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Verbrechen, Gewalt und Strafe in Sendenhorst

Vom Freigericht und Galgen über Totschlag, Schmuggel und Verbannung bis zum tödlichen Überfall von 1967

Auch die Geschichte einer kleinen Stadt ist keine Geschichte ohne Gewalt. In den Sendenhorster Quellen begegnen uns Totschlag, Messerstechereien, Diebstähle, Schmuggel, Raub, Schlägereien, Verbannung, Gefängnis und staatliche Verfolgung. Manche Fälle sind bis in Einzelheiten aktenkundig, andere nur durch Chroniken oder spätere Überlieferung bekannt.

Diese Zusammenstellung soll deshalb keine Sensationsgeschichte erzählen. Sie zeigt vielmehr, wie sich Verbrechen, Strafe und die Vorstellungen von Recht über Jahrhunderte verändert haben. Dabei reicht der Bogen vom mittelalterlichen Freistuhl und dem Sendenhorster Galgenkamp bis zur modernen Strafverfolgung.

Tat, Verdacht oder Überlieferung? Historische Akten sprechen häufig eine drastische Sprache. Begriffe wie „Verbrecher“, „gefährliches Subjekt“ oder „Tunichtgut“ sind Wertungen ihrer Zeit. Auf dieser Seite wird deshalb zwischen aktenkundigen Tatsachen, zeitgenössischem Verdacht und späterer Überlieferung unterschieden. Wo der Ausgang eines Verfahrens unbekannt ist, bleibt dies ausdrücklich offen.

Zeittafel

Mittelalter   Freistuhl und Freigericht besitzen Zuständigkeiten auch bei schweren Verbrechen.

1338   Nach späterer Überlieferung soll auf dem Sendenhorster Galgenkamp letztmals jemand gehängt worden sein.

1516   Überlieferung um den Freischöffen-Fall Hesso.

1627   Der Westpförtner Heinrich Knipper beschimpft einen Mann als Dieb und verwundet ihn mit einem Degen.

1636   Johann Loißing: verurteilt, des Landes verwiesen, zurückgekehrt – und selbst nach seinem Tod Gegenstand eines außergewöhnlichen Vorgangs.

1669   Johann Münstermann wird nach einem Streit von Hermann und Bernd Wessel tödlich verletzt.

1772   Große Not, zahlreiche Diebstähle und ein überlieferter Mord am 4. März.

1777   Christian Panning wird tot vor dem Osttor gefunden; Zeitgenossen vermuten eine Schussverletzung.

1780   Ein Pachtverzeichnis lokalisiert einen Teich am Ort, „alwoh vormahlen ein Galgen gestanden hat“.

1828–1830   Wiederholte Schlägereien bei Festen, Hochzeiten und Markttagen.

1840   Schusswechsel mit der „Sendenhorster Schleichträgerbande“; Bernhard Hermann Krey stirbt.

1847   Stadt und Bürger finanzieren einem mehrfach vorbestraften Mann die Auswanderung nach Amerika.

1860   Ein tot aufgefundener neugeborener Junge führt zu Ermittlungen wegen eines möglichen Tötungsdelikts.

1933–1945   Politische Verfolgung und staatliches Unrecht erreichen auch Sendenhorst.

1945   Unsicherheit, Plünderungen und Überfälle in der unmittelbaren Nachkriegszeit.

1967   Bewaffneter Überfall auf ein Lebensmittelgeschäft am Martiniring; ein eingreifender Nachbar wird getötet.

2018   Die niederländische Fernsehsendung „Spoorloos“ recherchiert den Fall von 1967 erneut in Sendenhorst.

Inhalt

1 · Recht & Strafe 2 · Feme 3 · Galgen & Pranger 4 · Loißing 5 · 1669 6 · 1772/1777 7 · Polizeiakten 8 · Schmuggler 9 · NS-Zeit 10 · 1945 11 · 1967 12 · Neuere Zeit

1 · Recht und Strafe im alten Sendenhorst

Über Jahrhunderte gab es nicht „die Polizei“ und „das Gericht“ im heutigen Sinne. Freigericht, Gogericht, Stadtgericht, landesherrliche Behörden und später die preußische Verwaltung teilten sich die Aufgaben. Mord, Totschlag und Raub gehörten zu den schweren Delikten. Daneben beschäftigten sich die Gerichte mit Diebstahl, Körperverletzung, Beleidigungen, Sachbeschädigungen und einer Vielzahl obrigkeitlicher Vorschriften.

