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Rathaus, Rat und Verwaltung
Zurück ind er Zeit - Stadtpolitik rückwärts

Eine Zeitreise rückwärts – von der modernen Stadtverwaltung bis zu den Anfängen des Kirchspiels - Wer regiert Sendenhorst? Heute scheint die Antwort einfach: Bürgermeisterin, Rat und Verwaltung. Doch das war längst nicht immer so. Wir drehen das Rad der Geschichte zurück – über Stadtdirektoren, preußische Bürgermeister, fürstbischöfliche Beamte und mittelalterliche Stadtrichter bis in eine Zeit, als es noch kein Rathaus gab.

Die Bürgermeister stehen bereits in einer eigenen Übersicht. Die vollständigen Namen und Amtszeiten finden sich unter Bürgermeister von Sendenhorst. Hier geht es vor allem darum, wie ihre Aufgaben und Befugnisse sich veränderten.

Heute – Eine Bürgermeisterin, ein Rat, viele Verwaltungsaufgaben

Die Stadtverwaltung ist heute eine dauerhaft arbeitende Organisation. Sie kümmert sich um öffentliche Sicherheit und Ordnung, Meldewesen, Standesamt, Schulen, kommunale Gebäude, Straßen, Planung, Finanzen, soziale Angelegenheiten und zahlreiche weitere Aufgaben. Viele Tätigkeiten sind gesetzlich vorgeschrieben, andere gestaltet die Stadt im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung.

Die hauptamtliche Bürgermeisterin ist zugleich Leiterin der Verwaltung, Vorsitzende des Rates und Repräsentantin der Stadt. Der Rat entscheidet insbesondere über kommunalpolitische Grundsatzfragen, Haushalt und Satzungen; die Verwaltung bereitet Entscheidungen vor und setzt sie um. Ausschüsse vertiefen einzelne Themen. Daneben gibt es Aufgaben, die die Verwaltung nach gesetzlichen Vorgaben und nicht nach freiem politischen Ermessen erledigt.

Das moderne Rathaus ist daher zugleich Dienstleistungsort, Verwaltungszentrale und ein Ort demokratischer Öffentlichkeit. Dass diese Funktionen in einer hauptamtlichen Spitze zusammenlaufen, ist historisch betrachtet keineswegs selbstverständlich.

Die Grundfrage: Der Rat beschließt, die Verwaltung handelt im Rahmen der Gesetze – und die Bürgerinnen und Bürger entscheiden durch Wahlen, wer die Stadt politisch führt.

Die 1990er Jahre – Das Ende der Doppelspitze

Bis in die 1990er Jahre besaß Nordrhein-Westfalen eine kommunale Doppelspitze: Der ehrenamtliche Bürgermeister vertrat die Stadt politisch und führte den Ratsvorsitz, während der hauptamtliche Stadtdirektor das Rathaus leitete. Mit der Reform der Gemeindeordnung von 1994 begann der Übergang zu einem hauptamtlichen Bürgermeisteramt, das beide Funktionen vereint.

1999 wurde der Bürgermeister erstmals unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Damit änderte sich nicht nur die Personalfrage. Die direkt gewählte Verwaltungsspitze erhielt eine andere demokratische Legitimation und Verantwortung. Der Rat blieb das zentrale kommunale Beschlussorgan; die Trennung zwischen politischer Repräsentation und Verwaltungsleitung entfiel.

Aus heutiger Sicht erscheint die Verbindung von Ratsvorsitz, Repräsentation und Verwaltungsleitung selbstverständlich. Über fast ein halbes Jahrhundert war sie jedoch bewusst ausgeschlossen worden.

1945 bis 1999 – Die britisch geprägte Kommunalverfassung

Warum die Briten das Rathaus neu organisierten

Nach dem Zusammenbruch der nationalsozialistischen Herrschaft wollten die britischen Besatzungsbehörden demokratische Kommunalpolitik ermöglichen und eine erneute Machtkonzentration verhindern. Die revidierte Deutsche Gemeindeordnung vom 1. April 1946 schuf in der britischen Zone wesentliche Grundlagen für eine Trennung politischer Entscheidung und hauptamtlicher Verwaltung. In Nordrhein-Westfalen wurde dieses System als Norddeutsche Ratsverfassung bekannt.

Die gewählten Ratsmitglieder sollten die politischen Richtungsentscheidungen treffen. Ein hauptamtlicher, fachlich qualifizierter Verwaltungsleiter sollte die Beschlüsse ausführen, die laufende Verwaltung organisieren und für Kontinuität sorgen. Vorbild war in Teilen die britische kommunale Praxis mit einem Verwaltungsleiter, dem town clerk. Das deutsche Modell war jedoch keine vollständige Kopie.

Wie die Doppelspitze funktionierte

Organ Aufgaben
Rat Haushalt, Satzungen, politische Entscheidungen, Kontrolle und Richtlinien der kommunalen Entwicklung.
Bürgermeister Ehrenamtlicher Vorsitz im Rat, politische Repräsentation und öffentliche Vertretung.
Stadtdirektor Hauptamtliche Verwaltungsleitung, Personal, Organisation, laufende Geschäfte und Umsetzung von Ratsbeschlüssen.

Der Bürgermeister wurde vom Rat gewählt. Auch der Stadtdirektor wurde vom Rat gewählt; seine Amtszeit betrug in der Regel acht Jahre. Dadurch konnte die Verwaltung über mehrere politische Wahlperioden hinweg personell kontinuierlich geführt werden. Zugleich entstand eine eigenständige, starke Verwaltungsspitze, die dem Rat gegenüber verantwortlich blieb.

Der Neubeginn in Sendenhorst

Am 3. August 1945 trat der erste von der Militärregierung berufene Bürgerbeirat zusammen. Die demokratische Selbstverwaltung wurde nicht auf einen Schlag wiederhergestellt, sondern entwickelte sich schrittweise unter alliierter Kontrolle. Entscheidungen und Personalfragen unterlagen zunächst der Aufsicht der Besatzungsbehörden.

1945 vereinigte Eugen Strothmann zunächst politische und administrative Leitungsfunktionen. Anfang 1946 wurde Dr. Theodor Untiedt Bürgermeister; Strothmann blieb Verwaltungsleiter. Ab 1947 übernahm Heinrich Esser das Amt des Stadtdirektors. Von 1948 bis 1969 amtierte Heinrich Brandhove als Bürgermeister, von 1969 bis 1975 Heinrich Schibill. Esser blieb Verwaltungschef. Ab 1975 übernahm Heinrich Wiegard die Leitung der Verwaltung.

Heinrich Esser und Heinrich Wiegard verkörperten zusammen eine bemerkenswerte Kontinuität der hauptamtlichen Verwaltungsführung. Während sich Bürgermeister, Ratsmehrheiten und politische Aufgaben veränderten, blieb die Verwaltungsleitung über lange Zeit in erfahrenen Händen.

Die Doppelspitze war damit nicht nur eine theoretische Verfassungsform. Sie prägte den Arbeitsalltag des Sendenhorster Rathauses und das Verhältnis zwischen gewählten Vertretern und hauptamtlichen Beschäftigten.

1975 zurück bis 1945 – Neuordnung, Wiederaufbau und moderne Fachämter

1. Januar 1975 – Sendenhorst und Albersloh werden eine Stadt

Zum 1. Januar 1975 wurden Stadt Sendenhorst und Gemeinde Albersloh zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen, die den Namen Sendenhorst und die Bezeichnung Stadt führte. Das Amt Sendenhorst wurde aufgelöst. Übergangsweise führte Ewald Rüschenschmidt aus Albersloh die Bürgermeistergeschäfte, Franz Keweloh aus Sendenhorst war Stellvertreter. Heinrich Esser führte zunächst die Verwaltungsgeschäfte, vertreten durch Bernhard Schmies; Heinrich Wiegard übernahm 1975 die Verwaltungsleitung.

