmet 2

Bernt Beumer, Wirt 8

B H Stapel 14 !

Henrich Bering jun 3

David Lefman 6

Anton Berges 3

Werner Schomaker 3

Dirck Oserman 2

Bernd H Schrader 2

Joan Wilm Schmitz 3

Zeller Voß 6

D Henr Edeling 6

Bürgermeister Wieler 3

Anton Höne 2

J H Tigges 3

Vikar Pröbsting 3

J D Schockemöller 2

Balth Vinnewaldt 3

Bürgermeiter Bücker 8

B H Meitelingk 2

Christoffer Bruns 4

J H Schäffer 3

Werner Vennewaldt 2

B Henr Spithöver 3

B H Lütkehues 2

 

Verkauf von Gereitschaft:

Wasserrinne

Wasserfaß

Tisch

Leimtrage

Schubkarre 13ß

Tisch

Schubkarre

Leimtrog

Tisch

 

 

Zeitungsberichte A580

1887 IV

Auf den hiesigen Ziegeleien herrscht in Folge des Krankenhausbaues rege Thätigkeit

 

Ziegelei Isfort

1908-1915 4 Beschäftigte

Bemerkung 1915: Wegen Ausbruch des Krieges ruht der Betrieb

 

1920 Ziegelei abgebrochen

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