Auch die Strafen unterschieden sich erheblich von heutigen Vorstellungen. Neben Geldbußen, Arrest und Gefängnis kannte die frühere Strafjustiz Ehrenstrafen, Verbannung, körperliche Bestrafung und schließlich die Todesstrafe.

Die Sendenhorster Überlieferung bewahrt davon sogar Spuren in der Landschaft: Galgenkamp, Richtplatz und alte Gerichtsfluren.

2 · Freistuhl, Feme und der Fall Hesso

Sendenhorst war Sitz eines Freigerichts. Die Freigerichte gingen ursprünglich auf königliche Gerichtsbarkeit zurück und beschäftigten sich auch mit schweren Straftaten wie Raub, Mord und Totschlag. Im späteren Mittelalter entwickelte sich daraus die sagenumwobene westfälische Feme.

Eine vielfach wiederholte Überlieferung führt in das Jahr 1516. Auf dem Hof Horstrup sollen Freischöffen während eines Gastmahls in ihrer geheimen Gerichtssprache gesprochen haben. Ein Gast namens Hesso erklärte, er habe das Gespräch verstanden.

Auf seinem Heimweg sollen ihm die Freischöffen aufgelauert und ihn an einem Baum aufgehängt haben. Die Erzählung wurde später mit dem Ende der Femgerichte unter Bischof Erich von Münster verbunden.

Einordnung: Der Hesso-Fall gehört zur historischen Überlieferung der Feme. Er darf nicht wie ein vollständig erhaltener moderner Strafprozess behandelt werden.

3 · Galgen, Richtplatz und Pranger

Dass Sendenhorst einen eigenen Hinrichtungsplatz besaß, ist nicht nur eine Sage. Ein Pachtverzeichnis vom 21. Oktober 1780 beschreibt einen Teich am Ostendamm und bestimmt dessen Lage mit den Worten: „alwoh vormahlen ein Galgen gestanden hat“.

Die Heimatvereinsüberlieferung lokalisiert die Stelle in der Gegend zwischen Stadt und Ostheide an der Chaussee nach Vorhelm. Auch der alte Flurname Galgenkamp bewahrte die Erinnerung an diese Richtstätte.

Nach einer späteren örtlichen Überlieferung soll dort 1338 letztmals ein Mensch gehängt worden sein. Für dieses genaue Jahr liegt bislang jedoch kein ausgewertetes Hinrichtungsprotokoll vor. Sicherer als die Jahreszahl ist daher die Existenz des Galgenplatzes selbst, die noch 1780 in einer schriftlichen Lagebeschreibung erinnert wurde.

Weitere Gerichtsstätten

Auch andere Flurnamen weisen auf frühere Rechtsprechung hin. In Elmenhorst werden Thie, Thiekamp und Thiebree als mögliche Hinweise auf eine alte Gerichtsstätte gedeutet.

Und der Pranger?

Öffentliche Ehrenstrafen gehörten zum früheren Strafsystem. Verurteilte konnten am Schandpfahl oder Pranger öffentlich zur Schau gestellt werden. In Preußen wurde diese Form der Bestrafung mit dem Strafgesetzbuch von 1851 abgeschafft.

Für Münster ist ein hölzerner Schandpfahl noch für 1846 ausdrücklich belegt. Für Sendenhorst selbst ist in den bislang ausgewerteten Quellen dagegen noch kein eigener Prangerstandort sicher nachgewiesen. Anders als beim Galgen sollte hier deshalb keine örtliche Gewissheit vorgetäuscht werden.

4 · 1636 – Johann Loißing

Verurteilt, verbannt, zurückgekehrt – und selbst nach dem Tod keine Ruhe

Zu den merkwürdigsten Fällen der Sendenhorster Geschichte gehört Johann Loißing, in älteren Texten auch als J. Loißinck geschrieben.