Der Verwaltungsgliederungsplan von 1975

Die Stadtverwaltung verfügte über ein Hauptamt (Personal, Wahlen, Standesamt, Schulen, Kultur), eine Kämmerei (Haushalt, Steuern, Gebühren, Wasserwerk), die Kasse (Zahlungsverkehr), ein Ordnungsamt (Melde- und Passwesen, Verkehr, Feuerwehr), ein Sozialamt (Sozialhilfe und Sozialversicherung) sowie ein Bauamt (Bauanträge, Planung, Straßen und Kanalisation). Der Plan macht den Abstand zur älteren, personenbezogenen Bürgermeisterverwaltung deutlich.

1968 – Stadt und Kirchspiel werden vereinigt

Der Gebietsänderungsvertrag datiert vom 13. Juli 1967; die Vereinigung trat am 1. Januar 1968 in Kraft. Am 3. März 1968 wurde ein neuer gemeinsamer Rat gewählt. Der Zusammenschluss beseitigte eine jahrzehntelang bestehende verwaltungsmäßige Trennung.

1949 bis 1951 – Verwaltung als Wiederaufbauarbeit

1949 begann die Siedlungsentwicklung am Martiniring. 1950/51 wurden zentrale Wasserversorgung und Wasserturm aufgebaut. Zuvor waren am 29. April 1948 die Kanalisierung und Neupflasterung der Schulstraße und am 20. Juli 1948 eine Kläranlage als dringendes Vorhaben behandelt worden. Bereits am 3. Dezember 1947 standen die Straßenplanung an der Südenpromenade und die Erweiterung einer Verzinkerei auf der Tagesordnung.

1948/49 – Bevölkerungsdruck

Am 9. Januar 1948 wurden 3.994 Einwohner gezählt, darunter 590 Flüchtlinge und 447 Evakuierte. Am 8. Februar 1949 waren es 4.069 Einwohner, darunter 650 Flüchtlinge und 423 Evakuierte. Wohnung, Versorgung, Infrastruktur und Sozialleistungen stellten die kleine Verwaltung vor große Aufgaben.

1946 – Erstmals wieder frei gewählt

Am 15. September 1946 wurde ein Rat mit 15 Mitgliedern gewählt: elf CDU, ein Zentrum, ein SPD und zwei Parteilose. Im Kirchspiel bestand weiterhin ein eigener Rat mit 13 CDU-Mitgliedern. Bereits am 3. August 1945 war in der Stadt ein zwölfköpfiger, von der Militärregierung berufener Bürgerbeirat zusammengetreten.

1945 zurück bis 1933 – Rathaus und Verwaltung unter der NS-Diktatur

Der Zusammenbruch 1945 beendete zwölf Jahre nationalsozialistischer Herrschaft. Für die Verwaltung bedeutete dies nicht nur einen Personalwechsel, sondern die Wiederherstellung kommunaler Entscheidungsstrukturen. Die britische Militärregierung kontrollierte die neuen örtlichen Organe; am 3. August 1945 trat der erste, noch nicht gewählte Bürgerbeirat mit zwölf Mitgliedern zusammen.

1934 – Aus dem Rat wird ein Beratungsgremium

1934 waren die verbliebenen Ratsherren im Wesentlichen nur noch beratend tätig. Der Bürgermeister entschied nach dem Führerprinzip. Die kommunale Selbstverwaltung war damit in ihrem demokratischen Kern ausgeschaltet. Die Deutsche Gemeindeordnung von 1935 verfestigte die hierarchische Ordnung reichsweit.

12. März 1933 – Keine örtliche NSDAP-Mehrheit

Bei der Stadtverordnetenwahl gewann die NSDAP lediglich drei von 14 Sitzen; elf entfielen auf die Allgemeine Bürgerliste. Die spätere Gleichschaltung des Rathauses war folglich keine Konsequenz einer örtlichen NSDAP-Ratsmehrheit. Bereits in der ersten Sitzung nach der Machtübernahme wurden Straßenbenennungen nach Adolf Hitler und Horst Wessel beantragt.

Verwaltung während Krieg und Diktatur

Die Stadtverwaltung blieb für Einwohnerregistrierung, Versorgung, öffentliche Ordnung und laufende kommunale Aufgaben zuständig, war aber in die diktatorische Staatsorganisation eingebunden. Für konkrete Sendenhorster Personalentscheidungen, Zwangsmaßnahmen, Kriegswirtschaft und Entnazifizierungsverfahren sind weitere Einzelakten erforderlich; aus der allgemeinen Rechtslage allein lassen sich keine individuellen Schuldzuweisungen ableiten.

1933: Keine örtliche NSDAP-Mehrheit – und dennoch die Machtübernahme

Am 12. März 1933 erhielt die NSDAP bei der Sendenhorster Stadtverordnetenwahl lediglich drei der 14 Mandate; elf entfielen auf die Allgemeine Bürgerliste. Als NSDAP-Stadtverordnete werden Alois Bartmann, Gerhard Hille und Hermann Stute genannt. Die Wahl fand bereits unter dem Druck der nationalsozialistischen Machtübernahme statt. Die spätere Alleinherrschaft der Partei lässt sich daher nicht mit einer örtlichen Mehrheit erklären.

Bereits am 14. Februar 1933 ist in den historischen Aufzeichnungen ein Konflikt um die Beflaggung des Rathauses verzeichnet. Am 2. März hing dort die Hakenkreuzfahne. In der Sitzung vom 12. April 1933 beantragten die NSDAP-Vertreter die Umbenennung der Neustraße in Adolf-Hitler-Straße und der Schulstraße in Horst-Wessel-Straße; die Stadtvertretung stimmte zu. Die Besetzung des öffentlichen Raumes und die Veränderung kommunaler Entscheidungsabläufe gingen Hand in Hand.

Die letzten Ratsbeschlüsse – sogar gegen die NSDAP

Die Ratsakten zeigen, dass sich die kommunale Gleichschaltung nicht an einem einzigen Tag vollzog. Ende 1933 stimmte die Stadtvertretung sogar gegen die Stimmen der NSDAP einer Übernahme von Zinsen und Bürgschaften für ein Darlehen von 15.000 Reichsmark zu. Das Geld diente dem Ausbau des örtlichen Lagers des freiwilligen Arbeitsdienstes auf eine Kapazität von 216 Personen.

In der letzten Dezembersitzung 1933 kündigte Bürgermeister Joseph Austrup eine neue Regelung zum 1. Januar 1934 an. Der Rat trat 1934 noch dreimal zusammen. Am 24. April 1934 wurde die letzte Sitzung der bisherigen Stadtvertretung protokolliert. Der Haushaltsplan 1934 verzeichnete 89.041 RM Einnahmen und 113.603 RM Ausgaben – rechnerisch eine Lücke von 24.562 RM. Im Protokoll wurde zugleich die künftige Zahl der Ratsherren mit acht festgehalten; eine ursprünglich notierte Sechs wurde gestrichen.

1935: Aus gewählten Stadtverordneten werden ernannte Berater

Austrup führte die Verwaltung anschließend etwa ein Jahr ohne reguläre Kontrolle oder Beratung durch eine Stadtvertretung. Im April 1935 trat ein auf vier Personen geschrumpftes Gremium zusammen, das die Entscheidungen des Bürgermeisters nur noch beriet. Auf Grundlage der Deutschen Gemeindeordnung von 1935 wurden am 9. Dezember 1935 acht ernannte Ratsherren eingeführt beziehungsweise vereidigt: Dr. Ludwig Schwermann, Gerhard Hille, Dr. Karl Schulz, Johann Bisping, Clemens Daldrup, Heinrich Hamels, Erich Hölzel und Heinrich Menke. Diese Namen bezeichnen ihre dokumentierte Funktion, nicht automatisch eine bestimmte individuelle Tat.

Die Entscheidungsgewalt war beim Bürgermeister konzentriert; die Partei übte über Orts-, Kreis- und Gauleitung politischen Druck aus. Damit verschwand die unabhängige demokratische Kontrolle der örtlichen Verwaltung.

Joseph Austrup zwischen Kaiserreich, Republik und Diktatur

Joseph Austrup, geboren am 30. Juli 1881 in Werne, wurde am 24. Mai 1917 einstimmig zum Bürgermeister gewählt und trat das Amt nach den örtlichen Aufzeichnungen am 1. Juli 1917 an. Er hatte in der Amtsverwaltung Mauritz und bei der Regierung in Münster gearbeitet, war 1912 kommissarischer Bürgermeister in Wadersloh gewesen und hatte 1914 die Amtmannprüfung abgelegt. Am 28. Februar 1920 wurde er auf die republikanische Reichsverfassung vereidigt. Nach Ablauf seiner zwölfjährigen Amtszeit wurde er 1929 wiedergewählt.

Eine Personalbeurteilung der NSDAP-Kreisleitung von 1933 bewertete Austrup ausgesprochen kritisch und bezeichnete ihn als dem Zentrum nahestehend. Solche parteipolitischen Werturteile sind als Quelle für den Druck auf einen Amtsinhaber wichtig, aber keine neutralen Charakterbeschreibungen. Für den 23. April 1933 verzeichnen die Unterlagen seine Anmeldung zur NSDAP. Der Vorgang bedarf bei einer personenbezogenen Bewertung der Prüfung der Originalakte und der Frage, ob und wann eine Mitgliedschaft wirksam wurde.

Rathauspersonal, Partei und Verwaltung im Krieg

Die städtischen Dienststellen arbeiteten weiter: Haushalt, Polizei, Meldewesen, Versorgung, Bau- und Straßenangelegenheiten mussten auch unter der Diktatur erledigt werden. Hinzu kamen staatliche und parteipolitische Anforderungen, insbesondere politische Melde- und Kontrollaufgaben, kriegswirtschaftliche Maßnahmen und die Organisation des Arbeitseinsatzes. Für 1937 beschreiben die örtlichen Darstellungen zunehmenden politischen Druck auf Rathaus- und Sparkassenpersonal.

In den Unterlagen erscheint Edmund Panning als Beigeordneter. Für den 1. Juli 1942 ist eine Einladung Pannings zu einer Besprechung der Ratsherren überliefert. Am 28. Dezember 1943 wird der Beginn der Amtszeit von Bürgermeister Lilienbecker angegeben. Die letzte in den örtlichen Aufzeichnungen erwähnte Kriegssitzung fand am 1. August 1944 statt. Damit lässt sich die kommunale Verwaltung auch in den letzten Kriegsjahren anhand konkreter Vorgänge fassen, statt nur allgemein von Gleichschaltung zu sprechen.

1945: Absetzung, neue Beiräte und der demokratische Neuanfang

Nach dem Kriegsende wurden bisherige Amtsträger überprüft und politische Funktionen neu besetzt. Für den 11. Juni 1945 verzeichnen die historischen Aufzeichnungen die Berufung von Heinrich Thiemann und Wilhelm Meyer als Beiräte anstelle zweier wegen NSDAP-Zugehörigkeit von der amerikanischen Besatzungsbehörde entlassener und verhafteter Funktionsträger. Thiemann war zuvor mit örtlichen Polizeiaufgaben betraut gewesen; Meyer hatte während des Krieges die freiwillige Feuerwehr geleitet.

Am 3. August 1945 trat unter Bürgermeister Eugen Strothmann der von der Militärregierung ernannte Bürgerbeirat zusammen. Heinrich Thiemann und Wilhelm Meyer waren Beigeordnete. Dem Gremium gehörten unter anderem Heinrich Dorsel, Hermann Bücker, Josef Dahlkötter, Hubert Schulze-Tergeist, Bernhard Stapel, Heinrich Riethmöller, Heinrich Lainck-Vissing, Pfarrer Heinrich Westermann, Franz Brandhove und Dr. Theodor Untiedt an. Erst die Wahl vom 15. September 1946 brachte wieder eine demokratisch gewählte Stadtvertretung hervor.

Quellenkritischer Hinweis: Die Daten stammen aus den örtlichen Quellenzusammenstellungen „Siedlung07 – Öffentliches“, „Bürgerliche I“, den historischen Ratsakten und den Auswertungen von Heinrich Petzmeyer sowie den Heimatvereinsseiten zu Kommunalpolitik und Nationalsozialismus. Bei Personalakten und individuellen Zuschreibungen sind Originalwortlaut und Archivsignatur vor einer endgültigen Bewertung zu kontrollieren.

1933 zurück bis 1918 – Republik, neue Wähler und alte Verwaltungsgewohnheiten

6. November 1932 – Sendenhorst bleibt Zentrumshochburg

Bei der Reichstagswahl erhielt das Zentrum 790 Stimmen (69,9 Prozent), die NSDAP 128 (11,3 Prozent), die KPD 99 und die SPD 55. Diese Zahlen betreffen eine Reichstagswahl, keine kommunale Ratswahl; sie beschreiben aber die politische Umgebung, in der Bürgermeister und Verwaltung arbeiteten.

1929/30 – Stadt und Kirchspiel finden nicht zusammen

Nach der Neuordnung im westfälischen Industriegebiet ließ der preußische Innenminister 1928 auch die kleineren Gemeinden und Ämter im Regierungsbezirk Münster untersuchen. Für den Kreis Beckum schlug der Regierungspräsident unter anderem vor, das Amt Vorhelm aufzulösen und das Kirchspiel Sendenhorst an die Stadt anzugliedern. Die geplante Neuordnung kam damals nicht zustande. Die Frage der wirtschaftlichen Tragfähigkeit kleiner Verwaltungen und die unterschiedlichen Interessen von Stadt und Land blieben bestehen – erst 1968 wurden Stadt und Kirchspiel vereinigt.

1927 – Das Kaiserbild wird zum Verwaltungsfall

Das Porträt Kaiser Wilhelms II. hing neun Jahre nach dem Ende des Kaiserreiches noch im Ratssaal. Ein preußischer Erlass von 1922 hatte die Entfernung entsprechender monarchischer Bilder verlangt. Nachdem ein Zeitungsbericht den Regierungspräsidenten auf Sendenhorst aufmerksam gemacht hatte, forderte dieser die sofortige Entfernung und eine Erklärung, weshalb der Erlass nicht beachtet worden war.

Am 5. November 1927 antwortete Bürgermeister Joseph Austrup: Das Bild sei nicht von der Stadt beschafft worden, sondern das Geschenk eines Wohltäters, der auch andere Bilder gestiftet und der Stadt viel Gutes getan habe. Aus Rücksicht auf den Stifter habe man das Bild nicht entfernt. Ein früherer Antrag eines Stadtverordneten auf Entfernung sei von der Stadtvertretung abgelehnt worden.

Der Stadtrat hatte bereits am 3. Oktober 1913 bei Annahme des Geschenks zugesagt, die Bilder in städtische Obhut zu nehmen. Damit prallten im Jahr 1927 die republikanische Staatsordnung, die Aufsicht des Regierungspräsidenten und das örtliche Verständnis von Dankbarkeit und Tradition aufeinander. Die Episode ist kein Beleg dafür, dass die Stadt noch monarchisch regiert wurde, wohl aber für die Beharrungskraft lokaler Symbolik.

1924 und 1922 – Neue politische Strukturen

1924 wurde die Zahl der Stadtverordneten auf 14 festgesetzt. 1922 entstand der Sendenhorster SPD-Ortsverein. Neben Parteien spielten bei Kommunalwahlen weiterhin örtliche Bürgerlisten und Interessengruppen eine Rolle.