Eine ältere Darstellung des Heimatvereins beschreibt ihn in der drastischen Sprache ihrer Quelle als „Tunichtgut und Kriminellen“. Entscheidend ist der dahinterstehende Vorgang: Loißing war verurteilt und des Landes verwiesen worden. Trotz der Verbannung gelang es ihm offenbar, nach Sendenhorst zurückzukehren.

Damit ist Loißing bereits zu Lebzeiten Teil der örtlichen Strafgeschichte. Seine Geschichte wurde jedoch vor allem durch das bekannt, was nach seinem Tod geschah.

Das Unwetter

Bei seiner Beerdigung soll ein außergewöhnlich schweres Unwetter über Sendenhorst niedergegangen sein. In der von Krieg, Hunger, Seuchen und religiösen Ängsten geprägten Zeit wurde dies von Teilen der Bevölkerung nicht als gewöhnliches Wetterereignis gedeutet.

Der bereits bestattete Tote wurde offenbar wieder aus seinem Grab genommen beziehungsweise seine Exhumierung wurde betrieben. Nach der älteren Überlieferung ließ das Unwetter nach, als Loißing aus dem Grab geholt wurde.

Sollte der Tote verbrannt werden?

Die Angelegenheit eskalierte so weit, dass erwogen wurde, den Leichnam zu verbrennen. Die zuständige Obrigkeit in Münster griff jedoch ein und untersagte ein solches Vorgehen.

Der Fall ist damit weit mehr als eine Spukgeschichte. Er verbindet Strafgeschichte, Verbannung, frühneuzeitlichen Aberglauben und den Umgang mit einem gesellschaftlich ausgegrenzten Menschen. Gerade deshalb gehört Johann Loißing zu den außergewöhnlichsten überlieferten Gestalten der Sendenhorster Geschichte.

Wichtig: Loißing wurde nicht nachweislich am Sendenhorster Galgen hingerichtet. Seine Strafe zu Lebzeiten war nach der Heimatvereinsüberlieferung die Landesverweisung. Galgen und Loißing sind daher getrennte Vorgänge.

5 · 1669 – Tödlicher Streit nach Koit und Branntwein

Einer der am besten dokumentierten frühen Sendenhorster Tötungsfälle ereignete sich am 30. November 1669. Die Brüder Hermann und Bernd Wessel hatten gemeinsam mit Johann Münstermann in Schwickers Haus getrunken.

Der Bericht des Fiskals bezeichnet die beiden Brüder als „ganz voll und toll“ von Koit und Branntwein. Zum Streit kam es wegen der Zeche. Die Brüder verlangten, Münstermann solle neben seiner eigenen Rechnung auch ihren Branntwein bezahlen. Münstermann weigerte sich.

Als die Männer die Schenke verlassen hatten und über den Kirchhof gingen, griffen die Brüder Münstermann an. Sie warfen ihn zu Boden, traten ihm gegen den Kopf und versetzten ihm drei Messerwunden.

Der Wundarzt Hermann Heumann stellte fest, dass zwei der seitlichen Stichverletzungen tödlich gewesen waren. Bernd Wessel wurde festgenommen. Sein Bruder Hermann entzog sich zunächst dem Zugriff, indem er in den Militärdienst der Leibkompanie des Drosten von Schilder floh.

6 · 1772 und 1777 – Mord, Raub und ein rätselhafter Todesfall

1772 – Not und nahezu tägliche Diebstähle

Das Jahr 1772 erscheint in der örtlichen Überlieferung als Jahr großer wirtschaftlicher Not. Die Chronik berichtet von beinahe täglichen Diebstählen.

Am Aschermittwoch, dem 4. März 1772, wurde nach der Überlieferung ein Bürger ermordet. Außerdem wird berichtet, dass Hermann Hardenberg beraubt wurde und floh. Opfer, Täter und genauer Tathergang des Mordes sind in den bislang ausgewerteten Quellen nicht eindeutig geklärt.

1777 – Christian Panning tot vor dem Osttor

Am 24. Mai 1777 wurde Christian Panning tot vor dem Osttor gefunden. Die zeitgenössische beziehungsweise spätere örtliche Überlieferung hielt es für möglich, dass er durch eine Bleikugel ums Leben gekommen war.