2. März 1919 – Eine neue Kommunalwahl

Zwölf Stadtverordnete wurden nach dem demokratischen Umbruch neu gewählt. Das Wahlrecht war wesentlich breiter und gleicher als zuvor; erstmals konnten Frauen an Kommunalwahlen teilnehmen. Das änderte die Zusammensetzung der politischen Vertretung und die Legitimation der Verwaltung grundlegend.

1918/19 – Arbeiter-, Soldaten- und Bauernrat

Nach dem Zusammenbruch der Monarchie bildete sich ein sechsköpfiger Arbeiter-, Soldaten- und Bauernrat. Vorsitzender war der Maurer Theodor Schmies vom Südgraben. Als weitere Mitglieder werden Linnemann, Siekmann, Gerhard Overhage, H. Jaspert und Schliephorst genannt. Das Gremium beschäftigte sich mit Waffenabgabe, Einquartierung, Lebensmittelkarten und Versammlungen.

Die Unsicherheit des Übergangs wird an zwei Zahlen deutlich: Für eine Sicherheitswehr meldeten sich ungefähr 165 Teilnehmer; als die Einwohnerwehr ausdrücklich auf die republikanische Staatsform verpflichtet werden sollte, erschienen nur 18.

Die Reichstagswahl vom 6. November 1932

Bei der Reichstagswahl vom 6. November 1932 erhielt das Zentrum in Sendenhorst 790 Stimmen (69,9 Prozent), die NSDAP 128 Stimmen (11,3 Prozent), die KPD 99 und die SPD 55 Stimmen. Diese Reichstagswahlergebnisse sind nicht mit den Kommunalwahlergebnissen von März 1933 zu verwechseln. Sie verdeutlichen die starke Stellung des politischen Katholizismus in der Stadt unmittelbar vor der nationalsozialistischen Machtübernahme.

1918/19: Arbeiter-, Soldaten- und Bauernrat

Nach dem Ende des Kaiserreichs bildete sich auch in Sendenhorst ein sechsköpfiger Arbeiter-, Soldaten- und Bauernrat. Vorsitzender war der Maurer Theodor Schmies vom Südgraben; genannt werden ferner Linnemann, Siekmann, Gerhard Overhage, H. Jaspert und Schliephorst. Der Rat befasste sich unter anderem mit Waffenabgabe, Einquartierung, Lebensmittelkarten und öffentlichen Versammlungen. Sein dauerhafter Einfluss auf die Kommunalpolitik blieb begrenzt.

Wie schwierig die Umstellung auf die Republik war, illustriert ein Vorgang von 1919: Für eine Sicherheitswehr meldeten sich etwa 165 Teilnehmer, zu einer ausdrücklich auf die republikanische Staatsform zu verpflichtenden Einwohnerwehr erschienen dagegen nur 18 Personen.

Kommunalwahl 1919 und neue politische Organisationen

Am 2. März 1919 wurden zwölf Stadtverordnete neu gewählt. Frauen waren nun wahlberechtigt und konnten kandidieren; das frühere, nach Steuerleistung abgestufte Wahlrecht war überwunden. 1922 entstand in Sendenhorst ein SPD-Ortsverein. Bei Kommunalwahlen blieben neben Parteien auch örtliche Interessen- und Bürgerlisten wichtig. 1924 wurde die Zahl der Stadtverordneten auf 14 festgesetzt.

1929/30: Stadt und Kirchspiel finden nicht zusammen

Die Verwaltungsneuordnung im Regierungsbezirk Münster führte 1929/30 erneut zur Diskussion über das Amt Vorhelm und einen möglichen Anschluss des Kirchspiels Sendenhorst an die Stadt. Kleinere Ämter und Gemeinden sollten auf ihre Leistungsfähigkeit geprüft werden. Die unterschiedlichen Interessen von Stadt und Kirchspiel verhinderten damals eine Vereinigung. Die lange Geschichte dieser Trennung reicht bis in die Verwaltungsreformen des 19. Jahrhunderts zurück.

1918 zurück bis 1900 – Verwaltung am Ende des Kaiserreichs

1917 – Joseph Austrup übernimmt

Nach dem Tod von Bürgermeister Wilhelm Hetkamp Ende 1916 führten Stadtsekretär Kleinhans und Beigeordneter Ramesohl zunächst die Geschäfte. Im Mai 1917 wurde der damals 35-jährige Joseph Austrup einstimmig zum Bürgermeister gewählt. Er stand damit an der Verwaltungsspitze über drei politische Systeme hinweg: Kaiserreich, Weimarer Republik und frühe NS-Herrschaft.

1911 – Das neue Rathaus

Das 1911 fertiggestellte Rathaus kostete rund 55.000 Mark. Architekt Georg Diening aus Münster hatte den Neubau geplant; über Planung und Finanzierung war in 39 Sitzungen beraten worden. Aus Sparsamkeit verzichtete man auf eine öffentliche Einweihungsfeier. Die Einzelheiten der Baugeschichte, das Stadtwappen und die spätere Kaiserbild-Affäre werden im anschließenden Rathauskapitel erläutert.

1905 – Wahlrecht nach Steuerklassen

Für 1905 ist eine Versammlung der Wähler der III. Abteilung zur Stadtverordnetenwahl belegt. Das preußische kommunale Wahlrecht war damit vor 1919 nach Steuerleistung gestaffelt. Die Stadtvertretung war noch kein nach allgemeinem gleichem Wahlrecht gewähltes Parlament.

Verwaltungsalltag

Der Bürgermeister war zugleich eine zentrale Figur der laufenden Verwaltung. Stadtsekretär, Kämmerei, Polizei- und Bauangelegenheiten mussten in einer kleinen Behörde bewältigt werden. Der Rathausneubau war deshalb auch eine Antwort auf die räumlich und fachlich wachsenden Aufgaben.

1905: Wahlrecht nach Steuerabteilungen

Noch 1905 ist in Sendenhorst eine Versammlung der Wähler der III. Abteilung zur Stadtverordnetenwahl belegt. Die kommunale Wahlbeteiligung war sozial und nach Steuerleistung gestaffelt. Das spätere allgemeine und gleiche Wahlrecht bestand noch nicht.

1917: Joseph Austrup übernimmt das Bürgermeisteramt

Nach dem Tod von Bürgermeister Wilhelm Hetkamp Ende 1916 führten Stadtsekretär Kleinhans und der Beigeordnete Ramesohl vorübergehend die Geschäfte. Am 24. Mai 1917 wurde Joseph Austrup einstimmig zum Bürgermeister gewählt. Er trat das Amt im Juli an und leitete die Verwaltung nacheinander im Kaiserreich, in der Weimarer Republik und während der frühen NS-Herrschaft.

1911 – Das neue Rathaus und seine Symbole

Warum ein neues Rathaus gebraucht wurde

Das ältere Rathaus war für die wachsenden Aufgaben nicht mehr ausreichend. Verwaltung, Gericht, Sitzungen und weitere öffentliche Einrichtungen benötigten zweckmäßigere Räume. Bürgermeister Hetkamp legte 1910 Pläne für einen Neubau vor. Architekt Georg Diening aus Münster übernahm die Planung. 1911 wurde das Rathaus fertiggestellt.

1911Fertigstellung
55.000Mark, ungefährer Bauaufwand
39Sitzungen zu Planung und Finanzierung

Die Kosten waren für die kleine Stadt erheblich. Aus Sparsamkeit verzichtete man auf eine öffentliche Einweihungsfeier. Die zahlreichen Beratungen zeigen, dass ein Rathausbau schon damals nicht nur eine architektonische, sondern vor allem eine finanzielle und politische Entscheidung war.

Das Stadtwappen im Ratssaal

Für den Sitzungssaal wurde ein vergrößertes Stadtwappen vorgesehen, dessen Gestaltung dem Berliner Hofheraldiker Heling übertragen werden sollte. Das Wappen verwies auf die historische Selbstständigkeit und Identität der Stadt. Seine ältere Tradition reicht zum mittelalterlichen Stadtsiegel mit dem heiligen Martin zurück.

Das Kaiserbild, das länger blieb als das Kaiserreich

Im Sendenhorster Ratssaal hing ein Porträt Kaiser Wilhelms II. – und zwar noch Jahre nach dem Ende des Kaiserreiches. Das Bild war keine städtische Neuanschaffung: Ein Wohltäter hatte es zusammen mit weiteren Bildern gestiftet. Der Rat nahm diese Geschenke am 3. Oktober 1913 ausdrücklich in die Obhut der Stadt.

Nach dem Sturz der Monarchie 1918 wurde aus dem einst selbstverständlichen Herrscherporträt ein politisch umstrittenes Symbol. Ein preußischer Erlass von 1922 verlangte die Entfernung entsprechender Bilder. In Sendenhorst blieb das Porträt dennoch im Sitzungssaal hängen. Ein Stadtverordneter hatte sogar schon früher die Entfernung beantragt; die Stadtvertretung lehnte das ab.

1927 wurde der Fall öffentlich bekannt. Der Regierungspräsident in Münster verlangte die sofortige Entfernung und eine verantwortliche Erklärung, weshalb der Erlass von 1922 nicht beachtet worden war. Bürgermeister Joseph Austrup antwortete am 5. November 1927 über den Landrat. Er bestätigte, dass das Bild des ehemaligen Kaisers Wilhelm II. im Sitzungssaal hing, und erklärte, es sei aus Pietät gegenüber dem Stifter nicht abgenommen worden. Der Wohltäter habe der Stadt über Jahre Gutes getan.

Das ist mehr als eine Anekdote: Hier stießen republikanische Staatssymbolik, die Bindung an einen lokalen Wohltäter, die Selbstständigkeit der Stadtvertretung und die Aufsicht des Regierungspräsidenten unmittelbar aufeinander. Dass die Stadt sich gegenüber der Aufsichtsbehörde schriftlich rechtfertigen musste, zeigt die Grenzen kommunaler Entscheidungsfreiheit.

Wichtig: Die Quelle belegt das Vorhandensein des Bildes und den Streit von 1927, aber nicht, wie lange es anschließend noch hing oder wo sich das Original heute befindet. Deshalb wird kein beliebiges Kaiserporträt als angebliches Sendenhorster Original ausgegeben.

Quelle: Heinrich Petzmeyer, historische Darstellung zum Kaiserbild im Sendenhorster Sitzungssaal, mit Wiedergabe des Schreibens von Bürgermeister Austrup vom 5. November 1927; Stadtverordnetenbeschluss vom 3. Oktober 1913.

Das ältere Rathaus: Verwaltung, Gericht, Schule und Wohnung

Das Rathaus vor dem Neubau war keineswegs ein reines Bürogebäude. Für 1845 ist dort eine Gerichtsstube belegt. Ein kleiner Nebenraum wurde zeitweise als öffentliche Spinnschule für Kinder ärmerer Familien genutzt. Auch eine Rathauswohnung des Bürgermeisters ist überliefert; 1832 werden sogar Mietrückstände erwähnt.

In einem einzigen Gebäude konnten damit Verwaltung, Gericht, öffentliche Bildung, Sitzungstätigkeit und Wohnen zusammenkommen. Die räumliche Trennung öffentlicher Funktionen, die heute üblich ist, entwickelte sich erst schrittweise.

Das 19. Jahrhundert – Preußische Ordnungen und die Trennung von Stadt und Kirchspiel

Die Auflösung des Fürstbistums Münster und die wechselnden Herrschaftsverhältnisse zu Beginn des 19. Jahrhunderts veränderten die Verwaltungslandschaft grundlegend. Französische und später preußische Ordnungen ersetzten oder überformten ältere Einrichtungen. Die Stadt blieb als örtliche Gemeinschaft bestehen, musste sich aber in neue staatliche Strukturen einfügen.

Eine Verwaltung, die nicht immer im Rathaus saß

1832 wurde Johann Heinrich Brüning aus Enniger mit der Verwaltung der Bürgermeisterei Sendenhorst betraut. Dafür erhielt er jährlich 240 Taler. Der Fall zeigt, wie stark Verwaltung noch an einzelne Amtspersonen und ihre persönlichen Verhältnisse gebunden war. Der Ort der Amtsführung musste nicht mit dem Wohnort des Bürgermeisters zusammenfallen.

1844 – Stadt und Amt werden gemeinsam verwaltet

1844 wurden Stadt und Amt Sendenhorst im Rahmen der damaligen Landgemeindeordnung gemeinsam verwaltet. Stadt und Kirchspiel waren zwar historisch miteinander verbunden, aber nicht dieselbe rechtliche Körperschaft. Die unterschiedlichen Interessen wurden zunehmend sichtbar.

1851/52 – Die Stadt wird amtsfrei

1851 beziehungsweise 1852 wurde die Stadt Sendenhorst amtsfrei; das Kirchspiel kam zum Amt Vorhelm. Die beiden Jahresangaben beziehen sich auf unterschiedliche Stufen der Neuordnung und ihrer Umsetzung. Die Trennung betraf Steuern, Wege, Polizei, Verwaltungskosten und die Frage, wo öffentliche Entscheidungen getroffen wurden.

In den Akten wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Interessen von Stadt und Kirchspiel nicht identisch seien. Für die Stadtbewohner und die Landbevölkerung konnten dieselben Verwaltungsfragen sehr unterschiedliche finanzielle Folgen haben.

1909 – Wohin mit der Amtsverwaltung?

1909 wurde erneut erwogen, den Amtssitz nach Sendenhorst zu verlegen. Dafür hätte die Stadt das vorhandene Amtshaus kaufen und ein eigenes Verwaltungsgebäude errichten müssen. Auch die Wahl des Verwaltungssitzes war somit eine Frage kommunaler Macht, praktischer Erreichbarkeit und öffentlicher Finanzen.

Der ältere Gegensatz zwischen Stadt und Kirchspiel erhielt im preußischen Staat neue rechtliche Formen. Er war jedoch nicht einfach eine unveränderte Fortsetzung mittelalterlicher Verhältnisse: Die Verwaltungsordnungen des 19. Jahrhunderts schufen eigene, neue Körperschaften und Zuständigkeiten.

1877: Bürgermeister oder kollegialer Magistrat?

Am 19. November 1877 berieten die Stadtverordneten über die Einführung einer „kollegialischen Magistrats-Verwaltung“. Bürgermeister Karl Albring lehnte die Änderung ab. Der Stadtverordnete und Brennereibesitzer Brüning kritisierte zugleich, wichtige Fragen würden bereits außerhalb des Rathauses in kleiner Runde vorbesprochen, sodass andere Stadtverordnete erst in der Sitzung davon erfuhren. Mit fünf gegen zwei Stimmen wurde die Magistratsverfassung abgelehnt. Auch 1911 wurde die Frage nochmals aufgegriffen, ohne dass eine solche Ordnung eingeführt wurde.

Für die Beratungen von 1877 nennt die historische Sammlung die Stadtverordneten Arnskötter, Borghorst, Brüning, Dr. Frey, Ridder, Schöckinghoff, Sorges und Tawiede.

1867: 245 Familienväter und die Bürgermeisterwahl

Bei der Neubesetzung des Bürgermeisteramtes sprach sich Pfarrer Reinermann für den bisherigen Bürgermeisterei-Verwalter Neuhaus aus. Nach seiner Darstellung vertrat er 245 Familienväter. Die Stadtverordneten – genannt werden Everke, Borghorst, Th. Böcker, B. Böcker, Düning, Lütkehaus und Panning – entschieden jedoch anders. Neuhaus erhielt keine dauerhafte Berufung; der Rat wählte Adolph Meyer einstimmig. Das Beispiel zeigt, dass öffentliche Meinungsäußerungen nicht automatisch die Entscheidung des gewählten Gremiums bestimmten.