Solange keine weiterführende Untersuchungs- oder Gerichtsakte ausgewertet ist, bleibt offen, ob tatsächlich ein Tötungsdelikt vorlag. Gerade dieser Fall zeigt, wie wichtig die Unterscheidung zwischen Verdacht und erwiesener Tat ist.

7 · Raufbolde, Diebe und Polizeiakten

Mit der preußischen Verwaltung des 19. Jahrhunderts wird die Quellenlage dichter. Die Bürgermeister mussten regelmäßig über den „sittlichen Zustand“ der Bevölkerung, Diebstähle, Bettler und besondere Vorkommnisse berichten.

Schlägereien bei Wirt Topp

1828 werden Zänkereien beim Scheibenschießen bei Wirt Topp vermerkt. Im September desselben Jahres kam es dort bei einer Hochzeit mit Tanzmusik erneut zu einer Schlägerei.

1829 eskalierte ein weiterer Konflikt, nachdem eine junge Frau belästigt worden war. Angehörige und Bedienstete kamen ihr zu Hilfe. Mehrere junge Sendenhorster griffen sie an; dabei sollen sogar Steine in Taschentücher eingebunden als Schlagwerkzeuge eingesetzt worden sein. Zwei Hauptbeteiligte wurden festgenommen.

1830 – Ein totes Neugeborenes, aber kein belegter Mord

Eine Dienstmagd brachte heimlich ein Kind zur Welt. Das Kind wurde tot aufgefunden. Der Arzt stellte jedoch keine Zeichen äußerer Gewalt fest. Die Frau wurde wegen Verheimlichung von Schwangerschaft und Niederkunft nach Münster gebracht – nicht wegen eines nachgewiesenen Kindesmordes.

1847 – Auf Stadtkosten nach Amerika

Ein mehrfach vorbestrafter Sendenhorster Tagelöhner hatte bereits dreimal im Landesarbeitshaus Benninghausen gesessen. Als er nach Amerika auswandern wollte, sammelten wohlhabende Bürger 104 Taler. Seine Familie gab weitere 40 Taler.

Weil das Geld noch immer nicht ausreichte, bewilligten Stadt und Kirchspiel den Rest aus öffentlichen Mitteln. Die zeitgenössische Akte erklärte unverblümt, man wolle die Gesellschaft von einem „gefährlichen Subjekte“ befreien.

1860 – Ermittlungen wegen eines toten Neugeborenen

Am 9. März 1860 wurde an der Landstraße von Sendenhorst nach Ahlen die Leiche eines neugeborenen Jungen gefunden. Eine Obduktion ergab, dass das Kind nach Auffassung der Untersuchenden gelebt hatte. Die Behörden behandelten den Vorgang deshalb als mögliches Tötungsdelikt.

Eine zuvor wegen Schwangerschaft entlassene Magd geriet in den Blick der Ermittler. Aus den bislang ausgewerteten Quellen ergibt sich jedoch kein sicherer Tatnachweis und kein bekanntes Urteil.

8 · 1840 – Die Sendenhorster Schleichträgerbande

Besonders drastisch sind die Akten über die sogenannte „Sendenhorster Schleichträgerbande“. Schmuggler transportierten unter anderem Salz, Kaffee und Tabak aus dem Grenzgebiet des damaligen Königreichs Hannover über Glandorf, Milte und Ostbevern in das Münsterland.

In der Nacht vom 28. auf den 29. Februar 1840 trafen Zollbeamte des Hauptzollamtes Telgte auf Mitglieder der Gruppe. Es kam zu einem Schusswechsel.

Der Sendenhorster Weber Bernhard Hermann Krey wurde lebensgefährlich getroffen. Seine Frau fand ihn wenig später tot in einem Kötterhaus in Einen. Gerichtspersonen aus Warendorf nahmen den Tatbestand auf.

Bei Krey wurden 153 Pfund geschmuggeltes Salz sichergestellt. Ein weiterer Schmuggler war angeschossen worden. Bei den anschließenden Ermittlungen stießen die Behörden auf weitere Salz- und Tabakbestände. Der Weberjunge Theodor Rieping gestand, Salz und Tabak aus Glandorf eingeschmuggelt zu haben.

Die harte Sprache des Landrats gegenüber den angeblichen Schmugglern zeigt zugleich, wie groß der soziale Gegensatz zwischen Obrigkeit und armer Bevölkerung war.