1851: Sendenhorst besteht auf seiner städtischen Selbstverwaltung

Die Stadt wollte sich ausdrücklich nicht nach der Landgemeindeordnung verwalten lassen. Am 28. Oktober 1851 wurde die eigenständige städtische Verwaltung umgesetzt: Friedrich Kreuzhage wurde Bürgermeister, Hermann Tawiede Beigeordneter. Die Quellen nennen im Zusammenhang mit dem mehrstufigen Trennungsprozess auch spätere Daten; für die politische Entscheidung ist 1851 zentral.

1809: Ein Maire in Sendenhorst

Während der französischen beziehungsweise bergischen Verwaltungszeit führte der örtliche Verwaltungschef den Titel Maire. Joseph Bernard Langen wurde 1809 Maire der Municipalität Sendenhorst und blieb nach dem Ende der französischen Herrschaft Bürgermeister. Die politischen Wechsel veränderten Amtstitel, Zuständigkeiten und die Einbindung in die staatliche Verwaltung.

1824: Eine Steuersache und die Grenzen des Gemeinderates

Die Gemeinderäte Lange, Bücker, Wigart und Bennemann stellten einem Bürger eine Bescheinigung in einer Steuersache aus. Bürgermeister Röhr rügte dies mit der Begründung, der Gemeinderat habe in Haushaltsangelegenheiten lediglich beratende Funktionen und solle sich nicht eigenmächtig in Steuersachen einmischen. Bei Straßenbau und Pflasterung waren die Gemeinderäte dagegen durchaus an Diskussionen über technische Lösungen, Kosten und Hand- und Spanndienste beteiligt.

17. und 18. Jahrhundert – Bürgermeister, Magistrat und die Stadtkasse

Je weiter wir zurückgehen, desto persönlicher und weniger spezialisiert wird die Verwaltung. Bürgermeister und Rat führten die Geschäfte der Stadt, daneben wirkten Stadtschreiber, Notare, Kämmerer, Richter und landesherrliche Beamte. Eine klare moderne Trennung zwischen politischer Führung, Verwaltung, Polizei und Justiz bestand nicht.

Städtischer Besitz und Rechtsgeschäfte

1606 treten Johann Smidt und Andreas Angelkotte beim Verkauf städtischer Gärten auf. 1659 sind Johann Angelkotte und Dietrich zur Geist bei weiteren Grundstücksgeschäften nachweisbar. Diese Belege sind wichtig: Die Stadt war auch nach Kriegen, Zerstörungen und wirtschaftlichen Krisen eine handlungsfähige Rechtsgemeinschaft, die Eigentum verwaltete und Verträge schloss.

1698 – Der Streit mit Richter Bisping

1698 beschwerten sich die Bürgermeister Henrich Lipper und Balthasar Suermann über Richter Bisping. Gegenstand waren unter anderem Gerichtssiegel, Gebühren und überlieferte städtische Gewohnheiten. Die Bürgermeister sahen in zusätzlichen Forderungen einen Eingriff in die örtlichen Rechte. Die Auseinandersetzung zeigt, dass die Stadtverwaltung ihre Zuständigkeiten auch gegenüber anderen Amtsträgern immer wieder verteidigen musste.

Rechnungsführung und Kontrolle

Im 18. Jahrhundert berichten die Akten von unübersichtlicher Rechnungsführung und Missständen. Verwaltungs- und Rechnungsordnungen mussten nachgebessert werden. Die städtische Kasse war nicht einfach eine Geldschatulle des Bürgermeisters: Einnahmen, Ausgaben, Schulden und öffentliche Verpflichtungen verlangten geregelte Verfahren und Kontrolle.

Das galt besonders in einer kleinen Stadt mit begrenzten Einnahmen. Wege, öffentliche Gebäude, Gerichts- und Verwaltungskosten, Abgaben und außergewöhnliche Belastungen mussten finanziert werden. Schon damals waren Zuständigkeit und Finanzierung eng miteinander verbunden.

1786: Wahl- und Administrations-Reglement

Das Reglement von 1786 reformierte die jahrhundertealte Stadtverfassung. Das Wigbold behielt das Recht, seine Magistratspersonen selbst zu wählen, sofern die vorgeschriebenen Regeln eingehalten wurden. Vorgesehen waren zwei Bürgermeister, vier Ratsherren, ein Syndikus beziehungsweise Lohnherr und zwei Armenprovisoren. Verwandtschafts- und Berufsgruppenbindungen sollten begrenzt werden, damit nicht einzelne Familien oder Berufsstände die Stadtführung vollständig beherrschten. Dies war eine Form bürgerlicher Honoratioren-Selbstverwaltung, noch keine moderne Demokratie.

Kein Freibier und Branntwein mehr bei der Wahl

Das Reglement untersagte kostenlose Bewirtung der Wahlleute mit Branntwein und Essen. Die ältere Praxis hatte nach der Darstellung der Quelle zu Trunkenheit, Streit und Unordnung geführt. Statt Naturalbewirtung war eine feste Geldleistung vorgesehen. Der Vorgang zeigt, wie konkret schon damals die Durchführung kommunaler Wahlen geregelt wurde.

1786: Das Stadtarchiv mit zwei Schlössern

Urkunden und wichtige Nachrichten sollten registriert und in transportablen Archivkästen im Rathaus verwahrt werden. Die Kästen hatten zwei verschiedene Schlösser: Einen Schlüssel verwahrte der älteste Bürgermeister, den anderen der Generalrezeptor. Entnahmen waren zu dokumentieren. Archivordnung und Sicherung von Verwaltungsakten gehörten somit bereits im 18. Jahrhundert zu den ausdrücklich geregelten kommunalen Pflichten.

1778: Schlechte Straßen, 200 Reichstaler und Handdienste

1778 wurden die Straßen des Wigbolds als sehr schlecht beschrieben. Mit Bürgermeister Bonse beriet man Pflasterarbeiten, Finanzierung und Arbeitsleistungen. Dafür sollte das Wigbold bis zu 200 Reichstaler aufnehmen dürfen; Erträge aus städtischen Wallflächen waren als Rückzahlungsmöglichkeit vorgesehen. Einwohner mit Pferden konnten Spanndienste leisten müssen, andere Handdienste.

Amtsträger des 18. Jahrhunderts

Die Quellen nennen unter anderem Bernard Bonse (1727), Johann Heinrich Wieler (1732), Heinrich zur Bonsen und den Kämmerer Johann Dietrich Bonse (1751), Dirk Hermann Wieler (1766), Johann Adolf Lammerding und Gerhard Heinrich Bonse (1768), erneut Gerhard Heinrich Bonse (1777 und 1791) sowie Johann Theodor Bonse als Stadtsekretär (1791). Eine vollständige Bürgermeisterliste wird hier bewusst nicht wiederholt; sie ist auf der gesonderten Heimatvereinsseite dokumentiert.

1579 – Der Gefangene, das kaputte Stadttor und der Streit mit Wolbeck

Eine der anschaulichsten Geschichten aus der Sendenhorster Verwaltung ist der Fall Michael Klopper. Er wurde in der Überlieferung als Mörder und Missetäter bezeichnet und von den Sendenhorstern in Haft genommen. Das Gefängnis befand sich in einem Stadttor. Nach wiederholten kriegerischen Überfällen war die Stadt so arm, dass sie das beschädigte, teilweise offene Tor nicht reparieren konnte.

Im Winter war Klopper dort Regen, Hagel, Schnee und Kälte nahezu schutzlos ausgesetzt. Die Sendenhorster befürchteten, er könne erfrieren, und brachten ihn deshalb aus dem Tor in die Obhut von Bürgern. Der Gefangene nutzte die Gelegenheit und entkam.

Die Bürger verfolgten ihn durch das Amt Wolbeck bis in die Gegend von Telgte, ergriffen ihn erneut und brachten ihn zum Sendenhorster Rathaus zurück. Damit war die Sache keineswegs erledigt: Der Wolbecker Rentmeister beanstandete, die Sendenhorster hätten außerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches gehandelt. Außerdem stellte er die Reichweite der städtischen Strafgerichtsbarkeit grundsätzlich infrage.

Hinter der abenteuerlichen Episode steckte ein ernster Konflikt. Der Droste Ludger von Raesfeld und Rentmeister Balthasar von Amelunxen vertraten die landesherrlichen Amtsrechte, während Bürgermeister und Rat auf ihre städtischen Befugnisse pochten. Die Stadt musste einerseits für einen Gefangenen sorgen, andererseits ihre Rechtsgrenzen beachten.

Ein kaputtes Gefängnis wurde zum Streit darüber, wie weit die Macht des Sendenhorster Rates reichte.

Der Fall verdeutlicht den Übergang von älteren städtischen Freiheiten zu stärkerer territorialstaatlicher Kontrolle. Er zeigt aber auch die praktischen Nöte einer armen Stadt: Selbst eine scheinbar einfache Verwaltungsaufgabe konnte ohne ausreichende Gebäude und Mittel kaum erfüllt werden.

1579–1581: Der Streit dauert an

Bürgermeister, Rat und Schöffen wandten sich 1579 an den Rat der Stadt Münster und beklagten Eingriffe der Beamten des Amtes Wolbeck. 1581 setzten sich die Auseinandersetzungen über Polizei-, Arrest- und Gerichtsrechte fort. Der Fall Michael Klopper war somit Teil eines größeren Konflikts um die Reichweite städtischer Hoheitsrechte.

Das Mittelalter – Wer durfte in Sendenhorst Recht sprechen?

Gerichtsbarkeit war im Mittelalter ein wesentlicher Bestandteil von Herrschaft. Anders als heute waren Gerichts-, Verwaltungs- und Polizeifunktionen nicht durchgehend getrennt. Im Raum Sendenhorst bestanden mehrere Rechts- und Gerichtsformen mit unterschiedlicher Entstehung und Reichweite.

Freigericht und Feme

Die Freigerichtsbarkeit stand im Zusammenhang mit der besonderen Rechtsstellung freier Personen und westfälischen Freigrafschaften. Die historischen Unterlagen nennen die Schröder von Ahlen und ihre Sendenhorster Freibauern. Auch die westfälische Feme gehört in diesen Rechtskreis. Ihre Verfahren und Zuständigkeiten dürfen allerdings nicht mit dem alltäglichen Stadtgericht gleichgesetzt werden.

Das Gogericht

Das Gogericht war eine territoriale Gerichtsform, deren Zuständigkeiten sich aus älteren Rechtsverhältnissen entwickelten. Für Sendenhorst ist eine Verleihungsurkunde von 1436 überliefert; die Gografen erscheinen in der lokalen Gerichtsgeschichte. Gerade die Frage, wie Gogericht und Stadtgericht gegeneinander abgegrenzt waren, ist für die Entwicklung der städtischen Selbstverwaltung wesentlich.

Das Stadtgericht und das Privileg von 1490

Nach der Stadtwerdung übte ein landesherrlich eingesetzter Stadtrichter gerichtliche Befugnisse aus. 1490 bestätigte Bischof Heinrich den Sendenhorstern ein wichtiges Privileg: Sie sollten nicht beliebig vor andere Gografen oder weltliche Richter gezogen werden, sondern vor die vom Landesherrn für Sendenhorst eingesetzten Richter.

Die Bestätigung war ein Schutz des städtischen Rechtsraumes. Sie bedeutete aber keine unabhängige Justiz: Die Richter blieben Teil der landesherrlichen Ordnung. Der spätere Streit mit dem Amt Wolbeck zeigt, dass diese Abgrenzung auch Jahrzehnte danach noch umkämpft war.

Wichtig: Freigericht, Gogericht und Stadtgericht sind keine drei Bezeichnungen für dieselbe Einrichtung. Sie beruhten auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen und konnten sich in ihren Zuständigkeiten überschneiden.

14. und 15. Jahrhundert – Rat, Schöffen, Bürgerrecht und Stadtsiegel

Die Stadtverwaltung Sendenhorsts ist schon kurz nach der Stadtwerdung urkundlich greifbar. Bürgermeister, Ratleute und Schöffen waren keine bloßen Ehrentitel. Sie konnten städtische Interessen vertreten, Rechtsgeschäfte bezeugen und in Angelegenheiten des Gemeinwesens handeln.

1498: Die erste überlieferte Bürgerliste gibt Einblick in die spätmittelalterliche Bürgerschaft. Bürgerrecht war eine besondere rechtliche Stellung und nicht mit bloßem Wohnen in der Stadt gleichzusetzen.

1435: Bürgermeister und Rat bezeugen einen Rechtsvorgang um das Gut Butenfur, bei dem Bürgerstatus, eheliche Geburt und Erbrechte eine Rolle spielen.

1433: Gert Knop und Johan ton Santweghe erscheinen gemeinsam als Bürgermeister. Damit ist die ältere Praxis zweier gleichzeitig amtierender Bürgermeister belegt.

1410: Hinrich ton Santweghe ist als Bürgermeister nachweisbar.

1391: Bürgermeister und Ratleute verkaufen eine Rente. Die Stadtorgane handeln damit in einer Vermögensangelegenheit.

1359: Die lateinische Bezeichnung consules et scabini belegt Rat und Schöffen. Aus diesem Jahr stammt auch das älteste bislang bekannte erhaltene Stadtsiegel.

1346: Bürgermeister, Ratsmänner und Schöffen vertreten gegenüber Lübeck Ansprüche aus dem Nachlass des Sendenhorsters Brun Bertolding-Hardenacke. Schon die junge Stadt tritt gegenüber einer weit entfernten Hansestadt rechtlich handlungsfähig auf.

1327: Frühe städtische Amtsträger sind als Urkundenzeugen nachweisbar; unter ihnen wird Werner ton Sode genannt.

Der Rat war noch kein demokratisches Parlament

Die mittelalterliche Bürgerschaft war keine Gemeinschaft mit gleichen politischen Rechten für alle Einwohner. Das Bürgerrecht, wirtschaftliche Stellung, Grundbesitz und familiäre Beziehungen konnten über Einfluss und Teilhabe entscheiden. Frauen, Gesinde und viele abhängige Bewohner waren von der politischen Mitwirkung ausgeschlossen.

Der Rat befasste sich mit gemeinschaftlichen Rechts- und Vermögensangelegenheiten, während Bürgermeister leitende und repräsentative Funktionen übernahmen. Die überlieferten Urkunden zeigen vor allem, dass die Stadt als Körperschaft nach außen handeln konnte. Über den genauen Wahlmodus und die vollständige Aufgabenverteilung in der Frühzeit geben sie noch kein lückenloses Bild.

Das Stadtsiegel als rechtliches Zeichen

Ein Stadtsiegel war im Mittelalter kein bloßes Schmuckbild. Mit ihm konnten Urkunden beglaubigt und rechtliche Erklärungen bestätigt werden. Das Sendenhorster Siegel von 1359 verweist zugleich auf den heiligen Martin als Kirchenpatron und auf die eigenständige Identität des städtischen Gemeinwesens. Die späteren Stadtwappen stehen in dieser langen Tradition.

Stadtbürger und Bauern des Kirchspiels

Außerhalb der befestigten Stadt lebten die Bauern des Kirchspiels. Ihre Rechte und Pflichten waren häufig durch Grundherrschaft, Hofesrechte und andere Gerichtsbezirke geprägt. Die Unterscheidung zwischen Stadt und Land hatte somit eine lange Vorgeschichte, auch wenn die Verwaltungsgrenzen des 19. Jahrhunderts erst sehr viel später entstanden.