9 · 1933–1945 – Wenn der Staat selbst zum Täter wird

Eine Geschichte von Verbrechen darf die nationalsozialistische Diktatur nicht allein unter dem Gesichtspunkt gewöhnlicher Kriminalität betrachten. Ab 1933 wurden politische Verfolgung, Entrechtung und Gewalt selbst Teil staatlichen Handelns.

Nach den von Hans-Günther Fascies zusammengetragenen Unterlagen wurden unmittelbar nach der Reichstagsbrandverordnung drei kommunismusnahe Sendenhorster verhaftet. Zwei kamen wieder frei. Über das weitere Schicksal des dritten liefern die bislang ausgewerteten örtlichen Unterlagen keine abschließende Klarheit.

Wie tief politische Kontrolle bis in den Alltag reichen konnte, zeigt ein weiterer überlieferter Vorgang: Ein Bürger antwortete auf den nationalsozialistischen Gruß mit „Heil Moskau“. Er wurde angezeigt und bestraft.

Der grundlegende Unterschied zu gewöhnlicher Kriminalität besteht darin, dass hier der Staat selbst zum Instrument von Verfolgung und Unrecht wurde.

10 · 1945 – Unsicherheit nach dem Zusammenbruch

Mit dem Ende des Krieges kehrte nicht sofort Normalität ein. Die ersten Nachkriegsmonate waren geprägt von Mangel, zusammengebrochenen Verwaltungsstrukturen, Bevölkerungsbewegungen und einer teilweise unsicheren öffentlichen Ordnung.

Zeitgenössische Sendenhorster Berichte erzählen von Plünderungen auf Bauernhöfen, Überfällen auf Straßen sowie beraubten und teilweise verletzten Menschen.

Ältere Berichte verbinden solche Taten teilweise mit pauschalen Zuschreibungen gegenüber bestimmten Gruppen. Diese Wertungen werden hier nicht übernommen. Für einzelne Delikte müssen Augenzeugenberichte, Polizei- und Besatzungsakten jeweils getrennt geprüft werden.

11 · 1967 – Der tödliche Überfall am Martiniring

Mehr als fünfzig Jahre später führte der Fall das niederländische Fernsehen nach Sendenhorst.

Im Jahr 1967 wurde ein Lebensmittelgeschäft am Martiniring überfallen. Ein Nachbar bemerkte den Überfall. Er nahm ein Kleinkalibergewehr und trat dem Räuber entgegen.

Es kam zu einem Schusswechsel. Der eingreifende Nachbar wurde tödlich getroffen. Nach der Darstellung des Heimatvereins wurde der Täter später zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt.

Dieter Trester: In der lokalen Erinnerung wird der Getötete als Dieter Trester bezeichnet. Die öffentlich zugängliche Heimatvereinsdarstellung von 2018 nennt den Namen des Opfers jedoch ausdrücklich nicht. Bis zur Auswertung der zeitgenössischen Zeitung oder Gerichtsunterlagen bleibt diese Namenszuordnung daher als örtliche Überlieferung gekennzeichnet.

Drei Beteiligte

Die spätere niederländische Fernsehrecherche ergänzt die Geschichte: An dem Überfall waren demnach drei Personen beteiligt. Eine junge Frau war schwanger und fuhr den Fluchtwagen. Sie wurde später zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.

2018 – „Spoorloos“ kommt nach Sendenhorst

Die unmittelbar nach ihrer Geburt adoptierte Tochter dieser Frau, Claudia, lebte in den Niederlanden und wollte Jahrzehnte später ihren unbekannten biologischen Vater finden.

Die niederländische Fernsehsendung „Spoorloos“ nahm die Suche auf. Moderator Derk Bolt und sein Team recherchierten 2018 in Sendenhorst, führten Gespräche mit Zeitzeugen und suchten auch in alten Zeitungsbeständen nach dem Überfall von 1967.

Die Fernsehdarstellung macht zugleich eine vorsichtige Formulierung notwendig: Claudias Mutter war Teil der Tätergruppe. Ob ihr unbekannter biologischer Vater der Schütze, ein anderer Beteiligter oder überhaupt einer der beiden männlichen Tatbeteiligten war, ist durch die bislang ausgewerteten Quellen nicht abschließend geklärt.

12 · Schwere Straftaten in jüngerer Zeit

Eine historische Seite sollte nicht zu einem Archiv täglicher Polizeimeldungen werden. Einzelne schwere Fälle zeigen aber, dass Raub und Gewalt selbstverständlich auch im modernen Sendenhorst vorkommen.

2022 – Versuchter Tankstellenraub

Am 21. Dezember 2022 erschienen zwei dunkel gekleidete Personen an einer Tankstelle am Westtor. Nach Angaben der Angestellten führte eine Person eine Waffe mit. Da die Tür verschlossen blieb und die Polizei verständigt wurde, gelangten die Täter nicht in den Verkaufsraum und flüchteten.

2023 – Bewaffneter Raub am Nordtor

Am Abend des 9. Januar 2023 überfiel ein maskierter Täter einen Supermarkt am Nordtor. Unter Vorhalten einer Schusswaffe verlangte er Bargeld und flüchtete anschließend.

2026 – Raub mit Messer

Am 20. Januar 2026 wurde erneut ein Supermarkt am Nordtor überfallen. Der Täter bedrohte einen Mitarbeiter mit einem Messer und erbeutete Bargeld. Nach einer späteren Öffentlichkeitsfahndung stellte sich ein Tatverdächtiger der Polizei.

Solche Fälle sind auffällig, erlauben für sich allein aber keine Aussage darüber, ob Sendenhorst eine besonders sichere oder unsichere Stadt ist. Kriminalgeschichte ist keine Kriminalitätsstatistik.

Keine Idylle – und kein Kriminalitätsmythos

Die Quellen zeigen ein Sendenhorst, in dem gestritten, gestohlen, geschmuggelt und gelegentlich getötet wurde. Sie erzählen von einem Galgen vor der Stadt, von Verbannung und Arrest, von Messerstichen nach einem Wirtshausbesuch und von Polizeibeamten, die Fußspuren, Aussagen und gestohlene Schinken verfolgten.

Johann Loißings Geschichte führt besonders deutlich in eine Welt, in der sich Strafrecht, Religion und Aberglauben überschnitten. Der Galgenkamp wiederum zeigt, dass die Strafjustiz sogar in der Landschaft sichtbare Spuren hinterließ.

Der Überfall von 1967 führt schließlich fast bis in die Gegenwart. Mehr als fünf Jahrzehnte später wurde der Fall noch einmal international recherchiert. Gerade darin liegt der Wert solcher Geschichten: Sie zeigen nicht nur Taten und Täter, sondern auch, was eine Stadt erinnert – und was beinahe vergessen worden wäre.


Quellen und Literatur

Heinrich Petzmeyer: Sendenhorst – Geschichte einer Kleinstadt im Münsterland, 1992. Zentrale Quelle für Freigericht, Strafregister, Totschlag 1669, Polizeiakten, Schlägereien, Schmuggel und Sozialgeschichte.

Hans-Günther Fascies / Stadt-Heimatarchiv Sendenhorst: Quellensammlungen, Aktenauszüge und Zusammenstellungen zur Gerichts-, Polizei-, Kriegs- und Sozialgeschichte.

Stadt-Heimatarchiv Sendenhorst: Polizei- und Gerichtsakten des 19. Jahrhunderts, Kriminal- und Gefangenenakten sowie historische Verwaltungsunterlagen.

Heimatverein – Freigericht, Feme und alte Gerichtsstätten

Heimatverein – Galgen, Galgenkamp und Ostendamm

Heimatverein – ältere Darstellung zu Johann Loißing

Heimatverein – Dreißigjähriger Krieg: Pest, Angst und Johann Loißing

Heimatverein – Chronik Sendenhorst

Heimatverein – Strafjustiz, Scharfrichter und Pranger im historischen Vergleich

Heimatverein – Nationalsozialismus in Sendenhorst

Heimatverein – „Spoorloos“ zu Gast in Sendenhorst, 2018

Kreisarchiv Warendorf: Bestände der Stadt Sendenhorst sowie historische Zeitungsüberlieferung.

Polizei Warendorf: Pressemitteilungen zu ausgewählten schweren Straftaten der jüngeren Zeit.

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