Die frühesten Namen und Urkunden

1327 begegnet Werner ton Sode als Zeuge in einer Sendenhorster Urkunde. 1346 vertraten Bürgermeister, Ratsmänner und Schöffen die Interessen im Nachlassfall Brun Bertolding-Hardenacke gegenüber Lübeck. 1359 sind „consules et scabini“ urkundlich genannt. 1391 handelten Bürgermeister und Ratleute bei einem Rentenverkauf; Hinrich Lindemann wird als Ratmann genannt. Für 1410 ist Hinrich ton Santweghe als Bürgermeister überliefert, für 1433 Gert Knop und Johan ton Santweghe gemeinsam. 1435 bezeugten Bürgermeister und Rat einen Rechtsvorgang um das Gut Butenfur und Fragen von Bürger- und Erbrechten.

1315 – Die junge Stadt unter dem Fürstbischof

1315Ältester sicherer Nachweis als oppidum
1323Erster überlieferter Stadtbrand
1359Erhaltenes Stadtsiegel

Am 11. August 1315 wird Sendenhorst in der historischen Überlieferung als oppidum Sendenhorst bezeichnet. Unter Fürstbischof Ludwig II. von Hessen entwickelte sich der Ort zu einer befestigten Stadt innerhalb des Fürstbistums Münster.

Die städtische Rechtsstellung ermöglichte eine eigene Organisation der Bürgerschaft, besondere Rechtsgeschäfte und städtische Gerichts- und Verwaltungsfunktionen. Sie bedeutete jedoch keine Souveränität. Der Fürstbischof blieb Landesherr und beanspruchte die übergeordnete Gewalt.

Die Befestigung als öffentliche Aufgabe

Wall, Graben und Tore grenzten die Stadt räumlich und rechtlich vom Umland ab. Sie dienten der Verteidigung, ermöglichten die Kontrolle von Zugängen und erforderten regelmäßige Unterhaltung. Das war eine gemeinschaftliche und kostspielige Aufgabe. Der erste überlieferte Stadtbrand von 1323 macht deutlich, wie gefährdet der junge Ort war.

Die kleine Stadt und ihre großen Nachbarn

Sendenhorst lag im Spannungsfeld münsterischer Landesherrschaft, benachbarter Herrschaftsgebiete und adeliger Interessen. Die Münsterische Stiftsfehde im 15. Jahrhundert belastete auch das Umland. Die spätmittelalterliche Stadt war wirtschaftlich klein, besaß aber rechtlich bedeutsame Einrichtungen und eigene Interessen.

Die Willkommschatzung von 1498 wird in der örtlichen Chronik mit ungefähr 330 Einwohnern innerhalb der Stadtumwallung ausgewertet. Das verdeutlicht die Größenordnung: Bürgermeister, Rat, Schöffen, Gericht und Stadtbefestigung waren Einrichtungen einer ausgesprochen kleinen Stadt.

Vor 1315 – Kirchspiel, Höfe und die Anfänge von Verwaltung

Am Ende unserer Zeitreise stehen wir in einer Welt ohne modernes Rathaus und ohne städtischen Rat. Die Siedlung Sendenhorst und ihr Umland waren bereits organisiert, aber Herrschaft war auf mehrere Träger verteilt.

Kirchspiel und Pfarrei

Die Pfarrei schuf einen religiösen und räumlichen Mittelpunkt. Gottesdienst, Seelsorge, Begräbniswesen und kirchliche Abgaben waren an diese Ordnung gebunden. Das Kirchspiel war jedoch keine politische Gemeinde im heutigen Sinne. Geistliche Organisation, Grundherrschaft und weltliche Gerichtsbarkeit folgten unterschiedlichen Regeln.

Grundherrschaften und Sadelhöfe

Bereits um 880 verzeichnete das Kloster Werden Besitz im Sendenhorster Raum. Später spielten weitere geistliche Grundherren wie Freckenhorst und Überwasser eine Rolle. Hinzu kamen adelige Familien und ihre Güter. Größere Sadelhöfe werden in der historischen Überlieferung als „Prinzipalisten des Kirchspiels“ beschrieben.

Grundherrschaft betraf Abgaben, Besitz- und Nutzungsrechte sowie die Bindungen der Höfe an ihre Herren. Es gab noch keine einheitliche örtliche Verwaltungsbehörde, die alle Bewohner nach denselben Regeln erfasste. Wer auf einem Hof lebte, konnte anderen Verpflichtungen unterliegen als sein Nachbar.

Wie aus Herrschaft eine Stadtverwaltung wurde

Mit der Entwicklung des Kirchortes, der Ausbildung städtischer Rechte und dem Auftreten von Bürgern, Rat und Gericht entstand nach und nach eine eigenständige kommunale Ordnung. Der Übergang war kein plötzlicher Wechsel von einem Tag auf den anderen. Die Stadtwerdung von 1315 markiert einen wichtigen Einschnitt; die erhaltenen Urkunden des 14. Jahrhunderts zeigen, wie sich die neue Ordnung konkret fassen lässt.

Damit endet unsere Reise an ihrem Anfang: bei einem Kirchort mit umliegenden Höfen, vielfältigen Herrschaftsrechten und den ersten Voraussetzungen jener städtischen Selbstverwaltung, die Sendenhorst über Jahrhunderte prägen sollte.

Was sich verändert hat – Und was geblieben ist

Aus grundherrlichen Rechten, kirchlicher Organisation und landesherrlicher Gerichtsbarkeit entstand eine Stadt mit Bürgermeister, Rat und Schöffen. Später regelten Magistrat, Stadtschreiber und Kämmerer die örtlichen Angelegenheiten. Preußische Verwaltungsordnungen schufen neue Zuständigkeiten. Nach 1945 trennten die Briten politische Führung und Verwaltung, bis die Reform der 1990er Jahre beide Funktionen wieder zusammenführte.

Die Institutionen wandelten sich, doch die grundlegenden Fragen blieben: Wer darf entscheiden? Wer führt aus? Wer bezahlt? Wer kontrolliert? Und wie viel darf Sendenhorst selbst bestimmen?

Wer heute vor dem Rathaus steht, sieht deshalb nicht nur ein Gebäude von 1911, sondern den sichtbaren Mittelpunkt einer mehr als 700-jährigen Geschichte kommunaler Organisation.

Quellen und weiterführende Informationen

Historische Grundlagen: Hans-Günther Fascies / Stadt-Heimatarchiv Sendenhorst, Materialien zur Stadt- und Verwaltungsgeschichte, zu Stadtprivilegien, Bürgern, Rat, Schöffen, Gerichten und Verwaltung; Heinrich Petzmeyer, Darstellungen zur Geschichte Sendenhorsts, insbesondere „Von Stadtgerichten, Kummer und Arrest“ und die Aktenzusammenstellungen von 1995; Verwaltungsgliederungsplan 1975; ältere Stadt- und Verwaltungsakten. Einzelne mittelalterliche Jahresangaben beruhen auf den im Archivbestand zusammengestellten Urkundenregesten; sie sollten für eine wissenschaftliche Edition nochmals mit Originalen und genauen Signaturen abgeglichen werden.

Online-Vertiefungen:

Die Darstellung unterscheidet belegte Sendenhorster Vorgänge von allgemeiner historischer Einordnung. Nicht alle historischen Rechtsbegriffe entsprechen heutigen Behörden oder Zuständigkeiten.

Zusammengeführte historische Darstellung

Zusätzlich eingearbeitet: Kommunalpolitik vor 1945 (Heimatverein Sendenhorst). Die konkreten Vorgänge, Namen und Zahlen sind in die passenden Zeitabschnitte eingeordnet; abweichende Quellenangaben sollten bei einer späteren Endredaktion mit den Originalakten abgeglichen werden.

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